Parlamentskorrespondenz Nr. 689 vom 21.07.2009

Dynamisierung der heimischen Wissenschaft

Wissenschaftsrat legt Bericht über seine Tätigkeit

Wien (PK) - "Der Wissenschaftsrat blickt auf ereignisreiche und arbeitsintensive drei Jahre zurück, in denen er sich im Sinne des UG 2002 als Beratungsinstrument fest etabliert und zahlreiche Empfehlungen formuliert hat, die, wenn nicht unmittelbar in nächster Zeit, so doch in Zukunft ihre Wirkung entfalten werden." Zu diesem positiven Befund kommt der Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2006 bis 2008, welchen das Wissenschaftsministerium diesen Monat dem Hohen Haus übermittelt hat. (III-82 d.B.)

Die ersten beiden Jahre seines Bestehens verschaffte sich der Wissenschaftsrat einen Überblick über Österreichs tertiäre Bildungslandschaft, sodass er 2006 mit seiner eigentlichen Arbeit begann. Genau mit diesem Zeitpunkt setzt auch der Berichtszeitraum des vorliegenden Dokuments ein.

2006 sei auch das Jahr gewesen, in dem erstmals Leistungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verhandelt wurden. Dem Wissenschaftsrat kam dabei die Rolle zu, sich nach kritischer Analyse der Verhandlungen zur ersten Leistungsvereinbarung auf Themen zu konzentrieren, die von unmittelbarer Relevanz für das österreichische Wissenschaftssystem und für seine Teilsysteme sind.

So wurden mit Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zur Neuordnung des Universitätszugangs und zur Weiterentwicklung des UG 2002 Beiträge für eine förderliche Entwicklung von Forschung und Lehre geleistet. Einzelne Universitäten, insbesondere die Universität Wien, wurden in ihrem Reformprozess begleitet und mit Empfehlungen unterstützt, heißt es weiter in dem Bericht. Parallel dazu arbeitete der Wissenschaftsrat an der zukünftigen Ausgestaltung den medizinischen und der Kunstuniversitäten mit.

Im Jahr 2008 setzte der Wissenschaftsrat zudem eine Arbeitsgruppe zum Thema "Entwicklung des österreichischen Gesamtsystems in Wissenschaft und Forschung" ein. Erste Arbeitsergebnisse liegen, so der Bericht, bereits vor.

Analyse der heimischen Hochschullandschaft

In seiner Analyse hält der Wissenschaftsrat fest, dass sich Österreichs Universitäten nach wie vor in einer Umbruchphase befinden. Parallel zum Wirksamwerden und zur sukzessiven Umsetzung des UG 2002 finden zentrale Reformen wie die Einführung gestufter Studiengänge im Zuge des Bolognaprozesses statt, werden vereinzelt neue Wege beim Universitätszugang gegangen, gibt es neue Formen der Forschungsfinanzierung, wurden mit den Medizinischen und den Kunstuniversitäten neue Hochschulen gegründet und neue Formen des Qualitätsmanagement eingeführt.

2008 wurden die Studiengebühren abgeschafft und die Zulassungsbeschränkungen weitgehend aufgehoben, wobei für die immer noch zulassungsbeschränkten Studien (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) eine Steigerung der Studienplätze beschlossen wurde. Für den Entgang der Studiengebühren wurde den Universitäten finanzieller Ersatz in Aussicht gestellt, ebenso für den anfallenden bürokratischen Mehraufwand.

Als wichtigste Aufgabe für die nächste Zukunft ortet der Rat die wünschenswerte Abstimmung zwischen unterschiedlichen Hochschultypen und eine kritische Analyse von Forschungs- und Lehrschwerpunkten im tertiären Sektor. Im Zuge der Erstellung von Entwicklungsplänen und Leistungsvereinbarungen haben einige Universitäten erstmals klare Vorstellungen über ihre zukünftige Entwicklung formuliert. Ähnliches gilt für Forschungsschwerpunkte und neue Formen der inneren Organisation.

Weitere Punkte der Analyse bilden das 2006 auf Basis der vorgelegten Berichte und Empfehlungen gegründete Institute of Science and Technology am Standort Gugging, die jüngsten Entwicklungen rund um die Akademie der Wissenschaften und die Exzellenzinitiative.

Res gestae

Insgesamt hat der Wissenschaftsrat im Berichtszeitraum 18 Empfehlungen und Stellungnahmen vorgelegt. Diese werden im Anhang des Berichts im Wortlaut wiedergegeben. Konkret handelt es sich dabei u.a. um die Stellungnahme zur zukünftigen Ausgestaltung des Doktoratsstudiums vom Februar 2006, um "Eckpunkte zur österreichischen Wissenschafts- und Forschungsentwicklung" vom Oktober 2006, um die Stellungnahme zum Prozess und zum Ergebnis der Leistungsvereinbarungen vom Februar 2007 und um Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vom Mai 2007.

Weiters verfasste der Rat Empfehlungen zur Neuordnung des Universitätszugangs in Österreich (Juni 2007), eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung des UG 2002 (Juni 2007), eine Stellungnahme zur Exzellenzentwicklung in der österreichischen Wissenschaft (Juli 2007) und Eckpunkte zur Novellierung des UG 2002 (November 2007).

Aus dem Vorjahr schließlich datieren Dokumente des Rates zur Einführung von Zulassungsregelungen in den Master- und Doktoratsstudien (Februar 2008), zum Entwurf des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes (Juli 2008) und zu Perspektiven des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems (Oktober 2008).

Weiters legt der Rat Bericht über seine Arbeitsgruppen, so über den "Medizinischen Ausschuss", die "AG Kunstuniversitäten" und die "AG Systementwicklung". Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit der Universität Wien. In der Folge gibt der Bericht einen Überblick über die sonstigen Aktivitäten des Wissenschaftsrates. Ein umfangreicher Anhang, in dem unter anderem sämtliche Mitglieder des Rates, seine Geschäftsstellenmitglieder, eine umfassende Chronologie der Arbeit des Rates und sämtliche Dokumente im Wortlaut enthalten sind, rundet den Bericht ab. (Schluss)


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