Parlamentskorrespondenz Nr. 842 vom 09.10.2009

2,2 Milliarden Euro für die Landwirtschaft

Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2010

Wien (PK) - Für das Jahr 2010 werden für die österreichische Land- und Forstwirtschaft rund 2,2 Mrd. € zur Verfügung stehen, heißt es in dem Bericht über die Maßnahmen für das Jahr 2010 (III-91 d.B.). Fast die Hälfte davon (1,13 Mrd. €) entfällt auf das ländliche

Entwicklungsprogramm. Für Direktzahlungen im Rahmen der 1. Säule sind 745 Mio. € veranschlagt. Die restlichen Mittel verteilen sich auf die von der EU finanzierten Lagerhaltungskosten, Beihilfen für Vermarktung und Verarbeitung sowie auf die national finanzierten Fördermaßnahmen im Beratungs-, Forschungs- und Marktbereich.

Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2010

Nach einem kurzen Abriss über die allgemeine Situation der Land- und Forstwirtschaft und die Einkommensentwicklung im Jahr 2008 informiert der 17 Seiten starke Bericht über die Maßnahmen im Jahr 2010 in folgenden Bereichen: Marktordnungsausgaben, ländliche Entwicklung (national und GAP) sowie Sonstiges. Weiters enthält der Bericht die Empfehlungen der sogenannten Paragraph-7-Kommission.

Marktordnungsausgaben

Unter dem Begriff Marktordnung werden alle Ausgaben der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zusammengefasst. Ein wesentliches Kennzeichen der 1. Säule der GAP ist, dass die Finanzierung zu 100 % aus EU-Mitteln erfolgt. Ausnahmen bilden nur die Honigmarktordnung und die einzelnen Absatzförderungsmaßnahmen, bei denen eine Kofinanzierung vorgesehen ist. Insgesamt werden im Jahr 2010 im Rahmen der 1. Säule der GAP 745 Mio. € an Direktzahlungen zur Verfügung stehen.

Mit der Betriebsprämie als einem der wichtigsten Instrumente der 1. Säule der GAP sei es gelungen, für die bäuerlichen Betriebe Rechtssicherheit und Planbarkeit bis 2013 zu schaffen, konstatieren die Autoren des Berichts. Im pflanzlichen Bereich wird die Prämie für Energiepflanzen 2010 ersatzlos gestrichen. Die Qualitätsprämie für Hartweizen und die Prämie für Eiweißpflanzen sowie für Hopfen werden in Österreich ab dem Jahr 2010 entkoppelt und fließen in die einheitliche Betriebsprämie ein. Die wichtigste Änderung im Rahmen der Marktorganisation für Rindfleisch stellte im Zuge der Umsetzung der GAP-Reform zweifellos die Umstellung auf eine einheitliche Betriebsprämie dar. Dabei wurden alle bisherigen Direktzahlungen – ausgenommen Mutterkühe und Anteile der Schlachtprämien – zusammengefasst. Österreich hat sich dazu entschlossen, die Schlachtprämie ab dem Jahr 2010 vollständig zu entkoppeln und somit nur mehr die Mutterkuhprämie als gekoppelte Prämie zu belassen.

Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sprach sich im Rahmen des Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Auslaufen der Milchquotenregelung mit 31.3.2015 aus. Als Übergangsmaßnahme zum Quotenauslauf (soft-landing), wurde eine Erhöhung der Milchquoten in allen Mitgliedstaaten in fünf Schritten um jeweils +1 % beschlossen. Beginnend mit dem Quotenjahr 2009/10 werden für die EU-27 die Milchquoten bis 2013/14 um insgesamt 7,468 Mio. t oder 5,1 % erhöht. In der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes wurde festgelegt, dass eine einzelbetriebliche Zuteilung nur bei Absatzmöglichkeit und guter Marktlage erfolgen soll. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Situation am Milchmarkt im Quotenjahr 2009/10 die zusätzliche Quote nicht zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve neutralisieren. Weiters wurde die proportionale Saldierung verschärft, sodass bei stärkerer Überschreitung der einzelbetrieblichen Quote eine höhere Überschussabgabe von den Betrieben zu zahlen ist.

Um die mit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung verbundenen möglichen negativen Effekte für die Milcherzeuger abfedern zu können, wird Österreich den Milchquotenbetrieben ab 2010 eine Milchkuhprämie im Gesamtausmaß von ca. 26 Mio. € pro Jahr gewähren. Die Milchkuhprämie wird entsprechend der Anzahl der Milchkühe je Betrieb ausbezahlt werden. Dabei wird allen Milchquotenbetrieben für die ersten 10 Milchkühe eines Betriebes eine höhere Basisprämie je Milchkuh gewährt. Für die nächsten 20 Milchkühe wird in zwei Schritten eine jeweils geringere Prämie je Milchkuh ausbezahlt. Ab der 31. Milchkuh wird keine Prämie mehr gewährt. Mit diesem differenziertem Ansatz soll das Ziel, insbesondere die strukturschwächeren Milchbetriebe aufgrund des Quotenauslaufes in der Milchproduktion zu halten, unterstützt werden.

Ländliche Entwicklung - 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Förderung der Ländlichen Entwicklung in der Periode 2007 bis 2013 wird in Österreich im Rahmen eines einzigen bundesweiten Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums umgesetzt. Für die Periode stehen mehr als 8 Mrd. € an öffentlichen Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch EU-, Bundes- und Landesmittel. Der Anteil der EU beträgt durchschnittlich 48,56 %, der nationale Anteil 51,44 %. Die Aufbringung der nationalen Mittel erfolgt durch Bund und Länder im Verhältnis 60 zu 40. Über 72 % der Mittel werden für die Achse 2 "Umwelt und Landschaft" ausgegeben. Im Zentrum stehen dabei die Ausgleichszulage (Förderung in Berggebieten) sowie das Agrarumweltprogramm (ÖPUL). Für die Ausgleichszulage im Jahre 2010 ist wie in den vergangenen Jahren ein Finanzierungsrahmen von rund 276 Mio. € aus EU-, Bundes- und Landesmitteln vorgesehen. Für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Achse 1) stehen über 14 % der Mittel zur Verfügung, für die Achse 3 "Diversifizierung" über 10 %. Der Leader-Anteil ist in diesen Anteilen teilweise enthalten, er beläuft sich auf über 5 %.

Sonstige Maßnahmen

Zu den sonstigen Maßnahmen zählt etwa die Förderung des Agrardiesels. Weiters werden in diesem Kapitel Maßnahmen in folgenden Bereichen angeführt: das Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium für die Jahre 2006 bis 2010 (PFEIL), die Exportoffensive, diverse Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Außerdem werden im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) neben Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung auch Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des Fischbestandes sowie die Umstellung auf Biofischproduktion unterstützt. (Schluss)