Parlamentskorrespondenz Nr. 666 vom 09.07.2008

Nationalrat befasst sich mit Forschungs- und Technologiebericht

Von der Polizeikooperation mit Kroatien bis zu Roaming-Gebühren

Wien (PK) - Abgeordneter Mag. MAIER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Lebensmittelgesetzes und sprach sein Bedauern über das Ende der Gesetzgebungsperiode aus, in der wesentliche Verbesserungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geplant waren. Er hoffe darauf, dass die Vorbereitungen dafür im nächsten Nationalrat wirksam werden können. Um die Notwendigkeit eines verbesserten Verbraucherschutzes zu untermauern, machte Maier auf die jüngsten Käse- und Weinskandale in Italien aufmerksam, die die Frage aufwerfen, warum Italien die anderen Mitgliedsländer nicht rechtzeitig informiert habe. Er hoffe auf die Einrichtung eines Konsumentenschutzausschusses auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode, sagte dessen Ausschussobmann. 

Abgeordneter RÄDLER (V) bilanzierte die Arbeit des Konsumentenschutzausschusses positiv und bekannte sich zur vorliegenden Umsetzung eines EuGH-Urteils. Auch Rädler sprach sich dafür aus, auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode mit einem Konsumentenschutzausschuss für die Interessen der Verbraucher zu arbeiten.

Auch Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) bedauerte die Unterbrechung der Bemühungen um eine Verbesserung des Konsumentenschutzes durch den bevorstehenden Wahlkampf. Es sei richtig gewesen, in den Konsumentenschutzausschuss Minister zu laden, die für die jeweilige Thematik zuständig waren. Es gelte, den Konsumentenschutz zu stärken und Querschnittmaterien im Ausschuss zu behandeln. Einmal mehr trat Pirklhuber dafür ein, Lebensmittel schärfer auf gentechnisch veränderte Organismen zu kontrollieren und die Kennzeichnung zu verbessern.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und bekannte sich zur Kontrolle der Qualität von Lebensmitteln. Der Redner problematisierte aber die Schikanen gegen Biobauern, die die Qualität ihrer Produkte mit "Beipacktexten" bewerben, in denen sie ihre Lebensmittel als "gesundheitsfördernd" bezeichnen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) stimmte der Vorlage zu, mit der eine EU-Sanktion abgewendet werden könne, und sprach sich auch seinerseits für die Fortsetzung der Arbeit des Konsumentenschutzausschusses in der nächsten Gesetzgebungsperiode aus.

Abgeordnete Mag. KNOLL (S) bekannte sich dazu, Erkenntnissen des EuGH Rechnung zu tragen und hielt es für richtig, die Dienstleistungsfreiheit ausländischer Kontrolleinrichtungen, die in Österreich tätig sind, sicher zu stellen. 

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) erläuterte das System der Kontrolle und Zertifizierung biologisch wirtschaftender Bauern. "Wir haben keine italienischen Zustände in Österreich" sagte die Rednerin und sprach sich dafür aus, die Regierungsvorlage anzunehmen, mit der die Arbeit ausländischer Kontrollstellen in Österreich zugelassen wird.

Abgeordnete MANDAK (G) erklärte, sie habe ihre Kritik an die falsche Stelle gerichtet und werde dies entsprechend korrigieren.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY sagte, die betreffenden Punkte seien bereits in eine Verordnung gegossen, die noch diesen Monat veröffentlicht werde.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Unter einem verhandelt wurden: V-S-Antrag 825/A(E) betreffend Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten sowie V-S-G-Antrag 828/A(E) betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln und S-Antrag 38/A(E) bezüglich Herkunftsbezeichnung bei allen Lebensmitteln.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) erläuterte die Hintergründe des Antrages betreffend Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern, da damit der heimische Konsumentenschutz nochmals erhöht werden würde. Seine Fraktion trete jedenfalls für diesen Schritt ein, da er im Sinne der Konsumenten wie auch der heimischen Landwirtschaft sei und man verbindliche Normen brauche. Seine Fraktion sei zudem für klare Herkunftsbezeichnungen, schloss der Redner.

Abgeordneter KECK (S) wies ebenfalls auf den Konsumentenschutz und auf das geänderte Verhalten der Konsumenten hin. Hier gebe es ein entsprechendes Bedürfnis, auf welches die Politik entsprechend zu reagieren habe. Deshalb wolle seine Fraktion eine verbindliche Kennzeichnungspflicht. Der ÖVP, so Keck, würde kein Stein aus der Krone fallen, stimmte sie dieser Maßnahme zu.

Abgeordneter ZANGER (F) trat im Interesse der heimischen Bauern gleichfalls für eine verpflichtende Kennzeichnung ein. Es sei traurig, dass man sich nicht auf diesen Schritt habe einigen können und stattdessen auf eine freiwillige Kennzeichnung setze.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) erläuterte die VP-Position zur Kennzeichnungspflicht und trat für bessere und lesbarere Kennzeichnung im Interesse der Konsumenten ein.

Abgeordneter BUCHER (B) beleuchtete das Thema in seiner europäischen Dimension. EU-Richtlinien sollten nicht zum Schaden der heimischen Wirtschaft angewendet werden, mahnte Bucher.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) sagte, das Bewusstsein der Konsumenten habe sich in den letzten Jahren deutlich geändert, sie wüssten um ihre Rechte und griffen mehr und mehr zu heimischen Produkten. Grundvoraussetzung für dieses Konsumverhalten sei natürlich entsprechende Information, und dem müsse die Politik Rechnung tragen.

Abgeordnete HRADECSNI (G) meinte, für sie sei nicht nachvollziehbar, weshalb sich gerade die ÖVP gegen eine verpflichtende Kennzeichnung wehre, würde eine solche Maßnahme doch gerade den heimischen Bauern dienen.

Abgeordneter HÖFINGER (V) setzte sich mit der Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier auseinander und wies dabei auf die Kostenfrage einer solchen Maßnahme hin. Generell sei der Entwurf eine wichtige Hilfestellung für die heimischen Eierproduzenten, sich besser am Markt behaupten zu können.

Abgeordneter VOCK (F) begrüßte die Kennzeichnung als im Interesse der Konsumenten, zeigte sich jedoch erfreut darüber, dass "Made in EU" wegfalle, denn nur wenn "Made in Austria" verzeichnet sei, wisse der Konsument wirklich, "was drinnen ist".

Abgeordneter ESSL (V) bezeichnete den Antrag betreffend Kennzeichnung als einen wichtigen Schritt. In diesem Sinn trat er für eine EU-weite Kennzeichnungsverpflichtung ein. In der Zwischenzeit gelte es, eine freiwillige Kennzeichnung in Österreich zu schaffen.

Die den Ausschussberichten beigedruckten Entschließungen wurden mehrheitlich angenommen.

Zur Beratungen gelangte hierauf der V-S-B-Antrag 827/A(E) betreffend Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika.

Abgeordneter STEIER (S) meinte, die Vorlage diene der Verbesserung der Sicherheit von Kosmetika und sei daher zu begrüßen, da hier auch Mindeststandards geschaffen und die Konsumenten vor gefälschten Produkten geschützt würden.

Abgeordnete HRADECSNI (G) signalisierte die Unterstützung ihrer Fraktion, da die Vorlage zu einer nennenswerten Verbesserung im Interesse der Konsumenten führen werde. Allerdings sei die Vorlage im Bereich der Nanotechnologie nicht weitgehend genug, hier brauche es weiterer Maßnahmen, unterstrich die Rednerin, die einen österreichischen Aktionsplan zum Thema anregte.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) kündigte ebenfalls Zustimmung an, da es sich aus den bereits genannten Gründen um eine "sinnvolle Sache" handle.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) sagte, die Vorlage werde Verbesserungen bringen und Rechtssicherheit schaffen, seine Fraktion werde ihr daher zustimmen.

Abgeordnete ABLINGER (S) trat gleichfalls für die Annahme der Vorlage ein, dabei auf die bereits angeführten Gründe und auf die geplanten Maßnahmen in Österreich verweisend.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) betonte die Wichtigkeit der Materie und meinte, der Schutz der Haut müsse höchste Priorität haben. Die Vorlage trage dem Rechnung, sie sei daher zu begrüßen.

Die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Als Nächstes gelangten die Anträge 826/A(E) von SPÖ, ÖVP und B betreffend Transparenz bei Internet-Roaming-Gebühren und 623/A(E) von den Grünen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe zur Verhandlung.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) unterstrich die Bedeutung der Problematik und wies auf ein Urteil hinsichtlich Telefon-Roamings hin, das auch für Internet-User von Bedeutung sein könnte. Jedenfalls sei es notwendig, die Konsumenten über anfallende Kosten beim Benutzen des Internets zu informieren, so der Redner.

Abgeordnete HRADECSNI (G) schloss an ihren Vorredner an und trat für eine umfassende Anzeigepflicht von Daten-Roaming ein, die derzeit ja nur für die Telephonie gelte, aber auch auf die anderen Bereiche des Roamings ausgedehnt werden sollte.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) trat für Transparenz beim Roaming ein, den Anliegen der User müsse mehr entsprochen werden, hier sei die EU gefordert.

Abgeordneter FÜLLER (S) nannte die Vorlage einen weiteren Schritt hin zu einer verbesserten Situation für die Konsumenten, weshalb sie zu begrüßen sei.

Bundesminister Dr. BUCHINGER meinte, man habe es hier mit einem bestehenden Problem zu tun, daher bestehe Informationsbedarf, dem leicht entsprochen werden könnte. Zusätzlich sei eine Regelung bei den Preisen erforderlich, doch habe die zuständige Kommissarin bereits eine diesbezügliche Richtlinie angekündigt.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) gab zu bedenken, Österreich habe im internationalen Vergleich relativ günstige Breitbandtarife für mobilen Internet-Zugang. Allerdings seien drohende hohe Roaming-Gebühren im grenznahen Raum ein Problem. Dieses Problem gelte es zu beseitigen, sagte sie.

Abgeordnete FUHRMANN (V) betonte, die Frage der Roaming-Gebühren zeige, wie wichtig die Zusammenarbeit in der Europäischen Union sei. Österreich allein könnte hier gar nichts erreichen, erklärte sie.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat einhellig angenommen.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) hielt fest, der Forschungs- und Technologiebericht sei im Wesentlichen ein positiver. Er zeige die richtige Entwicklung Österreichs im Bereich Forschung und Entwicklung auf. Nach einer F&E-Quote im Jahr 2007 in der Höhe von 2,55 % könnte heuer eine Quote 2,63 % erreicht werden. Damit sei Österreich am Weg zur angestrebten 3 %-Quote bis zum Jahr 2010. Er glaube nicht, dass das Ziel durch die "Wahlunterbrechung" gefährdet sei, sagte Gartlehner.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) führte aus, das Ergebnis der letzten Jahre im Bereich Forschung und Entwicklung sei durchwachsen. Auf der positiven Seite verbuchte sie unter anderem die Anhebung der F&E-Quote auf heuer 2,63 %, die steigenden Ausgaben der Industrie für Forschung sowie neue Forschungsstärken im Bereich der Informationstechnologie und der Medizintechnik. Auf der anderen Seite seien viele Dinge liegen geblieben, klagte Hakl und nannte als Beispiel die mangelnde Breitbandinfrastruktur, für die sie Infrastrukturminister Werner Faymann verantwortlich machte.

Abgeordnete SBURNY (G) kritisierte, es gebe keine klare Strategie im Forschungs- und Technologiebereich. Weder würden sich Ministerien untereinander abstimmen noch die Regierung mit dem Parlament. Zum Teil arbeiten die Minister, so Sburny, sogar gegeneinander. Gleichzeitig könne der Rat für Forschung und Technologieentwicklung seiner Aufgabe nicht gerecht werden, weil ihm die Kompetenzen, die er eigentlich hätte, nicht zugestanden würden. Sburny will das in der nächsten Legislaturperiode überdenken.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) erklärte, die Ressource Österreichs heiße Wissen. Österreich müsse Sorge dafür tragen, dass es im Bereich Forschung und Entwicklung Weltklasse werde. Behinderungen für Frauen an den Universitäten kann Klement, wie er sagte, nicht erkennen. Es gebe keine Geschlechterapartheid an den Universitäten, jeder, der ein technisches Fach studieren wolle, könne das tun. Dezidiert sprach sich Klement gegen "künstliche Quoten" aus.

Abgeordneter SCHALLE (B) gab zu bedenken, dass die Zukunft der Arbeitsplätze von der Forschung abhänge. Als kleines Land müsse Österreich seine Kräfte und Gelder konzentrieren und die vorhandenen Mittel nicht mit dem "Gießkannenprinzip" verteilen, mahnte er. Nur so könne man gegen große Forschernationen wie Indien bestehen. Defizite ortet Schalle im Bereich der Breitbandinfrastruktur.

Wissenschaftsminister Dr. HAHN führte aus, Österreich werde die angepeilten Ziele im Bereich Forschung und Entwicklung "im Großen und Ganzen" erreichen. Noch im Jahr 1999 sei die Forschungsquote unter 2 % gelegen, skizzierte er, durch einen "unglaublichen Lauf" in den letzten Jahren sei es jedoch gelungen, hier aufzuholen. Für die weitere Zukunft will sich Hahn ein Vorbild an den skandinavischen Ländern und an der Schweiz nehmen.

Generell sprach sich Hahn für eine forcierte Förderung sowohl der Grundlagenforschung als auch der angewandten Forschung aus. Einen Aufholbedarf sieht er im Bereich Frauen in der Forschung. In Richtung Abgeordneter Sburny hielt Hahn fest, seiner Meinung nach seien die Schnittstellen zwischen den Ministerien "ganz gut festgelegt".

Abgeordneter MORAK (V) hob die Notwendigkeit hervor, in das "Humankapital" zu investieren. In diesem Sinn begrüßte er die verstärkte Investition in Forschung und Entwicklung seit dem Jahr 2000.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) setzte sich kritisch mit dem vorliegenden Bericht auseinander. Quoten seien nicht alles, meinte er, wichtig sei, was mit den investierten Geldern passiere und welche Wirkungen diese auslösten. Als Ärgernis wertete Grünewald, dass es zwar viele "Räte" gebe, man auf diese aber nicht wirklich höre.

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) unterstrich, Österreich brauche hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher, um sich im internationalen Wettbewerb zu bewähren. Man müsse sich in diesem Sinn mehr um den Forschungsnachwuchs bemühen, forderte sie, sonst drohten Abwanderungen in das Ausland.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) machte darauf aufmerksam, dass sich frühere österreichische Stärken im Technologiefeld Umwelttechnologie deutlich verringert hätten. Sie machte dafür die falsche Politik der Bundesregierung verantwortlich. Eine höhere Transparenz urgierte sie bezüglich der Geldflüsse im Forschungsbereich.

Staatssekretärin KRANZL unterstrich, die Effizienz des Mitteleinsatzes sei ihr immer ein großes Anliegen gewesen. F&E-Investitionen müssten mittel- bis langfristig positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort Österreich und den Arbeitsmarkt haben.

Erfreut äußerte sich Kranzl darüber, dass es gelungen sei, kleine und mittlere Unternehmen verstärkt für Forschung und Entwicklung zu interessieren. Als Problem sieht sie hingegen den Mangel an ForscherInnen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. In Bezug auf die geplante Breitbandoffensive warf Kranzl Finanzminister Molterer vor, vereinbarte Mittel nicht bereit gestellt zu haben. Was die Kompetenzzersplitterung im Forschungsbereich betrifft, solle man nach den nächsten Wahlen eine Zusammenlegung von Kompetenzen überlegen, erklärte die Staatssekretärin.

Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) konstatierte, Österreich sei im Bereich Forschung und Entwicklung auf dem richtigen Weg und habe stetig aufgeholt. Die Anstrengungen müssten aber fortgeführt werden. Als zwei wichtige Projekte auf Bundesebene hob Schelling den Forschungsdialog und die Systemevaluierung hervor.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) warf der ÖVP vor, zugeschaut zu haben, wie sich die FPÖ das Forschungszentrum Seibersdorf "unter den Nagel gerissen hat". Die Ergebnisse seien bekannt. Kritisch setzte er sich auch mit der Bilanz von Wissenschaftsminister Hahn auseinander.

Der Forschungs- und Technologiebericht wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter KAPELLER (V) bezeichnete den Polizeikooperationsvertrag mit Kroatien als ebenso notwendig wie ähnliche Verträge mit anderen Nachbarländern und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordneter PARNIGONI (S) schloss sich seinem Vorredner an und sprach die Erwartung aus, dass die Polizeikooperation mit Kroatien die Sicherheit in Österreich verbessern werde.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der Kritik an Hausdurchsuchungen, die ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. 

Abgeordneter MAYERHOFER (F) sprach von einem vernünftigen Vertrag, dem seine Fraktion gerne zustimme. Es wäre aber wichtig, österreichische Kriminalbeamte weniger im Ausland, sondern mehr im Inland einzusetzen, um die Aufklärungsquote zu verbessern, merkte der Redner an.

Innenministerin FEKTER erläuterte die vorgesehene Kooperation mit der kroatischen Polizei bei Ausbildung und Schulung, bei der gemeinsamen verdeckten Ermittlung sowie bei der Amtshilfe und sprach die Erwartung aus, dass sich dieser Kooperationsvertrag ebenso hervorragend bewähren werde wie die Verträge mit anderen Nachbarländern.

Abgeordnete FÜRNTRATH-MORETTI (V) begrüßte den Vertrag, der der Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeikooperation und damit der inneren Sicherheit in Österreich diene.

Abgeordneter FAZEKAS (S) hielt die Ablehnung des Vertrags durch die Grünen für unverständlich und betonte die Bedeutung grenzüberschreitender Polizeikooperation unter den Bedingungen der Globalisierung und der internationalen Kriminalität.

Abgeordneter HAUBNER (V) erinnerte an die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern bei der Fußballeuropameisterschaft, die sich hervorragend bewährt habe.

Abgeordneter KÖFER (S) bekannte sich zur weiteren Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit mit Kroatien und zum beschleunigten Informationsaustausch zwischen den Exekutivbehörden. Es gelte, die negative Entwicklung bei den Aufklärungsquoten in Österreich zu stoppen.

Abgeordnete STADLER (V) bezeichnete den vorliegenden Vertrag als logische Fortsetzung der Intensivierung der Polizeizusammenarbeit, die Innenminister Strasser mit allen Westbalkanländern aufgenommen habe.

Abgeordneter HEINZL (S) unterstrich die Bedeutung der internationalen Polizeikooperation in Zeiten zunehmender internationaler Kriminalität. Es gelte, die "wahrlich nicht berauschende" österreichische Kriminalitätsstatistik deutlich zu verbessern.

Die Zustimmung zum Staatsvertrag mit Kroatien erfolgte mehrheitlich.

Abgeordneter KÖSSL (V) begrüßte den vorliegenden Fünf-Parteien-Antrag betreffend Suche nach vermissten Personen und unterstrich die Notwendigkeit, aus den Erkenntnissen des Kriminalfalles in Amstetten Schlüsse für die konkrete Polizeiarbeit zu ziehen. 

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erinnerte daran, dass mit Ende des letzten Jahres mehr als 700 Personen abgängig waren, viele von ihnen bereits jahrelang. Besorgniserregend sei die große Zahl abgängiger Minderjähriger, auch viele von ihnen seien schon lange Zeit verschwunden. "Wir müssen uns fragen, was mit diesen jungen Menschen geschehen ist." Diesen Fällen sei nachdrücklich nachzugehen, verlangte Abgeordneter Maier.

Abgeordneter MAYERHOFER (F) bekannte sich nachdrücklich zu polizeilichen Ermittlungen und genauen Recherchen, um abgängige Personen aufzufinden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür wäre es, Hausdurchsuchungen auch im Fall vermisster Personen durchführen zu können.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) dankte für die Unterstützung seines Antrages und bezeichnete es als unerträglich zu wissen, dass möglicherweise hunderte Menschen, darunter auch Kinder, in irgendwelchen Kellern eingesperrt seien.

Bundesministerin FEKTER wies darauf hin, dass Hausdurchsuchungen ohne Verdacht auf ein Delikt rechtsstaatlich bedenklich wären. Die Ressortleiterin erinnerte auch an die schon länger bestehende Absicht, ein Cold-Case-Management einzuführen, das den Einsatz neuer Ermittlungstechniken zur Aufklärung alter, nicht abgeschlossener Fälle vorsieht. Dies gelte insbesondere auch für Abgängigkeitsfälle. 

Abgeordneter MURAUER (V) hielt polizeiliche Maßnahmen für wichtig, um die vielen Fälle abgängiger Menschen, darunter vieler Kinder, zu klären. Der Redner bekannte sich auch nachdrücklich zur Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei.

Abgeordneter HURSKY (S) stimmte dem vorliegenden Antrag gerne zu; er gebe Familien, die von Fällen abgängiger Personen betroffen seien, Hoffnung.

Die Ausschlussentschließung wurde einstimmig angenommen. (Schluss)