Parlamentskorrespondenz Nr. 513 vom 22.06.2010

Das Genehmigungsverfahren für Gastgärten wird neu geregelt

Wirtschaftsausschuss beschließt Gewerbeordnungs-Novelle

Wien (PK) – Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete heute eine Novelle zur Gewerbeordnung (780 d.B.), die in der Gastgartenregelung nunmehr grundsätzlich von einer Genehmigungsfreistellung ausgeht, diese aber an gewisse Voraussetzungen (maximal 75 Verabreichungsplätze, Schutz von Anrainerinteressen) knüpft. Die Aufnahme des Gastgartenbetriebs ist somit der Behörde anzuzeigen, diese kann bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen den Betrieb untersagen. Ein weiterer Aspekt der Novelle ist, dass die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in Zukunft auch Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten EU-Raum offenstehen wird.

Ein Abänderungsantrag sowie ein § 27-Antrag betreffend Änderungen des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen und des Mineralrohstoffgesetzes, die beide von den Regierungsparteien eingebracht und mit S-V-B-Mehrheit beschlossen wurden, zielten jeweils darauf ab, den Spielraum für die Genehmigung bzw. Änderungsgenehmigung von Anlagen im europäischen Gleichklang zu erweitern. 

In der Debatte brachte Abgeordnete Christiane Brunner (G) ihre Bedenken gegen den § 27-Antrag zur Genehmigung von Kesselanlagen zum Ausdruck. Sie befürchtete dadurch eine Aufweichung der Grenzwerte für Feinstaub. Weiters übte sie scharfe Kritik an der Regelung des Genehmigungsverfahrens für Gastgärten. Sie sah in dieser eine Ungleichbehandlung der Anrainer von Gastgärten, die Belastungen eines Einspruchsverfahrens würden damit auf die BürgerInnen abgewälzt. Das Gesetz sei daher verfassungsrechtlich bedenklich. Unterstützt wurde sie in ihrer Argumentation von ihrer Fraktionskollegin Ruperta Lichtenecker, welche die Grenze für eine Genehmigungsfreiheit von Gastgärten mit bis zu 75 Plätzen als zu hoch angesetzt betrachtete. Man beeinträchtige dadurch die Lebensqualität der Innenstädte zu Lasten der Wohnbevölkerung.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) räumte ein, dass es sich um eine schwierige Materie handle. Es gelte aber auch, an jene vielen Familienbetriebe im Gastgewerbe zu denken, für welche ein langwieriges Genehmigungsverfahren eine unzumutbar hohe finanzielle Belastung darstellen würde. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte, dass Gastgärten gerade ein wesentlicher Teil der Lebensqualität im innerstädtischen Bereich seien. Die Anrainerrechte blieben durch die Novelle außerdem unberührt.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner erläuterte die Einschränkungen, welche für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in Österreich nach wie vor bestehen bleiben. In der Gastgartenfrage habe man verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen. Fazit sei, dass nun die Behörde dann einschreite, wenn die Auflagen für einen genehmigungsfreien Gastgarten verletzt werden. – Die Novelle zur Gewerbeordnung in der Fassung des Abänderungsantrags und der § 27-Antrag wurden mit S-V-B-Mehrheit angenommen.

Ausschuss genehmigt 15a-Vereinbarung über Energieeffizienz

Einstimmig genehmigte der Ausschuss eine 15a-Vereinbarung (753 d.B.) zwischen Bund und Ländern, mit der die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz umgesetzt wird. Betroffen sind davon u.a. die Konkretisierung des österreichischen Energiesparrichtwertes, die Festlegung der Mess- und Prüfmethoden für die Bewertung der Energieeinsparungen und die Schaffung einer Grundlage für die gemeinsame Erstellung der drei Energieeffizienz-Aktionspläne und deren Übermittlung an die Europäische Kommission.

Für die Oppositionsparteien kritisierten Abgeordnete Christiane Brunner (G) und Abgeordneter Rainer Widmann (B) die lange Dauer, bis es zur Vorlage der Vereinbarung gekommen sei. Brunner meinte, dass ein Bundesgesetz zur Regelung besser gewesen sei. Abgeordneter Alois Gradauer (F) äußerte die Befürchtung, die Auflagen, welche bei Wohnneubauten einen Passivhaus-Standard zur Norm machten, würden zu Verteuerungen im Wohnbau führen. Abgeordneter Franz Glaser (V) meinte, ein Bundesgesetz wäre zwar besser gewesen, hätte aber keine Zustimmung der Länder gefunden. Bundesminister Reinhold Mitterlehner verwies ebenfalls darauf, dass viele Kompetenzen im Länderbereich liegen, deshalb habe man Zeit bis zur Erreichung einer Regelung gebraucht. Abgeordneten Alois Gradauer wies er darauf hin, dass die Erlassung von Bauordnungen ebenfalls Ländersache sei und die Energiestandards von Neubauten in ihrer Kompetenz lägen. 

Die 15a-Vereinbarung wurde einstimmig angenommen.

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde schließlich ein von Abgeordnetem Christian Höbart (F) eingebrachter Antrag (430/A(E)) betreffend die Ausstattung neuer Wohnungen und Häuser mit Kaminen. (Schluss)


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