Parlamentskorrespondenz Nr. 845 vom 12.10.2009

Maßnahmen der Ressorts zum Abbau von Benachteiligung von Frauen

Einige Erfolge, aber auch noch Problemfelder

Wien (PK) - Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, Gabriele Heinisch-Hosek, hat einen Bericht über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen betreffend den Zeitraum 2007 bis 2008 vorgelegt (III-81 d.B.). Er informiert über folgende "externe", also noch außen wirkende Maßnahmen der einzelnen Ressorts und ihre (messbaren oder potenziellen) Effekte: Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren; sozialpolitische Maßnahmen, die Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen; Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben; aktive Frauenförderungsmaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung und im öffentlichen Dienst) sowie allgemeine Maßnahmen zur Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der Invalidität und der Arbeitslosigkeit.

Der bislang eher deskriptiv gestaltete Bericht wurde heuer neu konzipiert, um eine konsolidierte Darstellung und Bewertung der gesetzten Aktivitäten zu ermöglichen, erläutern den Autorinnen Michaela Gstrein, Liliana Mateeva und Karin Schönpflug vom Institut für Höhere Studien. Als innovatives Element ist dieses Mal z.B. die Untersuchung von so genannten "Wirkungsketten" hinzugekommen, um die Zusammenhänge besser sichtbar zu machen. Dadurch soll deutlich gemacht werden, dass Maßnahmen selten für sich allein wirken, sondern in Wirkungszusammenhängen zu sehen sind. Oft hänge der Effekt einer Aktivität von anderen (unterstützenden) Maßnahmen ab, wie dies insbesondere beim "Care Paradox" sichtbar wird: So stärkt z.B. die Bildungspolitik die Möglichkeit zur qualifizierten Erwerbstätigkeit von Frauen, Sozialpolitik entlastet wiederum im Care-Bereich etwa durch Bereitstellung von Kinderkrippen und –gärten und eines Pflegenetzwerkes etc.

Noch immer große ökonomische und strukturelle Unterschiede

Ökonomisch und strukturell bestehen nach wie vor große Unterschiede zwischen Frauen und Männern: Das Bruttoeinkommen von Frauen lag 2007 41 % unter jenem der Männer, das Nettoeinkommen 34 %. Die monatlichen Arbeitslosengelder von Frauen lagen 18 % und die Notstandshilfen 20 % unter jenen der Männer; die Pensionen von Frauen waren um 41 % niedriger als jene der Männer. Die Erwerbsquote von Frauen liegt um 13 % unter jener der Männer; die Teilzeitquote der Frauen um 34 % über jener der Männer. 96 % der BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind Frauen.

Die Analyse der 172 Maßnahmen der Bundesregierung

Von Seiten der Ministerien wurden für den Zeitraum 2007 und 2008 insgesamt 172 Maßnahmen zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen

gemeldet. Diese setzen auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen der Benachteiligung an. Die angewandten Strategien verteilten sich dabei auf folgende Schwerpunkte: "Aktive

Frauenförderung" (Arbeitsmarkt, schulische und berufliche Bildung, Sexismus und Gewalt sowie Gesundheit), "Gleichbehandlung" und "Soziale Sicherheit". Die Mehrzahl der Maßnahmen betreffen den Beratungs- und Qualifizierungsbereich sowie die Öffentlichkeitsarbeit (Bestärkung von Fähigkeiten und Schaffung von Problembewusstsein).

Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Autorinnen deutliche Anstrengungen zur Verbesserung der Benachteiligung von Frauen in folgenden Bereichen unternommen: In der Stärkung des kulturellen Kapitals (d.h. z.B. insbesondere in den Bereichen der Bildung oder der Kunst wurden für Frauen Ressourcen bereitgestellt und versucht Zugänge/Räume zu erschließen) als auch des als auch des sozialen Kapitals (darunter sind z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der

Qualität von sozialen Beziehungen, bzw. Netzwerken zu verstehen). Im Zuge der Lissabonstrategie wurde die Erwerbstätigkeit von Frauen erhöht und die Förderung des verstärkten Erwerbs von Humankapital intensiviert. Viel wurde auch für die Existenzsicherung getan.

Beträchtliche Maßnahmen wurden zur Erschließung des Bereichs der atypischen Beschäftigung bzw. erweiterten Möglichkeiten zur Berufswahl für Frauen gesetzt. Einige Maßnahmen wurden bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit des demokratischen Systems in Österreich eingeleitet.

In den fünf Problemfeldern wurden konkret 13 Bereiche ausgemacht, an denen Messindikatoren ("Ampeln") den Status des Problemfeldes differenziert und untergliedert aufzeigen sollen: So wurden drei Bereiche als gelöst angesehen. Darunter ist der erfolgreiche

Aufbau von Humankapital von Frauen, das Aufschließen in der Erwerbstätigkeit (obzwar oftmals im Teilzeitbereich) und das Erwerben von "kulturellem Kapital" zu verstehen. Hier stimmen die deutlichen Anstrengungen der Bundesregierung mit den erzielten Erfolgen überein.

Als noch zu beobachtende Problemfelder sehen die Autorinnen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflegearbeit ("Care Paradox"), die "Gläserne Decke" und die "horizontale Segregation", bzw. das Phänomen der gegenderten Arbeitsmärkte an. Eine bessere Abstimmung

von Strategien verspricht hier größere Wirkungsmöglichkeiten, bislang weniger bearbeitete Elemente könnten in Zukunft mehr einbezogen werden.

Bei sieben Bereichen sind nur wenige Verbesserungen sichtbar, diese betreffen die ökonomische Gleichstellung, die demokratische Ermächtigung und das Aufbrechen von Geschlechterrollen im Bereich der (Berufs-)Bildung und auf den Arbeitsmärkten.

Allgemein, also auch im Fokusbereich "Mädchen", zeige sich, dass viele Einzelmaßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen gesetzt wurden, aber hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Maßnahmen sowie der ministeriumsübergreifenden Zusammenarbeit noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ein effizientes  Maßnahmenspektrum ist an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen, um optimale Wirksamkeit zu entfalten (innovative Politiken). Die

Maßnahmen sind in Wirkungszusammenhängen zu sehen (Wichtigkeit unterstützender Maßnahmen, z.B. bezüglich "Care Paradox" oder bezüglich Empowermentstrategien). Als viel versprechend könnte sich ein ministerienübergreifendes Gesamtkonzept, z. B. ein Nationaler Aktionsplan, erweisen. (Schluss)