Parlamentskorrespondenz Nr. 432 vom 01.06.2010

Fragen von Verkehrssicherheit und Datenschutz im Verkehrsausschuss

Bundesministerin Bures: Keine Budgetkürzungen bei Verkehrssicherheit

Wien (PK) - In seiner 9. Sitzung in der laufenden Gesetzgebungsperiode befasste sich der Verkehrsausschuss eingangs mit zwei Berichten, die von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vorgelegt wurden. Der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr (III-83 d.B.) bringt eine statistische Aufschlüsselung der Unfälle und Unfallursachen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt und Seilbahnen. Der Evaluierungsbericht (III-53 d.B.) der Bundesministerin hinsichtlich des österreichischen Telekommunikationsgesetzes stellt Österreich in der Frage der Umsetzung des EU-Telekommunikationsrahmens ein gutes Zeugnis aus. Die beiden Berichte wurden im Ausschuss enderledigt.

Abgeordnete debattieren Fragen der Verkehrssicherheit

Eingangs der Debatte dankte Abgeordnete Gabriela Moser (G) für die fundierte Berichterstattung und fragte angesichts der aktuellen Budgetlage, ob die Einsparungen auch die Bundesanstalt für Verkehr betreffen werden. Moser mutmaßte, der Anstieg von Vorfällen im Schienenverkehr und der Luftfahrt könnte auch auf Sparmaßnahmen zurückzuführen sein.

Abgeordneter Ferdinand Maier (V) nahm Bezug auf die tragischen Unfälle auf Schutzwegen in letzter Zeit und fragte, was das Bundesministerium zur Evaluierung der Sicherheit von Schutzwegen unternehme. Er wollte wissen, ob hier an die Umsetzung technischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit gedacht sei.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) sah ebenfalls einen besorgniserregenden Anstieg der Vorfälle bei Schienen- und Luftverkehr und vermutete einen Zusammenhang mit Sparmaßnahmen. Er wollte von der Ministerin wissen, welche Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Schutzwegen geplant seien und verwies auf Erfahrungswerte in Vorarlberg in dieser Frage.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) beklagte eine zunehmende Rücksichtslosigkeit von Verkehrsteilnehmern, die er auf die seiner Meinung nach mangelhafte Verkehrserziehung in den Schulen zurückführte. Anknüpfend an die Wortmeldung von Abgeordneter Moser befürchtete er ebenfalls einen Rückgang der Budgetposten für Verkehrssicherheit. Weiter fragte der Abgeordnete, welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Fall des Ausfalls von Regelungssystemen an Bahnkreuzungen bestehen.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) verwies auf die große Zahl von verkehrstechnisch bedenklichen LKW, die bei Kontrollen auf Österreichs Straßen festgestellt wurden, und wollte wissen, ob die finanziellen Zuwendungen für Kontrollen in diesem Bereich erhöht würden.

In ihrer Antwort an die Abgeordneten meinte Bundesministerin Doris Bures, es gehe im Bericht auch um Unfallforschung und Prävention. Sie verwies auf eine Reihe von Initiativen, die ihr Ressort seit letztem Jahr zur Erhöhung der Sicherheit vor allem der schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen initiiert habe. Erst vor kurzem habe man ein umfangreiches Verkehrssicherheitspaket beschlossen. Auch in finanziell angespannten Zeiten gebe es keine Kürzungen bei der Verkehrssicherheit, da Investitionen in diesem Bereich sich durch die Vermeidung von Folgekosten rechnen. Es werde daher auch in den nächsten Jahren zu keiner Kürzung des Budgets der Bundesanstalt für Verkehr kommen. Es sei auch daran gedacht, mehr Verkehrskontrollen, insbesondere von LKW, durchzuführen.

In der Frage der Sicherheit von Schutzwegen müsse evaluiert werden, ob neben der Intensivierung der Verkehrserziehung auch technische Maßnahmen mehr Schutz, vor allem für Kinder, bringen würden. Es bestünden ausreichend gesetzliche Regelungen, die hier zur Anwendung gelangen könnten.

Der Anstieg von Vorfällen im Bereich der Luftfahrt erkläre sich aus Verschärfungen der Meldepflichten für Störfälle, stellte die Ministerin fest. Es gebe hier keinen Anstieg der Unfälle. In der Angelegenheit von gefährlichen Bahnkreuzungen habe man als Ergebnis der Berichte der letzten Jahre konkrete Maßnahmen gesetzt und gefährliche Kreuzungen gesichert. Eine neue Verordnung über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen sei außerdem derzeit in Begutachtung.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und ist damit enderledigt. 

Bundesministerin Bures: Vorratsdatenspeicherung wirft Probleme auf

Abgeordneter Josef Auer (S) meinte, der Evaluierungsbericht zum Telekommunikationsgesetz ziehe eine positive Bilanz und stelle insgesamt Österreich in der Frage der Liberalisierung der elektronischen Märkte ein gutes Zeugnis aus.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) entnahm dem Bericht, dass Personalmangel bei der Fernmeldebehörde die Erfüllung zentraler Aufgaben der Behörde in Frage stelle. Sie mahnte Zurückhaltung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung ein, denn hier seien Persönlichkeitsrechte betroffen. Weiters wollte die Abgeordnete wissen, welche Vorgangsweise von der Regierung in der Festsetzung von Grenzwerten für den Mobilfunk geplant sei.

Abgeordnete Karin Hakl (V) sprach ebenfalls die Frage der Personalausstattung der Fernmeldebehörde an und wollte wissen, wann eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes geplant sei. Sie regte an, die Vergabe jener Mobilfunkfrequenzen, die 2015 auslaufen werden, bereits auf nächstes Jahr vorzuziehen und im Rahmen der digitalen Dividende zu regeln.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) äußerte Bedenken in Zusammenhang mit der Frage der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung und fragte nach dem Standpunkt des Bundesministeriums in diesem Zusammenhang.

Abgeordneter Gerhard Deimek (F) schloss sich den Fragen seiner VorrednerInnen nach der Vorratsdatenspeicherung und Personalmangel der Fernmeldebehörde an. Er stellte fest, dass es nach wie vor in vielen Ländern überhöhte Roaming-Gebühren für SMS gebe und wollte wissen, was man dagegen unternehme.

In ihrer Antwort an die Abgeordneten erläuterte Bundesministerin Doris Bures den Hintergrund der EU-Verordnungen zur Vorratsdatenspeicherung. Österreich habe den Verordnungen angesichts aktueller Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus zugestimmt. In vielen europäischen Ländern zeigten sich aber jetzt verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Da es sich um eine menschenrechtlich sensible Materie handle, gehe ihr Ministerium davon aus, dass man im Rahmen des TKG nur eine Mindestumsetzung im Zuge europäischer Verordnungen anstreben könne. Sie sei auch im Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen Fekter und Bandion-Ortner über Grundrechtsfragen, die in dieser Frage berührt werden und die nicht durch ein rein technisches Gesetz, wie es das TKG darstellt, abgedeckt werden können.

In der Frage der personellen Situation der Fernmeldebehörde verwies die Ministerin darauf, dass diese im Kontext der Verwaltungsreform zu sehen sei. Eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl sei derzeit in keinem Bereich ihres Ressorts denkbar.

Bei der Versteigerung von Funkfrequenzen strebe man von Seiten des Bundeskanzleramts und ihres Ministeriums den größten volkswirtschaftlichen Nutzen an. Da es noch eine Reihe technischer Fragen zu lösen gebe, werde diese voraussichtlich Anfang 2012 stattfinden. In der Frage der Grenzwerte beim Mobilfunk verwies das Bundesministerium Abgeordnete Moser auf eine umfangreiche Forschung in diesem Bereich. Nach den derzeit vorliegenden Ergebnissen bestehe nirgendwo eine Gefährdung der Bevölkerung. Die Frage von Roaming-Gebühren müsste auf europäischer Ebene gelöst werden, man könne von Österreich aus keine ausländischen Anbieter zur Senkung von Gebühren zwingen.

Der Bericht wurde mit Mehrheit genehmigt und ist damit enderledigt.

Anträge der Opposition zur Telefonie: Bitte warten

Ein von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek eingebrachter Antrag auf wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung von Handy-Diebstählen wurde mehrheitlich vertagt. (392/A(E))

Ebenso mehrheitlich vertagt wurde ein Antrag der G-Abgeordneten Helene Jarmer auf barrierefreien Zugang für Gehörlose zur Telefonvermittlung(750/A(E)).

Ausschuss genehmigt Europäisches Binnenschifffahrts-Übereinkommen

Mit den Stimmen der Regierungsparteien genehmigte der Ausschuss das Europäische Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung, das international einheitliche Festlegungen für die technischen und betrieblichen Merkmale dieser Schiffswege enthält und insgesamt, wie Verkehrsministerin Doris Bures betonte, dem verkehrspolitischen Ziel einer Verlagerung von Verkehrsströmen auf die umweltfreundliche Wasserstraße dient.

Schwere Bedenken gegen die Ratifizierung des Übereinkommens brachte allerdings der Präsident des Umweltdachverbandes, Gerhard Heilingbrunner, vor, der vor einer Verpflichtung Österreichs zur Vertiefung der Fahrrinne auf der Donau und damit verbundenen Eingriffen in die freie Fließstrecke, insbesondere in der Wachau und im Nationalpark Donau-Auen, warnte. Auch würde das Übereinkommen ein Bekenntnis zum Bau des ökologisch problematischen Donau-Oder-Elbe Kanals beinhalten, argumentierte er.

Die Abgeordneten Günther Kräuter (S) und Erwin Hornek (V) schlossen sich diesen Einwänden nicht an. Hornek bezeichnete die Kritik Heilingbrunners als "einäugig" und sprach vielmehr von den ökologischen Vorteilen der Wasserstraße. Kräuter wiederum konnte weder eine Verpflichtung zur Fahrrinnenvertiefung oder zum Bau von Wasserkraftwerken an der Donau noch einen Schritt in Richtung Donau-Oder-Elbe-Kanal erkennen.

Kritik kam von den Vertretern der Opposition, die die Bedenken Heilingbrunners durchwegs teilten. Abgeordnete Christiane Brunner (G) wandte sich gegen eine Ratifizierung und gab zu bedenken, das Abkommen aus dem Jahr 1996 sei bereits überholt. Auch gehe es nicht an, die Umwelt gegen die Wasserstraße auszuspielen. Für den Abgeordneten Walter Rosenkranz (F) bedeutete eine Ratifizierung die Aufgabe eines weiteren Stücks an Souveränität. Abgeordneter Christoph Hagen (B), der zwar den ökologischen Wert der Wasserstraße nicht bezweifelte, sah Probleme hinsichtlich der Vertiefung der Fahrrinne auf der Donau.

Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Flugzeugen

Einstimmig wurde hingegen ein Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Flugzeugen verabschiedet, das eine Erweiterung der bereits bestehenden diesbezüglichen Vorschriften bringt und somit die innerstaatliche Rechtslage an die EU-Bestimmungen anpasst.

Ausschuss vertagt weitere Oppositions-Anträge

In der Frage eines sogenannten Feuerwehr-Führerscheins zeichnete sich ein Konsens aller Parteien ab. Zwar wurde ein Antrag der FPÖ (801/A(E)) vertagt, in dem Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge forderte. Die Abgeordneten Anton Heinzl, Gabriele Binder-Maier (beide S) und Johann Rädler (V) sowie Verkehrsministern Doris Bures kündigten allerdings eine bereits in Begutachtung befindliche gesetzliche Regelung an, die das Anliegen des F-Antrags berücksichtigt.

Weitere Anträge der FPÖ und der Grünen zum Thema Fahrschulen und Straßenaufsicht wurden ebenfalls vertagt. Im Einzelnen trat Abgeordneter Harald Vilimsky (F) in seinen Initiativen für die Liberalisierung der notwendigen Voraussetzungen zum Betrieb von Fahrschulen (333/A(E)) sowie für klare gesetzliche Regelungen für die Straßenaufsichtsorgane (562/A(E)) ein, während Abgeordnete Gabriela Moser (G) in ihrem Vorstoß (517/A(E)) vor allem auf Kostenerleichterungen bei Führerschein-Befristungen drängte.

Die 110-kV-Leitung Graz-Werndorf war Gegenstand von Anträgen der FPÖ und der Grünen. Abgeordneter Mario Kunasek (F) verlangte in seiner Initiative (1145/A(E)) einen Baustopp, Abgeordneter Werner Kogler (G) plädierte in seinem Antrag (1136/A(E)) für eine Erdverkabelung der Leitung. Beide Anträge wurden vertagt.

Weiters vertagte der Ausschuss einen Antrag (757/A(E)) der Grünen, in dem Abgeordnete Gabriela Moser ihr Nein zum Projekt eines Cable-Liners am geplanten Wiener Zentralbahnhof deponierte. "Bitte warten" hieß es schließlich auch für die Forderung (15/A) Mosers auf Erhöhung der Bestellerförderung für den öffentlichen Nahverkehr. (Schluss)