Parlamentskorrespondenz Nr. 457 vom 20.05.2008

Familienausschuss: Anträge der Opposition vertagt

Kdolsky gegen Verknüpfung von Beihilfen und Untersuchungen

Wien (PK) - Vom Familienausschuss vertagt wurden eine Reihe von Anträgen der Opposition. So trat die FPÖ in einem Entschließungsantrag unter anderem dafür ein, die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes auszudehnen und Familienleistungen zu kürzen, sollten Eltern die Untersuchungen nicht durchführen lassen. Damit wäre es ihrer Ansicht nach zum einen leichter möglich, Kindesmisshandlungen auf die Spur zu kommen, zum anderen könnte man rascher auf motorische und geistige Defizite von Kindern reagieren.

Sowohl Abgeordnete Andrea Eder-Gitschthaler (V) als auch Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) unterstrichen, Aufklärung und Prävention seien auch ihren Parteien ein großes Anliegen. Eder-Gitschthaler wies jedoch darauf hin, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr ohnehin in schulärztlicher Betreuung seien. Beide Abgeordnete werteten überdies den Vorschlag als problematisch, die Familienbeihilfe an die Durchführung von Untersuchungen zu knüpfen.

Sehr wohl Verbesserungsmöglichkeiten sieht Binder-Maier, wie sie sagte, hingegen bezüglich des Mutter-Kind-Passes. Sie regte etwa an, Elternbildung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes anzubieten.

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (G) und Abgeordnete Ursula Haubner (B) hoben die Lücke zwischen den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die mit dem 4. Lebensjahr enden, und den schulärztlichen Untersuchungen nach dem Schuleintritt des Kindes hervor. Zwerschitz wandte sich allerdings strikt dagegen, Kinder regelmäßig im Intimbereich untersuchen zu lassen. Die Koppelung von Familienbeihilfe und Untersuchungen lehnte Zwerschitz im Gegensatz zu Abgeordneter Haubner ebenfalls ab.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) bekräftigte, im vorliegenden Antrag gehe es darum, dass Eltern ihre Kinder regelmäßig zum Arzt bringen und nicht um Untersuchungen im Genitalbereich. Bei älteren Kindern könnten schulärztliche Untersuchungen angerechnet werden, regte sie an.

Familienministerin Andrea Kdolsky informierte die Abgeordneten darüber, dass beim Obersten Sanitätsrat eine eigene Kommission eingerichtet sei, die sich mit der Verbesserung des Mutter-Kind-Passes beschäftige. Das Argument der Lücke zwischen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und schulärztlichen Untersuchungen sei für sie nachvollziehbar, sagte sie, man sei dabei zu überlegen, wie man diese Lücke schließen könne.

Generell gab Kdolsky zu bedenken, dass durch intensivere Untersuchungen Gewalt in der Familie nicht unbedingt besser aufgedeckt werden könne. Nach Meinung von Ärzten seien entsprechende Übergriffe oft sehr, sehr schwer zu erkennen. Regelmäßige Untersuchungen von Kindern im Genitalbereich erachtete die Ministerin als nicht zielführend. Rechtlich problematisch wäre Kdolsky zufolge auch eine Verknüpfung zwischen Untersuchungen und Familienleistungen.

Der Antrag wurde ebenso vertagt wie ein weiterer Entschließungsantrag der FPÖ, der auf eine bessere ärztliche Beratung vor Abtreibungen drängt. Nach Vorstellung der FPÖ soll wie in Deutschland auch in Österreich eine Beratung durch den Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, ausgeschlossen sein, zudem wird eine Bedenkfrist von drei Tagen zwischen dem letzten Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch urgiert.

In der Debatte hatte Abgeordneter Karlheinz Klement (F) gemeint, es gebe möglicherweise mittlerweile mehr Abtreibungen als Lebendgeburten, doch könne man dies nicht genau sagen, da konkrete Statistiken darüber fehlten, weshalb solche erstellt werden sollten. Im übrigen müsse die Beratung auch von einer anderen Stelle als jener, welche die Abtreibung vorzunehmen beabsichtige, erfolgen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) war prinzipiell dafür, die gesetzliche Regelung beizubehalten, wies aber auf den sozialen Aspekt der Thematik hin. Man müsse alles tun, um die Entscheidung zum Kind zu erleichtern, daher müsste man jungen Frauen richtige Unterstützung und Beratung geben. Auch sollte ein Fonds zur finanziellen Unterstützung der Betroffenen angedacht werden.

Die grünen Abgeordneten Sabine Mandak und Barbara Zwerschitz sagten, sie unterstützten alle Initiativen, die auf eine Verbesserung der sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen abzielten. Abgeordnete Gisela Wurm (S) würdigte die Fristenlösung und verwies auf die guten Erfahrungen, die man damit gemacht habe. Flankierende Maßnahmen seien allerdings laufend auszubauen, so Wurm. Abgeordneter Jochen Pack (V) erinnerte daran, dass die Beratungsstellen die genannten Aufgaben bereits übernehmen, dieses System solle weiter ausgebaut werden. Da die Thematik aber beim Justizministerium ressortiere, stellte Pack einen Vertagungsantrag, der in der Folge mehrheitlich angenommen wurde.

Diskussion über "Papamonat"

Erneut im Familienausschuss zur Diskussion stand die Einführung eines so genannten "Papamonats". Basis dafür bildeten ein Gesetzesantrag der Grünen und ein Entschließungsantrag des BZÖ. Die Grünen schlagen vor, männlichen Arbeitnehmern nach der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf vier Wochen Freistellung von der Arbeit gegen Entfall der Bezüge einzuräumen und ihnen für diesen Zeitraum eine Ersatzleistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe von 800 € zu gewähren. Damit könnten Väter sofort nach der Geburt eine enge Beziehung zu ihrem Kind knüpfen und von Anfang an die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen kennen lernen, heißt es in der Begründung. Das BZÖ spricht sich dafür aus, Vätern aus Anlass der Geburt eines Kindes einen Monat lang parallel zur Mutter Kindergeld zu gewähren.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat in der Diskussion dafür ein, das zeitliche Korsett nicht zu eng zu schnallen, der "Papamonat" solle innerhalb des ersten Lebensjahres konsumiert werden können. Dem trat Abgeordnete Sabine Mandak (G) entgegen, die meinte, dass der Vater von Geburt an als zweite Bezugsperson vorhanden sein und Verantwortung übernehmen sollte. Abgeordneter Franz Riepl (S) verwies auf die derzeit laufenden Verhandlungen auf Regierungs- und Sozialpartnerebene und stellte daher für beide Materien einen Vertagungsantrag. Abgeordnete Ursula Haubner (B) warb für die Annahme ihres Antrags, zumal dessen Umsetzung ob entsprechender Vorarbeiten leicht ins Werk zu setzen sein müsste. Bundesministerin Andrea Kdolsky betonte, dieses Thema sei der Regierung ein großes Anliegen, es gebe bereits viele erste Schritte auf diesem Weg, weitere müssten und würden zeitgerecht folgen.

Sowohl der Gesetzesantrag als auch der Entschließungsantrag wurden vertagt.

Gleichfalls vertagt wurde ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, der eine Reform der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds zum Ziel hat. Unter anderem plädieren Abgeordnete Sabine Mandak und ihre FraktionskollegInnen dafür, neben den Beiträgen unselbständig Erwerbstätiger bzw. ArbeitgeberInnen zur Finanzierung des FLAF auch andere Wertschöpfungskomponenten wie Erträge aus Kapital- und Vermögenseinkünften heranzuziehen. Gleichzeitig wird mehr "Beitragsgerechtigkeit" gefordert.

In der Debatte würdigte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) die Ansätze des Antrags, meinte jedoch, dieser müsse in größerem Rahmen gesehen und in Zusammenhang mit der geplanten Steuerreform diskutiert werden, weshalb er einen Vertagungsantrag stellte, dem sich Abgeordnete Anna Höllerer (V) anschloss. Abgeordnete Sabine Mandak (G) erläuterte die Intentionen des Antrags, Abgeordnete Ursula Haubner (B) ortete beim FLAF dringenden Handlungsbedarf und trat unter anderem für die Aufhebung der Selbstträgerschaft ein. Bundesministerin Andrea Kdolsky dankte für die vielfältigen Anregungen und meinte, diese seien sämtlich bereits in Umsetzung begriffen.

Auch mit einem Entschließungsantrag betreffend die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln in Apotheken an alle Jugendlichen unter 17 konnten sich die Grünen nicht durchsetzen. Abgeordnete Barbara Zwerschitz (G) hatte in der Diskussion behauptet, viele junge Frauen würden schwanger, weil sich Jugendliche keine Verhütungsmittel leisten könnten. Dieser Argumentation trat Abgeordnete Adelheid Fürntrath-Moretti (V) mit dem Hinweis auf Handy- und sonstige Kosten entgegen, um sodann einen Vertagungsantrag zu stellen. Sie meinte, man solle vermehrt auf Aufklärung setzen. Auch Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) vermochte dem Antrag in seiner vorliegenden Form wenig abzugewinnen, und Abgeordnete Ursula Haubner (B) trat für ein Mehr an Erziehungsinitiativen ein. Abgeordnete Laura Rudas (S) votierte für ein sinnvolles Zusammenführen unterschiedlicher Initiativen ein und meinte, man solle die Problematik eingehend beleuchten und erst dann konkrete Schlüsse ziehen.

Schließlich verhandelte der Ausschuss über zwei Entschließungsanträge des BZÖ, in denen es zum einen um mehr Transparenz bei Familienleistungen geht (707/A[E]), zum anderen um eine Ausweitung der Schülerfreifahrt für jene Jugendliche, die das Ausbildungsmodell "Lehre mit Matura" in Anspruch nehmen (706/A[E]), die gleichfalls vertagt wurden.

Hier kamen Vertagungsanträge von Abgeordneter Adelheid Fürntrath-Moretti (V) bzw. Kai Jan Krainer (S), die einerseits mit der Komplexität der Materie, andererseits mit entsprechenden Erhebungen zum Thema begründet wurden. Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, hier sei durch die Ausweitung des Modells "Lehre mit Matura" auf ganz Österreich eine Lücke entstanden, die es zu schließen gelte. Abgeordnete Laura Rudas (S) hielt dem entgegen, dass es viele Lücken und territorial unterschiedliche Regelungen gebe, sodass ein Gesamtpaket zu diesem Thema geschnürt werden sollte.

Am Beginn der Sitzung war Abgeordneter Norbert Hofer (F) zu einem der Obfrau-StellvertreterInnen des Familienausschusses gewählt worden. (Schluss)