Parlamentskorrespondenz Nr. 90 vom 31.01.2008

Der Nationalrat und Berichte des Rechnungshofes

Flüchtlingswesen, Einkaufszentren, BUWOG, Beamten-Nebengebühren

Wien (PK) – Die nächsten Tagesordnungspunkte befassten sich mit Berichten des Rechnungshofes. Hauptdiskussionsthemen waren das Flüchtlings- und Asylwesen, die negativen Auswirkungen der Einkaufszentren auf die Nahversorgung, der Verkauf der BUWOG-Wohnungen und die Durchforstung der Nebengebühren der Beamten.

Vorerst stand der Bericht III-22 d.B. des RH zur Diskussion.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) zeigte sich unangenehm berührt von der Feststellung des Rechnungshofes, mangelnde personelle und technische Ausstattung des Unabhängigen Bundesasylsenats seien für die lange Dauer von Asylverfahren verantwortlich. Der Redner drängte auf Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren.

Abgeordneter HORNEK (V) befasste sich mit den steigenden Versorgungskosten für Flüchtlinge, wobei er auf Defizite bei den Asylbehörden hinwies, die mit dem Fremdenrechtspaket behoben werden konnten. Österreich leiste auf dem Gebiet des Asylwesens Enormes, hielt der Redner fest und bekannte sich dazu, jenen zu helfen, die Unterstützung brauchen. Grundlage des Aufenthalts der Fremden in Österreich müssten aber ohne Zweifel die österreichischen Gesetze sein.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) sah es als klar erwiesen an, dass die Regierungen der letzen Jahre sehenden Auges in die Krise des Flüchtlingswesens gegangen seien. Der Unabhängige Bundesasylsenat leide unter Personalmangel und Defiziten bei der technischen Ausstattung, daher der beträchtliche Aktenrückstau. Die Einrichtung des Asylgerichtshofs werde daran nichts ändern, es seien qualitative Verbesserungen notwendig. Erstaunlich sei für die Abgeordnete auch der geringe Stellenwert der Qualität bei der Ausschreibung von Dienstleistungen für das Flüchtlingslager Traiskirchen. Wegen mangelhafter Grundversorgung von Asylwerbern sei Österreich vom zuständigen UN-Ausschuss verurteilt worden. "Das ist eine Blamage", schloss Weinzinger. 

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) lobte den Rechnungshof für seine interessanten Berichte und meinte pointiert, man sollte den Rechnungshof als Regierung einsetzen, denn er arbeite penibel daran, Fehler aufzuzeigen und Vorschläge für deren Behebung zu machen. Der Rechnungshof mache deutlich, wo das Geld liegen bleibe, das für wichtige Anliegen fehle. Den Vorwurf mangelhafter Grundversorgung von Flüchtlingen wies der Abgeordnete anhand internationaler Vergleiche entschieden zurück und erteilte Wirtschaftsflüchtlingen und Asylmissbrauch eine Absage.

Abgeordneter BUCHER (B) hielt das System der Flüchtlingsbetreuung einerseits für renovierungsbedürftig, wandte sich andererseits aber auch gegen unverständliche Versuche, das gute humane System mit überzogenen Forderungen zu gefährden.

Abgeordnete LENTSCH (V) erinnerte an die zwei Millionen Flüchtlinge, die Österreich seit 1945 aufgenommen hat, von denen 800.000 geblieben und mittlerweile gut integriert sind. Auch in den letzten Jahren seien sehr viele Flüchtlingsanträge gestellt worden, die zu langwierigen Verfahren führten. Mit dem Fremdenrechtspaket habe man diese Herausforderung angenommen und Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren ergriffen.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Rechnungshofes einstimmig zur Kenntnis genommen.

RH-Bericht III-26 d.B.

Abgeordneter KRIST (S) klagte über negative Auswirkungen vieler Einkaufszentren auf Nahversorgung und Verkehrssysteme und erinnerte an die Kritik des Rechnungshofes an mangelnden Rechtsgrundlagen für eine dementsprechende Betriebsansiedlungspolitik. Zu den Vorschlägen des Rechnungshofes zählten auch eine Besteuerung der Einkaufszentren und bundeseinheitliche Regelungen im Interesse von Konsumenten, Nahversorgern und Pendlern. Die Errichtung von Einkaufszentren sollte nur im Einklang mit Nahversorgungskonzepten möglich sein.

Auch Abgeordneter STEINDL (V) wandte sich gegen den Wildwuchs bei den Einkaufszentren und unterstrich die Notwendigkeit, die Nahversorgung aufrecht zu erhalten. Der Redner bedauerte, dass Raumordnungsbestimmungen vielfach nicht mit der Gewerbeordnung konform gingen. Mangelnde rechtliche Grundlagen und lokale Egoismen führten dann dazu, dass Kaufkraft in die Einkaufszentren abfließe und Nahversorger aus der Peripherie abwanderten.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach von einem katastrophalen Befund und forderte, dass auf allen Ebenen angesetzt werden müsse. Vor allem müssen sich die Parteien auf eine einheitliche Linie einigen und mit den Verantwortlichen vor Ort, die sich oft als Lokalkaiser aufspielen, reden. Wenn dies nicht gelingt, dann werden sich die Gemeinden weiterhin gegenseitig "austricksen", was dann dem Gemeinwohl schadet.

Abgeordneter GRADAUER (F) fragte sich, wie viel Prozent von den Vorschlägen des Rechnungshofs eigentlich umgesetzt werden. Was nun das angesprochene Thema der Nahversorgung angeht, so gab Gradauer zu bedenken, dass in den Sonntagsreden der Politiker sehr viel versprochen wird, die Praxis aber ganz anders aussehe. So habe sich etwa in den letzten 20 Jahren die Anzahl der selbständigen Einzelhändler im Lebensmittelbereich von 18.000 auf 3.000 reduziert. In Oberösterreich zum Beispiel gibt es in der Zwischenzeit 60 Orte, in denen es keinen Lebensmittelhändler mehr gibt. Dass es auch möglich ist, die Nahversorgung wieder anzukurbeln, beweise etwa das erfolgreiche Projekt "Land lebt auf" in Oberösterreich, wo unter einem Dach verschiedene Branchen im Franchisesystem vereint sind (z.B. Lebensmittelanbieter, Gastronomiebetrieb, Post, Putzerei, Tankstelle, Kopieranstalt etc.).

Nach Abgeordnetem BUCHER (B) gehe es um die zentrale Frage, wie dem ländlichen Raum am besten geholfen werden kann. Sein Vorschlag wäre es, die Umverteilung der Kommunalsteuer in die Hände der Länder zu geben. Die Gelder sollen dann entweder in die Gemeinden oder in Wirtschaftsräume fließen. Durch dieses Modell könnten dann auch Randgemeinden über ein "funktionales Budget verfügen", erläuterte Bucher.

Auch Abgeordneter SIEBER (V) hielt es für schwierig, eine Trendumkehr hinsichtlich der Einkaufszentren herbeiführen zu können. Die Politik müsse daher nicht nur geeignete Maßnahmen setzen, sondern auch die Konsumenten davon überzeugen, dass sie mit ihren täglichen Kaufentscheidungen eine große Macht haben.

Abgeordnete TAMANDL (V) ging auf die Situation in Wien ein, wo der Bürgermeister immer wieder größere und weiter entlegene Einkaufszentren genehmigt. Die Wiener Wirtschaftskammerpräsidentin Jank versuche hier stark entgegenzuwirken und die 24 Einkaufsstraßen zu forcieren, die intensiv beworben werden.

Abgeordneter PACK (V) sprach das "Schützenhofer-Modell" in der Steiermark an, das - wie im Rechungshofbericht vorgeschlagen – die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden animiert.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER gab zu zunächst zu bedenken, dass der Rechnungshof nur Empfehlungen formuliere, die Kontrollhoheit jedoch beim Hohen Haus liege. Er glaube auch, dass die Vorschläge seines Hauses ernst genommen werden. So wurden etwa von den 19 Empfehlungen, die im Kapitel über die Flüchtlingsbetreuung angeführt wurden, 13 bereits umgesetzt. Dadurch konnten bereits zweistellige Millionbeträge eingespart werden. Bei der konkreten Querschnittsprüfung bei den Einkaufszentren konnte man es als Erfolg verbuchen, dass die ermittelten Benchmarks in die Novellierung des Raumordnungsgesetzes in Salzburg eingeflossen sind.

Der Bericht wurde gleichfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

RH-Bericht III-44 d.B.

Der Kernpunkt der Analyse des Rechnungshofberichts zum Verkauf der fünf Bundeswohnbaugesellschaften sei, dass man nur die Lehren aus solchen Vorfällen ziehen könne, um es in Zukunft besser zu machen, zitierte Abgeordnete Mag. BECHER (S) Staatssekretär Matznetter. Die wesentlichen Kritikpunkte betrafen den viel zu niedrigen Verkaufspreis, den zu späten Verzicht auf die Einweisungsrechte sowie die zu hoch angesetzten Preise für kaufinteressierte Mieter.

Auch Abgeordneter GAHR (V) war überzeugt davon, dass die Rechnungshofberichte sehr ernst genommen und viele Empfehlungen umgesetzt werden. Beim Bericht zur Unterinntaltrasse habe der Rechnungshof ganz klar die Kostenexplosionen aufgezeigt und v.a. Managementfehler, zu hohe Gagen, Sonderregelungen, externe Beratungsleistungen und Grundstücksablösen kritisiert. Die Konsequenz sei, dass nun genauer gearbeitet, das Personalmanagement verbessert und Indexanpassungen mit eingerechnet werden. Sehr positiv war, dass das Projekt in die ÖBB-Bau eingegliedert wurde.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) ging auf den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften, wo das Kabinett Grasser über 61.000 Wohnungen, die im Eigentum des Bundes standen, verschleudert und 200 bis 300 Millionen € den Käufern geschenkt hat. Dies war einer der größten Privatisierungsschritte in der Republik. Der Rechnungshof habe genau und sehr klar aufgezeigt, wo Fehler gemacht wurden, und zwar v.a. hinsichtlich der Präferenz einer Gesamtpaketlösung sowie beim Verzicht auf die Einweisungsrechte.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) sprach von einem misslungenen und grob fahrlässigen Privatisierungsprozess, der unter der schwarz-blauen Regierung passiert sei. Es sei eine Schande und ungeheuerlich, wie viel Staatseigentum hier verzockt und verschenkt wurde. Allein der Verkauf der BUWOG habe der Immofinanz einen Zugewinn von 1,4 Mrd. € beschert. Man sollte sich daher überlegen, ob bei Verkäufen ab einem bestimmten Volumen in Zukunft nicht auch der Rechnungshof zustimmen müsse. Auch beim Projekt Unterinntaltrasse kam es zu massiven Kostenüberschreitungen, wie vom Rechnungshof aufgezeigt wurde, zeigte Hauser auf.

Beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften, das eines der größten Privatisierungsprojekte der Zweiten Republik war, haben die Berater unterschiedlichen Meinungen (Paketlösung bzw. Einzelverkäufe) vertreten, erinnerte Abgeordneter BUCHER (B). Im Rückblick wisse man natürlich alles besser und sei man immer klüger, räumte der Redner ein, aber diese unfaire Haltung sollte man nicht einnehmen. Tatsache sei, dass es ein faires Bieterverfahren gegeben hat.

Der Rechnungshof sei bei seiner Prüfung zum eindeutigen Schluss gekommen, dass beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften sehr viel Geld verschwendet wurde, entgegnete Abgeordneter Ing. KAIPEL (S), und zeigte die Kritikpunkte detailliert auf. Der Bericht sei ein weiteres Beweisstück dafür, dass Grasser als Synonym für Misswirtschaft steht.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) nahm zum Verkauf der BUWOG Stellung, zumal sie selbst davon betroffen sei. Die 61.864 Wohnungen wurden deshalb im Gesamtpaket verkauft, da es schwierig gewesen wäre, Käufer für ältere und schlechter gelegene Objekte zu finden. Was den Buchwert der von der Immofinanz gekauften Wohnungen betrifft, so betrug er damals 1,2 Mrd. €, heute sind sie 1,9 Mrd. € wert, und zwar deswegen, weil u.a. zusätzliche Investitionen und der Wert eines weiteren 54 %-Anteils an der Kärntner ESG dazukam.

Man findet auch bei diesem seltsamen Vorgang noch etwas Gutes, wenn man sich anstrengt, entgegnete Abgeordneter Mag. KOGLER (G) seiner Vorrednerin; er sei schon gespannt auf die Stellungnahme des RH-Präsidenten.

Abgeordneter GRADAUER (F) hielt fest, angesichts der Tatsache, dass Österreich jährlich 9 Mrd. € an Zinsen für seine Schulden zahle, sei es ganz wichtig, dass der Rechnungshof ein Auge darauf habe, dass mit den Steuergeldern sparsam umgegangen werde. Es sei notwendig, bei Vergeudung von Steuergeldern Konsequenzen zu ziehen, bekräftigte er. Kritik übte Gradauer u.a. an der Kostenexplosion bei der "Einhausung Bindermichl" und am Verkauf der BUWOG. Seiner Ansicht nach wäre bezüglich des BUWOG-Verkaufs ein Untersuchungsausschuss angebracht.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) setzte sich mit der Gebarung der Asfinag auseinander und machte geltend, dass diese bei einem 9,4 km langen Abschnitt der Pyhrnautobahn 3,7 Mill. Euro "vergraben" habe. Grund dafür seien zahlreiche Mängel gewesen. Insgesamt sei überhaupt nur ein einziges Baulos seitens des Rechnungshofes unbeanstandet geblieben. Als Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde frage sie sich, so Schittenhelm, wo die Kontrolle geblieben sei und welche Konsequenzen es gebe.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER nahm einige Klarstellungen in Bezug auf den Verkauf der BUWOG-Wohnungen vor und bekräftigte, das Ziel der Erlösmaximierung sei nicht erreicht worden. Seiner Ansicht nach hätte durch den Verkauf von Teilpaketen eventuell ein höherer Erlös erzielt werden können.

Der Bericht des Rechnungshofes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Berichte des Rechnungshofes III-52 d.B. und III-69 d.B.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) nahm zum Bericht des Rechnungshofes über Nebengebühren und Zulagen im öffentlichen Dienst Stellung und wies darauf hin, dass der Rechnungshof einige der rund 600 Nebengebühren als überholt bewertet habe. Ebenso seien Berechnung und Auszahlung der Nebengebühren verwaltungsaufwändig und wenig transparent. Sie sei dem Rechnungshof sehr dankbar für den Bericht, sagte Schönpass, dieser veranschauliche, dass es in den vergangenen Jahren verabsäumt worden sei, eine Durchforstung der Nebengebühren vorzunehmen. Große Hoffnung setzt Schönpass nun in Beamtenministerin Doris Bures, der sie viel Lob zollte.

Abgeordneter GAHR (V) hielt fest, es sei wichtig, die Beamten ordentlich und fair zu entlohnen. Man müsse aber Strukturen und Abläufe optimieren, betonte er. Gahr erachtet in diesem Sinn eine Reform des überholten Nebengebührensystems für unbedingt notwendig, gab aber zu bedenken, dass gerechtfertigte Zulagen und Nebengebühren beibehalten werden sollten. Diese Meinung vertrete auch der Rechnungshof.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) setzte sich kritisch mit den Nebengebühren für öffentlich Bedienstete auseinander und meinte, dem Rechnungshof gebühre eine "Albtraumpauschale" für das Aufzeigen skurriler Nebengebühren. So gebe es etwa eine Infektionszulage, eine Zerwirkerpauschale und Abschusspauschalen für wildernde Katzen, bei denen der Verwaltungsaufwand oftmals höher als die Zulage selbst sei. Zur Beamtenpensionsreform merkte Öllinger an, es wäre sinnvoll, die Bundesländer dazu zu bringen, die Pensionsharmonisierung nachzuvollziehen.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) lobte den Rechnungshof für seinen Bericht über die Nebengebühren im öffentlichen Dienst. Der Bericht habe bereits Wirkung gezeigt, zeigte er sich erfreut. Auch die Pensionsharmonisierung bei den Beamten sei gelungen, betonte Hauser, vollkommen ausständig sei allerdings das Nachvollziehen der Harmonisierung bei der Oesterreichischen Nationalbank. Das "Pensionsparadies" in der OeNB müsse, so Hauser, "trocken gelegt werden".

Abgeordneter BUCHER (B) hob die Budgeteinsparungen hervor, die durch die Reform des Beamtenpensionsrechts bewirkt worden seien.

Bundesministerin BURES hielt fest, ihr sei Transparenz bei den Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst ein großes Anliegen. Den Bericht des Rechnungshofes habe sie zum Anlass genommen, sofort ein Viertel der 600 Nebengebührentitel zu streichen. Ohne Zweifel gebe es aber immer noch zu viele Nebengebühren, sagte sie. Bures machte allerdings geltend, dass eine Reihe von Nebengebühren durchaus berechtigt sei, wobei sie etwa konkret auf die Gefahrenzulage für Exekutivbeamte verwies.

Generell bekräftigte Bures, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst hervorragende Arbeit leisteten. Die österreichische Verwaltung schneide im internationalen Vergleich gut ab.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) machte darauf aufmerksam, dass das Pensionsantrittsalter bei den Beamten in den letzten Jahren nicht wirklich angestiegen sei. Vor allem Lehrerinnen und Lehrer seien weit vom regulären Pensionsantrittsalter entfernt. Darauf müsse man reagieren, mahnte Prähauser.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) wertete den Bericht des Rechnungshofes über die Nebengebühren im öffentlichen Dienst als "fundiert und fachkundig". Mittlerweile zahle der Bund gemäß Bericht mehr als ein Fünftel der Gehälter für Zulagen und Nebengebühren, umriss sie. An Ministerin Bures richtete Eder-Gitschthaler die Bitte, zusammen mit der Beamtengewerkschaft sämtliche Nebengebühren zu durchforsten.

Abgeordneter GRADAUER (F) qualifizierte das Prüfungsergebnis des Rechnungshofes in Bezug auf die Nebengebühren und Zulagen im öffentlichen Dienst als "Skandal". Viele Nebengebühren stammten aus den Jahren 1955 bis 1975 und hätten mittlerweile absolut keine Berechtigung mehr, konstatierte er. Gradauer wünschte Ministerin Bures viel Erfolg bei der Durchsetzung von Reformen.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) verwies darauf, dass von drei geprüften Bundesländern nur Niederösterreich die Harmonisierung der Beamtenpensionen mit dem Allgemeinen Pensionsrecht nachvollzogen habe. Niederösterreich sei damit wieder einmal in einer Vorreiterrolle, unterstrich sie. Sie hoffe sehr, dass die anderen Bundesländer nachziehen werden.

Abgeordnete PFEFFER (S) führte aus, Ministerin Bures habe bezüglich der Empfehlungen des Rechnungshofes bereits viel erledigt. Insgesamt sprach sie sich für eine gerechte und transparente Entlohnung für Bundesbedienstete aus.

Abgeordneter EINWALLNER (V) betonte, aus Sicht der Jugend sei die durchgeführte Reform des Beamtenpensionsrechtes erfreulich. Die Reform sei ein Verdienst der Regierung Schüssel, bekräftigte er.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER stellte fest, mit der Pensionsharmonisierung sei ein sehr großer Wurf im Hinblick auf die Finanzierung der Pensionen durch die öffentliche Hand gelungen. Die Eigenleistung der Beamten zu ihrer Pension werde in den nächsten Jahren deutlich steigen. Großen Reformbedarf ortet Moser allerdings nach wie vor bei der Oesterreichischen Nationalbank. Moser kündigte an, auch die Pensionssysteme der sechs noch nicht geprüften Bundesländer unter die Lupe zu nehmen.

Zu den Nebengebühren hielt Moser fest, insgesamt sei eine Vereinfachung und transparentere Gestaltung erforderlich. Zeitliche Mehrleistungen und besondere Leistungen sollten aber auch in Zukunft abgegolten werden. Ausdrücklich bedankte sich Moser bei Ministerin Bures, die ihm zufolge bereits zahlreichen Anregungen des Rechnungshofes nachgekommen sei.

Beide Berichte des Rechnungshofes wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Dem Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien zur behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Peter Pilz wurde gemäß der Empfehlung des Immunitätsausschusses einstimmig keine Zustimmung erteilt. (Forts.)