Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 30.06.2008

Vorlagen: Konsumentenschutz

EuGH-Urteil bedingt Änderung des Lebensmittelrechts

Durch die Änderung des Lebensmittel-, des Lebensmittelsicherheits- und des Verbraucherschutzgesetzes soll einem EuGH-Urteil nachgekommen werden, heißt im Vorblatt der Regierungsvorlage (611 d.B.) Im konkreten geht es um die Regelung des Kontrollsystems in der biologischen Landwirtschaft und insbesondere um die ausdrückliche Ermöglichung des Zugangs von ausländischen Kontrollstellen zum Kontrollsystem. Die Folge einer Nichtumsetzung wäre die Verhängung finanzieller Sanktionen durch den EuGH, die der Bund zu tragen hätte.

Einführung eines Qualitätskennzeichens für LCD-Fernseher

Die BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Veit Schalle befassen sich in ihrem Entschließungsantrag 712/A[E] mit den immer beliebter werdenden LCD-Fernsehgeräten (liquid crystal display), für die es bis dato kein Gütesiegel gibt. Die einzige Möglichkeit, um die Bildqualität zu überprüfen, bestehe ausschließlich in einem direkten Vergleich von mehreren Geräten, was gerade bei Diskontangeboten kaum möglich sei. Um eine zuverlässigere und konsumentenfreundlichere Information über die Bildauflösung, und damit über die Bildqualität, zu gewährleisten, halten sie die Einführung eines für Konsumenten einfach zu beurteilenden Qualitätskennzeichens, also eines Gütesiegels, für notwendig.

FPÖ für besseren Schutz der Konsumenten vor Mehrwertnummern-SMS

Ein freiheitlicher Entschließungsantrag (755/A[E]) enthält die Aufforderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Handys nur so abgegeben werden dürfen, dass die 09-er Nummern von Herstellerseite gesperrt sind und nur auf ausdrückliche Aufforderung ("opting-in") der Konsumenten freigegeben werden. Hintergrund für diese Initiative ist die Tatsache, dass Konsumenten nun schon seit einigen Jahren mit unseriösen SMS-Praktiken um nicht unbeträchtliche Beträge erleichtert werden. Auch wenn es in Hinkunft möglich ist, Mehrwertnummern für eingehende SMS sperren zu lassen, so müssen die Konsumenten letztendlich aber einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten in Kauf nehmen, wenn sie sich mit den bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Mehrwert-SMS zur Wehr setzen wollen.

FPÖ für Sicherheitsbremsen bei Kinderwägen

Immer wieder ereignen sich in Österreich tragische Unfälle mit Kinderwägen, wobei eine der Ursachen dafür im Fehlen eines automatischen Bremssystems liegt, geben die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag zu bedenken (764/A[E]). Die Bundesregierung sollte daher nach Ansicht der FPÖ eine gesetzliche Regelung erlassen, die bewirkt, dass jeder in Österreich zum Verkauf zugelassene Kinderwagen über ein System verfügt, das ein ungewolltes Inbewegungssetzen des Kinderwagens ausschließt.

Grüne für Regulierung der Nanotechnologie zur Minimierung der Risken

Mit der Nanotechnologie, die als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts angesehen wird, beschäftigt sich ein Entschließungsantrag der Grünen (819/A[E]). Während auf EU-Ebene und in einzelnen EU-Ländern die Chancen und Risiken dieser Technologie intensiv diskutiert und Aktivitäten gesetzt werden, hinke Österreich hinterher, meinen die G-Mandatare. Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird daher aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend bis 1. Oktober 2008 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, in dem unter anderem eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht von Nanokomponenten ab 1.1.2009 insbesondere bei Lebensmitteln und Kosmetika vorgesehen ist und ein begründetes Vertriebsverbot für Produkte mit Nanokomponenten ermöglicht wird. Außerdem sollte ein Moratorium für Produkte im Lebensmittel- und Kosmetikabereich, die mit freien Nanopartikeln versetzt sind, verhängt werden. Zusätzlich müsse ein bundesweites Register eingeführt werden, um im Gefahrenfall auf Rezepturen und Produktdatenbanken zurückgreifen zu können und so Schaden von Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell abwenden zu können.  

SPÖ und ÖVP: Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern 

Im Gegensatz zur verpflichtenden Angabe von Herkunft und Haltungsform auf Frischeiern gibt es bei verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten sowie in der Gastronomie keine Kennzeichnungspflicht, heißt es in einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP (825 d.B.). Hinzu komme, dass in Österreich die Käfighaltung ab 2009 verboten sein wird. Viele Bauern befürchten nun, dass die eierverarbeitende Industrie künftig Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlich produzierte Qualitätseier aus Boden- oder Freilandhaltung zu beziehen.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher ersucht, sich zur Wahrung der Interessen der KonsumentInnen für eine Kennzeichnungspflicht auf EU-Ebene von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform einzusetzen; den Zeitraum bis zur Erlassung verpflichtender EU-Vorschriften auf nationaler Ebene zu nutzen, um mit einem auf Freiwilligkeit basierenden, möglichst effizient ausgestaltetem österreichischen System eine Kennzeichnung so schnell wie möglich umzusetzen sowie Vorbereitungen zu treffen, um im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer "Clearingstelle" Informationsmöglichkeiten zur Kennzeichnung der Haltungsformen der Legehennen bei Eiern bereitzustellen, durch die den Konsumenten eine sachgerechte Information über die Erzeugnisse die aus diesen Eiern hergestellt werden, zu Teil wird.

SPÖ, ÖVP und BZÖ: Mehr Transparenz bei Internet-Roaming-Gebühren

Internetsurfen im Ausland ist im Regelfall um vieles teurer als in Österreich. Dazu komme noch, dass den Internet-Usern weder der Wechsel in ein fremdes Netz noch die neue Kostenstruktur angezeigt wird. Das Ergebnis sind oft hohe Roaming-Gebühren und extrem hohe Internet-Rechnungen. Um in Zukunft derartige Kostenfallen zu vermeiden, sollte den Kunden bei einem Netzwechsel automatisch eine geeignete Information (z.B. Pop-up, SMS, Mail, etc.) über die neue Situation zur Verfügung stehen. Dafür sollten sich die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf EU-Ebene einsetzen, fordern die S-V-B-Mandatare in einem Entschließungsantrag (826/A[E]).

Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika

Die europäische Kommission hat mit Jahreswechsel ein Dokument vorgelegt, das sich mit der Überarbeitung der europäischen Rechtssetzung über kosmetische Mittel beschäftigt, zeigen die Abgeordneten Johann Rädler (V), Johann Maier (S) und Sigisbert Dolinschek (B) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (827/A[E]) auf. Hinkünftig sollten zur allgemeinen klaren Verständlichkeit und zur Absicherung des gemeinsamen Binnenmarktes die Vorschriften über Kosmetika in einer Verordnung geregelt werden.

Dieses EU-Vorhaben nehmen die Abgeordneten zum Anlass, um an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung folgende Ersuchen zu richten: auf europäischer Ebene eine präzise Formulierung der "verantwortlichen Person" und deren damit verbundenen Verpflichtungen einzufordern, um die Rechtsicherheit für Hersteller und Kunden zu gewährleisten; die Entwicklungen zur Sicherheitsbewertung zu unterstützen und gleichzeitig darauf zu achten, dass es durch die Einführung von Mindeststandards für den Bewerter zu keiner Absenkung im Vergleich zum heutigen Niveau kommt; weiterhin für eine strikte Beschränkung von CMR-Stoffen (kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxische) einzutreten und gegen Tendenzen der Verwendung von bereits verbotenen CMR-Stoffen der Kategorie 1 und 2 klar Position zu beziehen; im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Verordnung eine klare, nationale Kompetenzlage im Bereich der Kontrolle sicherzustellen; national für die Einrichtung eines regelmäßigen Berichtswesens zu unerwünschten Nebenwirkungen (Cosmetovigilance) die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Verbrauchersicherheit zu wahren; dafür einzutreten, dass auf EU-Ebene ein Schnellwarnsystem eingerichtet wird, damit die Mitgliedstaaten und die KonsumentInnen über gefährliche und nicht verkehrsfähige Kosmetika informiert werden; im Speziellen für die Erstellung eines regelmäßigen Berichtes zur Sicherheit der Kosmetika zu sorgen; sich für eine Meldepflicht aller nanoskaligen Stoffen einzusetzen sowie auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit der AGES das Thema "Nanotechnologie" in Kosmetika und Lebensmitteln aufzugreifen und regelmäßig über die Anwendungen und Weiterentwicklungen zu informieren.

Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Österreich unterstützt Vorhaben der EU-Kommission, das Kennzeichnungsrecht für Lebensmittel in der Europäischen Union grundsätzlich zu aktualisieren und zu modernisieren, heißt es in der Einleitung eines S-V-G-Entschließungsantrags (828/A[E]). Im Interesse einer Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung soll zunächst einmal die Weiterentwicklung von Systemen der Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung vor allem für landwirtschaftliche Produkte (z.B. Milch) gefördert werden, beantragen die Mandatare.

Für darüber hinausgehende freiwillige Kennzeichnungselemente betreffend die Herkunft soll ein klarer gemeinschaftsrechtlicher Rahmen unter Wahrung der praktischen Machbarkeit geschaffen werden. Bei der Ausgestaltung der Kennzeichnungspflichten auf unverpackte und im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angebotene Produkte soll auch die Machbarkeit sowie der administrative Mehraufwand für kleinere Lebensmittelbetriebe und die Gastwirtschaft berücksichtigt werden. Die durch die unterschiedliche Auslegung des Begriffes "deutlich sicht- und lesbar" entstehende Verzerrung des freien Handels soll verhindert werden, in dem man sich für die Festsetzung einer ausreichenden Schriftgröße bei gutem Kontrast einsetzt. Leitlinien mit best practice Beispielen für leicht lesbare Etiketten können dabei einen wesentlichen Input leisten. Zur Absicherung des hohen Tierschutzstandards Österreichs soll ein System erarbeitet und gefördert werden, das die Auslobung von tiergerechten Haltungssystemen am Produkt ermöglicht. (Schluss)


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