Parlamentskorrespondenz Nr. 759 vom 22.09.2008

Vorlagen: Familie

SPÖ, ÖVP und FPÖ wollen doppelte Familienbeihilfe im September

SPÖ, ÖVP und FPÖ treten dafür ein, im September jeden Jahres die doppelte Familienbeihilfe auszuzahlen und haben entsprechende Gesetzesinitiativen vorgelegt (888/A, 900/A). Damit wollen sie zum einen die durch die hohe Inflation belasteten Familien unterstützen und zum anderen darauf reagieren, dass Familien gerade zu Schulanfang vermehrte Ausgaben haben. Da im laufenden Jahr eine Auszahlung im September nicht mehr möglich ist, regen SPÖ und FPÖ in ihrem gemeinsamen Antrag eine Verdopplung der Familienbeihilfe im Jahr 2008 im November an, die ÖVP spricht sich für eine rückwirkende Auszahlung aus. Die Kosten für die Maßnahme wird im SP-FP-Antrag mit rund 250 Mill. € pro Jahr beziffert.

Grüne und ÖVP für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

In einem Entschließungsantrag sprechen sich die Grünen für die Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes aus (894/A[E]). Sie erwarten sich davon eine höhere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei einem einkommensabhängigen Modell dürfe es aber zu keiner Schlechterstellung von Familien gegenüber dem Status quo kommen, betonen Grünen-Chef Alexander Van der Bellen und seine FraktionskollegInnen.

An die Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes denkt auch die ÖVP. Sie schlägt in einem Entschließungsantrag vor, die bestehende Kurzbezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes (Kinderbetreuungsgeld bis zum 15. bzw. 18. Lebensmonat des Kindes) in ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld umzuwandeln (904/A[E]). Dabei sollen Abgeordneter Ridi Steibl und ihren FraktionskollegInnen zufolge karenzierte Mütter bzw. Väter bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes 80 % ihres Nettoeinkommens erhalten, bei Inanspruchnahme der Karenz durch beide Elternteile ist ein 14-monatiger Bezug vorgesehen. Gleichzeitig will die ÖVP die beiden anderen Bezugsvarianten des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6 Monate lang 436 € bzw. 20 plus 4 Monate 624 €) beibehalten, um, wie es in den Erläuterungen heißt, umfassende Wahlfreiheit garantieren. (Schluss)