Parlamentskorrespondenz Nr. 110 vom 05.02.2008

Verfassungsausschuss zum EU-Reformvertrag (2)

Voggenhuber: Vertrag ist Fundament für europäische Demokratie

Wien (PK) – Nach den Experten kamen beim öffentlichen Hearing über den EU-Reformvertrag die PolitikerInnen zu Wort. Die Runde der Abgeordneten wurde mit einer Wortmeldung von Abgeordneter Elisabeth Grossmann (S) eröffnet. Der Reformvertrag schaffe die längst fälligen Voraussetzungen, um aktuelle Probleme gemeinsam lösen zu können, sagte sie, die EU brauche neue, zeitgemäße Spielregeln. Wenn die EU handlungsfähig und leistungsfähig bleiben wolle, reichten die bestehenden Vertragsgrundlagen nicht aus.

Die Tendenz gehe klar in Richtung Sozialunion, bekräftigte Grossmann. Überdies würden mit dem EU-Reformvertrag Demokratiedefizite abgebaut. Den Argumenten von Universitätsprofessor Schachtschneider können sie nicht folgen, meinte Grossmann, ohne die Zustimmung der Mitgliedsstaaten gehe auch künftig auf EU-Ebene nichts. Zur Forderung der FPÖ nach einer Volksabstimmung merkte sie an, die repräsentative Demokratie sei keineswegs eine Demokratie zweiter Klasse.

Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) erinnerte daran, dass der letztendlich gescheiterte EU-Verfassungsvertrag die Zustimmung von 182 der 183 Abgeordneten im Nationalrat erhalten habe. Die Diskussion, die jetzt über den EU-Reformvertrag geführt werde, sei nicht neu, meinte er, im Grunde gehe es um die Frage, "will man dieses Europa, oder will man es nicht".

Spindelegger fragte sich, was die Zielrichtung der FPÖ sei, wenn sie eine Volksabstimmung über den Reformvertrag fordere. Er könne sich nicht vorstellen, dass die FPÖ den geltenden Vertrag von Nizza für besser als den EU-Reformvertrag halte, sagte er. Vielmehr sei zu vermuten, dass der FPÖ die EU-Integration insgesamt zu weit gehe. Als logische Konsequenz müsste die FPÖ Spindeleggers Einschätzung nach in diesem Fall aber eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der EU fordern und keine Volksabstimmung über den Reformvertrag. Was sei aber, so Spindelegger, der Alternativentwurf? Glaube die FPÖ tatsächlich, dass Österreich allein besser dastünde? 

Abgeordneter Robert Aspöck (F) betonte, die Freiheitlichen würden sich nicht als Anti-Europäer verteufeln lassen, und erinnerte, seine Fraktion sei schon zu einem Zeitpunkt für die Europäische Gemeinschaft gewesen, als SPÖ und ÖVP noch "wie ein Magnet" an der EFTA hingen. Er stellte klar, dass die FPÖ für ein Europa der Vaterländer stehe, nicht aber für eine Union, die sich in Richtung eines europäischen Einheitsstaates bewegt. Probleme sah Aspöck vor allem bezüglich der generellen Ermächtigung für die Mittelbeschaffung seitens der EU und der Beibehaltung der österreichischen Souveränität in Sachen Anti-AKW-Politik.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) konterte, der Begriff des Europas der Vaterländer sei in der jetzigen Reformdiskussion völlig fehl am Platz, die FPÖ sollte lieber ihre klaren Motive für das Beharren auf einer Volksabstimmung auf den Tisch legen. Wichtigstes Element des Reformvertrages war für Glawischnig der Grundrechtskatalog, der ihrer Meinung nach aber noch zu wenig klar ausformuliert ist, etwa hinsichtlich des direkten Zuganges des Einzelnen zum EuGH.

Während Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) seine Überzeugung äußerte, dass der neue Vertrag eine wesentliche inhaltliche Verbesserung zur aktuellen Rechtslage darstellt, warf Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) ein, ÖVP und SPÖ hätten einfach Probleme mit der Volksabstimmung und würden das Volk fürchten.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) bekräftigte, seiner Fraktion gehe es darum, dass sich die EU zu einer bürgernahen Union weiterentwickelt, die Forderung nach einer Volksabstimmung sei keine Obstruktion gegen die EU, sie sei auch keine wissenschaftliche, sondern eine politische Frage. Die Regierung habe die Verpflichtung, den Vertrag zu "übersetzen", damit er für die Menschen verständlich wird. Für Bösch bestand die Gefahr, dass wesentliche Elemente verschleiert werden, die Inhalt des Vertrages sind.

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) interpretierte den Lissaboner Vertrag als eine Weiterentwicklung im Stile der Verträge von Amsterdam und Nizza, über die auch keine Volksabstimmungen abgehalten wurden. Überhaupt könne die Lösung nicht in nationalen Volksabstimmungen liegen, meinte Schüssel, der sich vielmehr eine gesamteuropäische Volksabstimmung vorstellen konnte. Schwächen des Vertrages ortete er bei der Subsidiaritätsregelung, die seiner Einschätzung nach relativ schwach ausgeprägt ist, sowie im Zusammenhang mit der Abgrenzung des EuGH vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Verfassungsgerichtshof.

Staatssekretär Hans Winkler wies die Sorge der FPÖ, Österreich könne zur Zulassung von Atomkraftwerken gezwungen werden, als völlig unbegründet zurück und erinnerte an das Einstimmigkeitsprinzip bei der Wahl der Energiequellen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Zur Parallelität der einzelnen Gerichtshöfe in Grundrechtsfragen bemerkte er ebenso wie Staatssekretär Christoph Matznetter, der Beitritt der EU zur MRK verringere die Gefahr unterschiedlicher Rechtssprechungen ganz wesentlich.

Univ. Prof. Michael Holoubek führte hinsichtlich der Grundrechts-Charta ins Treffen, diese habe ihre primäre Stoßrichtung gegenüber den Organen der EU, die bisher keinem Grundrechtskatalog unterlagen. Er erwartete sich davon vor allem konkrete Auswirkungen bei der Auslegung von Richtlinien und Verordnungen der Union.

Prof. Stefan Griller kritisierte Teile des Gutachtens von Prof. Schachtschneider als denkunmöglich und warf ihm vor, den Vertragstext bei seiner Auslegung ins Absurde verfälscht zu haben. Konkret betonte er, die Bedeutung der Übertragung der Zuständigkeit, einzelne Steuern einzuheben, sei noch lange keine Gesamtänderung der Verfassung, auch stelle die Neutralität kein Baugesetz der Verfassung dar.

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider bekannte sich uneingeschränkt zur europäischen Integration und betonte, es gehe ihm um die Verteidigung der Demokratie. Er blieb bei seiner Einschätzung, wonach durch die neuen Befugnisse, insbesondere durch die Generalermächtigung, gegen das demokratische Prinzip verstoßen werde. Zur Frage der Atomkraftwerke gab er zu bedenken, es bestehe die Gefahr, dass die EU die österreichische Illegalisierung der Kernkraft wieder aufheben könnte.

EU-Abgeordneter Johannes Voggenhuber wies die Behauptungen Schachtschneiders scharf zurück und warf ihm "vehemente Ahnungslosigkeit" vor. Vor allem das Argument des Eingriffs der EU in die Demokratie der einzelnen Mitgliedsstaaten ließ Voggenhuber nicht gelten, wobei er bemerkte, Schachtschneider ignoriere die Mitwirkungsrechte des Parlaments bei EU-Entscheidungen. Als logisch bezeichnete es Voggenhuber, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe. Klar war für ihn auch die Staatlichkeit der Union. Es sei falsch gewesen, die EU bloß als internationale Organisation anzusehen, diese Lebenslüge löse der Vertrag nun auf, meinte er. Wenngleich der Vertrag einen Rückschritt gegenüber den Ergebnissen des EU-Konvents darstellt, zumal er ein Weniger an Europa bringt, sei er doch von dem Konsens getragen, Macht rechtsstaatlich zu zähmen, die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen und Demokratie herrschen zu lassen, stand für Voggenhuber fest.

BZÖ für Verschiebung der Beratungen über den EU-Reformvertrag

Vor Beginn der Beratungen über den EU-Reformvertrag hatte der Ausschuss über einen Antrag von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner diskutiert, sämtliche Punkte von der Tagesordnung abzusetzen. Es gebe den parlamentarischen Usus, Ausschüsse nur im Konsens einzuberufen, argumentierte Scheibner, ein solcher sei im vorliegenden Fall jedoch nicht zustande gekommen.

Ihm gehe es nicht um den Inhalt des Vertrags, sagte Scheibner. Er könne sich der Meinung, dass der EU-Reformvertrag gegenüber dem geltenden Recht ein Fortschritt sei, durchaus anschließen. Seiner Ansicht nach wäre es aber ein wichtiges demokratiepolitisches Signal, das Ratifizierungsverfahren in Österreich erst nach dem geplanten Referendum in Irland und nach Abhaltung der Volksbefragung in Kärnten zu beginnen. Für das BZÖ wäre es, so Scheibner, "überhaupt kein Problem", mit dem Ratifizierungsprozess im Juni zu starten und die Beratungen im Herbst abzuschließen.

Die anderen Fraktionen konnten sich der Argumentation Scheibners nicht anschließen. So sprach sich Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) dafür aus, die Beratungen im Verfassungsausschuss wie geplant aufzunehmen. Man könne den EU-Reformvertrag nicht ein halbes Jahr im Ausschuss liegen lassen und untätig bleiben, meinte er.

"Gar nichts" hält Spindelegger auch davon, das Referendum in Irland abzuwarten, eine Meinung, die er mit dem Klubchef der Grünen Alexander Van der Bellen teilte. Österreich sei aufgerufen, den Reformvertrag zu ratifizieren, unabhängig davon, was in Irland oder in einem anderen EU-Land passiere, unterstrich Van der Bellen. Van der Bellen betonte überdies, es sei das BZÖ gewesen, das den langjährigen parlamentarischen Konsens aufgekündigt habe.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch kündigte seitens der FPÖ an, sich "konstruktiv kritisch" an der Debatte über den EU-Reformvertrag zu beteiligen. Diese Pflicht hätte auch das BZÖ, bekräftigte er. Die FPÖ habe die Hoffnung, dass am Ende der Beratungen ein Beschluss über die Abhaltung einer Volksabstimmung in Österreich stehe, unterstrich Bösch. Eine Volksbefragung wertete er als "vollkommen untaugliches Mittel".

SPÖ-Klubobmann Josef Cap hielt fest, das, was das BZÖ mache, grenze an Arbeitsverweigerung. Für ihn trägt eindeutig das BZÖ die Verantwortung dafür, dass über den Ausschussfahrplan kein Konsens zustande gekommen sei.  

Die Beratungen im Verfassungsausschuss werden morgen, Mittwoch, mit weiteren Expertenanhörungen fortgesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die Themenblöcke Umwelt- und Energiepolitik, Soziale Dimension der EU, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Stärkung der Grund- und Bürgerrechte. Zur Sitzung, die von 10 Uhr bis 18.30 Uhr anberaumt ist, werden unter anderem auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Umweltminister Josef Pröll und Sozialminister Erwin Buchinger erwartet. Weitere Sitzungen des Verfassungsausschusses sind für Mittwoch, den 27. Februar, und Dienstag, den 25. März in Aussicht genommen.

Gemeinsam mit dem EU-Reformvertrag verhandelt werden ein Antrag und ein Entschließungsantrag der FPÖ, die beide auf die Abhaltung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag abzielen. Weiters stehen ein Antrag der Grünen betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität sowie ein zweiter Entschließungsantrag der FPÖ zur Diskussion. FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen mahnen darin u.a. eine Lösung des Transitproblems, einen europäischen Ausstieg aus der Atomwirtschaft, ein Gentechnik-Verbot auf europäischer Ebene, die Reduktion der österreichischen Nettozahlungen an die EU, den sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und eine Abschaffung der Benes-Dekrete in der Republik Tschechien ein. (Schluss)