Parlamentskorrespondenz Nr. 964 vom 05.12.2007

Parteien fordern entschlossenes Vorgehen gegen Gewalt an Kindern

Justizministerin Berger präsentiert Maßnahmenkatalog

Wien (PK) - Abgeordneter STRACHE (F) ortete in der Debatte über seinen Dringlichen Antrag betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Missbrauch zunächst eine gewisse soziale Verwahrlosung in der Gesellschaft und ein immer schlechteres Funktionieren der Familien. Man müsse sich daher die Frage nach dem Warum stellen und Wege der Prävention suchen, sagte er. Keinesfalls könne es irgendeine Toleranz gegenüber Tätern geben, betonte Strache, die er als "Bestien in Menschengestalt" und "Ungeheuer" bezeichnete, die sich an den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich an den Kindern, vergehen. Angesichts der Tatsache, dass in Österreich jährlich ca. 100.000 Kinder misshandelt werden und die Dunkelziffer erschreckend hoch sei, könne man nicht zur Tagesordnung übergehen, so Strache. Er forderte daher zunächst die Abschaffung der Verjährung von Straftaten gegen Leib und Leben, insbesondere wenn die Opfer Minderjährige sind. Weiters müssten die Straftatbestände ausgeweitet werden, forderte der F-Klubobmann. Da laut Untersuchungen bei Sexualstraftätern kaum Chance auf Heilung besteht, dürften diese nicht vorzeitig entlassen werden. In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag ein mit dem Ziel, bei Tätern, die nach § 206 StGB - schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen - verurteilt wurden, eine chemische Kastration vorzusehen.

Keinesfalls dürfe man bei Gewalt an Kindern wegschauen, führ Strache fort, weshalb er grundsätzlich eine diesbezügliche Bewusstseinsbildung für notwendig hält. Das Versagen der Behörden stellt laut Strache keinen Einzelfall dar, deshalb müsse man auch hier nachjustieren und vor allem personell aufstocken. Strache trat dezidiert für eine unbedingte Anzeigepflicht im Fall physischen sexuellen oder psychischen Missbrauchs ein und verlangte darüber hinaus auch eine Gutachterverantwortlichkeit. Er unterbreitete weiters den Vorschlag, den Straftatbestand einer unterlassenen Anzeige zu schaffen. Abschließend sprach er sich für eine gemeinsame verpflichtende Obsorge nach einer Scheidung aus, es sei denn, diese gefährde das Kindeswohl.

Bundesministerin Dr. BERGER teilte die Auffassung Straches insofern, als auch für sie ein entschlossenes Vorgehen gegen die Gewalt an Kindern unumgänglich ist. Sie habe daher in ihrem Ministerium Arbeiten in Auftrag gegeben, um die nötigen Schritte vorzubereiten. In einer mit dem Familien- und Innenministerium gebildeten Arbeitsgruppe würde eine Vielzahl von Vorschlägen diskutiert, sagte Berger, und im Namen der Familienministerin kündigte sie für Jänner des kommenden Jahres den Beginn der Arbeiten zur Reform des Jugendwohlfahrtrechts und zur Schaffung einheitlicher Standards für die Behörden an. Berger räumte auch ein, dass sich der Ansatz, die Strafjustiz als Bedrohung der Opfer zu sehen, als falsch herausgestellt habe. Eine entschiedene Verfolgung schließe den schonenden Umgang mit Opfern nicht aus, stellte sie fest, und Kinder hätten Anspruch auf den vollen Schutz und die entsprechende Reaktion des Staates.

Die Justizministerin skizzierte in weiterer Folge zahlreiche geplante Maßnahmen ihres Ministeriums. So würden einheitlichere und striktere Anzeigepflichten aller Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, überlegt, und zwar nicht nur im Bereich der Hoheitsverwaltung, sondern auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung. Man strebe auch an, die Möglichkeit zu schaffen, mit Strafverfahren inne zu halten, so weit es dem Schutz des Opfers dient. Jedenfalls müssten die Rahmenbedingungen einen schonenden Umgang mit dem Opfer gewährleisten. Berger will auch einen neuen Tatbestand für länger andauernde Gewaltbeziehungen einführen, für bestimmte Formen der Gewalt eine qualifizierte Strafdrohung vorsehen und den § 92 StGB - Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen - präziser formulieren, sodass Misshandlung von Kindern und Wehrlosen eindeutig unter Strafe gestellt wird. Ihr Ressort evaluiere auch die tatsächlich verhängten Strafen und bedingten Entlassungen und führe Einstellungs- und Rückfallstatistiken. Besonderes Lob zollte Berger der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter, zumal es dort gelinge, die Rückfallquote drastisch zu senken. Die Stelle sollte daher aufgewertet werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ab 1. Jänner wird der Opferschutz ausgeweitet, informierte die Ministerin, etwa hinsichtlich einer schonenden Einvernahme, einer zentralen Koordination für Opfer und einer kostenlosen juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung. Ein gutes Opferschutzsystem stelle ein wichtiges Präventionsschutzsystem dar, stellte sie fest. Sie wolle auch bei großen Staatsanwaltschaften Sonderzuständigkeiten schaffen, die sich des Themas Gewalt in der Familie annehmen, und diese Fragen sollen auch mehr Gewicht in der Aus- und Weiterbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen erhalten. Ähnlich wie im Strafprozess soll auch im Zivilrecht eine kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung zur Verfügung gestellt werden, und darüber hinaus werde man die Wohnanschrift der Opfer geheim halten. Berger kündigte darüber hinaus einen Arbeitsplan zur Verbesserung der Familiengerichtsbarkeit an und nahm anschließend zur gemeinsamen Obsorge Stellung. Die Erfahrungen mit den aktuellen Regelungen seien positiv, weshalb sie hier keine Änderungen plane. Eine gemeinsame Obsorge werde dann nicht in Frage kommen, wenn Gewalt mit im Spiel sei, bemerkte Berger.

Abgeordneter WEINZINGER (F) bezeichnete die Gewalt als ein gesellschaftliches Problem, dessen sich zahlreiche Ministerien annehmen müssten, nämlich neben dem Familien-, Gesundheits-, Innen-, Justiz- und Sozialministerium auch das Frauenministerium, zumal Angelegenheiten der Frauen in viel größerem Ausmaß Probleme von allein gelassenen Müttern beträfen als beispielsweise Fragen des Gender mainstreaming. Die Ursachen für die Ausbreitung der Gewalt bereits an Volksschulen könnten laut Weinzinger auch im Verlust an gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Achtung sowie am Pflichtbewusstsein zu suchen sein. Diese Werte seien heute leider negativ besetzt, bedauerte Weinzinger, weshalb man umdenken müsse. Am Ende seiner Ausführungen brachte er einen Entschließungsantrag ein, in dem die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr gefordert werden. Die Nichtdurchführung der Untersuchungen sollte eine Verringerung der Familienbeihilfe zur Konsequenz haben.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) gab Abgeordnetem Strache Recht, dass man nicht länger zuschauen dürfe, sondern handeln müsse. Sie begrüßte das von Ministerin Berger vorgelegte Maßnahmenpaket, das jedoch nicht erst aufgrund der jüngsten Fälle ausgearbeitet worden sei. Wenn Kinder gequält werden, dürfe es kein Wegschauen und keine Toleranz geben, sagte sie und unterstützte die Forderung nach einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Kuntzl wandte sich jedoch gegen, wie sie sagte, Untertöne Weinzingers, und konstatierte, Frauen seien in den meisten Fällen Opfer von häuslicher Gewalt und nur selten Täterinnen. Die Frauen als schuldige Gruppe darzustellen, werfe ein falsches Schlaglicht auf das Problem. Sie hielt es auch für zu einfach, einen linearen Zusammenhang zwischen sozialer Schicht und Gewalt herzustellen. Das Problem betreffe alle Gesellschaftsschichten, sagte Kuntzl, weshalb die Streichung der Familienbeihilfe nicht den richtigen Ansatz darstelle. Es gebe auch keine einfachen Antworten auf diese komplexen Probleme, meinte sie und rief dazu auf, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem die Gewalt geächtet wird. Sie regte an, alle beteiligten Institutionen gut zu vernetzen, ihnen klare Rollen zuzuteilen und die Schnittstellen optimal zu organisieren.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) unterstrich insbesondere die Sensibilität dieses Themas, da es einerseits den Kern der parlamentarischen Arbeit, nämlich ausreichende Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit zu schaffen, betrifft, und andererseits, weil die Kinder des besonderen Schutzes bedürfen. Sensibel sei das Thema auch deshalb, weil sich das Problem oft in den Familien abspielt und man damit in die Privatsphäre eindringe. Außerdem gebe es verschiedene Ursachen für die Gewalt an Kindern, die auch verschiedene Antworten erfordern. Der Schutz der Kinder sei oberste Priorität, sagte Donnerbauer, weshalb bereits in den letzten Jahren Schritte, vor allem im Sexualstrafrecht, gesetzt worden seien. Die ÖVP trete auch dafür ein, die Strafdrohungen zu durchleuchten und entsprechend zu erhöhen, wobei man zugeben müsse, dass höhere Strafen als alleiniges Mittel ungenügend sind, da sie nicht nachhaltig wirken. Daher müsse man im Bereich der Information sowie bei der Vernetzung der Behörden und Organisationen ansetzen. Donnerbauer machte sich auch für eine eigene Sexualstrafdatendatei stark, damit Täter daran gehindert werden, beruflich nochmals in Kontakt mit Kindern zu kommen. Grundsätzlich forderte Donnerbauer ein klares Bekenntnis zur Familie und zu Kindern.

Die bloße Erhöhung des Strafrahmens im Fall von Kindesmisshandlung sei nur eine Scheinlösung, urteilte Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G), weil damit kein einziger Fall verhindert werden könne. Diese Maßnahme werde dazu führen, dass noch mehr Fälle verheimlicht werden, zumal 80 % der Straftaten im Familienkreis begangen werden. Es sollte vielmehr darüber diskutiert werden, ob nicht derartige Delikte als Erschwerungsgrund gewertet werden. Wichtig sei vor allem eine umfassende und lückenlose Meldepflicht, weil dadurch garantiert werde, dass die zuständigen Behörden von diesem Fall Kenntnis erlangen. Voraussetzung für ein funktionierendes System sei jedoch eine ausreichende Personalausstattung bei den Jugendämtern, forderte Steinhauser. Sprechen müsste man auch über die Verlängerung der Verjährungsfristen, denn es könne nicht sein, dass schwerer sexueller Missbrauch nach zehn Jahren verjährt ist. Was die bedingte Entlassung angeht, so sei die Prognose bezüglich der Rückfallswahrscheinlichkeit entscheidend, betonte Steinhauser, ein gefährlicher Täter werde natürlich nicht entlassen. Ablehnend äußerte er sich zu den Anträgen der FPÖ bezüglich Veröffentlichung im Internet und chemischer Kastration.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) erinnerte daran, dass die im Mai eingebrachte Initiative des BZÖ auf Verhängung eines Berufsverbots für Sexualstraftäter in Bezug auf die Arbeit mit Kindern nur von den Grünen nicht unterstützt wurde. Er dankte der Justizministerin für ihren heutigen Vorstoß, ein Maßnahmenpaket bezüglich Kampf gegen die Gewalt an Kindern vorzulegen. Der dringliche Antrag der FPÖ, der in die richtige Richtung geht, ähnle zwar im Prinzip dem BZÖ-Antrag, sei aber sehr ungenau formuliert, bemängelte Darmann. So sei es z.B. sicher nicht sinnvoll, wenn verlangt wird, dass jemand, der mit einer Minderjährigen oder einem Minderjährigen einen freiwilligen Beischlaf vollzieht, dann genauso zu lebenslanger Haft verurteilt wird als wenn er einen Mord begangen hätte. Nicht anschließen konnte er sich auch dem F-Vorschlag, wonach eine bundesweite Kontrollstelle für die Jugendwohlfahrt, die Länderkompetenz sei, eingerichtet werden soll.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter ÖLLINGER (G) in Richtung seines Vorredners fest, dass Abgeordneter Steinhauser in einer Sitzung im Mai die Vorschläge des BZÖ nicht abgeschmettert haben kann, da er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht dem Hohen Haus angehörte.

Es sei höchste Zeit, "dass gegenüber den Tätern die Samthandschuhe ausgezogen werden", betonte Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F), denn Kinder- und Opferschutz haben vor allen anderen Überlegungen den Vorrang. Sodann ging er nochmals auf die Vorschläge der Freiheitlichen ein, wie etwa die Anhebung des Mindeststrafsatzes in einigen Bereichen, die Einführung einer Anzeigepflicht, die bessere Vernetzung der zuständigen Stellen, die Durchführung einer chemischen Kastration in bestimmten Fällen oder die Veröffentlichung von Daten im Internet. Es könne nicht sein, dass man nach dem furchtbaren Fall des kleinen Luca, wo es ein Zusammenspiel von mehreren strukturellen Defekten im Behördenapparat gab, wieder zur Tagesordnung über geht. Es müsse auch endlich Schluss damit sein, dass jahrelang keine Entscheidungen in Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten getroffen werden; es müsse eine unbedingte Entscheidungspflicht innerhalb von 6 Monaten (1. Instanz) bzw. 3 Monaten (2. Instanz) geben, forderte Fichtenbauer.

Auch Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) wies auf die Problematik hin, dass Kindesmisshandlungen, die zum Großteil innerhalb der eigenen Familie passieren, oft von den Angehörigen nicht angezeigt werden. Bundesministerin Berger hat daher angesichts dieser komplexen Querschnittsmaterie eine Veränderung der Strukturen angekündigt, wie z.B. die Einrichtung von Spezialstaatsanwaltschaften. Gesprächsbereit zeigte er sich bezüglich der Verlängerung der Verjährungsfristen, der Verbesserung im Bereich der Mediation sowie dem Ausbau der Jugendwohlfahrt.

Der Bericht der Jugendanwaltschaft zeige, dass man erst dann präventiv tätig werden könne, wenn den Kindern die Angst genommen wird, gab Abgeordnete SCHITTENHELM (V) zu bedenken. Sie haben nämlich Angst, dass die Ehe der Eltern auseinandergeht, dass sie Schuld daran sind, wenn Vater oder Mutter das gemeinsame Haus verlassen oder dass ihnen etwas passiert, wenn sie die Wahrheit sagen. Da es die Betreuer im Kindergarten und Schulbereich sind, die die Signale der Kinder erkennen können, fordere sie mehr Eigenverantwortung für die Personengruppe. Jedes dritte bis vierte Mädchen und jeder sechste bis achte Bub unter 14 Jahren ist von sexueller Gewalt betroffen, zeigte Schittenhelm auf. Sie sei daher dankbar dafür, dass die Ministerin heute einen Maßnahmenkatalog vorgestellt habe, und sie hoffe, dass dieser rasch umgesetzt werde.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) erinnerte daran, dass die schwarz-blaue Regierung gerade in der Präventionsarbeit, bei den Sozialarbeitern und in der Kinderpsychologie stark eingespart habe. Man müsse mit den Maßnahmen rechtzeitig ansetzen, damit so viele Fälle gar nicht mehr passieren, forderte sie. Ansetzen könnte man etwa beim Jugendwohlfahrtsgesetz, indem den Kindern und Jugendlichen das Recht gegeben wird, sich an diese Behörde zu wenden und indem Sozialarbeiter in die Schulen gehen. Weitere Vorschläge betrafen den Ausbau der Elternbildung und der sozialen Angebote. In einem von ihr eingebrachten Entschließungsantrag forderte sie geeignete Maßnahmen, um die Lücken bei den ärztlichen Untersuchungen in der Zeit zwischen den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und den schulärztlichen Untersuchungen zu schließen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) sprach die Problematik an, dass geschiedenen Vätern oft jahrelang die Kinder vorenthalten werden, weil die Gerichte in den Besuchsrechtsangelegenheiten oft sehr träge arbeiten; und nur in den seltensten Fällen komme es zur Anwendung von Zwangsmitteln. Auch die Gutachter würden in vielen Fällen oft nicht ihrer Verantwortung gerecht, urteilte Klement. Durch die jahrelange Trennung von einem Elternteil komme es zu Traumatisierungen bei den Kindern, was einer psychischen Misshandlung gleichkomme. Der von der FPÖ vorlegte Antrag zu einer gemeinsamen Obsorge sei daher mehr als gerechtfertigt. Fraglich sei für ihn auch, ob es gut sei, dass immer mehr Babys in Kinderkrippen gegeben und fremdbetreut werden. Schließlich zitierte Klement aus einer Studie zu Homosexualität und Pädophilie, die Gemeinsamkeiten zwischen "den beiden Störungen der geschlechtlichen Orientierung" sieht. Pädophilie sei nicht genetisch bedingt, sondern gehe auf Verwundungen in der Kindheit und auf Beziehungsstörungen zurück. Ähnlich wie die homosexuelle Neigung könne auch Pädophilie geheilt werden. Die Studie besage, dass homosexuelle Personen dreimal häufiger zu Pädophilen werden als Heterosexuelle. In einem Entschließungsantrag forderte er, dass umfassende wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben werden, welche Erkenntnisse bezüglich Rückfallsquoten im Bereich Sexualdelikte, insbesondere in Bezug auf Kindesmissbrauch, -misshandlung und –pornographie, bringen soll.

Sie sei 26 Jahre alt, aber "so einen Müll" habe sie wohl in ihrem ganzen Leben noch nie gehört, entgegnete Abgeordnete RUDAS (S) ihrem Vorredner. Derartige respektlose Aussagen seien eines Parlamentes nicht würdig. Was das eigentliche Thema angeht, so unterstrich Rudas, dass Kinder sowohl physisch als auch psychisch absolut geschützt werden müssen. Statt eines sinnlosen Partei-Hick-Hacks sollte man sich lieber überlegen, wie die Gesellschaft gewaltfreier gestaltet und der Stellenwert von Kindern gestärkt werden kann. Sie begrüße daher sehr die rasche Vorgangsweise von Ministerin Berger, die ein Maßnahmenpaket präsentiert hat.

Abgeordnete HÖLLERER (V) gab zu bedenken, dass heute oft nicht mehr so gute familiäre Netze bestehen wie früher und es Eltern gebe, die selber psychische Probleme habe. Oft gebe es nur Hinweise für Kindesmisshandlungen, aber keine Beweise. Es müssen daher gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass Kinder zu ihrem Recht bekommen.

Abgeordnete MANDAK (G) wies die Äußerungen des Abgeordneten Klement mit scharfen Worten zurück und wandte sich entschieden dagegen, Homosexuelle zu diffamieren und kriminalisieren. Die Rednerin verurteilte jede Gewalt an Kindern, gleichermaßen aber auch die Diktion der FPÖ, die sich in unverantwortlicher Weise gegen Menschen richte. Wichtig zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder ist für die Rednerin die Unterstützung der Eltern, wobei sie zu viel Arbeit, Arbeitslosigkeit, scheiternde Beziehungen und fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen als Gewalt-Ursachen nannte. Es mangle auch an Beratung und Betreuung - es gehe nicht an, immer nur einzusparen und Menschen in Krisensituationen Beratung vorzuenthalten. Abgeordnete Mandak wandte sich gegen eine automatische gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall. Gemeinsame Obsorge könne man nicht verordnen, sondern nur gemeinsam erarbeiten und durch Mediation unterstützen.  

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) legte einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen vor, der auf bundesweite EDV-Vernetzung abzielt, um dem Spitalstourismus mit verletzten Kindern Einhalt zu bieten. Der Redner meldete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der anderen Fraktionen beim Thema Schutz der Kinder vor Gewalt an und erinnerte an die Ablehnung einer Bürgerinitiative, die auf die Anzeigepflicht von Ärzten bei Kindesmisshandlung gerichtet war. Am Beispiel eines schwer misshandelten drei Monate alten Kindes, das seinen Verletzungen erlag, ohne dass das behandelnde Wiener AKH Anzeige erstattet hätte, plädierte der Redner für eine Anzeigepflicht der Ärzte im Fall von Kindesmisshandlungen. 

Abgeordnete STADLBAUER (S) warf den Antragstellern vor, mit einem wichtigen Thema politisches Kleingeld erreichen zu wollen. Als absurd bezeichnete die Rednerin den Vorschlag nach verpflichtender gemeinsamer Obsorge in Verbindung mit der Forderung nach wirksamem Schutz der Kinder vor Gewalt. Es könne doch nicht darum gehen, Kinder an potenzielle Gewalttäter zu binden, sagte die Rednerin. Gegenüber Abgeordnetem Klement, der Rechenschaft der Mütter für die Verwendung der Unterhaltungszahlungen für ihre Kinder forderte, berichtete die Rednerin, dass die Hälfte der Mütter Unterhaltszahlungen nicht regelmäßig erhalte. 

Auch Abgeordnete RIENER (V) sprach von einem ernsten und dramatischen Thema und klagte darüber, dass kaum jemand einschreite, wenn er sehe, dass Kinder im Park oder im Geschäft rüde behandelt werden. Gegenüber einer strikten Anzeigepflicht zeigte sich die Sozialarbeiterin skeptisch und äußerte die Befürchtung, das Vertrauen der Eltern zur Sozialarbeiterin und zum Arzt könnte gestört werden. Zu stärken sei die Prävention und die Elternberatung, meinte Riener. Da Aggression oft aus dem Gefühl der Hilflosigkeit entstehe, sei ein Maßnahmenbündel erforderlich: Ausbau der Elternberatungsstellen, mehr SozialarbeiterInnen in der behördlichen Sozialarbeit, EDV-Vernetzung zwischen SozialarbeiterInnen und Sozialfürsorge. - "Hinschauen, nicht Wegschauen" lautete das Credo der Abgeordneten beim Thema Gewalt gegen Kinder.

Bei der Abstimmung blieb der Dringliche Antrag in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt. Keine Mehrheit erhielten auch die in der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen. (Schluss)