Justizausschuss macht Zweites Gewaltschutzgesetz plenumsreif
Häusliche Gewalt und Sexualstraftäter im Visier des Pakets
Wien (PK) – Mit den Stimmen der Regierungsparteien, der Grünen und des BZÖ verabschiedete der Justizausschuss heute das so genannte Zweite Gewaltschutzgesetz, das sein Hauptaugenmerk auf die Bereiche Opferschutz und Prävention legt und dabei vor allem Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, aber auch Verschärfungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts vorsieht.
Im Einzelnen betreffen die neuen Bestimmungen eine Verlängerung der Geltungsdauer von einstweiligen Verfügungen und den geschützten Personenkreis. Darüber hinaus werden die Rechte der Opfer im Zivilverfahren analog zu jenen im Strafverfahren ausgebaut. Im Strafrecht wird zudem bei bereits bekannt gewordenen StraftäterInnen die Prävention verbessert; auch beim Strafausmaß sind Anpassungen vorgesehen. Außerdem wird eine Verlängerung der Tilgungsfrist für Sexualstraftäter – nach Maßgabe der Gefährlichkeit – angeordnet und in bestimmten Fällen die Tilgung ausgeschlossen. Wiederholt gesetzte Gewaltakte wiederum werden in einem eigenen Tatbestand der "fortgesetzten Gewaltausübung" – in den Medien häufig als "Martyriumsparagraph" bezeichnet - zusammengefasst.
Die FPÖ legte zum Thema Gewaltschutz ein umfassendes Paket von Anträgen vor, dessen Forderungen nach Abschaffung der Tilgung bei Sexualstraftaten und Verschärfung der Strafen bei Freiheitsentzug mit der Beschlussfassung des Gesetztes als miterledigt galten. Anträge der Freiheitlichen auf Einführung eines Straftatbestandes für Unterlassungen zum Schaden von Minderjährigen und chemische Kastration von Sexualstraftätern auch gegen deren Willen fanden hingegen keine Mehrheit. Vertagt wurden schließlich die F-Initiativen betreffend Maßnahmen gegen die Zwangsehe sowie härtere Strafen zum Schutz von Minderjährigen.
Eine vom Abgeordneten August Wöginger (V) überreichte Petition, die auf ein Verjährungsverbot bei Sexualstraftaten drängte, galt mit der Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes ebenfalls als miterledigt.
Die Abgeordneten Sonja Ablinger und Gisela Wurm (beide S) sahen in dem Paket vor allem einen großen Fortschritt für die Frauen und begrüßten die Maßnahmen gegen die häusliche Gewalt, etwa die Ausdehnung des Wegweiserechts auf sechs Monate, wobei sie daran erinnerten, dass überwiegend Frauen die Opfer von Gewalt im Familienkreis sind. Ihr Fraktionskollege Abgeordneter Johannes Jarolim meinte, das Parlament setze mit dem Beschluss dieses Gesetzes ein weiteres Zeichen dafür, dass Gewalt "nichts Privates" sei.
Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) unterstrich seinerseits insbesondere jene Maßnahmen des Pakets, die auf die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Minderjährige abzielen.
Grundsätzlich positiv äußerten sich auch die Grünen, deren Abgeordnete Judith Schwentner den Aspekt des Schutzes vor häuslicher Gewalt hervorhob, aber eine Verständigung der Opfer bei bedingter Entlassung oder Freigang der Täter gewünscht hätte.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) erhob Bedenken gegen einen von den Regierungsparteien eingebrachten umfangreichen Abänderungsantrag, der seiner Meinung nach einem Begutachtungsverfahren unterzogen hätte werden sollen. Er kritisierte insbesondere die darin enthaltene Möglichkeit, das Gerichtsmedizinische Institut mit der Erstellung von Sachverständigengutachten zu beauftragen, was Justizministerin Claudia Bandion-Ortner allerdings als Maßnahme im Interesse der Wiener Gerichtsmedizin verteidigte.
Als großen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) das Paket, vermisste aber weiter gehende Maßnahmen. Er hielt die Forderungen seiner Fraktion nach einer lebenslänglichen Kontrolle von Sexualstraftätern im Sinne einer Führungsaufsicht und nach bestimmten Berufsverboten für Sexualstraftäter aufrecht und pochte weiter auf Einführung einer öffentlich einsehbaren Straftäterdatei.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) übte Kritik am Abänderungsantrag, den die FPÖ ebenso wie die Grünen ablehnte, kündigte aber an, seine Fraktion werde sich ihr endgültiges Abstimmungsverhalten bis zum Plenum noch vorbehalten. Er beharrte auf der Einführung der chemischen Kastration von Sexualstraftätern auch gegen deren Willen und ließ den Einwand der Abgeordneten Beatrix Karl (V), dies würde gegen die MRK verstoßen, nicht gelten. Hier gehe es nicht um "Kneif- und Beißzangen", sondern um einen hormonellen Eingriff, der reversibel sei und nicht mit Folter gleichgesetzt werden könne, argumentierte Fichtenbauer. Abgeordneter Christian Lausch (F) erinnerte, der Einsatz von Medikamenten sei bei der Behandlung psychisch Kranker längst Alltag.
Innenministerin Maria-Theresia Fekter sprach sich aus Überlegungen der Verhältnismäßigkeit gegen eine öffentliche Sexualstraftäterdatei aus und warnte, diese Art des "modernen Prangers" könnte zu Missbräuchen führen. Sinnvoll sei aber die vom Gesetz gewählte Variante, wonach Schulen, Jugendwohlfahrt und die Exekutive Zugang zur Datei haben.
Zivilverfahrensnovelle bringt EU-Anpassungen
Eine Zivilverfahrensnovelle 2009, die vom Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde, trägt im Wesentlichen dem Umstand Rechnung, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ebenso wie die Verordnung von EP und Rat zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen seit Beginn dieses Jahres unmittelbar anwendbar sind.
Darüber hinaus enthält die Novelle auch Änderungen innerstaatlicher Bestimmungen, etwa Regelungen zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, eine Anpassung der Bestimmungen über das bestandrechtliche Mandatsverfahren an die mit der Wohnrechtsnovelle 2006 erfolgte Wirksamkeitsverschiebung von verspätet zugegangenen Kündigungen, die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung bestimmter einstweiliger Verfügungen im Unterhaltsbereich an den Rechtspfleger sowie Verbesserungen beim Rechtszugang gehörloser Personen.
Erklärung zum Haager Übereinkommen
Einstimmig genehmigte der Ausschuss eine Erklärung zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, die den Beitritt der Bahamas zum Inhalt hat
BZÖ-Antrag auf Änderung des Mediengesetzes vertagt
Ein Antrag des BZÖ auf Änderung des Mediengesetzes, in dem Abgeordneter Stefan Petzner vor allem die Beseitigung von Widersprüchen sowie eine Anpassung an das neue Bundesministeriengesetz forderte, wurde schließlich unter Hinweis auf eine kommende Medienrechtsreform mehrheitlich vertagt. (Schluss)
Themen
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Links
- 87/A - Strafgesetzbuch - StGB
- 272/A(E) - härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger
- 81/A - Tilgungsgesetz 1972
- 88/A(E) - chemische Kastration von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden
- 398/A - Mediengesetz
- 89/A - Strafgesetzbuch - StGB
- 82/A - Strafgesetzbuch - StGB
- 89 d.B. - Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009
- 271/A - Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG
- 12 d.B. - Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
- 1/A-JU - Justizausschuss
- 1/PET - "Verjährungsverbot für Sexualstraftaten"