Parlamentskorrespondenz Nr. 508 vom 08.06.2009
Vorlagen: Soziales
BZÖ: Keine Sozialversicherungspflicht für freiwillige Helfer
BZÖ-Abgeordnete treten dafür ein, dass die unentgeltliche Tätigkeit vorher gemeldeter ehrenamtlicher Helfer bei maximal drei Tage andauernden Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, vor allem von traditionellen örtlichen Vereinen (Kultur-, Heimat-, Brauchtums- und Sportvereine, Feuerwehr), nicht sozialversichtungspflichtig ist. (611/A[E])
FPÖ für Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung
Die FPÖ fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen einer Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz die Nettoersatzrate zumindest auf EU-Durchschnitt anzuheben und für eine gerechtere Anrechnung des Partnereinkommens zu sorgen oder diese Anrechnung im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung ersatzlos zu streichen. (617/A[E])
FPÖ: Für jeweils 5 ausländische Fachkräfte 1 Lehrstelle anbieten
Freiheitliche Abgeordnete treten dafür ein, dass in einer Regierungsvorlage vorgesehen wird, dass ab einer Quote von 5 beschäftigten ausländischen Facharbeitern zumindest eine Lehrstelle für den jeweiligen Beruf angeboten wird. (618/A[E])
Grüne: Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung erhöhen
Geht es nach den Grünen, dann soll der Sozialminister dafür sorgen, dass die Freigrenzen gemäß der Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden. (625/A[E])
Grüne wollen E-Card für SozialhilfebezieherInnen
Grün-Mandatare fordern, dass BezieherInnen von Sozialhilfe der Länder in die Krankenversicherung einbezogen werden und eine E-Card erhalten. Eine entsprechende Verordnung sei dem Hauptausschuss des Nationalrates zuzuleiten. (626/A[E])
Grüne: Keine Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern
Die Grünen beantragen die Streichung der Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern, da diese Beiträge eine erhebliche finanzielle Belastung für Familien darstellen. (627/A)
Grüne für Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
In einem Antrag verlangen die Grünen, dass Personen, die allein aufgrund des PartnerInneneinkommens keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen können, in Zukunft auch in die Krankenversicherung aufzunehmen sind. (628/A) (Schluss)