Parlamentskorrespondenz Nr. 958 vom 04.12.2007

Zur Sicherung von Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen

Straßenverkauf von Hunden und Katzen gesetzlich verboten

Wien (PK) – Die Einführung bzw. Sicherung hoher Standards in Bereichen des Gesundheitswesens ist das Ziel des Gewebesicherheitsgesetzes wie auch der Novelle des Gesetzes betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten. Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) kam insbesondere auf das  Gesundheitstelematikgesetz zu sprechen, das eine

Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsdaten darstelle sowie Datensicherheit gewährleiste. Das nächste Ziel sei es, die elektronische Gesundheitsakte in Österreich einzuführen.

Mit dem Gewebesicherheitsgesetz werden drei gemeinschaftsrechtliche Richtlinien in innerstaatliches Recht übergeführt, erläuterte Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S). Es diene vor allem dazu, die Qualitätssicherheit von für die medizinische Verwendung bestimmten Zellen und Geweben sicherzustellen. Zum Schutz der Gesundheit sowohl des Empfängers als auch des Spenders müssen in Zukunft bei der Gewinnung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung hohe Standards eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Auch Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach über des Gewebesicherheitsgesetz, dem die Grünen zustimmen werden. Das Gesetz vollzieht im Grunde drei EU-Richtlinien nach und beendet eine beträchtliche Rechtsunsicherheit in diesem Bereich. Er plädierte zudem für eine ausreichende Ausstattung der Bundessicherheitsagentur.

Auch die Freiheitlichen werden dem Gesetzentwurf, der eigentlich schon lang überfällig war, zustimmen, konstatierte Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F). Sie war überzeugt davon, dass das Thema Stammzellen noch zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, weshalb es wichtig sei, entsprechende legistische Maßnahmen zu setzen. Handlungsbedarf gebe es ihrer Meinung nach noch bezüglich der Datenbanken für Nabelschnurblut.

Abgeordnete HAUBNER (B) erklärte für ihre Fraktion, dass sie den beiden Vorlagen zustimmen wird. Beim ersten Punkt gehe es um konkrete Sicherheitsstandards und einheitliche Rechtsgrundlagen, beim Gesundheitstelematikgesetz stehe die Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr im Mittelpunkt.

Auch Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) begrüßte die Fristverlängerung, weil sie die Chance biete, die technische Seite des gesamten Gesundheitstelematikbereichs zu optimieren sowie die datenschutzrechtlichen Themen sauber aufzuarbeiten.

Abgeordnete SCHASCHING (S) schloss sich ebenso wie S-Abgeordnete BAYR (S), die vor allem auf die Haftungsfragen im Gewebesicherheits- und Gentechnikgesetz einging, ihrer Fraktionskollegin Oberhauser an.

Die Verwendung menschlicher Zellen und Gewebe zu therapeutischen Zwecken stelle einen der dynamischsten Bereiche der medizinischen Entwicklungen dar und könnte in Zukunft dazu führen, dass eine Vielzahl von Erkrankungen, für die es derzeit noch gar keine Therapie gibt, behandelt werden können, erklärte Bundesministerin Dr. KDOLSKY. Hier schaffe der vorliegende Entwurf klare Regelungen für die zulässige Verwendung und einheitliche Standards, damit ein Austausch der Materialien zwischen den verschiedenen Institutionen zum Nutzen des Patienten ermöglicht wird. Da sich die Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz zum Teil auf Rechtsvorschriften im Bereich des E-Government, die aber gerade novelliert werden, stützen muss, wurde eine Fristerstreckung notwendig. Die Vorbereitungen bezüglich der Einführung des ELGA sollen bis zum Frühjahr abgeschlossen werden.

Beide Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) wiederholte die Kritikpunkte der Grünen bezüglich des Tierschutzgesetzes. Im besonderen bedauerte sie, dass es in Hinkunft nun wieder erlaubt sein wird, kleine Hundewelpen in den Auslagen von Zoofachgeschäften zu präsentieren. Es gebe aber noch weitere Beispiele für die Aushöhlung des Bundestierschutzgesetzes, zeigte Weinzinger auf, und zwar den so genannten "Qualzuchtparagraphen", wo es eine Übergangsfrist bis 2018 gebe. Negativ beurteilte Weinzinger auch, dass der Tierschutzrat jederzeit die Freiheit habe, eine Unterschreitung der Mindeststandards für die Haltung von Tieren um 10 % zu tolerieren.

Abgeordneter ESSL (V) erklärte, dass einige Anpassungen im Bundestierschutzgesetz notwendig waren, wie etwa die genaue Definition der Qualzüchtungen, das Verbot des Verkauf von Tieren an öffentlich zugänglichen Plätzen, die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochips oder das Verbot der Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 1.1.2012. Was die Kritik seiner Vorrednerin betrifft, so fragte er sie, ob sie wirklich wolle, dass kleine Bauern zum Zusperren gezwungen werden. Tierschutz könne nicht mit Lineal und Bleistift vom Schreibtisch aus verordnet werden, sondern müsse praktikable Lösungen bieten, war er überzeugt.

Das Tierschutzgesetz, das in Summe ein gutes ist, sei immer ein Spagat zwischen Tierschutz auf der einen Seite und den Interessen der Landwirtschaft, der Kleintierzucht, der professionellen Zucht, der Zoos etc., meinte Abgeordneter DI KLEMENT (F). Was den Transport von Tieren angeht, so gelten zwar für die österreichischen Bauern sehr strenge Regelungen, die internationalen Transporte seien jedoch davon nicht betroffen, bemängelte er. Ein wichtiger Punkt, der bisher aber völlig ausgeklammert wurde, seien aber die Ausnahmen für die religiösen Gemeinschaften im Hinblick auf das Töten von Tieren. Hier herrschen teilweise katastrophale Zustände, die abgestellt werden müssen, forderte Klement.

Abgeordneter KECK (S) startete seine Rede mit dem Satz: "Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz." Um ihn, wie er sagte, noch ein bisschen besser zu machen, brachte er einen Abänderungsantrag ein. Mit diesem Antrag wird u.a. das Wort "vorsätzlich" im Zusammenhang mit Qualzucht ersatzlos gestrichen und klar gestellt, dass alle Formen der Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung mit 1. Jänner 2012 verboten werden. In Richtung der Grünen machte Keck geltend, dass auch zahlreiche Tierschutzorganisationen die Novelle zum Tierschutzgesetz begrüßen.

Abgeordnete HAUBNER (B) führte aus, mit der Novelle zum Tierschutzgesetz würden einige positive Anpassungen vorgenommen. Als Beispiele nannte sie das Verbot des Straßenverkaufs von Tieren und das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Dennoch kündigte Haubner eine Ablehnung der Gesetzesnovelle durch das BZÖ an. Kritisch beurteilte Haubner etwa, dass für bereits errichtete Käfiganlagen für Kaninchen eine Übergangfrist bis 2019 gelten werde und für Zuchtkaninchen überhaupt keine Regelung vorgesehen sei. Auch die Erlaubnis für Zoofachhandlungen, Hunde und Katzen zum Zweck des Verkaufs zu halten, stellte sie in Frage.

Abgeordneter DONABAUER (V) wertete die vorgesehenen Anpassungen im Tierschutzgesetz als notwendig. Auch die neue 10-%-Toleranzschwelle bei der Haltung von Nutztieren ist seiner Meinung nach "in Ordnung".

Abgeordneter EHMANN (S) wies ebenso wie sein Fraktionskollege Keck darauf hin, dass die Tierschutzgesetznovelle von vielen Tierschutzorganisationen begrüßt werde. Besonders hob er das Verbot der Käfighaltung von Kaninchen für die Fleischgewinnung ab dem Jahr 2012 hervor. Entsprechende Bestimmungen seien seinerzeit vergessen worden, meinte er. Kritisch äußerte sich Ehmann auch zur Stopfmast von Gänsen und forderte Maßnahmen ein, um den Versandhandel mit Stopfleber zu unterbinden.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) betonte, bei der vorliegenden Novelle handle es sich um "ein hervorragendes Gesetz". Österreich bleibe damit international Vorreiter.

Gesundheitsministerin Dr. KDOLSKY ging auf einzelne Punkte der Tierschutzgesetznovelle ein und verwies u.a. darauf, dass gesetzlich genau definiert werde, unter welchen Umständen Qualzucht jedenfalls vorliege. Das Verbot des Feilbietens von Tieren an öffentlichen Plätzen soll ihr zufolge den illegalen Verkauf von Hunden und Katzen aus dem Kofferraum besser unterbinden. Weiters machte Kdolsky auf die vorgesehene Einrichtung einer Fachstelle zur Prüfung von Tier-Haltungsanlagen aufmerksam.

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde unter Berücksichtigung des S-V-F-Abänderungsantrages vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit.

Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) verwies darauf, dass Europa in den vergangenen Jahren von der Geflügelpest heimgesucht worden sei und zuletzt in Polen neue Fälle verzeichnet wurden. Gleichzeitig habe es in England mehrere Fälle von Maul- und Klauenseuche gegeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden ihr zufolge u.a. die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten sowie der Umgang mit Tierseuchenerregern klar geregelt. Die Veterinärbehörden erhielten dadurch die Möglichkeit, rasch zu handeln.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erläuterte, mit dem Veterinärrechtsänderungsgesetz gehe man in der Tierseuchenbekämpfung einen neuen Weg. Unter anderem soll seiner Darstellung nach ein elektronisches Veterinärregister eingerichtet werden. In Bezug auf die Ausgestaltung des Registers brachte Maier einen Abänderungsantrag ein, der, wie er betonte, auch den Empfehlungen des Datenschutzrates Rechnung trägt.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) hielt fest, die Grünen hätten den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss noch abgelehnt, da sie die Bestimmungen des Abänderungsantrages abwarten wollten. Seiner Meinung nach wird das elektronische Veterinärregister nunmehr sinnvoll geregelt, deshalb würden die Grünen der Gesetzesvorlage im Plenum zustimmen.

Abgeordneter KAIPEL (S) ging auf einzelne Bestimmungen des Veterinärrechtsänderungsgesetzes ein und zeigte sich überzeugt, dass die neuen Bestimmungen mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsklarheit bringen werden. Die SPÖ werde die Änderungen gerne unterstützen, sagte Kaipel.

Abgeordneter ESSL (V) brachte einen Entschließungsantrag ein, der auf die Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittel- und Veterinärregisters abzielt. Die Gesundheitsministerin wird ersucht, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Koalitionsparteien vom Nationalrat einstimmig angenommen. Auch der V-S-Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines Bundesgesetzes zur Schaffung eines einheitlichen Lebensmittel- und Veterinärregisters fand einhellige Zustimmung.

(Schluss Gesundheit/Forts. NR)