Parlamentskorrespondenz Nr. 1000 vom 19.11.2009

Im Plenum wird der Bundesrechnungsabschluss behandelt

Die Stabilitätskriterien sollen bis 2013 wieder erreicht werden

Wien (PK) - In der Debatte über den Bundesrechnungsabschluss 2008 und über die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2009 dankte Abgeordneter Alois GRADAUER (F) zunächst dem Rechnungshof für den sehr übersichtlichen Bundesrechnungsabschluss 2008. Darin wird eindeutig festgestellt, dass schon 2008 die Finanz- und Wirtschaftskrise ihre ersten Spuren hinterlassen hat. So betrug das geplante Defizit 1,1 %, tatsächlich habe man mit 3,4 % per Jahresende abgeschlossen. Wenn man sich noch die Verschuldung ansieht, die sich auf 176 Mrd. Euro belief, für Haftungen weitere 112 Mrd. Euro zu Buche stehen, dann wisse man, dass wirklich Gefahr in Verzug ist. Jeder Österreicher, vom Kleinkind bis zum Senioren, hat somit ca. 22.000 Euro Schulden "auf seinem Buckel zu tragen", resümierte Gradauer. Auch die Abgabenquote habe sich auf 42,9 % erhöht. Wenn es nicht gelingt, von diesem hemmungslosen Schuldenmachen wegzukommen, dann sei mit Sicherheit der nächste Weg in die Krise vorprogrammiert, warnte Gradauer.

Abgeordneter Jakob AUER (V) räumte ein, dass die ersten deutlichen Zeichen der Finanz- und Wirtschaftkrise im Bundesrechnungsabschluss 2008 sichtbar geworden sind. Es stimme auch, dass sowohl die Budgetausgaben als auch die -einnahmen deutlich gestiegen sind, aber die eingesetzten Maßnahmen waren vernünftig und zielgerichtet. Dazu gehört etwa das Bankenpaket oder die zwei Konjunkturprogramme, rief Auer in Erinnerung. Man dürfe auch nicht vergessen, dass Österreich ohne das Bankenpaket einen fast ausgeglichenen Haushalt zustande gebracht hätte. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen habe es Österreich geschafft, ein deutlich besseres Wirtschaftswachstum als viele andere EU-Mitgliedstaaten zu erreichen, hob Auer hervor.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) brachte eingangs einen Entschließungsantrag betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien der Nationalbank ein. Die OeNB sei seit Jahren ein Hort der Privilegien, zeigte Lugar auf, im Durchschnitt erhält ein Pensionist 6.200 Euro monatlich. Es müssen endlich faire Regelungen geschaffen werden, denn es dürfe keinen Unterschied machen, ob man bei einem Staatsbetrieb bzw. staatsnahen Unternehmen arbeitet oder in der freien Wirtschaft. Wenn es notwendig sein sollte, für die Abschaffung solcher Privilegien die Verfassung zu ändern, dann sei das BZÖ die erste Fraktion, die dafür ist, betonte Lugar.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) schloss aus dem Bundesrechnungsabschluss auf eine nachhaltige Sanierung des Haushalts und meinte, seit 2007 werde eine weitaus bessere Budgetpolitik gemacht als in den Jahren davor unter Finanzminister Grasser. Die Diskussion über das neue Haushaltsrechts sah Krainer überdies auch als Anlass, mehr Transparenz in der Budgetpolitik einzufordern.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) zeigte sich alarmiert über den hohen Schuldenstand und warf der Regierung Säumigkeit bei Investitionen in Zukunftsbereiche wie Universitäten und Klimaschutz vor.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA betonte, der vorliegende Bundesrechnungsabschluss könne sich im europäischen Vergleich durchaus sehen lassen. Die Politik habe auf die Krise rasch reagiert, nun gelte es allerdings, das Maastricht-Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Lopatka drückte seine Hoffnung aus, dass es gelingen werde, die von der EU vorgegebenen Stabilitätskriterien bis zum Jahr 2013 wieder zu erreichen.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) erkannte im Bundesrechnungsabschluss bereits die ersten Spuren der Krise, gab aber zu bedenken, das wirklich schwierige Jahr werde 2010 sein. Er fürchtete vor allem eine Beeinträchtigung des Inlandskonsums, schlechtere Lohnabschlüsse und einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Wichtig sei es nun, einerseits jahrelange Stagnation nach japanischem Vorbild zu vermeiden und andererseits die Probleme nicht auf die kommenden Generationen abzuschieben, mahnte Stummvoll.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) übte heftige Kritik am Brenner-Basistunnel, rechnete mit neuen Schulden durch dieses Projekt und sprach insgesamt von einem Milliardengrab.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) unterstrich, es sei richtig gewesen, in der Zeit der Krise durch konjunkturelle Maßnahmen gegenzusteuern, auch wenn dies zu Verschlechterungen beim Defizit und beim Schuldenstand geführt habe. Klar war für den Redner allerdings, dass die wirkliche Budgetsanierung nur durch Wirtschaftswachstum möglich sein werde. Im Zusammenhang mit dem Antrag des BZÖ betreffend die Pensionsregelung bei der Nationalbank machte Matznetter auf die Problematik von Eingriffen in private Vertragsverhältnisse aufmerksam.

Abgeordneter Maximilian LINDER (B) fühlte sich durch die aktuellen Budgetkorrekturen in seiner Kritik am Doppelbudget bestätigt und rief die Regierung mit Nachdruck zum Sparen auf.

Abgeordneter Franz ESSL (V) stellte fest, die Regierung habe rechtzeitig auf die Krise reagiert und die richtigen Maßnahmen gesetzt. Nun gelte es, Anstrengungen zu unternehmen, um den Menschen in der schwierigen Phase zu helfen und die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) vermisste eine umfassende Strategie der EU als Antwort auf die Krise und forderte unter anderem die Schaffung von europäischen Rating-Agenturen und Bilanzierungsregelungen sowie einen Plan zur Belebung der europäischen Wirtschaft.

Abgeordnete Marianne HAGENHOFER (S) führte die Steigerung des Schuldenstandes auf die Interventionen des Staates auf die Krise zurück und stellte die Frage in den Raum, wann und wie das Geld aus dem Bankenpaket wieder zurückkommen werde.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) sprach im Zusammenhang mit Pensions-Sonderregelungen von "Schwarzen Löchern" und unterstützte den Antrag des BZÖ betreffend die Nationalbank.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) übte Kritik an den Beschlüssen vom 24.9.2008 und meinte, damit habe man sich einen Virus eingefangen, an dessen Folgen man heute noch leide.

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) warnte, angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt dürften die Konjunkturpakete nicht zu früh beendet werden. Nur weil die Aktienkurse steigen, sei die Krise noch lange nicht überstanden. Kuzdas forderte vor allem kommunale Konjunkturpakete, um die KMUs in der Bauwirtschaft durch neue Aufträge zu unterstützen.

Abgeordnete Franz KIRCHGATTERER (S) folgerte aus der im internationalen Vergleich niedrigen Arbeitslosenrate, dass die Konjunkturmaßnahmen rechtzeitig und richtig waren.

Abgeordnete Gerhard STEIER (S) begrüßte die Maßnahmen der Bundesregierung zu Gunsten einkommensschwacher Schichten sowie die Konjunkturpakete zur Sicherung der Arbeitsplätze. Der Abbau des Budgetdefizits dürfe aus konjunkturellen Gründen allerdings nicht zu früh begonnen werden, gab er zu bedenken. Es gehe nun vor allem darum, mehr finanzielle Spielräume für die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu schaffen, meinte Steier, der dabei auch die öffentlichen Haushalte aufgerufen sah, strukturell zu agieren und auf höhere Effizienz zu setzen.

Abgeordneter Johann HECHTL und Abgeordnete Heidrun SILHAVY (beide S) befassten sich gleichfalls mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Budget des abgelaufenen Jahres. Beide vertraten die Ansicht, dass die Regierung Faymann rasch und richtig auf die ökonomische Situation reagiert habe.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER bedankte sich für die positive Resonanz auf die Arbeit seines Hauses und kündigte an, dass diese Arbeit auch für das Jahr 2009 in der vertrauten Form fortgesetzt werde. Es folgte eine Analyse der finanzökonomischen Entwicklung Österreichs im Berichtsjahr 2008.

Der Bundesrechnungsabschluss wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Änderung des Bundesfinanzgesetzes wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der B-Entschließungsantrag fand hingegen keine Mehrheit.

Unter einem wurden hierauf verhandelt: die Änderung des Registerzählungsgesetzes und ein F-Antrag hierzu.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) verwies auf die vorgesehenen Änderungen, die mit diesem Gesetz einhergingen und die nachteilige Folgen für die Informationsfreiheit gehabt hätten. Wenn diese nun auch durch einen Abänderungsantrag gemildert werden sollten, so bliebe seine Fraktion trotzdem ablehnend, weil auch dieser Antrag immer noch entsprechende "Hintertüren" vorsehe. Sodann erteilte er einer Regelung der Kärntner Ortstafelfrage im Sinne des Verfassungsgerichtshofes neuerlich eine Absage und trat für eine abermalige Minderheitenfeststellung ein, die allein für die Zahl der aufzustellenden Ortstafeln entscheidend sein sollte.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) verwies auf eine europäische Verordnung, die eine Novelle des gegenständlichen Gesetzes erforderlich mache. Besonders wies der Redner auf die nunmehr geplante Kostenschätzung hin, was als positiv zu bewerten sei, da eine solche Kostenschätzung die Grundlage jeder politischen Entscheidung sein sollte. Diversen Bedenken habe man durch einen Abänderungsantrag Rechnung getragen, betonte Wittmann. Zum Vorschlag seines Vorredners bezüglich Kärntens meinte er, diese Erhebung solle die Landesstatistik machen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) würdigte die vorgesehene Energieeffizienz und zeigte sich zufrieden damit, dass die Statistiken auch weiterhin veröffentlicht werden sollen. Dennoch könne man aus datenschutzrechtlichen Bedenken den Vorlagen nicht zustimmen, hielt die Rednerin fest.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erinnerte daran, dass die ÖVP vor zwei Jahren versucht habe, die Causa Kärnten zu lösen, doch leider habe man damals nicht die erforderliche Unterstützung erhalten. Sodann referierte der Redner die Inhalte der Vorlage ein und warb für dessen Annahme, zumal die Bedenken der Grünen hinsichtlich des Datenschutzes seines Erachtens nach unbegründet seien. Dies umso mehr, als man einen Abänderungsantrag erarbeitet habe, den der Redner sodann einbrachte.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erteilte den Plänen des BZÖ hinsichtlich einer Minderheitenfeststellung eine Absage. Man sollte sich vielmehr überlegen, wie man Minderheiten schützen könne anstatt sie "wegzählen" zu wollen. Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes sollten für alle Verpflichtung sein, unterstrich der Redner.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) räumte zwar ein, dass die Vorlage mit Mängeln behaftet sei, doch meinte er, wer im Hauptpunkt richtig liege, dürfe in kleinen Punkten irren, weshalb seine Fraktion dem Entwurf zustimmen werden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER erklärte, man habe Einwendungen, die in der Begutachtung vorgebracht worden seien, weitgehend berücksichtigt und mit der gegenständlichen Vorlage einen brauchbaren Kompromiss gefunden. Zu Kärnten hielt der Staatssekretär fest, das Land könne die gewünschten Daten jederzeit erheben, das Ziel des Bundes sei es jedoch, eine Lösung zu finden. Konflikte wolle man seitens des Bundes nicht schüren, unterstrich der Redner. Er ersuche daher alle, an der Findung eines Kompromisses mitzuwirken.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) vertrat die Auffassung, dass eine Erhebung der Muttersprache bundesrechtlich zu regeln sei. Doch wenn man dem Land die gesetzliche Möglichkeit einräumte, dann würde man eine solche Erhebung sofort durchführen. Einmal mehr warb der Redner dafür, die Regelung des VGG in den Verfassungsrang zu heben, dann wäre das Problem ein für alle Mal gelöst.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) erteilte den Plänen von B und F im Hinblick auf die Erhebung der Muttersprache in Südkärnten eine Absage. Diese habe schon seinerzeit zu negativen Entwicklungen geführt, derlei brauche man also nicht zu wiederholen.

Abgeordneter Johann SINGER (V) sah in der Vorlage positive Auswirkungen für die Gemeinden, weshalb er selbige begrüßte, zumal diese auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Entlastung leiste.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) meinte, als das entsprechende Gesetz zur Feststellung der Muttersprache geändert wurde, sei er, Königshofer, nicht Mitglied des Hauses gewesen. Er verwies auf das Südtiroler Modell und votierte dafür, eine Erhebung der Muttersprache auch in Österreich durchzuführen. Es gehe doch darum, die autochthonen Minderheiten in Österreich zu erheben, um festzustellen, welche Förderungen die jeweilige Volksgruppe brauche. Es gehe um eine Objektivierung der Zuordnung, und daher solle das Plenum überlegen, ob es seinem Antrag nicht doch nähertreten könne.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) listete einzelne Punkte der vorliegenden Gesetzesnovelle auf und wies unter anderem auf die beabsichtigte Senkung des Verwaltungsaufwandes sowohl für Unternehmen als auch für Behörden durch das neue Unternehmensregister hin. Weiters hob sie die Wichtigkeit des Statistikrats hervor.

Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) wertete es als sinnvoll, dass der Statistikrat seinen Vorschlägen künftig Kostenschätzungen beilegen müsse. Es könne dabei aber den Amtsapparat der Statistik Österreich zu Hilfe nehmen, betonte er.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) wies darauf hin, dass das Registerzählungsgesetz die Erhebung der Muttersprache ermögliche. Eine Erhebung der Umgangssprache wertete sie insofern als nicht zielführend, als dadurch eine Feststellung der Volksgruppenzugehörigkeit nicht möglich sei.

In einer zweiten Wortmeldung bekräftigte Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) seine Forderung nach einer regelmäßigen Erhebung der Mutter- und der Umgangssprache.

Der Nationalrat verabschiedete die Änderung des Registerzählungsgesetzes und damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit. Ebenfalls mehrheitlich wurde der ablehnende Bericht des Verfassungsausschusses über den FPÖ-Antrag 276/A zur Kenntnis genommen.

Berichte des Kulturausschusses standen hierauf auf der Tagesordnung. Sie betrafen F-Anträge betreffend Erschließung der Kunst- und Kulturwelt für sehbehinderte Menschen und bezüglich Schutz österreichischer Kulturgüter.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) bezweifelte, dass ein eigenes Gesetz zum Schutz österreichischer Kulturgüter notwendig sei. Es gebe einen ausreichenden Kulturgüterschutz in Österreich, bekräftigte sie und verwies u.a. auf die Denkmalschutzbestimmungen und die Haager Konvention. 

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) wies darauf hin, dass die Mittel sowohl für die Bundestheater als auch für die Bundesmuseen im vergangenen Jahr deutlich angehoben worden seien. Auch für die Filmförderung habe es mehr Geld gegeben, skizzierte sie. Für Fuhrmann ist es außerdem ein großer kulturpolitischer Erfolg, dass die weitere Finanzierung österreichischer Fernsehfilme durch den ORF nunmehr ebenso gesichert sei wie das Radiosymphonieorchester. Zum Thema Kulturgüterschutz merkte Fuhrmann an, in Summe habe Österreich ein sehr strenges Denkmalschutzgesetz. 

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) verlieh seiner Freude darüber Ausdruck, dass sich der Kulturausschuss auf eine Entschließung betreffend die bessere Teilhabe von hör- und sehbehinderten Menschen am kulturellen Leben geeinigt habe. Als "Schande" bezeichnete er es, dass Österreich die UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgütern nach wie vor nicht ratifiziert habe. Für den Diebstahl einer Bohrmaschine drohten in Österreich die gleichen Konsequenzen wie für den Diebstahl einer Madonna aus dem 15. Jahrhundert aus einer Kirche, klagte er.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) unterstrich, Österreich sei ein Kulturland. Vermittlungsprojekte für behinderte Menschen, wie etwa das Projekt "Anders sehen" haben für ihn Vorbildcharakter.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) führte aus, Kunstschätze würden sich einem oftmals nicht über das Sehen erschließen, sondern über Wissen und Erfahrungen. Viele Kunstwerke schätze man, ohne sie jemals gesehen zu haben. Den Schutz österreichischer Kulturgüter nannte er ein allgemeines Anliegen, er wandte sich allerdings dagegen, durch falsches Zahlenmaterial "Paranoia" zu erzeugen.  

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) hob die Bedeutung der Teilhabe von behinderten Menschen am kulturellen Leben hervor. Ihrer Darstellung nach wurde hier im Bereich der Kulturvermittlung bereits viel getan. Unter anderem verwies sie auf das Projekt "Anders sehen" im Belvedere und die spezielle Ausbildung einer Gebärdendolmetscherin. Königsberger-Ludwig zufolge wäre es wichtig, die Belange von behinderten Menschen auch in der Museumsordnung zu berücksichtigen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) begrüßte den im neuen ORF-Gesetz verankerten Programmauftrag zur Barrierefreiheit. Als wichtiges Ziel wertete sie es zudem, in einem Kulturland wie Österreich Kunst für alle erlebbar zu machen.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) warf Abgeordnetem Zinggl vor, den Diebstahl von Kulturgütern zu verharmlosen. Schließlich sei es Tatsache, dass 1.500 Kunstgegenstände gestohlen und allein in Oberösterreich 17 Kirchen ausgeraubt worden seien, meinte sie. Für die Rettung des Radiosymphonieorchesters ist die FPÖ Unterreiner zufolge als Erste eingetreten. Generell sieht sie im Kunstbereich noch viel zu tun. 

Abgeordneter Josef JURY (B) setzte sich mit der UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgütern auseinander. Ihm zufolge bezweifeln Experten, dass es durch die Konvention gelingen kann, den Handel mit geraubten Kulturgütern einzudämmen.

Kulturministerin Claudia SCHMIED erklärte, es sei ihr ein großes Anliegen, das breite Kulturangebot in Österreich allen zugänglich zu machen. Sie kündigte an, einen Passus betreffend die Kulturvermittlung für behinderte Menschen in die neue Museumsordnung einzuarbeiten. 

Abgeordnete Helene JARMER (G) führte aus, Österreich habe eine sehr vielfältige Kultur. Barrierefreiheit beim Zugang zur Kultur sei dabei eine wichtige Sache. Auch wenn sehbehinderte und blinde Menschen ein Bild nicht sehen könnten, könne man es ihnen beschreiben. Bisher gab es in den Museen nur vereinzelte Angebote für Menschen mit Behinderungen, skizzierte Jarmer, zum Teil würden aber bereits elektronische Museumsguides mit Gebärdensprachevideos angeboten. 

Auch Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) hob einzelne Projekte hervor, die seh- und hörbehinderten Menschen eine Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichten, und nannte etwa das Begreifen und Befühlen von Skulpturen oder die Vermittlung von Musik an gehörlose Menschen über Schwingungen. Muttonen trat allerdings für eine Ausweitung des Programms ein.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) begrüßte die in Aussicht genommene Entschließung. Dass Kulturgüter in Österreich zu wenig geschützt seien, wie dies die FPÖ in ihrem Antrag suggeriere, wies Sacher als Unterstellung zurück. Österreich wisse um den Wert seiner Kulturgüter und schütze diese entsprechend, zeigte er sich überzeugt.

Die dem Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 234/A(E) angeschlossene Entschließung wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen. Den ablehnenden Bericht des Kulturausschusses über den FPÖ-Antrag 316/A(E) nahm der Nationalrat mit Mehrheit zur Kenntnis.

Abgeordneter Hermann KRIST (S) führte im Rahmen der Behandlung zweier Anträge (S-V, B-F) betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen aus, den Verhandlern im Sport-Unterausschuss sei es generell ein Anliegen gewesen, Sportler und den Sport nicht generell zu kriminalisieren, aber dennoch effektiv gegen Doping im Sport vorzugehen. Er wertete es in diesem Sinn als richtig, zwischen Spitzen- und Breitensport zu unterscheiden und Doping im Spitzensport als "Sportbetrug" zu ahnden. Krist zeigte sich überzeugt, dass mit dem geplanten Anti-Doping-Gesetz "eine neue Ära des sauberen Sports" beginnen werde.

Auch Abgeordneter Peter HAUBNER (V) sprach sich für eine Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes aus, ohne dadurch Sportler generell zu kriminalisieren. Es wäre wichtig, wieder den Sport in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung zu rücken, sagte er. Haubner verwies auch auf eine Kampagne der Sportunion, die für "sauberen Sport" werbe. Diejenigen, die dopen, und die Doping organisierten, müssten, so Haubner, "erwischt" werden. 

Abgeordneter Herbert KICKL (F) betonte, es sei seiner Fraktion gelungen, den Minister noch "einzubremsen" und damit zu verhindern, dass die Dinge durch eine Kriminalisierung in Bausch und Bogen über das Knie gebrochen werden. Die Ansiedlung von Doping beim Tatbestand des Betrugs sei richtig gewesen, nun gelte es, dafür zu sorgen, dass die strafrechtlichen Bestimmungen nicht totes Recht bleiben, unterstrich Kickl und regte die Schaffung einer Sonderstaatsanwaltschaft für Dopingfälle beziehungsweise eine Bündelung der Ressourcen in diesem Bereich an.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) warf Minister Darabos vor, mit seiner ursprünglichen Forderung nach Schaffung eines eigenen Straftatbestandes über das Ziel geschossen zu haben, und begrüßte den allgemeinen Konsens im Sportausschuss über die Betrugsvariante. Gleichzeitig stellte er fest, es gehe nicht um die Kriminalisierung der Sportler, wo doch 99 % aller Athleten in Österreich "sauber" seien.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) übte ebenfalls Kritik an Darabos und bemerkte, der Minister habe sich dem Ausschuss verweigert und die Einigung der Abgeordneten wider besseres Wissen in der Öffentlichkeit falsch dargestellt. Klar sei jedenfalls, dass der Sportausschuss die Position des Ressortchefs nicht geteilt hatte. Wichtig waren für Brosz nun vor allem auch die Verpflichtung zur Rückzahlung von Förderungen bei Doping sowie verschärfte Sperrfristen und Kontrollen beim Wiedereinstieg von Dopingsündern.

Bundesminister Norbert DARABOS sprach von einem Meilenstein im Kampf gegen Doping und meinte, das Parlament habe sich in wichtigen Punkten durchgesetzt, er sei aber mit der Lösung zufrieden. Wer dopt, betrügt, stand für Darabos fest. Von genereller Kriminalisierung der Sportler könne keine Rede sein, kriminalisiert würden nur jene, die sich durch Doping einen Vorteil verschaffen. Der Minister zeigte sich überdies zuversichtlich, dass Österreich mit dieser Regelung international eine Vorreiterrolle übernehmen werde.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) begrüßte mit Nachdruck die Fünf-Parteien-Einigung im Ausschuss, plädierte für sauberen Sport in Österreich und betonte, Doping sei kein Kavaliersdelikt.

Abgeordneter Josef PACK (V) äußerte sich im Sinn seiner Vorrednerin und hob darüber hinaus die Bedeutung von Aufklärung und Prävention hervor.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) qualifizierte Doping im Profisport als Betrug und bekannte sich zur Bekämpfung durch gerichtliche Sanktionen. Bei Hobbysportlern hingegen hielt er einen Strafbestand nicht für angebracht. Eine Drohung mit dem Strafgesetzbuch hätte fatale Wirkungen auf den Massensport, warnte er.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) wies vor allem auf die Gefahren des Dopings für die Jugendlichen hin und forderte Information und Aufklärung in der Schule, sah aber auch Handlungsbedarf bei den Eltern.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) sah in dem heutigen Beschluss ein klares Signal, dass Doping in Österreich gesellschaftlich unerwünscht ist und dass es trotzdem zu keiner Kriminalisierung der Sportler kommen werde.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) zeigte sich erfreut, dass es im Ausschuss gelungen ist, die Sportler nicht zu kriminalisieren, sondern betrügerische Handlungen effektiv zu verfolgen.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) betonte, es gehe nicht darum, jedem Dopingsünder strafrechtlich zu belangen. Strafrechtliche Verfolgung werde es nur bei Bereicherungsabsicht, Vorsatz und Täuschung geben. Wittmann erwartete sich insgesamt von der Regelung eine generalpräventive Wirkung.

Bei der Abstimmung wurden beide Entschließungen einstimmig angenommen.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) sprach im Zusammenhang mit dem Bericht des Immunitätsausschusses in der Causa Huber von einem konstruierten Akt einer politisierenden Polizei und meinte, der Kollege sei "vernadert" worden. Empört zeigte sich Stadler über die Staatsanwaltschaft, der er vorwarf, aufgrund von völlig fragwürdigen Ermittlungen die Auslieferung Hubers verlangt zu haben.

Abgeordneter Otto PENDL (S) warnte davor, in diese Sache ein Politproblem hineinzudiskutieren, und rief dazu auf, offene Fragen ohne Polit-Show im Immunitätsausschuss sachlich einer Lösung zuzuführen. 

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) meinte, er wolle sich inhaltlich zur gegenständlichen Causa nicht äußern, er stelle lediglich fest, dass der in Rede stehende Akt in der Tat in manchen Aspekten befremdlich sei. Aber es könne nicht darum gehen, ein Auslieferungsbegehren juristisch zu bewerten, und daher bleibe wohl nichts anderes übrig, als dem Auslieferungsbegehren stattzugeben.

Der Antrag des Immunitätsausschusses auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Gerhard Huber wurde einstimmig angenommen.

Die beiden G-Fristsetzungsanträge an den Wissenschaftsausschuss verfielen der Ablehnung.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere (47.) Sitzung des Nationalrats statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)