Parlamentskorrespondenz Nr. 208 vom 12.03.2009

Nationalrat debattiert Rechnungshofberichte

Geschäftsordnung des NR in dritter Lesung einhellig angenommen

Wien (PK) - Die nächsten Tagesordnungspunkte: Übereinkommen über Streumunition und Änderung des BG über Verbot von Streumunition.

Abgeordnete Dr. PLASSNIK (V) wies darauf hin, dass das Thema der Streumunition noch immer akut sei und eine besondere Gefahr für die Zivilgesellschaft darstelle. Mit der Beschlussfassung des Bundesgesetzes zum Verbot der Streumunition aus dem Vorjahr habe Österreich eine Vorreiterrolle übernommen und die internationale Dynamik verstärkt. Das Gesetz habe schließlich auch den Text des internationalen Übereinkommens beeinflusst. Plassnik bezeichnete daher das Übereinkommen als einen Erfolg der österreichischen Außenpolitik, als einen konkreten Schritt zur Abrüstung und als ein humanitäres Signal.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) schilderte die besondere Grausamkeit der Waffe, die auch nach Jahrzehnten eine große Gefahr für die Bevölkerung darstelle. Um das Leid zu beenden, habe sich Österreich gemeinsam mit anderen Staaten für ein völkerrechtliches Verbot eingesetzt. Sie schloss sich der Beurteilung Plassniks an und nannte das Übereinkommen einen wichtigen Schritt im humanitären Völkerrecht. Wichtig war ihr auch die vorgenommene weitreichende Definition der Streumunition.

Abgeordneter Dr. HÜBNER (F) unterstützte das Abkommen, räumte jedoch gleichzeitig ein, dass dieses insofern einen Misserfolg darstelle, als wichtige Staaten wie die USA, Russland, China und Israel ihre Unterschrift verweigerten. Er rief daher den Minister und alle Verantwortlichen auf, sich für eine globale Akzeptanz dieses Abkommens einzusetzen.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) argumentierte ähnlich und sah keinen Grund für große Euphorie, da die Praxis anders aussehe. Selbstverständlich sei es sinnvoll und richtig, derartige Konventionen zu unterzeichnen, meinte er, dies würden aber nur jene Länder tun, die ohnehin keine Streumunition verwenden. Notwendig sei es in erster Linie, Krisen zu bewältigen, und hier müsse Österreich durch Beteiligung an internationalen Einsätzen weiterhin einen Beitrag leisten, hielt Scheibner fest.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) betrachtete die halbherzige Zustimmung von FPÖ und BZÖ insofern kritisch, als sie meinte, es sei wichtig, dass überhaupt etwas geschieht. Man könne sich durchaus freuen, dass die Initiative von Österreich ausgegangen ist und bei so vielen Ländern Anklang gefunden habe. Lunacek drückte auch ihre Hoffnung aus, dass die noch vorhandenen Streumunitionen in Österreich in der  Zwischenzeit vernichtet worden sind. Abschließend beglückwünschte sie den österreichischen Diplomaten Valentin Inzko, der für das Amt als hoher Repräsentant der internationalen Staatengemeinschaft in Sarajewo nominiert worden ist. "Inzko ist ein Kärntner Slowene. Zweisprachigkeit bringt's!", so Lunacek pointiert.

Bundesminister Dr. SPINDELEGGER schloss sich dem Lob für Botschafter Inzko an. Was das Übereinkommen über Streumunition betrifft, so hätten sich die Bemühungen Österreichs gelohnt. 94 Staaten haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet, informierte der Außenminister. Auch er wolle das Übereinkommen nicht überbewerten, dennoch hätten derartige Initiativen oft große Wirkung. Er werde sich jedenfalls weiterhin bemühen, andere Staaten dafür zu gewinnen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) gab Abgeordnetem Hübner nur bedingt recht. Für ihn ist es ein Meilenstein, dass das Verbot beschlossen wird. Er hoffe aber auf weitere Dynamik und gehe davon aus, dass Österreich die Position im Sicherheitsrat nützen werde, für ein globales Verbot zu werben, so Großruck.

Abgeordnete BAYR (S) bezeichnete das Abkommen als eine wesentliche Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und als eine Friedensinitiative. Sie sei auf die Rolle Österreichs und des Parlaments bei der Verhandlung dieses Abkommens sehr stolz. Wichtig ist für Bayr die Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens, Opfer von Streumunition zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ging sie konkret auf das österreichische Projekt im Südwesten Algeriens ein.

Abgeordneter HEINZL (S) wies auf die lange Tradition der österreichischen Friedensbewegung hin. Abrüstung sei ein erster Schritt zum Frieden, sagte er, und das vorliegende Übereinkommen stelle den wichtigsten Abrüstungsvertrag seit dem Verbot von Personenminen dar.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) stellte fest, das Übereinkommen beweise, dass man in einem Bereich, der grundsätzlich schwierig sei, innerhalb von zwei Jahren etwas zustande bringen kann. Wenn auch die wichtigsten Staaten noch nicht unterzeichnet hätten, so bedeute das die Notwendigkeit, weiterhin mit viel Engagement dafür zu werben. Auch sie unterstrich die Bedeutung jener Bestimmung, die die Mitgliedsstaaten zur Hilfestellung für die Opfer verpflichtet.

Bei der Abstimmung wurde das Übereinkommen über Streumunition einstimmig genehmigt. Die Novelle des BG über das Verbot von Streumunition passierte den Nationalrat ebenfalls einstimmig.

Zur Debatte standen hierauf ein Kultur-Abkommen, ein Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes und eine Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus.

Abgeordnete Mag. CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) begrüßte das Abkommen mit der Tschechischen Republik als eine Basis zur Intensivierung und Vertiefung der Beziehungen zu Tschechien auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports. Dies sei auch aufgrund der gemeinsamen Geschichte und Tradition von Bedeutung, sagte die Abgeordnete. Sie befürwortete in diesem Zusammenhang den Ausbau des bilingualen Schulangebots und des interkulturellen Angebots, vor allem in den Grenzregionen. Cortolezis-Schlager hob besonders das Campus-Modell in Retz als Vorbild hervor und warb für die Auslandsschule in Prag als Wegbereiter für einen intensiven kulturellen Austausch.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) schloss sich dem an und widmete sich vor allem dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturguts. Dieses verstärke die Bewusstseinsbildung, denn in vielen Staaten sei die Sorge um den Verlust des kulturellen Erbes in einer globalisierten Welt weit verbreitet. Die Weitergabe kulturellen Erbes setze auch Bildungsprozesse in Gang, betonte Muttonen, und der Schutz durch das Abkommen gehe weit über das Konservieren der Folklore hinaus. Es schließe auch moderne Ausdrucksformen mit ein, schloss Muttonen.

Abgeordnete Mag. UNTERREINER (F) unterstrich, die FPÖ unterstütze grundsätzlich jede Initiative, die der Völkerverständigung in Europa dient. Sie wies auf die gemeinsame Geschichte und Kultur mit Tschechien und der Slowakei hin, die ihren Ausdruck auch in den Dichtern Kafka, Rilke und Werfel gefunden habe. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts habe tragische Differenzen verursacht, daher sollte das vorliegende Abkommen nach Ansicht der FPÖ auch dazu dienen, dass sich die Tschechische Republik endlich ihrer historischen Verantwortung stellt, verlangte Unterreiner.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) hielt Kontakte auf kultureller Ebene für eine zukunftsorientierte Kooperation, vor allem unter jungen Menschen. Wie seine Vorrednerin drängte Scheibner darauf, im Zusammenhang mit dem Abkommen auf historische Fragen Rücksicht zu nehmen und wenigstens einen symbolischen Ausgleich mit dem Ziel der Aufhebung der Benes-Dekrete anzustreben. Er erwarte sich eine Unterstützung des kleinen Rests der deutschen Volksgruppe in unserem Nachbarland.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) äußerte sich zu den gegenständlichen Vorlagen positiv, widmete sich aber hauptsächlich dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. In diesem Rahmen sprach er insbesondere die Gefährdung der Dialekte in den verschiedenen Regionen an. Diese Sprachen verschwänden als "Kollateralschäden" für die wirtschaftliche Entwicklung, was er sehr bedauerte. Er forderte daher die Regierung auf, Geld in die Hand zu nehmen, um das Idiomatische als wichtiges immaterielles Kulturgut zu erhalten.

Abgeordneter GLASER (V) brach ebenfalls eine Lanze für die Erhaltung der regionalen Dialekte, wies aber auch auf den Aspekt der Völkerverständigung hin und meinte, das internationale Kulturabkommen könne dazu beitragen, Fremde nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung zu empfinden.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) befasste sich mit dem ESA-Vertrag und rief Europa dazu auf, in der Raumfahrt wieder die Führung zu übernehmen.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) nahm seine Wortmeldung zum Anlass, sich vor seinem Wechsel in den Kärntner Landtag von den Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden, wobei er seinen Wunsch zum Ausdruck brachte, die Arbeit des Parlaments möge in den nächsten Jahren gut für die Republik sein.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) unterstützte das internationale Kulturabkommen mit den Worten, nur Menschen, die ihre eigenen Wurzeln kennen, können andere Kulturen verstehen.

Abgeordneter KAPELLER (V) drängte auf die Ausarbeitung eines EU-Programms zur Kulturpflege von Minderheiten, die durch Umsiedlung, Vertreibung und Genozid zu leiden hatten, und kündigte eine diesbezügliche parteiübergreifende Initiative an.

Bei der Abstimmung wurden sämtliche Abkommen einstimmig genehmigt.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) würdigte im Rahmen der Debatte über RH-Berichte die Tätigkeit des Rechnungshofes als unabhängige Kontrollinstanz und betonte, gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sei es wichtig, darauf zu achten, dass Steuergelder effizient verwendet werden. Handlungsbedarf für die Zukunft sah sie vor allem bei der Frage, wie Gemeinden unter 20.000 Einwohner geprüft werden sollen.

Abgeordneter GAHR (V) befasste sich schlaglichtartig mit Teilen des Berichtes und kam zu dem Schluss, dass bei der Wiener Polizei im Unterschied zur Salzburger Polizei Rechnungshof-Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Säumigkeit ortete er auch bei der ÖBB, der er vorwarf, nach wie vor nichts an dem vom Rechnungshof kritisierten niedrigen Pensionsantrittsalter von unter 53 Jahren geändert zu haben.

Abgeordneter ZANGER (F) unterstützte in seiner Wortmeldung grundsätzlich die Forderung nach einer Prüfung der kleinen Gemeinden durch den Rechnungshof. Beim Thema ASFINAG merkte er an, es wäre wünschenswert, dass die Vignettenpreise nicht erhöht werden.

Abgeordneter GROSZ (B) beklagte den niedrigen Umsetzungsgrad der Rechnungshof-Empfehlungen und sah die Verantwortung dafür bei der Bundesregierung. Mit Nachdruck trat er für die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf die kleinen Gemeinden ein.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) plädierte ebenfalls für die Ausweitung der Prüfkompetenz auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner und sah sich dabei in seiner Forderung, vor allem durch den Fall Hartberg, bestätigt.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) sah wie sein Vorredner Defizite bei der Gemeindeprüfung und stellte in diesem Zusammenhang die Frage nach der Rolle der neun Landesrechnungshöfe für die Gemeinden.

Abgeordneter SINGER (V) zeigte sich hingegen skeptisch hinsichtlich der Ausdehnung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf kleinere Gemeinden und meinte, sinnvoller wäre eine begleitende Kontrolle, die Schaffung einer weiteren Prüfungsinstanz würde bloß bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen. Missstände wie die Spekulationsgeschäfte von Gemeinden könnten überdies durch eine entsprechende Anpassung der Landesgesetzgebung verhindert werden.

Abgeordneter GRADAUER (F) wünschte hingegen die Ausweitung der Prüfkompetenz auf die kleineren Gemeinden und plädierte zudem auch für ein Recht des Rechnungshofes auf Einsicht in die Bilanzen jener Banken, die Geld aus dem Bankenpaket in Anspruch nehmen.

Abgeordneter WINDHOLZ (B) forderte die Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen, damit, wie er sagte, gerade in Zeiten der Krise alles ausgeschöpft werde, um den Steuerzahler zu schonen.

Abgeordneter FAUL (S) untermauerte seinerseits die Forderung nach Schaffung einer Prüfkompetenz des Rechnungshofes für die kleineren Gemeinden.

Abgeordneter HÖFINGER (V) schlug in Sachen Kompetenzausweitung des Rechnungshofes auf die Gemeinden eine Harmonisierung der Kontrollstandards der Bundesländer vor und versicherte, die Gemeinden selbst hätten ein Interesse daran, gut geprüft zu werden.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) wies auf das Beispiel der ASFINAG hin, die aufgrund von Empfehlungen des Rechnungshofes beim Lärmschutz an den Straßen effizienter und sparsamer vorgehen könne. Es zeige sich, dass gute Kontrolle zum sorgsamen Umgang mit Steuergeldern beitrage.

Abgeordneter KAIPEL (S) befasste sich kritisch mit der zentralen Beschaffung des Bundes, die mit dem Ziel eingerichtet wurde, Einsparungen zu erzielen. Tatsächlich seien heimische KMU und die regionale Wirtschaft, vor allem im ländlichen Raum, geschädigt worden, und überdies habe sich die Arbeit der Bundesbeschaffungsgesellschaft als teurer als erwartet herausgestellt. Es gelte für die Bundesbeschaffung neue Beschaffungskriterien unter volkswirtschaftlichen und regionalpolitischen Gesichtspunkten zu entwickeln.

Abgeordneter SACHER (S) drängte darauf, die Empfehlungen des Rechnungshofes für mehr Effizienz und raschere Fortschritte bei den Hochwasserschutzbauten in Niederösterreich im Interesse der BürgerInnen ernst zu nehmen; dasselbe gelte für RH-Empfehlungen für den Bereich der Sicherheit.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER machte auf die modernisierte Gestaltung der Rechnungshofberichte aufmerksam und kündigte eine internationale Standortkontrolle des Rechnungshofes an, um noch erfolgreicher arbeiten zu können. Er wolle noch deutlicher bewusst machen, dass Kontrolle ein Instrument auf dem Weg zu besseren Lösungen darstelle. 75 % seiner Empfehlungen seien umgesetzt worden, sagte Moser, und drängte auch im Hinblick auf die Verfassungsreform darauf, die noch offenen 25 % zu realisieren. Einmal mehr kritisierte Präsident Moser die Berechnung der Nebengebührenwerte in der Pensionsregelung bei den ÖBB, trat für eine Ausweitung der Gemeindekontrolle im Interesse von Bürgern, Gemeinderäten und Gemeinden ein, die immer mehr Aufgaben in der Daseinsvorsorge zu erfüllen haben. Beim Schutz vor Naturgefahren sollten die Gemeinden noch stärker kooperieren, meinte der Rechnungshofpräsident. 

Bei der Abstimmung wurden die beiden Rechnungshofberichte einstimmig zur Kenntnis genommen.

In der Debatte zum RH-Bericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz klagte Abgeordnete Mag. BECHER (S) über eine weitere Öffnung der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern und nannte als Ursache die Beschäftigung von Frauen in schlecht bezahlten Branchen der Dienstleistung und ihren überproportionalen Anteil an Teilzeitjobs. Die Rednerin begrüßte daher die Einführung des 1.000 Euro-Mindestlohns bis zum kommenden Sommer und sprach die Erwartung positiver Impulse durch den geplanten Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Abgeordnete SCHITTENHELM (V) dankte dem Rechnungshofpräsidenten für den hervorragend aufbereiteten Bericht und appellierte an die Abgeordneten, sich gemeinsam für Verbesserungen in der zuletzt erschreckend schlechten Entwicklung der Fraueneinkommen in Österreich einzusetzen. Die Frauen verlieren in der Karenzzeit sehr viel Geld, sagte die Rednerin und klagte darüber, dass die Einkommen der Frauen in keiner Branche an jene der Männer heranreichten. Der RH-Bericht soll die Grundlage für den Aktionsplan zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen darstellen. Es gelte der Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit".

Abgeordneter GRADAUER (F) gratulierte dem Rechnungshof zu seiner Arbeit und klagte darüber, dass kleine Einkommen einen besonders starken Kaufkraftverlust erlitten haben. Dies spreche für die von der FPÖ verlangte Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 %. Klare Regelungen vermisst der Redner dafür, wie mit Abfertigungsansprüchen von Managern umzugehen sei, die durch ihre Tätigkeit einem Unternehmen geschadet haben, wobei er Spekulationen von ÖBB-Managern erwähnte. 

Abgeordnete SCHENK (B) sah in dem vorliegenden Rechnungshofbericht nichts Neues - Frauen litten nach wie vor darunter, in schlechter bezahlten Tätigkeiten und überdurchschnittlich häufig in Teilzeitjobs beschäftigt zu werden. Die Gewerkschaften seien gefordert, sich bei Kollektivvertragsverhandlungen im Interesse der Frauen durchzusetzen. Es gelte zu handeln, bevor Österreich bei den Fraueneinkommen das Schlusslicht in der EU übernehme.

Auch Abgeordnete Mag. SCHWENTNER (G) beklagte die schlechte internationale Position Österreichs bei den Fraueneinkommen. Der Rechnungshofbericht über die Einkommensverteilung sei ein erschütterndes Dokument für das katastrophale Nachhinken der Fraueneinkommen und den geringen Anteil der Frauen an Führungspositionen. Unzählige Versprechen an Frauentagen helfen 1,7 Mio. Frauen nicht, die unter der Lohnsteuergrenze verdienen und auch keinen Nutzen von der Steuerreform haben. Frauen brauchen mehr Kinderbetreuungsplätze und mehr Vollzeitarbeitsplätze. Außerdem seien Konjunkturmaßnahmen für jene Bereiche notwendig, in denen Frauen tätig seien: Bildung und Soziales. 

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) bat den Rechnungshofpräsidenten, Ungerechtigkeiten bei den Einkommen im Bereich der Gemeinden zu durchleuchten. Mit der Unterbewertung und Geringschätzung der Arbeit von Frauen müsse endgültig Schluss gemacht werden, sagte die Rednerin und appellierte an die Abgeordneten, die Frauenministerin in ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen.

Auch Abgeordneter Mag. LETTENBICHLER (V) würdigte die Arbeit des Rechnungshofes, hielt es aber für notwendig, die schlechte Position Tirols in der Einkommensstatistik mit statistischen Verzerrungen wegen der großen Bedeutung der Tourismusbranche in seinem Bundesland zu erklären. Saisonniers würden in der Einkommensstatistik wie ganzjährig Beschäftigte behandelt. Es sei abzulehnen, wenn Tirol bei Wahlkämpfen aus politischen Gründen als Armenhaus Österreichs dargestellt werde. Die Methoden der Einkommensberechnung seien zu verbessern, forderte der Redner.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) dankte für die statistische Arbeit des Rechnungshofs im Interesse einer hochwertigen Politikberatung und ging auf den besonders bedauerlichen Umstand ein, dass die Einkommen im untersten Drittel keinen Vorteil aus der Steuerreform ziehen können. Die Politik sei vor allem auch aufgerufen, eine Trendwende zugunsten der Fraueneinkommen einzuleiten, sagte Abgeordneter Kogler. 

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER wies auf die hervorragende Zusammenarbeit mit der Statistik Austria bei der Erstellung des Berichts hin, und kündigte an, ihn künftig noch lesbarer und aussagekräftiger zu gestalten.

Der RH-Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Erste Lesung: G-Antrag betreffend NS-Aufhebungsgesetz

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) ersuchte die Abgeordneten, seinen Antrag auf Aufhebung von NS-Urteilen parteiübergreifend zu diskutieren. Es gehe insbesondere um Opfer der NS-Militärjustiz und um die Opfer von Zwangssterilisationen. In der NS-Zeit habe es genügt, eines liederlichen Lebenswandels bezichtigt zu werden, um zur Zwangssterilisation verurteilt zu werden, sagte der Redner und hofft auf fruchtbare Gespräche auch mit der ÖVP und der Justizministerin. 

Abgeordneter PENDL (S) besprach den Antrag der Grünen positiv und plädierte dafür, die darin aufgezeigten Probleme endlich zu lösen.

Abgeordneter Mag. STEFAN (F) wies auf das bereits seit 2005 bestehende Aufhebungsgesetz hin, warnte davor, die Geschichte mit der Brille der Gegenwart zu betrachten, und bemängelte, dem Antrag fehle die Aufhebung juristisch problematischer Übergangsregelungen in den Monaten nach der Befreiung im Jahr 1945. Deserteure, die überdies zu Mördern geworden seien, sollten auch heute nicht anders behandelt werden als eben Mörder.

Abgeordneter PETZNER (B) zeigte sich mit den Grünen einer Meinung, dass Unrecht niemals Recht werden könne, rief aber dazu auf, bei der Aufhebung von Urteilen strenge rechtsstaatliche Grundsätze zur Anwendung zu bringen. Opfer dürfen nicht vergessen werden, gleichgültig auf welcher Seite sie standen, und das müsse auch für jene KärntnerInnen gelten, die von Tito-Partisanen verschleppt wurden. Auch dieses Kapitel in der Geschichte des Landes müsse aufgearbeitet werden.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: Bundesgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache (F-Antrag)

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) führte aus, dass sich sein Antrag an einem französischen Vorbild orientiere. Er wolle die Landessprache schützen, weil sie ein wichtiger Träger der Kultur sei, der in Gefahr sei, weil die Verbreitung der neuen Medien zur Verdrängung des Deutschen als Wissenschaftssprache führe. Sein Anliegen sei kein ideologisches, sondern ein kulturpolitisches, das etwa in Deutschland auch von Vertretern der SPD und der PDS geteilt werde.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) stand der Grundintention des Antrags sehr positiv gegenüber. Ihre Fraktion habe auch einem Antrag zugestimmt, wonach Deutsch als Arbeitssprache der EU weiter gefördert werden soll. Insgesamt scheint ihr jedoch ein ausreichender Schutz der deutschen Sprache, die in einigen Gesetzen verankert ist, vorzuliegen. Auch wenn Deutsch als Staatssprache festgeschrieben ist, so bestehe genauso die Pflicht, die Sprache und Kultur der autochthonen Volksgruppen zu fördern und zu sichern, unterstrich sie. Was die konkreten Anliegen des Antrags angeht, so frage sie sich schon, wie z.B. die Wörter Pommes frites, Ketchup oder Airbag übersetzt werden sollen. Zudem gebe es auch in der deutschen Sprache viele Lehnwörter, denn eine Sprache sei etwas Lebendiges, betonte Muttonen.

Nach Ansicht von Abgeordneter Mag. UNTERREINER (F) sei ein Sprachgesetz notwendig, denn die Bewahrung der eigenen Identität "sei das Gewissensthema unserer Epoche". Keine kulturelle Errungenschaft der Menschen sei in ähnlicher Weise identitätsstiftend wie die Muttersprache, denn sie sei ein Teil der geistigen Heimat. Deshalb soll die deutsche Sprache in allen Bildungseinrichtungen, angefangen vom Elternhaus, eine herausragende Bedeutung haben. Die Freiheitlichen sind gegen eine "Verluderung" der Sprache und deshalb gegen Anglizismen, die auch im ORF immer mehr verbreitet werden. Das Beherrschen der deutschen Sprache müsse natürlich auch die Voraussetzung für die Einbürgerung sein, betonte Unterreiner.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) wies darauf hin, dass er im Internet bzw. "Zwischennetz" einen FPÖ-Entschließungsantrag zu diesem Thema gefunden habe, der vier sinnentstellende schwere Fehler, einen Rechtschreibfehler und zwei Interpunktionsfehler enthalten hat. Und auch der neue Antrag sei voller Rechtschreibfehler. Skurril sind aber auch die Forderungen des Antrags, führte Stadler weiter aus. So werde unter anderem gefordert, dass jährlich ein Bericht zur Lage der deutschen Sprache vorgelegt werden soll. Weiters soll der Bericht eine Statistik über Verletzungen der deutschen Sprache enthalten. Niemals hätte er sich gedacht, dass er einmal einen Antrag ad-hoc in erster Lesung dermaßen zur Behandlung anempfehlen müsse, weil die Antragsteller den Beweis dafür geliefert haben, wie dringlich die Behandlung dieses Antrags ist.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) bezweifelte, dass man den Antrag der Freiheitlichen ernst nehmen könne. Das Problem sei aber, dass die FPÖ das Parlament mit so einem Antrag, der allein 21 Fremdwörter enthält, lächerlich mache.

Der Antrag wird dem Kulturausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: Schulunterrichtsgesetz (F-Antrag)

Alle Erziehungswissenschafter bestätigen, dass die Sprache der wichtigste Bestandteil einer sinnvollen Integration ist, konstatierte Abgeordneter Dr. ROSENKRANZ (F) unter Bezugnahme auf den vorliegenden FPÖ-Antrag. Deutsch sei die Unterrichtssprache an österreichischen Schulen und sollte daher auch in den Pausen gesprochen werden.

Soziale Konflikte an Schulen lassen sich sicher nicht durch derartige Verordnungen verhindern, entgegnete Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) ihrem Vorredner. Neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse gehe es vor allem darum, gemeinsame Projekte an Schulen, Jugendzentren und anderen Orten zu veranstalten, wo Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund sich wertschätzend begegnen können. Die Alphabetisierung in der Muttersprache sei von zentraler Bedeutung, was den Erwerb einer zweiten Sprache angeht, betonte sie.

Abgeordneter AMON (V) stellte sich die Frage, wie ernst der Antrag wirklich gemeint sei. Er halte nichts davon, die Schüler zu zwingen, auch in der Pause Deutsch zu sprechen. Wie soll das funktionieren? Gehen dann Sprachpolizisten durch die Gänge, um zu überprüfen, ob die Kinder miteinander Deutsch sprechen?, fragte er.

Abgeordnete Mag. UNTERREINER (F) unterstützte den Antrag ihres Kollegen Rosenkranz, den sie für sehr wichtig erachtet. Es sei absolut sinnvoll, mehr musische Fächer in den Schulen einzuführen, weil das gemeinsame Musizieren, Singen und Theaterspielen die Integration bedeutend erleichtern würde.

Abgeordneter Dr. WALSER (G) war der Meinung, dass man das angesprochene Thema durchaus ernsthaft behandeln müsste. Man könne natürlich darüber reden, was Schulsprache sein soll, aber dies müsse auf freiwilliger Basis passieren. Der FPÖ wolle er nur einen Spruch von Karl Kraus mit auf den Weg geben: "Bevor Sie Deutsch sprechen wollen, sollten sie zuerst einmal Deutsch schreiben lernen."

Er sei froh darüber, dass in den Ausschüssen über die beiden Anträge noch ausführlich diskutiert werden könne, meinte Abgeordneter Dr. GRAF (F). Gerade auf europäischer Ebene sollte man sich dafür einsetzen, dass die deutsche Sprache als gleichberechtigt neben Englisch, Französisch und anderen Sprachen anerkannt wird.

Der Antrag wird dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

Dritte Lesung über den Bericht des GO-Ausschusses über den Antrag 487/A betreffend GOG. - Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in Dritter Lesung einstimmig angenommen. (Schluss)