Parlamentskorrespondenz Nr. 207 vom 12.03.2009

Von Spice und E-Card mit Brailleschriftaufdruck bis zu Transfetten

Nationalrat befasst sich mit Vorlagen aus dem Gesundheitsbereich

Wien (PK) - Abgeordneter SPINDELBERGER (S) verwies in der Debatte über das Gesundheitstelematikgesetz auf das große Gefahrenpotenzial bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten und erklärte, die Fristverlängerung sei notwendig, um ausreichend Zeit für die Erarbeitung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu schaffen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) meinte, man müsse strenge Vorschriften erlassen, um in der Bevölkerung Akzeptanz für den elektronischen Gesundheitsakt zu erhalten. Es gehe dabei vor allem darum, Vorsorge zu treffen, dass dieser zu einem Instrument wird, das uns nützt und nicht behindert, sagte er.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) äußerte sich ebenfalls zustimmend und forderte darüber hinaus in einem Entschließungsantrag eine umfassende Evaluierung  der derzeit von den Medien kolportierten Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in den Krankenhäusern.

Abgeordnete HAUBNER (B) unterstützte die Fristverlängerung, drückte aber ihre Hoffnung aus, dass diese Zeit genutzt werde, um Datenschutz im Sinne der Patienten zu ermöglichen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach sich auch seinerseits für die Fristverlängerung aus, um, wie er sagte, ein ordentliches Gesetz zu machen, das die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung befriedigt. Klar war dem Redner dabei, dass eine Medizin ohne entsprechenden elektronischen Datentransfer Gefahr laufe, "zu einer Medizin des Mittelalters zu werden".

Abgeordneter Dr. KARLSBÖCK (F) unterstrich die Bedeutung der modernen Kommunikationsmittel im Gesundheitswesen und mahnte, der Gesetzgeber sollte sich bei seiner Regelung auf die wesentlichen Rahmenbedingungen beschränken.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen, der F-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

In der Debatte über Änderungen des ASVG, B-SVG und Familienlastenausgleichsgesetzes erläuterte S-Abgeordnete Dr. OBERHAUSER, die weitere Gültigkeit der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge diene dazu, einen Einnahmenausfall bei den Gebietskrankenkassen zu verhindern. Die Anpassung an die Transparenzrichtlinie hinsichtlich der Arzneimittel wiederum erspare Österreich Strafzahlungen an die EU.

Abgeordneter KLIKOVITS (V) sprach ebenfalls von dringend notwendigen Anpassungen und einem Schritt in Richtung einer guten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) begrüßte die Vorlage, meinte aber, es sei beschämend, dass Österreich immer erst von der EU geklagt werden müsse, um Anpassungen vorzunehmen.

Abgeordneter HUBER (B) signalisierte seine Zustimmung und nahm die Debatte zum Anlass, auf die geringe Höhe der Bauernpensionen hinzuweisen. Er forderte eine Anpassung der Bauernpensionen mindestens auf das Niveau der Arbeitnehmerpensionen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) unterstützte die Gesetzesänderung und hob insbesondere die Verkürzung der Frist für die Aufnahme von neuen Arzneimitteln in den Erstattungskodex als positiv hervor.

Bundesminister STÖGER betrachtete die Umsetzung als dringend erforderlich, um Strafzahlungen Österreichs an die EU zu vermeiden.

Abgeordneter SCHMUCKENSCHLAGER (V) begrüßte es, dass die Betriebsrente nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz nun an das ASVG angepasst werde. Das Ansinnen des Abgeordneten Huber lehnte er mit dem Argument ab, eine Erhöhung der Pensionen würde auch eine Erhöhung der Beitragszahlungen erfordern.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

Spice und andere biogene Suchtmittel

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) erinnerte daran, dass Spice in seiner Wirkung mit Marihuana gleichzusetzen sei, und betonte, es müsse alles unternommen werden, um dem Vertrieb dieser Modedroge einen Riegel vorzuschieben. Man dürfe nicht länger zusehen, wie sich unsere Jugendlichen mit solchen Mixturen zugrunde richten, sagte er.

Abgeordnete FUHRMANN (V) verwies ebenfalls auf die Gefahren von Spice und rief zu Aufklärung und Drogenprävention mit dem Schwerpunkt "Natural drugs" auf.

Abgeordneter Dr. KARLSBÖCK (F) beklagte die öffentliche Verharmlosung der Modedrogen und kritisierte, ein Vorgehen nach dem Arzneimittelgesetz sei nicht ausreichend. Mit Nachdruck forderte der Redner ein Verbot von Spice nach dem Suchtmittelgesetz.

Abgeordneter Dr. SPADIUT (B) äußerte sich im Sinn seines Vorredners und verlangte ebenfalls eine Anwendung des Suchtmittelgesetzes.

Auch Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) wies auf die Gefahren der neuen Modedroge Spice hin, die eben nicht nur Kräuter, sondern auch suchterzeugende synthetische Substanzen enthält. Da diese Substanzen bewusst beigemischt wurden, handle es sich um einen Kriminalfall, dessen Drahtzieher ausgeforscht werden müssen. Die Jugendlichen müssen hingegen vor diesen biogenen Suchtmitteln geschützt werden.

Abgeordneter KLIKOVITS (V) gab eingangs zu bedenken, dass weltweit 300 Milliarden Dollar mit Drogen verdient werden. Vor diesem Hintergrund sei es nur recht und billig, dass heute im Parlament ein klarer Beschluss bezüglich der Modedroge Spice gefasst wird.

Abgeordnete WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) schloss sich in ihren Ausführungen ihrem Fraktionskollegen Grünewald an. Die Aufgabe des Nationalrats müsse es sein, Kinder und Jugendliche vor – oft tödlichem - Drogenmissbrauch zu schützen; es sollte daher ein entsprechender nationaler Aktionsplan entwickelt werden. Dafür müssen aber auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, forderte sie.

Abgeordneter KÖSSL (V) freute sich über den gemeinsamen Antrag in der Frage biogener Suchtmittel. Es sei wichtig, dass die Kräutermischung Spice, die in der Vergangenheit sehr verharmlost wurde, in Hinkunft verboten wird.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) begrüßte grundsätzlich die Initiative zum Thema biogene Suchtmittel. Ein gravierender Fehler liege jedoch darin, dass es nur ein Verbot nach dem Arzneimittelgesetz geben soll, nicht aber nach dem Betäubungsmittelgesetz. Es stimme überhaupt nicht, dass die FPÖ die Jugendlichen ins Gefängnis sperren will, entgegnete Belakowitsch-Jenewein den Kritikern. Aber die Regelung sehe vor, dass nur der Verkauf in Österreich reguliert wird, aber nicht der Besitz.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen

Zweifellos sei Rauchen höchst ungesund und zweifellos müssen jene geschützt werden, die nicht rauchen oder durch Passivrauch gefährdet sind, stellte Abgeordneter HOFER (F) mit Nachdruck fest. Deswegen trete er dafür ein, dass es im Bereich der Gastronomie eine Entscheidungsfreiheit gibt. Der mündige Gast muss selbst entscheiden können, ob er ein Lokal besucht, in dem geraucht wird oder nicht. Auch der Wirt, der das unternehmerische Risiko trägt, müsse selbst entscheiden können, ob er sein Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal führt und dann eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen. Ein wichtiges Anliegen war ihm auch, dass Kinder, die in Autos sitzen, in denen geraucht wird, besser geschützt werden.

Natürlich stehen für seine Fraktion die Interessen der Nichtraucher im Vordergrund, konstatierte Abgeordneter HECHTL (S). Was den FPÖ-Antrag betrifft, so wies der Redner darauf hin, dass bereits im Tabakgesetz genau die Kennzeichnungspflichten der jeweiligen Räume (Raucher oder Nichtraucher) geregelt wurden. Auf Unverständnis stieß der BZÖ-Antrag bei ihm, weil damit klar zum Ausdruck gebracht werde, dass der Schutz der Gesundheit als nachrangig angesehen wird.

Abgeordneter PETZNER (B) sprach sich dafür aus, die Rauchverbotsbestimmungen in der Gastronomie auszusetzen, weil sich in der Praxis niemand auskenne. Außerdem sind die Wirte "sauer", weil sie Geschäftseinbußen haben und die Konsumenten, die in der Mitte stehen, werden auch in diesen Streit hineingezogen. Es sollte ein vernünftiges und klares Gesetz ausgearbeitet werden, mit dem auch der Nichtraucherschutz gewährleistet wird.

Abgeordneter SCHMUCKENSCHLAGER (V) erinnerte daran, dass seit Anfang des Jahres eine Verordnung in Kraft sei, die genau die im FPÖ-Antrag geforderte Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen regelt. Es sollen keine zusätzlichen Hürden für die österreichischen Wirte geschaffen werden.

Die Änderungen im Tabakgesetz bezüglich der Rauchverbote könne man nicht hochjubeln, aber es sei zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, räumte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) ein. Allerdings sollte man daran arbeiten, den Nichtraucherschutz auszubauen und die Kennzeichnung zu verbessern.

Auch Abgeordneter SACHER (S) stand dem FPÖ-Antrag negativ gegenüber, da die Forderungen bereits erfüllt wurden. Die Sistierung des Tabakgesetzes, wie vom BZÖ gewünscht, komme überhaupt nicht in Frage; das wäre ein Riesenrückschritt. Es gebe keine Alternativen zur Gesundheit.

Abgeordneter LINDER (B) ärgerte sich über die Ungerechtigkeiten und die vielen Ungereimtheiten im Tabakgesetz, die den Wirten wirklich Sorge bereiten. Nicht fair sei zum Beispiel, dass viele Lokalbetreiber einen Aufschub erwirken und damit das Gesetz eineinhalb Jahre umgehen können. Das Tabakgesetz sollte daher aufgehoben und den Wirten eine Wahlmöglichkeit – ob Raucher-, Nichtraucherlokal oder gemischte Form – gegeben werden.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) bezeichnete die Argumentation des BZÖ als skurril und unlogisch. Auch wenn es in der Übergangszeit und im Vollzug noch einige Schwierigkeiten geben mag, so sei das Gesetz jedenfalls ein Fortschritt und gehe in die richtige Richtung. Denn Ziel müsse es sein, die österreichischen Nichtraucher so gut wie möglich zu schützen.

Abgeordneter WINDHOLZ (B) bekräftigte, dass seine Fraktion natürlich für den Nichtraucherschutz sei. Aber die Vollziehung des Tabakgesetzes sei ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen soll. In der Praxis herrsche ein totales Chaos und außerdem seien durch die Regelungen viele Arbeitsplätze bedroht.

Es sei klar, dass es beim Thema Rauchen um Zielkonflikte gehe, meinte Abgeordnete SILHAVY (S). Vergessen dürfe man aber nicht auf die vielen Arbeitnehmer in der Gastronomie, die auch eines Schutzes bedürfen. Mit der Kennzeichnungs-Verordnung wurde ihrer Ansicht nach ein vernünftiger Weg begangen.

Es gebe derzeit ein Rauchergesetz, dass sehr viele unbefriedigende Entwicklungen mit sich gebracht habe und mit dem die meisten Raucher, Nichtraucher und Gastronomen unzufrieden sind, urteilte Abgeordneter WEINZINGER (F). Er halte es für verächtlich, wie die Raucher teilweise vor die Türe gestellt werden und um einen kleinen Aschenbecher versammelt rauchen müssen. Wie komme er als Raucher dazu, dass er nicht einmal mehr auf den Bahnsteigen oder in Zügen rauchen dürfe? Die Konsumenten und die Wirte müssen frei entscheiden können, forderte Weinzinger.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) bezeichnete das österreichische Tabakgesetz als eines der liberalsten in Europa. Es habe seinen Grund gehabt, warum das Gesetz teilweise vage formuliert wurde. Geschützt werden sollten nämlich die vielen kleinen Pubs sowie die Landgasthäuser, die bei Vorliegen von strengeren Bestimmungen zusperren hätten müssen.

Abgeordneter KECK (S) bezeichnete es als starkes Stück, als das BZÖ im Gesundheitsausschuss einen Antrag zur Aufhebung des Nichtraucherschutzes einbrachte. Und aufgehoben werden soll er deshalb, weil es am Villacher Fasching damit Probleme gegeben hat, wie Abgeordneter Petzner erklärte. Für ihn stehe jedenfalls die Gesundheit der Menschen, der Kinder und Jugendlichen sowie der Arbeitnehmer in der Gastronomie im Vordergrund.

Die beiden (negativen) Ausschussberichte wurden mehrheitlich angenommen.

E-Card mit Aufdruck in Brailleschrift

Abgeordneter HOFER (F) bedankte sich bei den Kollegen der anderen Fraktionen für die Unterstützung seines Antrags. Dieser ziele auf eine zusätzliche Ausstattung der E-Card mit einem Aufdruck in Brailleschrift. Diese Maßnahme koste nicht viel Geld, sei aber sehr wichtig für alle Menschen, die mit einer Sehbehinderung leben müssen. In einem Entschließungsantrag setzte er sich zudem dafür ein, dass die Verkehrszeichen eine Mindesthöhe haben müssen, weil blinde oder sehbehinderte Menschen sich sonst sehr leicht verletzen können.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) konnte dem Antrag der Freiheitlichen sehr viel abgewinnen und schlug vor, diese Initiative noch einmal im Verkehrsausschuss zu diskutieren. Beim Austausch der E-Cards im Jahr 2010 soll dafür gesorgt werden, dass alle neuen Karten mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen werden. Was die Anbringung eines Fotos oder eines anderen Identitätsmerkmals auf der E-Card angeht, so gebe es dazu unterschiedliche Erfahrungen und Zugänge, meinte Oberhauser. Da diese Maßnahme mit hohen Kosten verbunden sei, sollte man sich eine Entscheidung darüber sehr gut überlegen.

Abgeordneter Dr. SPADIUT (B) begrüßte den FPÖ-Antrag betreffend Aufdruck in Brailleschrift auf der E-Card, weil damit das Leben von vielen sehbehinderten Menschen ein wenig erleichtert werde. Da der Missbrauch mit E-Cards seiner Ansicht nach sehr groß sei, sollten diese auch mit Fotos ausgestattet werden, schlug er vor. In einem Entschließungsantrag forderte er eine Aufwertung der E-Card. In Hinkunft sollte die E-Card unter anderem auch als Personal- und Blutgruppenausweis verwendet werden können und überdies wichtige medizinische Informationen über den Besitzer enthalten.

Es wisse natürlich niemand, wie viele Fälle von E-Card-Missbrauch es wirklich gebe, meinte Abgeordnete Mag. AUBAUER (V). Tatsache sei jedoch, dass in den Medien immer häufiger von solchen Fällen berichtet wird. Sie trete daher dafür ein, ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf der E-Card einzuführen. Im Namen der älteren Menschen ersuchte sie den Minister darum, die E-Card mit einem Foto auszustatten, da sie dann als europaweiter Seniorenausweis verwendet werden könnte.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bekräftigte, der Missbrauch der E-Card sei ein großes Problem. Ihrer Meinung nach wäre ein Foto eine wichtige Hemmschwelle, um Missbrauchsversuche zu unterbinden. Scharfe Kritik übte Belakowitsch-Jenewein daran, dass die Koalitionsparteien mittels eines Abänderungsantrags mit völlig anderem Inhalt ihren ursprünglichen Antrag zu dieser Frage "abgewürgt" hätten.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) trat für einen Brailleschrift-Aufdruck auf E-Cards ein. Die Anbringung eines Fotos wertete er hingegen als "sinnlose Aktion". Seiner Meinung nach würde ein Foto überhaupt keinen Beitrag dazu leisten, den ohnehin beschränkten Missbrauch von E-Cards einzudämmen, gleichzeitig aber hohe Kosten verursachen.

Gesundheitsminister STÖGER hob hervor, dass die E-Card künftig für Blinde und Sehbehinderte leichter erkennbar sein werde.

Abgeordneter Dr. KARLSBÖCK (F) betonte, wenn man ernst genommen werden wolle, müsse man dafür sorgen, dass Vorschriften eingehalten würden. Eine adäquate Missbrauchskontrolle bei der E-Card ist ihm zufolge nur durch ein Foto möglich. Die Ärzte seien derzeit zwar berechtigt, die Identität von Betroffenen zu kontrollieren, jedoch nicht dazu verpflichtet, konstatierte Karlsböck.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) hielt fest, er sei grundsätzlich auch für die Anbringung eines Fotos auf der E-Card. Die Kosten für eine bessere Identifikation von PatientInnen müssten aber niedriger sein als die durch Missbrauch entstehenden Kosten. Einen flächendeckenden Betrug mit E-Cards könne er als Arzt, so Rasinger, nicht erkennen.

Abgeordneter NEUBAUER (F) machte geltend, dass bereits 300.000 E-Cards als gestohlen, verloren gegangen oder defekt gemeldet worden seien. Er sieht aus diesem Grund hohe Missbrauchsgefahr gegeben. Es gebe auch bereits ausländische Reiseunternehmen, die Krankenbehandlungen in Österreich mit gefälschten E-Cards anbieten würden, zitierte Neubauer einen Zeitungsbericht.

Abgeordneter LUGAR (B) verwies ebenfalls auf Betrugsfälle mit der E-Card und unterstrich, jede Maßnahme zur Verbesserung der Identifikation sei zu begrüßen. Seiner Ansicht nach ist es aber auch notwendig, die Ärzte in die Pflicht zu nehmen. Ärzte müssten hinschauen und nicht wegschauen, mahnte er.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung klar, dass mit gestohlenen, verloren gegangenen und defekten E-Cards kein Missbrauch betrieben werden könne, da diese Karten gesperrt seien.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht über den Antrag 284/A(E) angeschlossene Entschließung betreffend Brailleschrift einstimmig angenommen. Die dem Bericht über den Antrag 187/A(E) beigefügte Entschließung erhielt mehrheitliche Zustimmung. In der Minderheit blieb der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Aufwertung der E-Card durch zusätzliche Funktionen.

Sportausschuss wird über Skihelmpflicht beraten

Abgeordneter GROSZ (B) sprach sich für eine österreichweite Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr aus. Wie viele Unfälle müssten noch passieren, bis man sich zu einer derartigen Maßnahme durchringen werde, fragte er. Grosz verwies auf Studien, denen zufolge 70 Prozent der tödlichen Skiunfälle durch eine Helmpflicht für Jugendliche einen weniger dramatischen Ausgang nehmen würden.

Abgeordneter KAIPEL (S) unterstützte grundsätzlich die Forderung nach einer Skihelmpflicht, sprach sich allerdings noch für Beratungen im Sportausschuss des Nationalrats aus. Es gelte zu überlegen, ob nicht eine generelle Skihelmpflicht eingeführt werden solle, meinte er. Auch eine Helmpflicht für jugendliche RadfahrerInnen sollte ihm zufolge diskutiert werden.

Auch Abgeordneter Dr. WALSER (G) plädierte für die Einführung einer Skihelmpflicht für Jugendliche. Es sei notwendig, der Sicherheit auf den Skipisten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sagte er.

Abgeordneter Mag. HAIDER (F) machte darauf aufmerksam, dass sich die Landeshauptleute dahin gehend abgesprochen hätten, die Skihelmpflicht landesgesetzlich zu regeln. In Oberösterreich werde am 1. November 2009 eine Skihelmpflicht bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft treten, schilderte er.

Der (negative) Bericht des Gesundheitsausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer wies den Antrag 400/A(E) dem Sportausschuss zu.

Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Abgeordneter HUBER (B) erklärte, eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln sei zu unterstützen und zu begrüßen. Seiner Meinung nach soll bei Eiern aus der Produktinformation auch hervorgehen, ob die Hühner mit Gen-Soja gefüttert worden seien.

Abgeordneter KECK (S) verwies darauf, dass in Österreich seit 1. Jänner 2009 ein Käfighaltungsverbot für Hühner gelte. Er wertete dies als wichtige Maßnahme im Sinne des Tierschutzes, gab aber zu bedenken, dass österreichische EierproduzentInnen dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz im Nachteil seien. In diesem Sinn trat er für eine Kennzeichnung von Eiprodukten, vorerst auf freiwilliger Basis, ein. Der Konsument solle, so Keck, nachvollziehen können, ob die in einem Produkt verarbeiteten Eier aus Käfig- oder Freilandhaltung kommen.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) bedauerte, dass die von den Koalitionsparteien initiierte Entschließung lediglich eine freiwillige und keine verpflichtende Produktkennzeichnung vorsehe. Die Grünen könnte dem Antrag daher nicht zustimmen, sagte er. Pirklhuber forderte auch eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln nach britischem Vorbild, um auf einen Blick eine Gesamtbeurteilung des Produkts vornehmen zu können.

Abgeordnete HÖLLERER (V) machte geltend, dass das Informationsbedürfnis der KonsumentInnen bei Lebensmitteln gestiegen sei. Die KonsumentInnen wollten über Erzeugungsbedingungen, Herkunft und Inhaltsstoffe genau Bescheid wissen. Zwei Drittel der Eier würden weiterverarbeitet, skizzierte Höllerer, eine Kennzeichnung der entsprechenden Produkte sei daher auch im Sinne der heimischen Bauern zu begrüßen.

Abgeordneter VOCK (F) begrüßte die Intention des vorliegenden Antrags, wies aber auf praktische Probleme hin. Je mehr Information es auf einem Produkt gebe, desto schlechter sei die Lesbarkeit, argumentierte er. Vock trat dem gegenüber für die Schaffung eines österreichischen Gütesiegels ein.

Abgeordneter ESSL (V) sprach sich für eine Kennzeichnung von Eiprodukten aus. Ein Hinweis, ob das entsprechende Produkt Eier aus Käfighaltung oder aus einer anderen Haltungsform enthalte, wäre ihm zufolge, nicht nur im Sinne der KonsumentInnen, sondern auch der österreichischen Geflügelbauern.

Die dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 138/A(E) angeschlossene Entschließung betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen.

Gesetzlicher Grenzwert für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wertete die vorliegende Entschließung als großen Erfolg. Seiner Meinung nach ist es aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse dringend erforderlich, einen Grenzwert für trans-Fettsäuren festzulegen. Trans-Fettsäuren stellten ein enormes Gesundheitsrisiko dar und würden für Herz-Kreislauf-Krankheiten und für bestimmte Krebsarten verantwortlich gemacht. Österreich sei, so Maier, nach Dänemark das zweite EU-Land, das einen Grenzwert festschreiben werde.

Abgeordnete HÖLLERER (V) hob hervor, schon der regelmäßige Konsum von fünf Gramm trans-Fettsäuren pro Tag erhöhe das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 25 %. Die Toleranzgrenze für Kinder liege noch weit unter jener von Erwachsenen. Es sei aber durchaus möglich, durch eine unbedachte Speisenfolge acht bis zehn Gramm solcher Fettsäuren am Tag zu sich zu nehmen. Betroffen sind Höllerer zufolge insbesondere Backwaren, Fertigprodukte und Fast-Food-Produkte.

Abgeordneter Dr. KARLSBÖCK (F) bezeichnete die Transfette als "wahre Killer". Die Einführung einer Grenze ist für ihn daher unbedingt erforderlich. Kinder sollten täglich maximal 1,5 Gramm Transfette zu sich nehmen, erläuterte Karlsböck, viele kämen aber auf mehr als acht Gramm. Ihm zufolge solle man sich in diesem Sinn ein Fast-Food-Verbot in allen Bildungseinrichtungen wie Schulen überlegen.

Abgeordneter Dr. SPADIUT (B) verwies darauf, dass es einem Konsumenten nicht möglich sei, zu erkennen, ob ein Produkt Transfette enthalte. Er forderte in diesem Sinn eine klare Kennzeichnung nach dem Modell von Zigarettenpackungen. In einem von ihm vorgelegten Entschließungsantrag spricht sich das BZÖ für ein Verbot von künstlichen trans-Fettsäuren in Lebensmitteln aus.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) verlieh seiner Freude darüber Ausdruck, dass es nun endlich gelungen ist, eine gemeinsame Initiative zu beschließen. Die Senkung der Grenzwerte für trans-Fettsäuren bringe mehr Konsumentensicherheit und mehr Lebensmittelqualität, merkte er an. Auch innerhalb der EU sei es möglich, Standards zu setzen und eine Phalanx für mehr Gesundheit zu bilden, sagte Pirklhuber.

Bundesminister STÖGER bezeichnete die trans-Fettsäuren als gefährlich, da sie Herz-Kreislauferkrankungen fördern. Darüber hinaus würden diese Stoffe derzeit auch im Zusammenhang mit Diabetes und Krebs diskutiert. Den Verordnungsentwurf zur Begrenzung dieser Fettsäuren auf 2 % habe er bis Ende März in Begutachtung geschickt, informierte Stöger die Abgeordneten, er beabsichtige, diesen im Juni in Kraft treten zu lassen. Österreich sei nun nach Dänemark das zweite Land, das diesen Weg beschreitet. In Dänemark habe die Bestimmung breiteste Akzeptanz gefunden, und es sei weder zu einer Verteuerung noch zu einer Verringerung des Angebots gekommen, so Stöger.

Abgeordneter SACHER (S) konzentrierte sich auf die Gefährlichkeit der trans-Fettsäuren für die Kinder, denn diese nähmen in großem Ausmaß Knabbereien und Fastfood zu sich. Auch sozial schwächere Schichten griffen auf diese Lebensmittel zurück, da sie billiger sind. Die Zahl übergewichtiger Kinder sei stark im Steigen begriffen, warnte er, weshalb die Herabsetzung der Grenzen längst überfällig sei.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) unterstützte ihrerseits ebenfalls die Initiative. Aubauer betonte, viele ÖsterreicherInnen würden sich gerne gesünder ernähren, sie schafften es aber nicht, weil sie in die Fett- und Zuckerfalle gerieten. Das Problem dabei sei, dass die Aufschriften und Informationen auf den Lebensmittelverpackungen nicht lesbar seien. Aubauer plädierte daher für lesbare Aufschriften.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) zeigte sich mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden. Sie hegte auch die Erwartung, dass Bundesminister Stöger sich in der EU für die Herabsetzung der Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel einsetzt.

Bei der Abstimmung wurde die dem Bericht des Gesundheitsausschusses angeschlossene Entschließung zur Reduktion der trans-Fettsäuren einstimmig angenommen. Der Antrag des BZÖ betreffend Verbot von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln wurde mehrheitlich abgelehnt. (Forts.)