Parlamentskorrespondenz Nr. 330 vom 06.05.2010

Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats und Anträge des Bundesrats

Die 784. Sitzung der Länderkammer

Wien (PK) – Vier Gesetzesbeschlüsse, die der Nationalrat am 21. April gefasst hat, der Weisungsbericht des Justizministeriums und zwei Gesetzesanträge des Bundesrats – betreffend die Lissabon-Begleitnovelle und betreffend Übergangsbestimmungen zur Subsidiaritätsprüfung) standen heute – im Anschluss an die Aktuelle Stunde mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (siehe PK Nr. 329 /2010) auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats. Vor Eingang in die Tagesordnung gab Bundesratspräsident Peter Mitterer bekannt, dass die Abgeordneten Monika Mühlwerth (F) und Stefan Schennach (G) eine Dringliche Anfrage an Finanzminister Josef Pröll betreffend "desaströse Finanzsituation der Gemeinden" eingebracht haben. Die Anfrage wird nach Schluss der Sitzung aufgerufen.

Änderung des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes

Bundesrätin Waltraut HLADNY (S/St) zeigte sich über die vorliegende Gesetzesänderung erfreut. Durch die Novelle wird ihr zufolge die Voraussetzung für eine koordinierte Vorgangsweise im Bereich der Lebensmittelkontrolle geschaffen. Damit solle der Verunsicherung und dem wachsenden Misstrauen der Konsumenten entgegen getreten werden.

Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) erinnerte an den Listerien-Vorfall in der Steiermark und meinte, Gesundheitsminister Stöger habe "sicher richtig" gehandelt. Durch das vorliegende Gesetz werden die Unternehmen ihm zufolge nun zu verstärkten Eigenkontrollen angehalten, zudem könne die Bevölkerung rascher informiert werden. Tiefnig begrüßte außerdem die jährliche Vorlage eines Lebensmittelberichts. Verbesserungen forderte er bei der Lebensmittelkennzeichnung.

Bundesrat Johann ERTL (F/N) hielt fest, die "Quargel-Affäre" habe gezeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über Lebensmittelsicherheit verbessert werden müssten. Bisher seien dem Gesundheitsminister bis zum Vorliegen eines amtlichen Gutachtens über die Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittelprodukts die Hände gebunden gewesen, konstatierte er. In Zukunft könne die Öffentlichkeit bereits bei einem begründeten Verdacht gewarnt werden. Überdies werde die Verpflichtung zur Eigenkontrolle der Unternehmen verstärkt. Vom jährlich vorzulegenden Lebensmittelbericht erwartet sich Ertl mehr Transparenz.

Bundesrat Wolfgang SODL (S/B) wertete die raschere Information der Öffentlichkeit bei Auftauchen eines gesundheitsschädlichen Lebensmittels als einen der Kernpunkte des Gesetzes. Für die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln ist seiner Ansicht nach aber nach wie vor erstrangig der Produzent verantwortlich, jedes Unternehmen sei angehalten, beste Qualität anzubieten. Als positives Beispiel für hohe Produktqualität nannte Sodl die "Genussregionen", konkret verwies er auf ein Projekt in Südburgenland, das auf einen Mix von Tourismus und Kulinarik setze.

Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) betonte, das Thema Lebensmittelsicherheit betreffe alle. Beim Direktkauf eines Produkts sei dessen Herkunft leicht nachverfolgbar, meinte sie, nicht alle KonsumentInnen hätten aber die Möglichkeit, vor Ort zu kaufen. Deshalb komme dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz große Bedeutung zu. Der Listerien-Vorfall hat ihrer Meinung nach vor Augen geführt, dass es noch gesetzliche Schwachstellen gebe, die verbessert gehörten. Diesner-Wais sprach sich auch für eine verstärkte Verwendung des AMA-Gütesiegels aus.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) merkte an, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle würden zwar bestehende Missstände bei der Lebensmittelkennzeichnung nicht beseitigt, zumindest werde aber ein rascherer Kommunikationsfluss beim Auftauchen gesundheitsschädlicher Lebensmittel gewährleistet. Deshalb stimmten die Grünen der Vorlage zu.

Kritik übte Dönmez an der österreichischen und europäischen Agrarpolitik, die seiner Auffassung nach der Nahrungsmittelindustrie Vorrang vor der regionalen Landwirtschaft einräumten. Er stellte in diesem Zusammenhang die Agrarförderungen für große Konzerne jener für kleine Milchbauern gegenüber. Generell qualifizierte Dönmez die konventionelle Intensivlandwirtschaft als "Schuss ins Knie" und mahnte genauere Angaben über die Herkunft von Lebensmitteln ein.

In einer zweiten Wortmeldung verteidigte Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) die österreichische Agrarpolitik und warf Dönmez die Vermischung von Tatsachen und die Unkenntnis der Sachlage vor. Österreich habe nach wie vor eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft, unterstrich Tiefnig.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) hielt in Richtung ihres Vorredners fest, Bundesrat Dönmez habe keine Kritik am AMA-Gütesiegel geübt, sein Anliegen sei vielmehr eine deutlichere Kennzeichnung importierter Lebensmittel. Diese Forderung unterstütze sie.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER sah Österreich mit dem Konzept der Genussregionen auf dem richtigen Weg. Lange Transportwege im Lebensmittelbereich seien zweifellos zu vermeiden, dass es doch dazu komme, dann sei das sicher auch auf niedrige Transportkosten zurückzuführen. Er wies Bundesrat Tiefnig darauf hin, dass es aufgrund der Datenschutzbestimmungen dem Gesundheitsministerium nicht möglich sei, Details über die Opfer des mit Listerien verseuchten Käses mitzuteilen. Bundesminister Hundstorfer übermittelte die Entschuldigung von Bundesminister Alois Stöger dafür, dass er bei der Sitzung des Bundesrates nicht anwesend sein konnte.

Der Bundesrat erhob einhellig keinen Einspruch.

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) meinte, das Gesetz regle eine komplexe Materie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftkrise. Er verwies auf die beträchtlichen volkswirtschaftliche Auswirkungen von Insolvenzen. Im Jahr 2009 haben zirka 6.900 Insolvenzfälle zu einem Ausfall von 4 Mrd. € und einen Verlust von 28.000 Arbeitsplätzen geführt. Die Neuregelung des Insolvenzverfahrens unterstütze die Fortführung von Betrieben, es gebe den Unternehmern die Möglichkeit, eine Wende zum Positiven zu schaffen und so Arbeitsplätze zu erhalten.

Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) sprach von einem gelungenen und notwendigen Gesetz. Es dränge den Gläubigerschutz für die ersten sechs Monate eines Insolvenzverfahrens in den Hintergrund, um damit eine Restrukturierung zu ermöglichen. Eine positive Neuerung sei die nunmehr eingeführte Fünftagesfrist, in der sich der Masseverwalter einen Überblick über die tatsächliche Lage eines gefährdeten Unternehmens verschaffen kann. Man werde allerdings erst sehen müssen, ob man damit das Auslangen finden werde. Mosbacher verwies auch auf die besorgniserregende steigende Zahl von Privatkonkursen, der man Aufmerksamkeit schenken müsse. Insgesamt sei es ein gutes Gesetz, zu dem sie ihre Zustimmung ankündigte.

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) meinte ebenfalls, es handle sich um ein gutes Gesetz im Sinne der Erhaltung von Betrieben. Dies sei besonders wichtig für die Erhaltung von Wirtschaftsstrukturen im ländlichen Raum. Ein Problem sah er nur darin, dass die Fünftagesfrist für Masseverwalter zu kurz bemessen sein könnte, um weitreichende Entscheidungen für die Zukunft eines Unternehmens zu treffen. Er kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER stellte fest, das Gesetz stehe unter dem Motto "Retten statt ruinieren". Es ermutige Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten, rechtzeitig die Bremse zu ziehen, und nehme von UnternehmerInnen,  die unverschuldet in die Krise geraten sind, das Stigma des Scheiterns. Durch das Gesetz soll auch die Zahl von Konkursabweisungen mangels Masse reduziert werden. Die Ministerin kündigte an, dass man als nächstes einen Entwurf zum Privatkonkurs vorlegen werde. Eine Arbeitsgruppe habe bereits eine Reihe von wichtigen Vorschlägen eingebracht, beispielsweise soll sichergestellt werden, dass auf persönliche Einzelschicksale besser Rücksicht genommen werden kann. 

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) befand es für positiv, dass man nun von Sanierung statt vom Zwangsausgleich spreche. Das sei eine Ermutigung für Unternehmen, früher als bisher eine Sanierung anzugehen. Sie verwies auf eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Tirol, dass man allerdings kleine Verbesserungen im Gläubigerschutz anbringen hätte können. Die Bundesrätin war aber der Meinung, dass es sich insgesamt um ein gutes Gesetz handle.

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) verwies darauf, dass erfahrungsgemäß Konkursverfahren oft Folgekonkurse nach sich gezogen hätten. Hier bringe das Gesetz eine Verbesserung. Er verwies auch darauf, dass nicht alle Konkursverfahren gerechtfertigt seien, es gebe immer wieder Konkurse in betrügerischer Absicht. Dieser Form der Wirtschaftskriminalität sollte man entschieden entgegentreten. Bundesrat Beer drückte die Hoffnung aus, dass durch die neue Regelung mehr Unternehmen gerettet werden könnten. Verbesserungsbedarf sah er beim Privatkonkurs. Abschließend meinte er, es sei ein gutes Gesetz nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Beschäftigten, dem er gerne zustimme.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) sprach von einem guten Gesetz zur richtigen Zeit. Es habe einen schwierigen Balanceakt zwischen Gläubigerrechten und der Chance für Unternehmen, zu einer Sanierung zu gelangen, zu bewältigen. Da Konkurse großer Unternehmen oft viele weitere nach sich ziehen, sah Schennach die Wirtschaftskammer gefordert, ihr Frühwarnsystem für gefährdete Betriebe zu verbessern. Alles in allem sei es ein ausgewogenes Gesetz, dem die Grünen ihre Zustimmung gerne erteilen.

Bundesrätin Barbara EIBINGER (V/St) meinte, im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise seien viele Unternehmen unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Es sei wichtig, dass Insolvenzanträge zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden, zu dem man noch vieles abwenden könne. Sie gratulierte der Bundesministerin zur größten Reform in diesem Bereich seit den Zeiten der Monarchie.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) verwies auf statistische Daten, wonach nur 20 % der Insolvenzen durch die gegenwärtige Finanzkrise ausgelöst seien. Der Rest sei hausgemacht und auf unternehmerische Fehlentscheidungen zurückzuführen. Die neue Regelung versuche, die volkswirtschaftlichen Flurschäden von Insolvenzen möglichst gering zu halten, vor allem deshalb erteile seine Fraktion ihm die Zustimmung.

Der Bundesrat erhob einhellig keinen Einspruch.

Darlehens- und Kreditrechts- Änderungsgesetz

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) nannte das vorliegende Gesetz einen Meilenstein in der österreichischen und europäischen Verbraucherschutzpolitik. Es enthalte klare Regelungen zu Darlehensverträgen, erteile Auflagen für die Bewerbung von Krediten und verpflichte die Kreditgeber zu Bonitätsprüfungen. Besonders hob der Redner das Recht der Verbraucher hervor, jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan zu erhalten, sowie das nunmehr erstmals bei Verbraucherkrediten eingeräumte Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage. Das Gesetz schaffe mehr Transparenz, Klarheit und Sicherheit für die KonsumentInnen, seine Fraktion werde ihm daher die Zustimmung erteilen.

Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) sah in der Novelle wesentliche Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch die Verankerung von Informations- und Aufklärungspflichten vor allem im Zusammenhang mit Spekulationskrediten. Wichtige weitere Fortschritte waren für die Rednerin das Rücktrittsrecht sowie die vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit ohne Entschädigung.

Bundesrat Reinhard JANY (V/B) erwartete sich ebenfalls eine Verbesserung des Schutzes sowie mehr Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER meinte, es sei ein guter Mittelweg gefunden worden, und interpretierte das Gesetz überdies als ersten Schritt zur Modernisierung des ABGB.

Gegen den Beschluss wurde bei der Abstimmung einstimmig kein Einspruch erhoben.

Bericht der Justizministerin über Weisungen im Jahr 2009

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER wandte sich gegen jegliche Mystifizierung des Weisungsrechts in den Medien und stellte klar, Weisungen seien immer nur fachlicher Natur und dienten der Rechtsvereinheitlichung, der Rechtssicherheit und der Korrektur von Fehlern. Eine klare Absage erteilte die Ressortchefin politischen Zurufen in Strafverfahren.

Bundesrat Josef KALINA (S/W) zeigte sich irritiert über das Procedere im Fall des FPÖ-Chefs Strache gegen den ORF sowie beim Verfahren gegen die Tierschützer und forderte die Ministern auf, eher im Fall Grasser aktiv zu werden.

Bundesministern Claudia BANDION-ORTNER  betonte, es werde sehr wohl ermittelt, man könne aber nicht über jeden Verfahrensschritt eine Pressekonferenz abhalten.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) rief die Politiker dazu auf, sich nicht in Verfahren einzumischen. Im Übrigen seien sowohl Grasser als auch Strache der ÖVP "wurscht", sagte Kühnel.

Bundesrat Albrecht KONENCNY (S/W) bemerkte, er hätte sich gewünscht, der ÖVP wäre Grasser immer so "wurscht" gewesen, wie dies nun Bundesrat Kühnel zum Ausdruck gebracht hat.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/T) erhob in seiner Wortmeldung heftige Vorwürfe gegen Grasser und forderte die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung der politischen Verantwortung.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

Änderung des Energie-Regulierungsgesetzes

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) verlangte eine Kontrolle der Regulierungsbehörde durch das Parlament und argumentierte, die Überprüfung durch den Minister als Eigentümervertreter ergebe wettbewerbsrechtlich ein "unglückliches Bild".

Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) erwiderte, die Kontrolle sei beim Bundesminister sehr gut aufgehoben, die Transparenz leide keinesfalls. Was die kommende Umsetzung des 3. Binnenmarktpakets betrifft, appellierte Brunner an den Minister, dabei auf die Forderungen der Landeshauptleutekonferenz bestmöglich einzugehen.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) sprach von einem guten Gesetz, erwartete sich aber in Zukunft Verbesserungen beim Wechsel des Stromlieferanten durch die Kleinkunden.

Bundesrat Peter ZWANZIGER (B/K) unterstützte ebenfalls das Gesetz und meinte, es müsse auf dem Energiesektor einen fairen Wettbewerb geben, der einer Kontrolle unterliegt.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER betonte, materiellrechtlich werde an der bestehenden Situation durch die Vorlage nichts geändert. Es gehe lediglich um eine Kompetenzdeckungsklausel, die Rechtssicherheit bei Verfahren bringen soll. Eine Weisung oder eine sonstige inhaltliche Mitbestimmung sei damit nicht verbunden.

Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Zwei-Drittel Mehrheit kein Einspruch erhoben.

Mehrparteien- Antrag betr. Lissabon-Begleitnovelle

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erläuterte die Intention des vorliegenden Antrages und meinte, die Stoßrichtung dieser Vorlage sei absolut richtig und wichtig, doch müsse sich erst zeigen, wie nun die entsprechenden Gremien des Nationalrates mit ihr verfahren werden. Dennoch könne ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, da sie nach wie vor gegen den Lissabon-Vertrag sei und in dieser Sache auch eine Klage eingebracht habe. Solange über diese nicht entschieden sei, könne die Fraktion damit in Zusammenhang stehenden Dokumenten aus prinzipiellen Erwägungen nicht die Zustimmung geben.

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) unterstrich die Notwendigkeit einer Gleichheit zwischen den beiden Kammern des Hauses. Der ursprüngliche Entwurf der Gremien des Nationalrats sei für den Bundesrat unannehmbar, weshalb der Bundesrat entsprechend reagieren müsse. Dies umso mehr, als auch die Länder in ihrer Stellungnahme mehr als eindeutig gewesen sei. Er gehe aber mittlerweile davon aus, dass die diesbezüglichen Vorschläge entsprechende Berücksichtigung erfahren werden. Der Redner hoffe gleichwohl auf breite Zustimmung zu dieser Vorlage, denn es sei nötig, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit klar Flagge zeige.

Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) meinte, es habe intensiver Beratungen bedurft, damit man zu diesem Ergebnis gekommen sei. Und dieses Ergebnis könne sich sehen lassen, sei es doch ein Schritt hin zu mehr Emanzipation des Bundesrates. Man sei auf dem richtigen Weg und gebe der Länderkammer ein Instrument in die Hand, mit der sie auch auf europäischer Ebene mitbestimmen könne. Auch dürfe man hinter die hier festgeschriebenen Standards nicht zurückfallen, denn das sei man den Ländern und den Wählern schuldig. Schließlich erinnerte der Redner daran, dass der Bundesrat die erste Kammer gewesen sei, die in Brüssel eine Stellungnahme auf Basis des Lissaboner Vertrages abgegeben habe. Die Länderkammer habe mithin die Nase vorn, und das solle auch so bleiben.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) erinnerte daran, dass seine Partei immer für den Lissabon-Vertrag eingetreten sei, weil er für die Vertiefung der EU unabdingbar sei. Er bekräftigte seinen Willen, dass der Bundesrat ein klares und eindeutiges Signal an den Nationalrat sende, mit dem unterstrichen werde, dass der Bundesrat gewillt ist, seine Rolle auf Augenhöhe mit dem Nationalrat wahrzunehmen. Dies sei man auch den Ländern schuldig, die sich so eindeutig wie selten für den Bundesrat eingesetzt hätten. Schließlich sei die Subsidiarität eine große Chance für dieses Haus, die entsprechend genutzt werden müsse.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Übergangsbestimmungen betreffend Subsidiaritätsprüfung

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) umriss die Problematik, die zum gegenständlichen Vorschlag geführt habe. Es sei dem Bundesrat naturgemäß nicht möglich, im Alleingang die Verfassung zu ändern, doch könne man das Problem insofern lösen, als man die Geschäftsordnung des Bundesrates temporär ändere, bis ein entsprechendes Verfassungsbegleitgesetz vorliege. Dies sei eine rechtlich taugliche Grundlage für die Übergangszeit, denn der Bundesrat werde auch weiterhin hinsichtlich der Subsidiaritätsprüfung seine Aufgaben in gebotener Weise wahrnehmen.

Bundesrat Harald HIMMER (V/W) schloss an seinen Vorredner unmittelbar an und meinte, die Thematik genieße eine nachhaltige Wichtigkeit, man brauche einen entsprechenden Umgang damit. Im Übrigen votierte der Redner für eine internationale Zusammenarbeit mit anderen Kammern in Europa.

Die Änderung der Geschäftsordnung erfolgte einhellig.

(Schluss Tagesordnung BR/Forts. Dringliche Anfrage)


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