Parlamentskorrespondenz Nr. 158 vom 27.02.2008

RH-Ausschuss: Debatte über Luftqualität in der Steiermark

RH-Präsident: Verbesserungsschritte reichen nicht

Wien (PK) – Die Mitglieder des Rechnungshofes befassten sich in der Ausschusssitzung am Mittwoch u.a. mit der Luftqualität in der Steiermark. Wie dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen ist, waren drei Viertel der steiermärkischen Bevölkerung von Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte betroffen. Die Feinstaubbelastung in Graz stellte im europäischen Vergleich einen Spitzenwert dar. Der Bund und insbesondere das Land Steiermark hatten bereits einige Schritte zur Verbesserung der Luftqualität gesetzt, die eine gewisse Emissionsreduktion bewirkten. Die Maßnahmen reichten allerdings nicht aus, um eine Einhaltung der (Immissions-)Grenzwerte zu gewährleisten. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.

In vielen Regionen der Steiermark bestand eine hohe Feinstaubbelastung, Überschreitungen der Grenzwerte von Stickstoffdioxid traten im Wesentlichen im Großraum Graz auf. Die Feinstaubbelastung führte in Österreich zu einer Verminderung der Lebenserwartung der Bevölkerung um durchschnittlich neun Monate, in stark belasteten Gebieten wie in Graz um bis zu 17 Monate.

Seit Dezember 2006 waren in der Steiermark 4 Sanierungsgebiete mit insgesamt 333 Gemeinden ausgewiesen; die Sanierungsgebiete umfassten etwa ein Drittel des Landesgebietes, in ihnen lebten ungefähr drei Viertel der steiermärkischen Bevölkerung.

Wesentliche Belastungsquellen waren das steigende Verkehrsaufkommen und der hohe Anteil an Dieselfahrzeugen (ohne Partikelfilter), technisch veraltete Heizungsanlagen (insbesondere Einzelöfen für Holz und Kohle) sowie Betriebsanlagen und Baustellen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach die Feinstaubproblematik an und verwies darauf, dass der Rechnungshof diesbezüglich eine beschämende Bilanz vorlege. Wie beurteilt der Rechnungshofpräsident die Maßnahmen in der Steiermark?

Abgeordneter Christian Faul (S) meinte, die Geschwindigkeitsbeschränkungen (Autobahnen 100 km/h, Freilandstraßen 80 km/h) hätten viel Verwirrung gestiftet, hätten aber kaum etwas gebracht. Seiner Ansicht nach sollte Geld bereitgestellt werden, um Missstände zu beseitigen. Warum soll man nicht den Bauern helfen, damit sie sich die Abdeckung von Gülle-Lagern leisten können?

Abgeordneter Thomas Einwallner (V) verwies auf das seit diesem Jahr bestehende "Dicke-Luft"-Maßnahmenpaket und sprach davon, dass sich die ÖVP bemüht habe, auf Landesebene Maßnahmen zu setzen, auch gegen den Widerstand in der Bevölkerung und in der Wirtschaft. Nun sei die SPÖ am Zug.

Laut Abgeordnetem Gerald Hauser (F) müssen Wege gefunden werden, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Was ist seitens des Bundes geplant, um zu einer Verbesserung zu kommen?, lautete seine Frage.

In weiteren Wortmeldungen wurden die Belastungssituation der Stadt Graz (Abgeordneter Erwin Hornek, V), ein Beschluss der Landes-Umweltreferenten aus 2007 (Abgeordneter Günther Kräuter, S) sowie die Partikelfilter und die NoVA-Reform (Abgeordneter Bruno Rossmann, G) angesprochen.

Bundesminister Josef Pröll verwies in seiner Antwort darauf, dass mit der Einführung der Bonus-Malus-Regelung für den Dieselpartikelfilter auf Bundesebene 2005 ein Signal gesetzt wurde, das am Anfang von den Grünen belächelt wurde. Derzeit könne man laut Pröll von einer flächendeckenden Verbreiterung der Dieselpartikelfilter sprechen, was sich positiv auf Luftqualität und Lebensqualität auswirke.

Mit Juli 2005 wurde zur Reduktion von Feinstaubemissionen im industriellen und gewerblichen Betriebsanlagenbereich ein neuer Förderungsschwerpunkt geschaffen. Damit ziele man auf die Reduktion von Staubemissionen von Betriebsanlagen und auf die Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern ab. Diese Förderungsschiene wurde für die Jahre 2005 und 2006 mit 7,5 Mill. € dotiert.

Gegenüber Abgeordnetem Kräuter unterstrich der Minister, dass die Kennzeichnung von PKW hinsichtlich der Abgasnorm in die Kompetenz des Verkehrsministers und nicht in die des Umweltministers falle.

Die Umweltreferentensitzung wird voraussichtlich am 20.6. über Einladung von Landesrat Anschober stattfinden. Vorher tage eine Plattformsitzung.

Die Steuerreform werde für das Jahr 2010 "gut und effizient" vorbereitet, überlegt werden auch ökologische Anreize.

Rechnungshofpräsident Josef Moser machte darauf aufmerksam, dass eine Verringerung der Belastung nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen erfolgen könne. Der Bund und das Land hätten zwar einige Schritte zur Verbesserung der Situation gesetzt, aber diese reichten nicht aus.

Als wesentliche Belastungsquellen nannte der RH-Präsident den Verkehr mit seinem hohen Anteil beim Feinstaub, die Industrie und das Gewerbe mit 26 % der Feinstaub-Emissionen und ein Drittel der SO2-Emissionen, den Hausbrand mit 10 % beim Feinstaub, 20 % NOx-Emissionen und 30 % SO2-Emissionen sowie die Landwirtschaft mit 12 % Feinstaub-Emissionen und 95 % bei Ammoniak.

Beim Straßenverkehr wurden zwar einige Maßnahmen gesetzt, mit denen eine positive Wirkung erzielt wurde, aber wichtige Optionen blieben ungenützt, strich Moser heraus. Im Rahmen von Industrie und Gewerbe wurden die Handlungsoptionen nicht ausgeschöpft und getroffene Maßnahmen brachten keine quantifizierten Nutzen. Die beim Hausbrand gesetzten Maßnahmen verfolgen aus Sicht des Präsidenten vor allem Klimaschutzziele, haben aber auch positive Nebeneffekte für die Feinstaubreduktion. In der Landwirtschaft wurden bislang wenige Maßnahmen gesetzt und landwirtschaftliche Förderprogramme (betreffend Reduktion der Emissionen von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen) haben nicht gewirkt. Offen sind Maßnahmenprogramme des Bundes, die trotz einer gesetzlichen Verpflichtung nicht erlassen wurden, ferner fehle ein verbindliches Konzept des Bundes zur Verbesserung der Luftsituation, die Ökologisierung der Maut sei offen, strengere Emissionsgrenzwerte für Betriebsanlagen seien nicht vorhanden, unterstrich der Präsident.

Drei Anträge des BZÖ vertagt

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Ausschuss mit drei Anträgen des BZÖ betreffend Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes. Konkret beantragte das BZÖ eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (375/A) und die Erweiterung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf gemeinnützige Bauvereinigungen – unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) erinnerte daran, dass dieser Antrag ja bereits in der vorigen Gesetzgebungsperiode und zuletzt im Rahmen der ersten Lesung im Plenum behandelt worden sei. Er gehöre von seiner inhaltlichen Ausrichtung auch eher in den Verfassungsausschuss, weshalb er, Gahr, einen Vertagungsantrag einbringe. Abgeordnete Ruth Becher (S) schloss sich dieser Sichtweise an und plädierte dafür, die Beratungen im Verfassungsausschuss abzuwarten.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) problematisierte, dass die Prüfergebnisse durch die bisher tätigen Instanzen nicht publiziert würden und daher nicht transparent seien. Man müsse zuerst das bisherige Procedere evaluieren und dann gegebenenfalls weitere Schritte in die Wege leiten. Abgeordneter Gerald Hauser (F) unterstützte den Antrag des BZÖ, da allein schon die Möglichkeit einer Prüfung Besserung bewirken könne.

RH-Präsident Josef Moser erklärte, derzeit gebe es 10 Prozent der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, die der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen und bei denen eine Mehrfachkompetenz durch Land, Revisionsverband und eben RH bei der Kontrolle gegeben sei. Dabei tauchten unterschiedliche Aspekte der Thematik auf – etwa die Kalkulation der Mieten, Kosten und Vergabe von Planungsarbeiten, Aufnahme von Krediten, Vergabe von Darlehen, Verrechnung von Zinsen und dergleichen mehr, welche von den verschiedenen Instanzen der Kontrolle unterschiedlich bewertet würden, da diese Instanzen jeweils anderen Gesichtspunkten bei der Prüfung folgten. Es zeige sich, dass die Prüfung durch den Rechnungshof viel gebracht habe, doch gebe es derzeit keine verbindliche Regelung, wie man mit diesen Fragen umgehe. Man sei durch die Arbeit des Rechnungshofs zu konkreten Erfahrungen gelangt, die Schlussfolgerungen daraus müsse freilich der Nationalrat ziehen.

Der Antrag wurde vertagt.

Vertagt wurde auch der Antrag 376/A des BZÖ nach Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes bei Gemeinden. Eine Ausweitung der Rechnungshof-Prüfkompetenz auf gebarungsrelevante Gemeinden würde sicherstellen, dass eine externe Finanzkontrolle für 56 % des Gemeinde-Haushaltsvolumens und insgesamt 224 Gemeinden möglich wäre, schreiben die Antragsteller.

Rechnungshofpräsident Josef Moser verwies in diesem Zusammenhang auf das Strategiepapier des RH zum Thema. Im Hinblick auf die Maastricht-Kriterien und das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sollte man auch einen Gesamtüberblick bekommen. Dies wäre im übrigen auch eine wesentliche Hilfestellung für die Gemeinderäte. Eine diesbezügliche Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofs hätte daher mehrere Vorteile und trüge auch zur Transparenz bei.

Moser ging in der Folge auf einige Aspekte der Thematik ein, dabei den Bogen von den Transferströmen bis zur Problematik ausgelagerter Unternehmungen spannend, wobei gerade hier eine solche Prüfung sinnvoll wäre, zumal es derzeit bei den ausgegliederten Bereichen keine externe Kontrolle gebe. Sinnvoll wäre eine solche Kompetenz des RH umso mehr, als die Aufgaben und die Verantwortung der Gemeinden perspektivisch steigen würden.

Abgeordneter Gerald Hauser (F) votierte im Lichte der Ausführungen des Präsidenten für eine gemeinsame Erarbeitung einer entsprechenden Initiative, was auch Abgeordneter Bruno Rossmann (G) befürwortete, zumal die diesbezügliche Prüfungslücke geschlossen werden sollte. Allerdings trat Rossmann dafür ein, alle Gemeinden und nicht nur jene mit einem gewissen Gebarungsvolumen überprüfen zu können. Abgeordneter Hermann Gahr (V) meinte, gerade im Bereich der Ausgliederungen wäre eine Ausweitung der Prüfkompetenz überlegenswert. Man sollte im Rahmen einer gemeinsamen Vorgangsweise eine Gesamtlösung anstreben, zu welchem Zweck die Materie vorerst vertagt werden sollte. Dieser Ansicht schloss sich Abgeordneter Kurt Gaßner (S) an.

Abgeordneter Josef Bucher (B) erläuterte das Gesamtkonzept seiner Fraktion, das hinter diesen Anträgen stehe und plädierte für einen Bundesrechnungshof anstelle der Landesrechnungshöfe, weil es dann einheitliche Kriterien und Standards gebe. Dem pflichtete Rossmann bei, gebe es dann doch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse, was ein entsprechender Vorteil wäre.

In der Folge beleuchteten die Abgeordneten Manfred Haimbuchner (F), Hauser, Erwin Hornek (V), Gerhard Reheis und Christian Faul (beide S) die Thematik aus Gemeindesicht, sodann wurde der Antrag vertagt.

Vertagt wurde schließlich auch der letzte Antrag des BZÖ (377/A), mit dem es auf Änderungen in Bundesverfassung und Rechnungshofgesetz drängt, um der Flucht aus der Kontrolle entgegenzuwirken. Unternehmen der öffentlichen Hand sollen nicht erst – wie derzeit geregelt – ab einer öffentlichen Beteiligung von mindestens 50 %, sondern bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 % durch den Rechnungshof geprüft werden können.

Hier meinte Abgeordneter Günther Kräuter (S), er verfolge dieses Ziel seit Jahren, man sollte sich hier auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen, wobei man den Unternehmen signalisieren sollte, dass eine solche Prüfungskompetenz des Rechnungshofes kein Nachteil, sondern letztlich ein Qualitätsmerkmal sei. Die Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und Gerald Hauser (F) signalisierten Zustimmung zu der von Kräuter skizzierten Vorgangsweise. Nachdem RH-Präsident Josef Moser eine Detailfrage des Abgeordneten Hermann Gahr (V) beantwortet hatte, wurde auch dieser Antrag vertagt.

(Schluss Luftqualität - Anträge/Forts. Stromversorgung)