Parlamentskorrespondenz Nr. 1019 vom 18.12.2007

Rechnungshofausschuss über Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften

Heinrich Traumüller als Auskunftsperson im Ausschuss

Wien (PK) – Zum Schluss seiner Sitzung wandte sich der Rechnungshofausschuss ein weiteres Mal dem Bericht über den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Reihe Bund 2007/3, III-44 d.B.) zu, über den zuletzt am 28. November verhandelt worden war. Auskunftsperson war diesmal Heinrich Traumüller, welcher zum gegenständlichen Zeitraum für das Finanzministerium tätig gewesen war.

Abgeordnete Ruth Becher (S) wollte von Traumüller wissen, weshalb man sich seitens des Finanzministeriums für einen Paketverkauf aller fünf Wohnbaugenossenschaften entschieden habe. Abgeordnete Gabriela Moser (G) kam auf das Thema Einweisungsrechte, welches schon die letzte Debatte zu diesem Punkt geprägt hatte (siehe PK, Nr. 926), zurück und verwies darauf, dass der Zweitbieter schon im April 2004 das Ansuchen gestellt habe, man möge auf die Einweisungsrechte verzichten. Damals sei dies aber seitens des Ministeriums abgelehnt worden. Im Februar 2005 verzichtete das BMF jedoch auf diese Rechte, was die Frage aufwerfe, weshalb hier so ein Zickzackkurs gefahren wurde. Moser betonte, dass es dabei um 200 Millionen Euro gehe, womit man immerhin seitens des Bundes drei Jahre lang eine 24 Stunden-Betreuung bezuschussen könnte. Diese Summe sei also, so Moser, kein Pappenstiel. Warum man also plötzlich auf die Einweisungsrechte verzichtet habe, bleibe die Gretchenfrage dieser Angelegenheit.

Abgeordnete Andrea Eder-Gitschthaler (V) meinte, der Paketverkauf habe es ermöglicht, Zinsen zu tilgen. Zudem wollte sie wissen, ob es in der Vergangenheit ähnlich große Transaktionen gegeben habe und wie der Rechnungshof den Verkauf nun abschließend beurteile. Abgeordneter Alois Gradauer (F) zeigte sich am genauen Ablauf der Verkaufsgeschichte interessiert, und Abgeordneter Günther Kräuter (S) schloss sich diesem Wunsch nach genauen Darlegungen seitens Traumüller an.

Traumüller bezeichnete den Verkauf der Wohnbaugenossenschaften als die größte Transaktion der Zweiten Republik. Dementsprechend habe es zahlreiche Bietergruppen gegeben. Die vom Ministerium gewählte Vorgangsweise sei wirtschaftlich gewesen, wie auch seitens der Bieter bestätigt wurde. Man habe natürlich auch eine Schnürung regionaler Pakete erwogen, doch habe man diese Idee aus mehreren Gründen wieder verworfen. Letztlich habe man sich vom Paketverkauf den höchsten Ertrag versprochen und daher dementsprechend agiert.

In diesem Lichte müsse auch die Frage der Einweisungsrechte gesehen werden. Die Verkaufsstrategie sei den Maßgaben der Erlösmaximierung in einem ansprechenden Zeitraum gefolgt, das Ministerium habe keine verkaufsmindernde Maßnahme geduldet, damit ein möglichst hoher Erlös erzielt werden konnte. Der Preis des Pakets habe sich am Markt gebildet, führte Traumüller aus, einen nachträglichen Verzicht auf die Einweisungsrechte habe es nicht gegeben. Dass alles korrekt über die Bühne gegangen sei, könne man auch daran ersehen, schloss Traumüller, dass kein Bieter im Anschluss versucht habe, den Klagsweg zu beschreiten.

Der Präsident des Rechnungshofs Josef Moser zitierte ausführlich aus den Unterlagen und beleuchtete das Verhalten der Beteiligten in Sachen Einweisungsrechte zwischen April 2004 und Februar 2005. Aus dieser Aktenlage, so Moser, sei herauslesbar, dass auf die Einweisungsrechte im Zuge der Vertragsverhandlungen jedenfalls nicht a priori verzichtet worden sei. Dass dies dann dennoch geschah, werte der Rechnungshof als Hinweis darauf, dass zumindest nicht alle ertragsteigernden Maßnahmen genutzt worden seien.

Hinsichtlich des Paketverkaufs hielt Moser fest, dass es Indizien dafür gebe, dass es sinnvoller gewesen wäre, die Wohnbaugenossenschaften einzeln an den jeweiligen Bestbieter zu verkaufen, sei doch frühzeitig erkennbar gewesen, dass ein Paketverkauf entsprechende Abschläge bewirken würde. Dementsprechend hätte man prüfen müssen, ob einem Einzelverkauf nicht der Vorzug zu geben gewesen wäre. Moser konnte sich Traumüllers Sicht der Dinge nicht anschließen und hielt vor dem Hintergrund der Faktenlage die Kritik des Rechnungshofes aufrecht.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)