Parlamentskorrespondenz Nr. 449 vom 08.06.2010

Ausschussberatungen über Glücksspielgesetz-Novelle unterbrochen

Fortsetzung am kommenden Montag, 14.6.2010, um 16 Uhr 30

Wien (PK) – Der Finanzausschuss hat heute unter dem Vorsitz seines Obmanns Günter Stummvoll zwei Regierungsentwürfe zur Glücksspielgesetz-Novelle in Verhandlung genommen. Anlässe für Gesetzesänderungen sind der Einsatz neuer Medien und modernster Elektronik, grenzüberschreitende Angebote auf dem Glücksspielmarkt und notwendige Anpassungen an die Rechtsprechung der EU. Dazu kommen Änderungen bei der Glücksspiel-Besteuerung und im Finanzausgleichsgesetz (657 d.B. und 658 d.B.). Ein Spielerschutz-Paket mit Zugangskontrollen bei allen Glücksspielangeboten, Warnsystemen und Einsatzlimits soll der Spielsucht Einhalt gebieten. Für Automaten werden Höchstgewinne und eine Mindestspieldauer pro Einzelspiel festgelegt. Alle Spielautomaten sollen mit dem Rechenzentrum des Bundes verknüpft und deren Zahl begrenzt werden. Automatensalons und Einzel-Automaten bleiben unter strengen Spielerschutzbestimmungen und Aufsichtsregeln in Landeskompetenz. Die bisherigen landesrechtlichen Bewilligungen für das "kleine Automatenglücksspiel" gelten im Rahmen einer Übergangslösung bis 2014 weiter. Die Zahl der Spielbanken wird von 12 auf 15 erhöht, die Spielbankenabgabe auf 30 % vereinheitlicht und eine Pokersalon-Konzession eingeführt. Die neue Glücksspielabgabe wird zusammenfassend im Glücksspielgesetz geregelt, auf verbotene Ausspielungen ausgedehnt und ersetzt alle bisherigen Bundesabgaben. Die Abgabeneinhebung bei Glücksspielkonzessionären wird beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel konzentriert. Die Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden auf Video Lotterie-Outlets ausgedehnt. Wetten sollen künftig besteuert werden, wenn die Teilnahme an der Wette vom Inland aus erfolgt.

Ausschussobmann Günter Stummvoll gab eingangs der Sitzung bekannt, dass sich die Fraktionen einhellig darauf geeinigt haben, die Beratungen über die Novelle bis kommenden Montag, 16.30 Uhr, zu unterbrechen, um der Opposition Gelegenheit zu geben, Abänderungsentwürfe der Koalitionsparteien zu studieren. Außerdem bestehe die Absicht, die Zeit für Verhandlungen über weitere Verbesserungen zu nützen.  

Abgeordneter Peter Pilz (G) begrüßte diese Vorgangsweise, weil er die vorliegende Novelle für ungenügend halte, um den von Spielsucht bedrohten Menschen in Österreich zu helfen. Pilz warnte vor den Geschäftspraktiken der Spielautomatenbetreiber und machte darauf aufmerksam, dass die Zahl pathologischer Spieler in Österreich auf 160.000 geschätzt werde, 240.000 Menschen gelten als stark gefährdet, unter Einbeziehung der Familienmitglieder seien rund eine Million Menschen in Österreich von den Folgen der Spielsucht betroffen. Zu diesen Folgen zähle auch eine stark zunehmende Beschaffungskriminalität, vor allem unter Jugendlichen. Die Automatenspielsucht resultiere aus viel zu niedrigen Zutrittsbarrieren, analysierte der Abgeordnete und kritisierte den vorliegenden Entwurf als "Legalisierung des Automatenglückspiels". Die Einsatz-Obergrenze sei mit 10 € pro Spiel viel zu hoch; ein Durchschnittsverdiener könne in kurzer Zeit seine finanzielle Existenz verspielen, sagte der Abgeordnete.

Die Novelle sende zudem das völlig falsche Signal an die Länder, möglichst viele Automaten aufzustellen und möglichst hohe Einsätze zuzulassen, um Einnahmenausfälle zu vermeiden. Pilz appellierte an die Ausschussmitglieder, die Zeit bis zum Montag für wesentliche Verbesserungen beim Spielerschutz zu nutzen.

Abgeordneter Harald Stefan (F) plädierte für eine bundeseinheitliche Regelung für alle Glücksspiele und drängte vehement auf die Einbeziehung des Online-Glückspiels in das Glückspielgesetz. Auch Stefan hielt die vorgesehenen Einsatzobergrenzen für zu hoch, warnte aber zugleich vor der nur dreijährigen Übergangsfrist, die vielen Gastronomen, die Automaten aufgestellt haben, Probleme bringen werde.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als eine gute Sache, er bringe neue Lizenzierungsverfahren sowie die Ausweispflicht beim Betreten von Automatensalons und werde es erlauben, den Wildwuchs auf dem Glücksspielmarkt zu beschneiden. Begrenzungen bei der Aufstellung von Automaten werden für Ordnung sorgen und Vorkehrungen gegen "kriminelle Abzocke" ermöglichen. Gegenüber Abgeordnetem Pilz warnte Westenthaler vor generellen Verboten und wies darauf hin, dass Automatenanbieter in Österreich Arbeitsplätze sichern und mit ihren Einnahmen Sport und soziale Projekte finanziert werden. Dem vorliegenden Entwurf fehle allerdings eine Regelung des Online-Gaming, kritisierte auch Abgeordneter Westenthaler.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sprach sich für eine klare Regelung des Glücksspiels aus und zeigte sich offen für Verbesserungen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) machte auf die erfolgreiche Arbeit der Casinos Austria aufmerksam, denen es gelungen sei, das Glücksspiel aus einer fragwürdigen Sphäre in saubere Verhältnisse zu bringen, eine Leistung, die internationale anerkannt werde. Noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode sollte man auch eine Lösung für das Internet-Gaming finden, merkte Matznetter an.

Abgeordneter Günter Stummvoll nahm die Bedenken des Abgeordneten Pilz ernst, sah Handlungsbedarf bei illegalen Automaten, meinte aber, der vorliegende Entwurf bringe einen Quantensprung und enthalte wichtige Verbesserungen.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) wies darauf hin, dass der vorliegende Novellenentwurf zu einer Reduzierung der Zahl der Spielautomaten führen werde und sah keine Alternative zu Regelungen, die darauf gerichtet sind, Missstände abzustellen.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) drängte vehement auf einen aktiveren und wirksameren Jugendschutz, um die Entstehung von Spielsucht bei Jugendlichen zu verhindern. Jugendliche hätten viel zu leicht Zutritt zu Automatencafes.

Abgeordneter Johann Maier (S) plädierte für Regelungen des Online-Glücksspiels und bedauerte, dass es in Österreich neun unterschiedliche Wett- und Buchmachergesetze gebe. Eine der wichtigsten Bestimmungen der vorliegenden Novelle sei laut Maier jene, die es den Behörden künftig erlauben werde, illegal aufgestellte Automaten zu beschlagnahmen.

Staatssekretär Reinhold Lopatka hielt die geäußerte Kritik für berechtigt und stimmte Abgeordnetem Maier zu, der auf die große Bedeutung der neuen Bestimmungen für die Beschlagnahme illegaler Automaten hingewiesen hatte. Lopatka berichtete über gemeinsame Vorbereitungen zur Umsetzung der Novelle mit dem Innenministerium und machte darauf aufmerksam, dass künftig jeder Spielautomat, der nicht mit dem Bundesrechenzentrum verbunden sei, illegal sei und beschlagnahmt werde. Abgeordnetem Pilz erläuterte Lopatka den einheitlichen Schlüssel für die Einnahmen der Bundesländer und erklärte, dass die Bundesländer der Novelle nur unter der Voraussetzung zustimmten, dass ihre Einnahmenausfälle ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Online-Glücksspiel sprach der Staatssekretär seine Hoffnung auf eine baldige EU-Regelung aus, da dieser Glücksspielbereich nationalstaatlich nicht kontrollierbar sei.

Auch Staatssekretär Andreas Schieder bekannte sich zur Zielsetzung, den Wildwuchs im Glücksspiel zu beseitigen, illegale Automaten zu entfernen und die Zahl der legal aufgestellten Automaten zu reduzieren. Das Verbot von Mehrfachspielen, die Ausweispflicht beim Betreten von Automatensalons und verschärfte Haftungsbestimmungen dienten dem Schutz der Spieler, sagte Staatssekretär Schieder, der sich ebenfalls für eine internationale Lösung der Probleme mit Online-Games aussprach. (Schluss)