Parlamentskorrespondenz Nr. 954 vom 05.11.2009

Spindelegger: Österreich auf Sicherheitsrats-Vorsitz gut vorbereitet

Schwerpunkt Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten

Wien (PK) -  Österreich sei auf den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat, den es mit 1. November übernommen hat, gut vorbereitet, betonte Außenminister Michael Spindelegger heute im Rahmen der Debatte des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Bericht 2008.

Der Ressortchef rechnete mit intensiver Arbeit und zeigte sich zuversichtlich, dass sich Österreich in diesem Monat vor der Weltgemeinschaft als Drehscheibe für Frieden und Verhandlungen präsentieren werde.

Österreich verfolge während seiner einmonatigen Vorsitzführung vor allem das Ziel, eine neue Resolution über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten in die Wege zu leiten. Dabei sollen insbesondere neue Facetten als Folge der Situation in Afrika berücksichtigt werden. Spindelegger geht es dabei, wie er betonte, um eine bessere Information von der UN-Einsatztruppe zum Sicherheitsrat sowie um Bestimmungen, die die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Parteien sicher stellen. Wichtig sei es insbesondere auch, dass bei jeder UN-Mission klar darauf Bezug genommen werde, was die UN-Soldaten zum Schutz von Zivilisten unternehmen müssen. An weiteren Themen, die auf Österreich während seiner Vorsitzführung im Sicherheitsrat zukommen werden, nannte Spindelegger Guinea-Bissau, Nepal, die Region der großen Seen in Afrika und den Libanon.

Eines der Hauptthemen in der Debatte über den Außenpolitischen Bericht war aus aktuellem Anlass die Einigung Tschechiens mit der EU über den Vertrag von Lissabon. Abgeordneter Johann Singer (V) wollte Klarheit über die Bedingungen, unter denen der tschechische Präsident Klaus seinen Widerstand aufgegeben hatte. Abgeordneter Johannes Hübner (F) sprach kritisch von einer tschechischen Fußnote, die seiner Meinung nach zu einer Absicherung der Benes-Dekrete führen werde.

Der Vertrag trete ohne Fußnote in Kraft, unterstrich Minister Spindelegger mit Nachdruck. Es gebe auch keine Rechtfertigung der Benes-Dekrete, BürgerInnen anderer Mitgliedsstaaten werden nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, betonte er. Jeder könne aufgrund der Bürgerrechts-Charta vor dem europäischen Gerichtshof gegen die Benes-Dekrete klagen. Tschechien habe die Möglichkeit, anlässlich eines nächsten Beitrittsvertrags für seine Bürger eine Ausnahme von der europäischen Bürgerrechts-Charta zu verankern, was allerdings dann von allen anderen Staaten ratifiziert werden müsse, stellte Spindelegger klar.

Breiten Raum nahm einmal mehr die Frage des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union ein. Abgeordneter Josef Cap (S) meinte, die Einbeziehung der Türkei in die Kooperation mit der EU müsse nicht automatisch in einen Vollbeitritt münden, und sprach von der Möglichkeit einer besonderen Art von Beziehungen zwischen der EU und der Türkei als Alternative zum Beitritt. Abgeordneter Johannes Hübner (F) wiederum konnte keine klare Linie Österreichs erkennen und warf ein, es sei nun höchste Zeit, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Abgeordneter Alexander van der Bellen (G) gab zu bedenken, je unwahrscheinlicher der Türkei ein Vollbeitritt scheine, desto eher werde sich das Land einer anderen Seite als Europa zuwenden.

Spindelegger meinte, er sehe derzeit keine Anzeichen von Bewegung seitens der Türkei. Mit dem Stopp von acht Schlüsselkapiteln liege die wesentliche Verhandlungsbasis nun auf Eis. So gebe es auch keine Fortschritte im Verhältnis der Türkei zu Zypern, viele Versprechungen seien von türkischer Seite einfach nicht eingehalten worden. Solange es aber keine Bewegung der Türkei gebe, werde die Türkei auch keinen Schritt näher an die EU heranrücken.  

Beim Thema Klimawandel mahnte die Abgeordnete Petra Bayr (S) ebenso wie die Abgeordnete Christiane Brunner (G) Österreichs Verpflichtung ein, sich an Klimaschutzmaßnahmen in der Dritten Welt finanziell zu beteiligen. Brunner betonte in diesem Zusammenhang, die Klimaschutzmittel müssten zusätzlich zur bereits bestehenden Entwicklungshilfe geleistet werden. Der Minister versicherte, dass Klimaschutzmittel nicht an Entwicklungshilfemittel angerechnet werden.

Auf die Kritik des Abgeordneten Werner Neubauer (F), der einen Stillstand in der Südtirol-Autonomie beklagte und Österreich vorwarf, in den Autonomiegesprächen nie als Verhandlungspartner zu agieren, stellte Spindelegger mit Nachdruck fest, Österreich stehe nach wie vor zu seiner Schutzfunktion gegenüber Südtirol.

Vom Abgeordneten Ewald Stadler (B) auf die Themen Irak und Iran angesprochen teilte der Minister mit, dass sich der Sicherheitsrat am 16. November mit der Lage im Irak beschäftigen werde. Was den Iran betrifft, bemerkte Spindelegger, Teheran spiele in der Atomfrage auf Zeit, dies könne nicht akzeptiert werden. Eine Entscheidung über allfällige Sanktionen müsse auf der Ebene des Sicherheitsrats beschlossen werden.  

Der Bericht wurde mit S-V-B-G-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Die weitere Tagesordnung

Nach der Behandlung des Außenpolitischen Berichts passierte eine Änderung des Konsulargebührengesetzes mit S-V-F-B-Mehrheit den Ausschuss. Genehmigt wurden überdies ein Annex zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation (S-V-B-G-Mehrheit) sowie – jeweils einstimmig - eine Änderung des Amtssitzabkommens zwischen Österreich und der OPEC und ein Einspruch Österreichs betreffend den Beitritt der Mongolei zum Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

 (Schluss)