Parlamentskorrespondenz Nr. 782 vom 25.10.2007

Vorlagen: Konsumentenschutz

Feinstaubbelastung aus Laserdruckern und Kopiergeräten

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP (313/A[E]) werden die möglichen Gesundheitsgefahren durch Tonerstäube aus Laserdruckern und Kopierern angesprochen. Basierend auf den Resultaten der bereits bestehenden deutschen Studien sollte die wissenschaftliche Risikoforschung in diesem Bereich vorangetrieben werden, fordern die Antragsteller von den zuständigen Regierungsmitgliedern. Weiters sollte man den Sachverhalt auf nationaler Basis erheben, um Kriterien für maximale Emissionen von Feinstaub und Ultrafeinstaub aus Laserdruckern und Kopierern festlegen zu können, sowie wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition beim Menschen veranlassen. Darauf aufbauend sollte ein strategisches Konzept erarbeitet und gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation eine Informationskampagne gestartet werden, um vor allem die KonsumentInnen über mögliche Risken aufzuklären und den Einsatz emissionsarmer Geräte zu forcieren. Bei der Neuanschaffung von Druckern, Kopierern und Druckertonern durch die BBG für die öffentliche Verwaltung soll bei der Bestbieterermittlung auch die Feinstaubemission bewertet bzw. ein international anerkanntes Umweltgütesiegel, das auch auf die Feinstaubemissionen Bezug nimmt, verlangt werden.

FPÖ: Kennzeichnung von Fleisch mit dem A-Stempel

Fleisch von Tieren, die lebend und oftmals unter Qualen quer durch Europa transportiert und in Österreich geschlachtet werden, erhalte das Gütesiegel "A", zeigen die Freiheitlichen in ihrem Entschließungsantrag (330/A[E]) auf. Das habe zur Folge, dass dieses Fleisch im Inland als "österreichisches Fleisch" verkauft und als solches auch exportiert wird. Um Konsumenten nicht länger zu täuschen, sollen daher alle erforderlichen Schritte gesetzt werden, um zu gewährleisten, dass künftig nur noch Fleisch von in Österreich aufgewachsenen Tieren mit dem A-Stempel versehen werden darf, fordert Abgeordneter Norbert Hofer (F).

Grüne treten für verbesserte Produktsicherheit ein

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird von der G-Abgeordneten Bettina Hradecsni in einem Entschließungsantrag (356/A[E]) aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Produktsicherheitsgesetzes 2004 vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: staatliche Kontrollen schon vor dem Inverkehrbringen der Produkte, abschreckende strafgesetzliche Bestimmungen für die Unternehmer sowie verpflichtende Produktsicherheitsstandards, die von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.

Das geltende Produktsicherheitsgesetz werde in der Öffentlichkeit überhaupt nur wahrgenommen, wenn es zu größeren Rückrufaktionen wie z.B. in letzter Zeit betreffend Kinderspielzeug kommt, geben die Grünen zu bedenken. Bis es zu einer Rückholaktion komme, könne es aber schon zu spät sein. Gerade im Spielzeugsektor, wo es um die Gesundheit von Kindern und Kleinkindern gehe, seien daher schon im Vorfeld verstärkt Maßnahmen zu setzen. Dazu komme, dass es auch keine Produktkennzeichnung gebe, die KonsumentInnen ausreichend Sicherheit gibt. Das bekannte CE-Zeichen führe die KonsumentInnen eher in die Irre, da es lediglich bedeute, dass ein Produkt den Normen der EU entspricht; dieses Zeichen werde aber von den Herstellern selbst vergeben und nicht von staatlicher Seite überprüft. 

Grüne für Hinweispflicht bezüglich Stand-by-Betrieb von Geräten

Im Entschließungsantrag 360/A(E) treten die Grünen für eine verpflichtende Hinweispflicht von Herstellern, Händlern und In-Verkehr-Bringern auf Elektrogeräten ein, wobei darüber informiert werden soll, wie hoch der Stromverbrauch jedes Gerätes ist, ob eine Netztrennung möglich ist und wie viel Strom im Stand-by-Betrieb benötigt wird.

Die Abgeordnete Bettina Hradecsni macht auf eine Studie der Internationalen Energie Agentur aufmerksam, die zeigt, dass der Stand-by-Betrieb von Geräten durchschnittlich rund 7,5 % des Strom-Haushaltsbudgets verschlinge. Der Anteil an den Stromkosten liege für einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt bei ungefähr 60 € im Jahr. Für die Erzeugung der gesamten österreichischen Stand-by Leistung wäre ein Kraftwerk mit einer Leistung von rund 150 MW notwendig. Außerdem wird von den Grünen der Einfluss auf den Klimawandel geltend gemacht, da 0,5 % des Ausstoßes an Kohlendioxid in Österreich auf das Konto von Stand-by-Betrieb gehen.

Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier

Seit 2004 gibt es EU-weit verpflichtende Regeln für die Kennzeichnung von Eiern, stellen die Grünen in der Einleitung des Entschließungsantrags (362/A[E]) fest. Während beim Einzel-Ei die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert, gibt es diese Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) nicht. Für die KonsumentInnen ist daher nicht erkennbar, ob in Nudeln oder Backwarenprodukten Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung oder von Biohühnern verwendet werden oder aus Käfighaltung stammen.

Das mit 2009 in Kraft tretende Verbot der Käfighaltung von Legehennen in Österreich stelle eine enorme Chance dar, die KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen, argumentieren die Grünen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung dahingehend zu ändern, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden; Initiativen zu ergreifen, um die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art auszudehnen und die Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und deren Kennzeichnung zu fördern und zu verstärken. (Schluss)


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