Parlamentskorrespondenz Nr. 493 vom 27.05.2008

Von der Donau-Uni bis zu Tierversuchen

Umfangreiche Tagesordnung im Wissenschaftsausschuss

Wien (PK) – Nach der aktuellen Aussprache befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats mit einer Fülle weiterer Themen. Zuerst wurde der Bericht des Wissenschaftsministers über Nachwuchsförderung und Personalentwicklung der Donauuniversität Krems behandelt. Hier kritisierte Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) die geringe Frauenquote von 21 Prozent, die ob des Umstandes, dass es sich hier grosso modo um Neuaufnahmen handle, als besonders schlecht bewertet werden müsse. Bundesminister Johannes Hahn hielt dem entgegen, dass die Berufungen aus den Reihen der Habilitierten erfolgten, wo das entsprechende Reservoir vorerst noch eingeschränkt sei. Man arbeite aber an weiterer Verbesserung der Situation. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftliche Weiterbildung auf hohem Niveau müsse als wesentlicher Bestandteil des tertiären Bildungssektors begriffen werden und bedürfe besonderer institutioneller Berücksichtigung.

Mit dem 2004 verabschiedeten DUK-Gesetz konnte eine gesetzliche Grundlage zur Etablierung der Donau-Universität Krems (DUK) als Weiterbildungsuniversität in der österreichischen Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.

Ebenfalls einstimmig passierte die Vorlage zur Errichtung einer Bildungsagentur ÖAD-GmbH den Ausschuss. Gegenwärtig würden die vorhandenen Potentiale der internationalen Kooperation im Bereich von Wissenschaft und Forschung sowie im Bereich der Kunst nicht zur Gänze ausgeschöpft, wobei es sich dabei primär um Strukturprobleme handle. Um hier eine Trendwende herbeizuführen und zudem die Attraktivität des Forschungsstandorts Österreich weiter zu heben, soll eine eigene Bundesgesellschaft ÖAD gegründet werden, die sich der genannten Aufgaben annimmt. Die ÖAD solle Interessenten informieren, Kräfte bündeln, den Zugang zu europäischen und internationalen Bildungsprogrammen erleichtern und einheitlicher Ansprechpartner von signifikanter Größe werden, heißt es in der Regierungsvorlage.

Die Abgeordneten Kurt Grünewald, Wolfgang Zinggl (beide G), Martin Graf (F) und Gernot Darmann (B) orteten zwar in einzelnen Details Möglichkeiten zur Verbesserung, zeigten sich aber insgesamt mit der Stoßrichtung der Vorlage zufrieden. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) stellte einen Fünfparteienabänderungsantrag bis zum Plenum in Aussicht, bei dem der Begriff "ÖAD" technisch erklärt werden solle. Bundesminister Johannes Hahn erläuterte die Intention des Entwurfs und wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch die Befürchtungen des Rechnungshofes in der Zwischenzeit ausgeräumt werden konnten.

Grüne für Abschaffung der Studiengebühren, BZÖ für günstigen Kredit

Einmal mehr standen daraufhin die Studiengebühren bzw. allfällige Alternativen zum gegenwärtigen Modell zur Debatte. Während die Grünen, die auch für eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit plädieren, mit zwei Anträgen eine Abschaffung der Studiengebühren beantragten, setzt sich das BZÖ für einen attraktiven Studien-Kredit ein. Letztlich wurden alle vier gegenständlichen Anträge vertagt. Zunächst erläuterte Abgeordneter Gernot Darmann (B) die Intentionen seines Antrages. Das derzeitige Modell eines Studienkredits sei unattraktiv, weil dieser sofort nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden müsse. Das BZÖ plädiere daher dafür, diesen erst dann refundieren zu müssen, wenn man über ein ansprechendes Einkommen verfüge. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte, letztlich gehe es doch darum, wie man es schaffen könne, mehr Leute zum Studium zu ermuntern.

Nachdem Abgeordneter Josef Broukal (S) das Hamburger Modell als eigentlich nicht unattraktiv charakterisiert hatte, meinte er, man müsse erkennen, dass manche Studien eben die Grundlage für ein nennenswert hohes Einkommen seien und andere eben nicht, und nach dieser Erkenntnis müsse auch die Politik ausgerichtet werden. Abgeordneter Martin Graf (F) sprach sich für einen Ausbau der Studienförderung aus. Darlehensmodellen erteilte er eine Absage, da sich die Jungen bloß verschuldeten, während die Banken davon profitierten. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich skeptisch hinsichtlich des Modells des BZÖ und stellte die Wirtschaftlichkeit dieses Systems in Frage. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) verwies darauf, dass auf diesem Gebiet gerade viel im Fluss sei, weshalb es sinnvoll sei, die Materie zu vertagen.

Mittels eines Initiativantrags zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002 fordern die Grünen eine ersatzlose Streichung der Studiengebühren. Der Entfall der Einnahmen aus den Studiengebühren in der Höhe von ca. 140 Mio. € soll den Universitäten aus dem Bundesbudget ersetzt werden. (1/A) Die Grünen sehen es ob der in Österreich ohnehin niedrigen Akademikerquote und ob des signifikanten Rückgangs des Anteils von Studierenden aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten als unerlässlich an, die 2001 eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen, die sich als massive Hürde und ergo als nicht Ziel führend erwiesen haben. (353/A [E]) Sorgen um die Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit machen sich die Grünen. Während immer mehr Studierende neben dem Studium arbeiten müssten, erwiesen sich die Rahmenbedingungen einer solchen Berufstätigkeit als mehr und mehr suboptimal. Um hier eine bessere Vereinbarkeit zu erzielen, erwarten sich die Grünen, die überdies konkret die Forderung nach einem zusätzlichen Toleranzsemester für den Studienbeihilfenbezug erheben, geeignete Maßnahmen seitens des zuständigen Ministers. (454/A [E]) Das BZÖ meint, Studieren müsse unabhängig vom Geldbeutel möglich sein, weshalb man den Studierenden ein zinsfreies Studien-Kredit-Modell zur Verfügung stellen sollte, das von jedem Studierenden in Anspruch genommen werden könne, der die damit verbundenen Auflagen erfüllt. Eine sukzessive Rückzahlung soll erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen erfolgen müssen, ergänzt das BZÖ. (768/A[E])

Grünes Hochschulpaket, FPÖ-Initiative für freien Hochschulzugang

Vertagt wurde weiters ein aus drei Anträgen bestehendes Hochschulpaket der Grünen sowie ein Antrag der FPÖ auf freien Hochschulzugang. Hier zeigte sich Abgeordneter Kurt Grünewald (G) erfreut darüber, dass die Gespräche über einen Kollektivvertrag aufgenommen worden seien und wünschte sich attraktive Arbeitsbedingungen für junge Wissenschaftler, da diese sonst ins Ausland abwandern würden. Die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Klaus Auer (V) stellten sodann Vertagungsanträge, da die Themen eben in Diskussion seien und man die Ergebnisse der Verhandlungen abwarten sollte.

Universitäten klagen vermehrt über einen steigenden Mangel an wissenschaftlichem Nachwuchs, was zu entsprechenden Engpässen in Forschung und Lehre führt. Bislang habe es die Regierung verabsäumt, jungen Forschern eine attraktive Karriereperspektive zu bieten, weshalb für Österreich im Bereich der Entwicklung wesentlicher Humanressourcen in Forschung und Entwicklung enormer Nachholbedarf entstanden sei. Die Umsetzung und Finanzierung eines Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete wäre daher, so glauben die Grünen, ein erster Schritt in die richtige Richtung. (453/A [E]) Mit einem eigenen Antrag wollen die Grünen festgestellt haben, dass bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Kollektivvertrages das Vertragsbedienstetengesetz als rechtlicher Mindeststandard zur Anwendung gelangt. (495/A) Schließlich sollen die Universitäten das Recht haben, Beamte des allgemeinen Universitätspersonals ohne Restriktionen befördern zu können, da die entsprechenden Bestimmungen des BDG eine langfristige Personalentwicklung erschweren und den effizienten Einsatz des vorhandenen Personals behindern würden. (494/A) Für die FPÖ ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura müsse als Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend sein. Daher tritt die FPÖ gegen jede Zugangsbeschränkung auf, wie sie von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP betrieben wird, da sie hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließe. Die FPÖ fordert daher, den entsprechenden Paragraphen des Universitätsgesetzes, der es erlaubt, österreichische Studienberechtigte an der Aufnahme eines Studiums zu hindern, ersatzlos zu streichen. (587/A)

Vertagt wurde schließlich auch ein Antrag der Grünen auf Reduzierung von Tierversuchen. Die Grünen treten für eine weitere Reduktion von Tierversuchen ein und fordern die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für Alternativmethoden starkzumachen. Diese sollen durch eine EU-weite Datenbank und durch verstärkte Kooperation vermehrt propagiert werden, wie es den Grünen auch darum zu tun ist, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine Reduktion und in weiterer Folge ein Ersetzen von Tierversuchen "schleunigst herbeigeführt wird" (554/A [E]). (Schluss)

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