Parlamentskorrespondenz Nr. 47 vom 29.01.2009

Vorlagen: Finanzen

Neues Aufsichtsverfahren für Beteiligungen an Finanzunternehmen 

Der große nationale Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der EG-Richtlinien über das aufsichtsrechtliche Verfahren beim Beteiligungserwerb an Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen hat in der EU zu unterschiedlichen und Verfahren, zur Intransparenz und zur Behinderung grenzüberschreitenden Beteiligungserwerbs geführt. Mit Änderungen in den Richtlinien für Banken, Nichtlebensversicherungen, Rückversicherer und Lebensversicherer zielt die EU auf ein einheitlicheres und transparenteres Aufsichtsverfahren. In Österreich sollen diese Rechtsanpassungen durch ein Bundesgesetz zur Änderung des Bankwesengesetzes und anderer Normen für Banken, Börse und Versicherungen umgesetzt werden, zu dem die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf (45 d.B.) vorgelegt hat. Die neuen Regelungen schränken den Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden bei der Zustimmung zu Zusammenschlüssen und Beteiligungserwerben bei Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen in einer Weise ein, die im Wesentlichen der in Österreich bereits üblichen Verwaltungspraxis entspricht. Der Anlegerschutz in den einzelnen Finanzmarktgesetzen wird vereinheitlicht und außerdem die Produktfamilie "Lebensversicherung" um einen attraktiven, transparenten und konsumentenfreundlichen Vertragstyp erweitert, heißt es in den Erläuterungen.

Die neue Anleger-Entschädigung soll auf vier Säulen ruhen

Angesichts von Anleger-Großschäden auf den Finanzmärkten hat der Nationalrat den Finanzminister in seiner Sitzung am 20. Oktober 2008 beauftragt, Vorschläge zur Verbesserung der österreichischen Anlegerentschädigung in Form eines Vier-Säulen-Modells auszuarbeiten. In Erfüllung dieses parlamentarischen Auftrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich einen Entwurf (48 d.B.) für Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Bankwesengesetz vorgelegt. Es sieht ein Vier-Säulenmodell zur Aufbringung von Mitteln für Anleger-Schadensfälle vor und soll die Anleger-Entschädigungseinrichtung in die Lage versetzen, im Bedarfsfall effizient, umfassend und rasch Kundenschäden zu liquidieren. Ein Früherkennungssystem für die Anleger-Entschädigungseinrichtung soll analog zu den Einlagensicherungseinrichtungen der Banken eingeführt und eine spezielle Informationspflichten der Wertpapierdienstleister gegenüber den Kunden vorgesehen werden.

Die 1. Säule des neuen System besteht aus einer jährlich wiederkehrenden ex-ante-Finanzierung aus dem Kreis der Konzessionsträger, deren Beiträge nach der Kundenanzahl bemessen werden sollen.

Ein Teil dieser ex-ante-Beiträge soll in der 2. Säule als Prämien in eine fixe Versicherungs­summe gehen, bis ein zur Entschädigungsleistung verfügbares Vermögen in attraktiver Höhe erreicht ist; alternative dazu könnte auch eine Bank­garantie verwendet werden, sieht der Gesetzentwurf vor.

In der 3. Säule werden zeitlich begrenzte Sonderbeiträge im Entschädigungsfall eingehoben, deren Höhe sich an den fixen Gemeinkosten (statt an den Eigenmitteln) orientieren soll. Der Entwurf hält auch betraglich gedeckelte Sonderbeiträge für vorstellbar, die höchstens zweimal alle 5 Jahre eingehoben werden.

Vorkehrungen für Großschäden und für wiederholte Inanspruchnahmen des Systems trifft die 4. Säule mit einer Finanzierungshilfe für die Ent­schädigungseinrichtung durch den Bund. Nicht in Form einer  haushaltsrechtlichen a priori-Verpflichtung, um moral hazard zu vermeiden, aber doch als klares Signal für die Anleger, dass ihr Anspruch auf eine Entschädigung von 20.000 € gesichert ist. Vorgesehen ist eine optionale Haftung des Bundes für eine Schuldverschreibung der Entschädigungseinrichtung wie bei der Sicherungseinrichtung der Banken oder eine Bürgschaft des Bundes im Hinblick auf die Höhe der Verpflichtung der Entschä­digungseinrichtung.

Hinzu kommt die Einführung eines Früherkennungssystems für die Anleger-Entschädigungseinrichtung analog zur Einlagensicherung der Banken und die Einführung spezieller Informationspflichten der Wertpapierdienstleister gegenüber den Kunden.

FPÖ für Verstaatlichung der BAWAG-PSK  

In ihrem Entschließungsantrag 402/A(E) fordern die FPÖ-Abgeordneten Werner Königshofer, Lutz Weinzinger und Bernhard Themessl die Bundesregierung auf, die Aktienanteile der US-Firma Cerberus an der BAWAG-PSK für die Republik Österreich zu erwerben. Angesichts der "Kreditklemme" infolge der Finanzkrise setzt die FPÖ auf eine Bank im öffentlichen Eigentum, die dazu angehalten werden soll, Kredite an die heimische Realwirtschaft weiterzugeben. Durch einen Ankauf der BAWAG-PSK, die schon jetzt als Hausbank der Republik fungiere, werde außerdem verhindert, dass der US-Fonds Cerberus Einblick in die Transaktionen der Republik habe, ein Problem, das durch den geplanten Einstieg der US-Regierung in die einstige "General-Motors-Bank" und BAWAG-Schwester GMAC noch verschärft würde, weil durch die enge Kooperation zwischen BAWAG und GMAC auch die US-Regierung Einblick in wichtige Kontenbewegungen der Republik bekommen könnte, warnen die FPÖ-Abgeordneten.

FPÖ unterstreichen Recht aller Österreicher auf ein Basiskonto 

In ihrem Entschließungsantrag 414/A(E) brechen die FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer, Lutz Weinzinger und Wolfgang Zanger eine Lanze für jene 55.000 Menschen in Österreich, die kein Bankkonto und daher große Probleme auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt haben. Die Forderung der Mandatare an die Bundesregierung lautet, sicher zu stellen, dass jeder Österreicher zumindest ein Basiskonto ohne Überziehungsmöglichkeit erhalten kann.

Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte PKW

In ihrem Entschließungsantrag 429/A(E) verlangen die Abgeordneten Bernhard Vock und Bernhard Themessl einen Vorsteuerabzug für die Anschaffung betrieblich genutzter PKW bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro. Das Vorbild der Antragsteller ist Deutschland, wo bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 10 % die volle Vorsteuer aus den Kosten der Anschaffung (Kauf, Miete, Leasing) geltend gemacht werden könne.

Vorschlag des BZÖ für ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket 

Ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket wollen die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher, Peter Westenthaler und Ernest Windholz schnüren (434/A(E)). Die Mandatare erinnern an die strengen Auflagen, die das BZÖ für das Gewähren von Begünstigungen aus dem vom Nationalrat beschlossenen "Bankenrettungspaket" verlangt hat. Dennoch sei die Bereitschaft der Banken, Kredite zu vergeben, ins Stocken geraten, was Probleme für investierende Unternehmen und in weiterer Folge für die Arbeitsplätze mit sich bringe. Das BZÖ fordert daher ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket zur Sicherung der Unternehmensfinanzierung. Der Staat sollte etwa Garantien für Unternehmen übernehmen und so den Risikoaufschlägen der Banken die Grundlage entziehen und die Zinsbelastungen wieder auf ein übliches Maß reduzieren. Finanzieren will das BZÖ das Unternehmensfinanzierungsrettungspaket aus den Mitteln des bereits beschlossenen Bankenrettungspaketes.

BZÖ will Anlegerschutz verbessern

Die Abgeordneten Josef Bucher, Peter Westenthaler und Ernest Windholz verlangen in ihrem Entschließungsantrag 435/A(E) Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Anlegerschutzes, zumal die Finanzkrise erhebliche Lücken deutlich werden ließ. Konkret verlangen die Antragsteller die Gewährleistung eines bestimmten Qualitätsmaßstabes und eine Kennzeichnungspflicht für Finanzprodukte. An der Wiener Börse notierte Unternehmen sollen ihre rechtliche Zuständigkeit veröffentlichen müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger Risken und mögliche Probleme bei einer etwaigen Rechtsverfolgung einschätzen könnten.

Ein  BZÖ-Investitionsanreizpaket

ist der Inhalt des Entschließungsantrages 436/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Peter Westenthaler und Ernest Windholz. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise verlangen die Abgeordneten nationale Anstrengungen zur Konjunkturbelebung. Dabei setzt das BZÖ auf staatliche Anreize für Investitionen, von denen sich die Antragsteller Multiplikatoreffekte für Konjunktur und Wirtschaft erwarten. Die bloße Tarifsenkung, die die Regierung statt einer umfassenden Steuerreform vorsehe, reiche nicht aus, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe und drängen auf Gesetzentwürfe zur Einführung einer Investitionsprämie, auf eine erweiterte Verschrottungs- oder Neukaufprämie für Kraftfahrzeuge, eine Verschrottungsprämie für veraltete Heizkessel, eine bessere Absetzbarkeit von Wohnraumschaffungs- und –sanierungskosten und auf die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von "Handwerkerleistungen".

Grüne für Investitionsfreibetrag bei thermischen Sanierungen

Abgeordnete Gabriela Moser (G) argumentiert in ihrem Antrag 368/A(E) für einen Investitionsfreibetrag bei thermischen Sanierungsmaßnahmen. Solche Investitionen reduzierten den Energieverbrauch, schützen das Klima, lösen erhebliche Beschäftigungseffekte aus, stärken die Volkswirtschaft und fördern innovative Energie- und Bautechnologie - sie seien als ökonomisch-ökologische Win-Win-Projekte zu sehen, schreibt Abgeordnete Moser.

(Schluss)