Parlamentskorrespondenz Nr. 633 vom 22.07.2010

Von der Nulllohnrunde für PolitikerInnen bis zum Tierschutz

Sitzung des Bundesrats mir umfangreicher Tagesordnung

Wien (PK) – Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause heute zu bewältigen. Nach einer intensiven Debatte über die Lissabon-Begleitnovelle (siehe PK Nr. 632) ging es zunächst um die vom Nationalrat beschlossene Nulllohnrunde für MandatarInnen.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) eröffnete diese Debatte mit einer Warnung vor jeglichem Populismus in dieser Sache. Die reale Senkung der Entlohnung von öffentlichen MandatarInnen im kommenden Jahr habe nichts mit der Bewertung der aktuellen Arbeit von Nationalratsabgeordneten oder BundesrätInnen zu tun, sagte Klug und verwies auf die aus seiner Sicht bemerkenswerte Rede von SPÖ-Klubobmann Josef Cap im Nationalratsplenum über aktuelle Herausforderungen in der Arbeit der Parlamentarier. Die "Nulllohnrunde" für Politiker sei auch kein Kniefall vor den Medien, hielt Klug fest, es gehe vielmehr um einen Beitrag der Politiker in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit mit hoher Arbeitslosigkeit, da die Politikergehälter aus dem durch die Krise stark belasteten öffentlichen Haushalt finanziert werden.

Auch Bundesrat Kurt STROHMAYR-DANGL (V/N) unterstrich den Wert der Arbeit von PolitikerInnen für die Republik und für die Menschen, die ihnen bei Wahlen ihr Vertrauen geben. PolitikerInnen sollten über Fragen ihrer Bezahlung mit Selbstbewusstsein diskutieren, sagte Strohmayr-Dangl. Solidarität sei gut, sollte aber auf keinen Fall mit geringer Wertschätzung für die Tätigkeit der Politiker verwechselt werden. Der Bundesrat machte darauf aufmerksam, dass in Niederösterreich auch die Gehälter der Bürgermeister gesetzlich geregelt seien und wandte sich entschieden gegen Anträge kleiner Fraktionen, die eine Senkung der Vergütungen für Gemeindemandatare verlangen.

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) stimmte in den Konsens über eine "Nulllohnrunde" für Politiker mit ein, weil dies in einer Zeit notwendig sei, in der die Erhöhung der einen oder anderen Massensteuer zu erwarten sei. Wer nur in die Politik gehe, um Geld zu verdienen, sei dort ohnehin fehl am Platz, sagte der Bundesrat und hielt es für falsch, die Einkommen von Volksvertretern und Wirtschaftsmanagern miteinander zu vergleichen. Wie wenig die Qualität der Politik mit der Höhe der Politikergehälter zu tun habe, zeige das Beispiel Kenias, wo wesentlich höhere Politikergehälter bezahlt werden als in Österreich.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) bezeichnete die "Nulllohnrunde" für Politiker als völlig in Ordnung, merkte aber an, er wäre noch glücklicher damit, würde sie nicht nur für Politiker, sondern für alle Bezieher hoher Einkommen und Besitzer großer Vermögen gelten. Schennach unterstrich einmal mehr das Verlangen seiner Fraktion, angesichts hoher Arbeitslosigkeit und eines "ins Rutschen geratenen Mittelstandes" höchste Einkommen und Vermögen zu einem Beitrag zur Krisenbewältigung heranzuziehen. Dabei wandte sich Schennach insbesondere gegen die Steuerprivilegien von Stiftungen.

Die Beschlüsse, keinen Einspruch zu erheben und dem Bundesverfassungsgesetz zuzustimmen, erfolgten einstimmig, also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Ohne Debatte und ebenfalls einstimmig verabschiedete der Bundesrat den Beschluss des Nationalrates für ein Signaturgesetz.

Änderungen im

Beamten-Dienstrecht

Bundesrat Johann ERTL (F/N) lehnte die Novelle zum Beamtendienstrecht ab, mit der die Bundesregierung versuche, ein EUGH-Urteil zu berücksichtigen, das es ausschließe, bei der Berücksichtigung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst an ein willkürlich gewähltes Alter, in Österreich bislang das 18. Lebensjahr, anzuknüpfen. Der Redner kritisierte den Verzicht der Bundesregierung auf eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs und klagte über Verschlechterungen für die öffentlich Bediensteten. Konkret nannte Ertl Nachteile bei der Vorrückung, bei den Urlaubsansprüchen und bei der Bemessung von Pensionsansprüchen, insbesondere bei PolizeipraktikantInnen.

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) hielt die Neuregelung demgegenüber für akzeptabel, zumal die Novelle gewährleiste, dass sich für einzelne Bedienstete nichts ändere und keinerlei Verschlechterungen eintreten. Das gelte auch für den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche, der künftig ab dem 43. Geburtstag bestehe. Sollten sich bei den PolizeipraktikantInnen Ungereimtheiten bestätigen, wies die Bundesrätin auf die Möglichkeit einer neuerlichen Novellierung hin.

Bundesrat Edgar MAYR (V/V) konnte die Kritik der FPÖ an der Novelle nicht nachvollziehen, da sie keinerlei Verschlechterungen für die Bediensteten im öffentliche Dienst, wohl aber Vorteile bringe. Der Bundesrat wies auf Übergangsbestimmungen hin, die sicherstellten, dass keinerlei Veränderungen für derzeit aktive Bedienstete eintreten und erinnerte daran, dass die Gewerkschaft öffentlicher Dienst es erreicht habe, jeden Nachteil für die Dienstnehmer auszuschließen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, kritisierte aber die Vorgangsweise der Koalitionsparteien, die im zuständigen Nationalratsausschuss in letzter Minute einen umfangsreichen Abänderungsantrag eingebracht haben. Außerdem hätten er und seine Fraktion mehr als nur ein legistisches Flickwerk nach einem EUGH-Urteil erwartet, sagte Dönmez und mahnte die Erfüllung des Versprechens der Bundesregierung auf eine umfassende Verwaltungsreform ein.

Kein Einspruch.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz

und

Mindestsicherung

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) betonte die Verpflichtung der Gesellschaft, die Armut zu bekämpfen und jenen zu helfen, die nicht in der Lage seien, sich einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Man müsse aber Regelungen vermeiden, die zu Missbrauch einladen und von arbeitenden Menschen als eine Verhöhnung empfunden werden müssten. Die vorliegende Mindestsicherung sei laut Michalke kein Beitrag zu Armutsbekämpfung, weil sie nicht leistungsorientiert sei und Menschen in Abhängigkeiten bringen werde, aus der sie schwer wieder herauskommen. Es sei bedenklich, wenn junge Menschen, die von zu Hause ausziehen, nur unter der Bedingung 744 € erhalten sollen, weder zu arbeiten noch zu studieren. Sie rechne mit einem "Aufstand" der Bezieher von Kleineinkommen, etwa Bauernehepaaren, die es nicht verstehen werden, dass sie im Ausgedinge weniger bekommen als ein Ehepaar in der Mindestsicherung. Die FPÖ setze beim Kampf gegen die Armut auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf ein Auffangnetz, statt auf eine soziale Hängematte, schloss Bundesrätin Michalke.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) konnte die Kritik der Freiheitlichen nicht nachvollziehen und wies darauf hin, die bedarfsorientierte Mindestsicherung sei keineswegs das Grundeinkommen, als das es von den Freiheitlichen immer wieder dargestellt werde. Es gehe darum, die Sozialhilfe zu vereinheitlichen und armutsgefährdete Menschen – eine Millionen Personen in Österreich – bedarfsorientiert abzusichern. Transfers seien wichtig, um Armut zu verhindern, sagte Kemperle und erinnerte an das Eintreten ihrer Fraktion, die Mindestsicherung von 744 € nicht nur zwölfmal jährlich, sondern vierzehn Mal jährlich auszubezahlen.

Die Grundsicherung sei keine soziale Hängematte, hielt die Rednerin fest, das AMS arbeite engagiert an der Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, sagte Kemperle, die gegenüber ihrer Vorrednerin auch darauf aufmerksam machte, dass die meisten Kollektivvertragslöhne höher seien als 1.200 € pro Monat.

Bundesrat Michael HAMMER (V/O) begrüßte die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung als ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung ebenso wie die Einrichtung einer Tranparenzdatenbank, um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen und Missbrauch auszuschließen. Die Vereinheitlichung der Sozialhilfe sei notwendig, meinte Hammer, der ausführte, dass sie in manchen Bundesländern über dem Niveau der nunmehr einzurichtenden Mindestsicherung liege. Ein Verschlechterungsverbot sorge dafür, dass höhere Zuwendungen aufrechtbleiben.

Für die ÖVP sei es wichtig, dass zwischen Erwerbseinkommen und Mindestsicherung ein Unterschied bestehe, daher soll die Mindestsicherung nur zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Positiv besprach Hammer auch die Einbeziehung der Bezieher der Mindestsicherung in die E-Card und unterstrich das Ziel, Arbeitslose so rasch wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Novelle werde dem Bund Mehrkosten von 160 Mio. € jährlich bringen, auch Länder und Gemeinden seien mit bis zu 50 Mio. € jährlich betroffen – Bundesrat Hammer hielt es daher für notwendig, diese Mehrkosten bei kommenden Finanzausgleichsverhandlungen zu berücksichtigen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) verwies darauf, dass die Debatte um die Regelung der Mindestsicherung sich über Jahre hingezogen habe. Die ÖVP habe sie als Faustpfand benützt, um die Transparenz der Sozialtransferleistungen zu fordern. Die ÖVP sei aber nicht glaubwürdig, wenn sie nicht gleichzeitig eine Transparenz der Parteienfinanzierung herstelle, sagte Dönmez, wie sie etwa in anderen Ländern bestehe. Wer Transparenz einfordere, solle mit gutem Beispiel vorangehen, forderte Bundesrat Dönmez. Die Mindestsicherung sei keine soziale Hängematte, sondern eine Minimalabsicherung, meinte er weiter. Eine Million Österreicher und Österreicherinnen habe höchsten 950 € im Monat zur Verfügung und seien damit armutsgefährdet. Die Grünen fordern deshalb eine volle Grundsicherung. Sie seien mit dem vorliegenden Gesetz nicht zufrieden, würden ihm aber als einem ersten Schritt in die richtige Richtung zustimmen.  

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) schloss an die Wortmeldung seines Fraktionskollegen Hammer an. Selbstverständlich sei man grundsätzlich auch von Seiten der Wirtschaft für die Armutsbekämpfung. Es bedürfe aber einer großen gemeinsamen Anstrengung, das hohe Niveau der Sozialleistungen zu halten, etwa bei der Pflege. Hier gebe es finanzielle Herausforderungen in den nächsten Jahren zu beantworten, das müsse den BürgerInnen offen gesagt werden. Es sei richtig, die Mindestsicherung nur 12 Mal im Jahr auszubezahlen. Die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld "für's Nichtstun" sei der arbeitenden Bevölkerung unverständlich, die ÖVP habe sich deshalb dagegen ausgesprochen. Ein Unterschied zwischen Mindestsicherung und Erwerbseinkommen müsse bestehen bleiben. Diesen durch eine Anhebung der Mindestlöhne herbeizuführen, sei ökonomisch nicht tragbar. Die jetzt gefundene Regelung sei ein Kompromiss, dem man zustimmen werde. 

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) meinte, es gehe nicht darum, das Nichtstun zu belohnen, sondern Menschen das Überleben zu sichern. Die Grünen hätten andere Vorstellungen von einer tatsächlich bedarfsorientierten Mindestsicherung. Zur mehrmals angesprochenen "sozialen Hängematte" meinte sie, es sei wichtig, dass etwas gegen Schwarzarbeit unternommen und das Bildungsangebot für Arbeitslose verbessert werde. Auch für Langzeitarbeitslose müsse gezielt mehr getan werden. Zur Absicherung des Sozialsystems müssten auch arbeitslose Einkommen aus Vermögen berücksichtigt werden. Die Bundesrätin kritisierte weiter eine Reihe erschwerender Bestimmungen in der Vereinbarung mit den Bundesländern und die Möglichkeiten zu einem Datentransfer, über den Betroffene nicht informiert werden. Sie werde deshalb die 15a-Vereinbarung ablehnen, dem Gesetz zur Mindestsicherung aber zustimmen. 

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER betonte, die Mindestsicherung bringe erstmals bei der Sozialhilfe durch einen Freibetrag auf erarbeitetes Vermögen eine Belohnung der Fleißigen. Durch die Möglichkeit der Kürzung der Sozialhilfe könne man Missbrauch in den Griff bekommen. Man könne Missbrauch nie ganz abstellen, aber minimieren. Menschen seien auch zur Arbeitsleistung verpflichtet. Man gehe hier schon jetzt aktiv gegen Missbrauch vor, das AMS kürze heute schon pro Jahr bei etwa 10 % der BezieherInnen den Bezug.

Das Gesetz bringe eine Umstellung der Sozialhilfe auf ein einheitliches österreichisches Niveau. Dies sei wichtig für die 17.000 Menschen, die in Österreich die Sozialhilfe als alleinige Einnahmequelle haben. Dazu kommen rund 150.000 Menschen mit temporärem Sozialhilfebezug als Aufstockungsleistung. Im Schnitt würden diese "Aufstocker" sieben Monate pro Jahr im Bezug sein. Man schaffe ein soziales Auffangnetz, durch das Hilfe geleistet, Missbrauch aber möglichst verhindert wird. Die Mehrheit der BezieherInnen bleibe nicht für immer im Bezug, sondern finde den Weg in die Arbeitswelt, sagte der Minister und dankte dem Bundesrat für die Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) schloss sich den Ausführungen des Ministers an. Momentan stünden allerdings alle öffentlichen Haushalte der Länder vor großen Problemen. Er warf in diesem Zusammenhang der ÖVP vor, Einsparungen nur im Bereich der Sozialleistungen und des Gesundheitssystems vornehmen zu wollen. Es dürfe keinen sozialpolitischen Kahlschlag geben, meinte Klug.

Gegen das Sozialversicherungsänderungsgesetz 2010 und die begleitende 15a-Vereinbarung wurde mit Mehrheit kein Einspruch erhoben und diese damit angenommen.

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz wurde ohne Debatte  mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Behinderteneinstellungsgesetz

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) sah es als positiv, dass nun psychische Erkrankungen als eine Form der Behinderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben anerkannt werden. Begleitend müsse aber im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung und der Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt einiges getan werden, da nun der Kreis derer, die von den Bestimmungen erfassten werden, sich erweitere. Die Bundesrätin verwies darauf, dass viele SozialarbeiterInnen, die mit Behinderten arbeiten, unter einer hohe psychische Belastung leiden, hier müsse ebenfalls Abhilfe geschaffen werden.

Der Bundesrat erhob gegen die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes einhellig keinen Einspruch.

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010

Bundesrat Stefan ZANGERL (o.F./T) kritisierte, dass man eine Möglichkeit des früheren Pensionseintritts von Beamten, die durch den Wechsel ins ASVG-System entstehe, nun generell abschaffen wolle. Er verwies aus seiner Berufserfahrung auf eine Reihe von Härtefällen, die bei Bundesbeamten kurz vor der Pensionierung aufgetreten seien. Andererseits gebe es auch Beispiele eines erfolgreichen Übertritts von Beamten in die Privatwirtschaft. Man brauche aber insgesamt Regelungen mit Augenmaß, die es erlauben, auf die jeweilige individuelle Problemlage Rücksicht nehmen, meinte Bundesrat Zangerl.

Bundesrat Reinhard TODT (S/W) lobte die "hervorragende" Regierungsvorlage und begrüßte die Einführung der "Gesundheitsstraße" durch den Sozialminister, die Kosten- und Zeitersparnis im Verwaltungsbereich bringe. Man müsse aber weiter auf Prävention setzen, dies rechne sich auch für die Betriebe, betonte er. Eine Angleichung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche sollte über Anreize für Firmen, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen, erreicht werden. Mit einer bloßen Anhebung des Pensionsantrittsalters sei es nicht getan. Man müsse alles tun, damit Menschen länger gesund im Erwerbsleben bleiben können.

Bundesrat Michael HAMMER (V/O) meinte, die gesetzliche Neuregelung beseitige Doppelgleisigkeiten und bringe Vereinfachungen mit sich. Beim Übertritt vom Beamten- ins ASVG-Pensionssystem müsse man aber darauf achten, dass dadurch keine Ungerechtigkeiten für Versicherte im ASVG-System entstehen. Insgesamt handle es sich um eine gute gesetzliche Regelung, befand der Bundesrat.

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) fand es richtig, eine Hintertür, die durch die Möglichkeit des Wechsels der Pensionssystem aufgetan habe, zu schließen. Es gebe tatsächlich vor allem in Wien eine Flucht von der Pragmatisierung in das ASVG, was durch eine Harmonisierung des Pensionssystems abzustellen sei.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER merkte in Reaktion auf die Wortmeldung von Bundesrat Podgorschek an, dass es nicht um eine Problematik gehe, die nur Wien betreffe. Überall, wo das Landespensionsgesetz keine Langzeitversichertenregelung vorsieht, habe es den Wunsch des Wechsels von Beamten in das ASVG gegeben, das sei auch bei Bundesbeamten festzustellen. Gegenwärtig sind alle Pensionsrechte aller Bundesländer harmonisiert. Aufgrund unterschiedlicher Übergangsfristen wird bis zur völligen Harmonisierung aber noch einige Zeit vergehen. Der Minister kündigte für Herbst ein Gesamtpaket zur Invaliditätspension an. Es sei dies die Pensionsart, wo es die größte Zahl von Anträgen und Pensionsantritten gebe. Der große Anteil von Frühpensionierungen aufgrund von Invalidität senke einerseits den Durchschnitt des Pensionsantrittsalters. Die Invaliditätspension werde durchschnittlich aber auch kürzer bezogen. Investitionen in die Rehabilitation und damit längerer Verbleib im Erwerbsleben würden wesentliche Entlastungen des Pensionssystems bedeuten, sagte der Minister, er werde sich deshalb weiter intensiv in dieser Richtung engagieren. 

Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch.

Filmförderungsgesetz

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) verwies darauf, dass die österreichische Filmwirtschaft stark von Fördermaßnahmen abhängig sei. Wichtigste Fördereinrichtung sei das Österreichische Filminstitut, dessen gesetzliche Grundlage das Filmförderungsgesetz aus dem Jahr 1980, das nun novelliert wird. Vor allem geht es um eine Verkürzung von Sperrfristen zur Erleichterung der kommerziellen Nutzung von Filmen. In der Praxis habe sich auch gezeigt, dass der Österreichische Filmrat sich nicht bewährt habe. Er wird daher ersatzlos gestrichen. Die Novelle bringe eine sinnvolle Regelung im Sinne des österreichischen Filmschaffens, meinte Bundesrätin Grimling, und kündigte ihre Zustimmung an.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesnovelle an und äußerte sich auch insgesamt positiv zur österreichischen Filmförderung. Ihm zufolge wurde die österreichische Filmwirtschaft im Jahr 2008 von verschiedenen Stellen mit 58 Mio. € gefördert, dazu kam eine Filmförderung der EU in der Höhe von 580.000 €.  Die Zahl der jährlich in Österreich produzierten Kinofilme bezifferte er mit 30, wobei jeweils rund die Hälfte auf Spielfilme und Dokumentationsfilme entfalle. Österreich werde auch von großen Produktionsanstalten gerne als Filmkulisse genutzt, skizzierte Köberl.

Der Bundesrat erhob einstimmig keinen Einspruch gegen die Novellierung des Filmförderungsgesetzes.

Novelle zum Glücksspielgesetz

Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) begrüßte die vorliegende Novelle zum Glücksspielgesetz und gab zu bedenken, dass es derzeit einen enormen Wildwuchs im Glücksspielbereich mit vielen illegalen Automaten gebe. Nun würde sowohl der Spielerschutz als auch die Kontrolle und die Aufsicht verbessert. Konkret verwies Steinkogler etwa auf verbindliche Zutrittskontrollen, die automatische Anbindung aller Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum, den geplanten Einsatz einer eigenen "Soko Glücksspiel" und die vorgesehene Reduktion von Glücksspielautomaten. Dringend erforderlich ist für Steinkogler eine Regulierung des Online-Glücksspiels.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) wies darauf hin, dass in Oberösterreich die Spielautomaten nach ihrem Verbot "vom Gast- ins Hinterzimmer gewechselt sind". Er vermutet, dass es tausende illegale Automaten in Österreich gibt, die nicht kontrolliert werden könnten, weil zu wenig Kontrollpersonal da sei und die Automaten leicht manipulierbar seien. Das neue Gesetz sei "hervorragend", wenn die Kontrolle passe, unterstrich Kraml. Schwierig wird seiner Meinung nach die Regulierung des Internet-Glücksspiels werden.

Finanzstaatssekretär Reinhold LOPATKA verwies darauf, dass die EU für die vorliegende Glücksspielgesetznovelle vor wenigen Tagen grünes Licht gegeben habe. Er ist überzeugt, dass es durch die Novelle künftig leichter möglich sein wird, gegen illegales Glücksspiel vorzugehen. Die Anzahl der Automaten werde mit dem Gesetz massiv verringert, betonte Lopatka.

Einstimmig kein Einspruch.

Bundesrat debattiert Finanzgesetze

Unter einem standen dann mehrere Finanzgesetze zur Debatte, und zwar die Änderung des Bankwesengesetzes , die Beteiligung Österreichs an der Kreditvergabe des Währungsfonds, ein bilateraler Vertrag zwischen OeNB und IWF sowie ein Doppelbesteuerungsgesetz im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) äußerte sich zu allen vier vorliegenden Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats ablehnend. Österreich habe bereits für Griechenland und im Rahmen des EURO-Schutzschirms Haftungen in enormen Ausmaß übernommen und wolle nun weitere Verbindlichkeiten und Haftungen eingehen, bemängelte sie. Mühlwerth fürchtet, dass letztendlich der Steuerzahler die "Zeche" für die Krise bezahlen werde müsse, die er nicht verursacht habe. Vor allem der Mittelstand wird ihr zufolge voraussichtlich wieder "zur Kasse gebeten". Um künftigen Krisen entgegenzutreten, trat Mühlwerth für eine Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken ein.

Dezidiert wandte sich Mühlwerth auch gegen einen Beitrag Österreichs zur Entschuldung Liberias. Bereits in der Vergangenheit seien die Nutznießer von Entwicklungshilfe vor allem die "Despoten" in den einzelnen Ländern gewesen, meinte sie.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) verteidigte die österreichischen Banken und betonte, sie hätten mit den die Finanzkrise auslösenden Spekulationen nichts zu tun gehabt. Über eine Trennung zwischen Investmentbanken und Geschäftsbanken könne man durchaus reden, sagte er, dafür benötige man aber eine längere Vorbereitungszeit.

Die vorliegende Änderung des Bankwesengesetzes und weiterer Gesetze ist laut Mayer eine erste Reaktion auf die Finanzkrise. Unter anderem hob er die vorgesehenen Regulierungsmaßnahmen, die verbesserte Aufsicht und die strengeren Anforderungen an das Risikomanagement der Banken hervor.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) stellte die Zustimmung der Grünen zur Beteiligung Österreichs an Finanzhilfen des IWF für die ärmsten Entwicklungsländer in Aussicht. Damit komme Österreich einer internationalen Verpflichtung nach, bekräftigte er. Schließlich würden die Entwicklungsländer besonders unter der Wirtschafts- und Finanzkrise leiden, ohne dass sie sich selbst an den Spekulationen und am "finanziellen Glücksspiel" beteiligt hätten.

Den Vorwurf der FPÖ, die österreichische Entwicklungshilfe wäre eine "Despotenförderung", wertete Schennach als "absurd". Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit setze vielmehr auf "Hilfe zur Selbsthilfe", etwa durch Minikredite, betonte er. Kritisch äußerte sich Schennach hingegen zum Doppelbesteuerungsgesetz, in dem er einen "Steigbügel für Steueroasen" sieht.

Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) hob hervor, dass viele Millionen Menschen nach wie vor keinen Zugang zu sauberem Wasser, zu produktivem Land und zu Bildung hätten. Überdies treffe die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise gerade die Entwicklungsländer besonders hart, konstatierte sie. Duzdar begrüßte daher die vorgesehenen Mittel des Internationalen Währungsfonds für die ärmsten Entwicklungsländer, forderte gleichzeitig jedoch eine umfassende Reform des Fonds. Der IWF müsse seine Programme ändern, wenn er die Entwicklungsländer tatsächlich aus der Schulden- und Armutsfalle herausholen wolle, zeigte sie sich überzeugt. In der Vergangenheit hätten Spar- und Privatisierungsvorgaben des IWF der Bevölkerung in den Ländern oftmals mehr geschadet als genützt.

Der Bundesrat erhob gegen alle vier Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats mehrheitlich keinen Einspruch.

Ratingagenturenvollzugsgesetz

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) hielt fest, die Gründung einer europäischen Ratingagentur erscheine ihr sinnvoll. Bei der vorliegenden Novelle gehe es aber darum, die Finanzmarktaufsicht mit der Aufsicht über Ratingagenturen zu betrauen. Mühlwerth stand diesem Schritt ablehnend gegenüber, da sich die Finanzmarktaufsicht, wie sie meinte, auch bei der Bankenaufsicht "nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat". Überdies kritisierte sie die Strafen als "nahezu mickrig".

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) befasste sich mit "Basel III"  und sprach sich gegen eine voreilige Umsetzung der internationalen Vereinbarung aus. Seiner Ansicht nach wird es darum gehen, die Vorgaben zu erfüllen, ohne gleichzeitig der österreichischen Wirtschaft zu schaden. Perhab erwartet insbesondere Probleme für die Regionalbanken, die den "Blutkreislauf" für die regionale Wirtschaft aufrecht erhielten. Generell hielt er fest, Gier fange ganz unten an, jeder wolle höhere Renditen.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) betonte, die Finanzmarktaufsicht sei die richtige Behörde zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen. Es wäre nicht zweckmäßig, die Aufgabe den Bezirkshauptmannschaften zu übertragen, unterstrich er. An der Höhe der Strafen übte auch Klug Kritik, er wies aber darauf hin, dass gerade eine neue EU-Verordnung in Vorbereitung sei.

Finanzstaatssekretär Reinhold LOPATKA merkte zur Frage der Gründung einer europäischen Ratingagentur an, es gebe bereits rund 30 solcher Agenturen in Europa. Ihm habe aber noch niemand schlüssig erklären können, wie es gelingen solle, eine einzige große Agentur als Konkurrenz zu den großen US-Ratingagenturen aufzubauen. Rating-Bewertungen können ihm zufolge jedenfalls keine staatliche Aufgabe sein. Eine behutsame Vorgangsweise forderte Lopatka auch bei der Einführung der Bankenabgabe, um den Bankenstandort Österreich nicht zu schädigen.

Mehrheitlich kein Einspruch.

Änderung des

Bundeshaushaltsgesetzes

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) kritisierte verfehlte Finanzpolitik durch staatliche Instanzen und meinte, die BFA sei nicht dazu geschaffen worden, mit Steuergeldern zu spekulieren. Es gehe gerade bei diesem heiklen Gebiet auch um die konkrete Verantwortlichkeit, und daher werde seine Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen.

Auch Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) signalisierte Ablehnung hinsichtlich dieser Vorlage. Es gelte, mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen, Verluste, die durch dubiose Geschäfte entstanden seien, dürften nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Die Steuerzahler hätten ein Recht darauf, zu erfahren, wie es zu solchen Fehlentwicklungen gekommen sei. Es brauche darüber Aufklärung, weiters brauche es Klarheit und entsprechende Transparenz. Dem trage der Entwurf nicht Rechnung, deshalb lehne er ihn ab.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA zeichnete hingegen ein anderes Bild. Der Entwurf verbessere den Ist-Zustand nachhaltig, er sei daher zu begrüßen.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

Vereinbarung

mit den Ländern betr. Energieeffizienz-Richtlinie

Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) bezeichnete den Inhalt der Vorlage als zentrales Zukunftsthema. Die Steigerung der Energieeffizienz sei für die weitere Entwicklung von großer Wichtigkeit, nur so könne man den energiepolitischen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Sein Bundesland habe dies bereits erkannt und entsprechend reagiert, hielt der Redner fest, brauche es doch eine koordinierte Energiepolitik, bei der Bund und Länder konstruktiv zusammenarbeiteten.

Bundesrat Hans Peter BOCK (S/T) unterstrich gleichfalls die Bedeutung gesteigerter Energieeffizienz, wobei er auf die Richtlinien der EU verwies, die von Österreich umzusetzen seien. Die Vorlage weise in diesem Zusammenhang in die richtige Richtung, sie sei daher unterstützenswert, weshalb seine Fraktion sehr gerne die Zustimmung geben werde.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) signalisierte gleichfalls Zustimmung zur in Rede stehenden Vorlage, wenngleich sie keine allzu großen Erwartungen in den Entwurf setze. Insofern erfolge das Ja der Grünen unter dem Motto: "Nützt es nichts, so schadet es nichts." Man habe es mit einem nicht unwichtigen Mosaikstein zu tun, doch müsse man sich fragen, wann dieses bedeutungsvolle Puzzle endlich fertiggestellt sein werde, denn nach wie vor gebe es viele offene Fragen, die einer Antwort harrten.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER meinte, die Vorlage eröffne konkrete Möglichkeiten, was insgesamt zu mehr Energieeffizienz führen werde. Man dürfe sich von dem Entwurf aber nicht etwas erwarten, das nicht seine Aufgabe sei. Hier gehe es lediglich darum, wie man den richtigen Weg einschlage, und er, Mitterlehner, sei überzeugt, den richtigen Weg gefunden zu haben. Österreich habe auf diesem Gebiet schon viel erreicht, mit der gewählten weiteren Vorgangsweise werde man auch weiterhin eine europaweite Vorreiterrolle innehaben.

Es wurde kein Einspruch erhoben.

Änderung der

Gewerbeordnung

und des

Emissionsschutzgesetzes

Bundesrat Johann ERTL (F/N) sagte, die Vorlage über die Gastgärten stelle zwar nicht den großen Wurf dar, bedeute aber für die heimische Gastronomie eine nicht unwesentliche Erleichterung. Nicht begrüßen könne er hingegen die Vorlage bezüglich der Ausübung der Tätigkeit eines Rauchfangkehrers, denn diese Pläne würden zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Rauchfangkehrern führen. Gleichfalls ablehnend äußerte sich der Redner zur Änderung des Emissionsschutzgesetzes.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) ortete hingegen eine spürbare Verbesserung für die Gastronomen, ohne dass dies zum Schaden der Anrainer erfolgen würde. Seine Fraktion stimme daher gerne zu.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) sprach sich gleichfalls für die geplante Regelung hinsichtlich der Gastgärten aus, signalisierte allerdings Ablehnung in Bezug auf das Emissionsschutzgesetz, da der diesbezügliche Entwurf eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation befürchten lasse. Grenzwerte aber müssten ernst genommen werden, deshalb könne sie hier nicht zustimmen.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) zeigte sich zufrieden mit der gefundenen Lösung bei den Gastgärten und empfahl auch die Novelle des Emissionsschutzgesetzes zur Annahme. Man werde daher allen Materien die Zustimmung geben.

Bundesrat Friedrich HENSLER (V/N) sprach von einer wichtigen Weichenstellung, was die Novellierung des Emissionsschutzgesetzes anbelange, die entsprechend zu unterstützen sei.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER erläuterte schließlich die Inhalte der in Rede stehenden Verhandlungsgegenstände und ortete grundlegende Verbesserungen für die Betroffenen.

Gegen die Vorlagen wurde kein Einspruch erhoben.

Übereinkommen

des Europarats

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) zeigte sich erfreut darüber, dass die Vorlage die Kammer heute mutmaßlich einstimmig passieren werde. Durch diese Vorlage könne man das Schicksal von Menschen, die nach dem Zerfall eines Staates nicht mehr wüssten, welche Staatsbürgerschaft sie nun besäßen, wesentlich erleichtern, sie sei daher zu begrüßen.

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) wies darauf hin, dass nicht wenige Menschen unverschuldet in Not geraten seien, als sich staatliche Trennungen gewaltsam vollzogen. Dies galt und gelte etwa für die Baltenstaaten, aber auch für den Kaukasus oder für Ex-Jugoslawen in Slowenien. Es müsse aber klar sein, dass jede Person das Recht habe, über eine entsprechende Staatsbürgerschaft zu verfügen. Das vorliegende Abkommen versuche, negative Auswirkungen in diesem Zusammenhang hintanzuhalten und adäquate Standards festzulegen, weshalb das Abkommen angenommen werden sollte.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) erklärte, er schließe sich vorbehaltlos seinen beiden Vorrednern an. Es sei dies ein gutes Abkommen, das auch von der richtigen Institution hervorgebracht worden sei. Sodann ging der Redner auf einzelne Problemfelder in diesem Zusammenhang ein.

Bundesminister Micheal SPINDELEGGER sah in der Staatenlosigkeit keine Perspektive und unterstrich den guten Sinn des vorliegenden Übereinkommens, möglichst allen Menschen eine Staatsbürgerschaft zukommen zu lassen. Die Regel sollte die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat sein, sagte Spindelegger und warnte davor, Schwierigkeiten zwischen Nachbarländern - aktuelles Beispiel Ungarn/Slowakei – durch grenzüberschreitende Staatsbürgerschaftsangebote zu verschärfen. In seinen weiteren Ausführungen würdigte der Minister die Arbeit des Europarats, der über die Europäische Union hinaus für die Menschenrechte eintrete, und plädierte dafür, den Europarat zu stärken. Auch er bemühe sich, das finanzielle Engagement Österreichs in der EZA aufrecht zu erhalten, sagte Spindelegger, wies aber darauf hin, dass sein Ressort nur für 10 % der österreichischen EZA zuständig sei. Auf jeden Fall werde er sich für eine entsprechende Dotierung der Austrian Development Agency (ADA) einsetzen, versprach der Außenminister.

Kein Einspruch.

Strafvollzugsgesetz

, Strafprozessordnung und Bewährungshilfegesetz

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) besprach die Novelle positiv und befasste sich mit Detailbestimmungen des "elektronisch überwachten Hausarrests", der nun in Österreich eingeführt werde. Der Redner begrüßte auch Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Strafprozesse bei Delikten abgewickelt werden können, die auf der Durchfahrt durch Österreich begangen werden. Es dürfe nicht möglich sein, sich seinem Verfahren durch Aufenthalt in einem anderen Land zu entziehen.

Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) erinnerte an die langjährigen Vorarbeiten für die Einführung eines "elektronisch überwachten Hausarrests" seit der Zeit von Justizministerin Berger. Die Rednerin präsentierte Daten, aus denen die enorme Belastung der Justizanstalten durch wachsende Häftlingszahlen hervorgingen. Haftstrafen von weniger als einem Jahr sollen künftig in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests abgesessen werden können. Eine wichtige Voraussetzung sei dabei aber die Zustimmung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, hielt die Rednerin fest. 

Bundesrat Johann ERTL (F/N) problematisierte die Möglichkeit, dass Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel künftig zwei Strafen, eine gerichtliche und eine Verwaltungsstrafe gleichzeitig absitzen könnten. Gespannt zeigte sich Ertl auf den Evaluierungsbericht, der in zwei Jahren vorgelegt werden soll. Seiner Meinung nach seien Fußfesseln bei Fahrlässigkeitsdelikten oder bei Verurteilungen wegen Nichtleistung von Unterhaltszahlungen angebracht, Gewalttäter sollten aber nicht die Möglichkeit haben, ihre Strafen zu Hause abzusitzen.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) widersprach seinem Vorredner und erklärte, es sei aufgrund der vorliegenden Novelle nicht möglich, eine gerichtliche und eine Verwaltungsstrafe gleichzeitig abzusitzen. Nicht möglich sollte es laut Schennach sein, eine Strafe wegen eines häuslichen Gewaltdelikts im familiären Umfeld zu Hause abzusitzen. Hauptziel der Maßnahme sah der Redner darin, die Resozialisierungschancen zu verbessern - durch Aufrechterhaltung von Wohnung, Arbeit und familiären Beziehungen. Einen Spaziergang analog zum "Hofgang" will der Bundesrat auch jenen Menschen gewähren, die eine Strafe zu Hause absitzen müssen. Abschließend plädierte Schennach für den Einsatz der neuen Strafform "Schuld ohne Strafe".

Kein Einspruch.

Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz

Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) erläuterte die terminologischen Anpassungen, die in einer Reihe von Gesetzen notwendig sind, nachdem mit 1. Juli 2010 das neue Insolvenzverfahren eingeführt wurde. Ziel der Insolvenzrechtsreform ist es, die Sanierungschancen von Unternehmen zu erhöhen und Insolvenzen im Interesse der Arbeitsplätze möglichst zu vermeiden.

Kein Einspruch.

Immissionsschutzgesetz-Luft

,

Bundesluftreinhaltegesetz

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) wandte sich gegen das aus seiner Sicht überzogene Verbot von Brauchtumsfeuern. Es sei letztlich unmöglich, zu unterscheiden, bei welchem Feuer es sich um Brauchtum handle und bei welchem nicht, da die Landeshauptleute weiterhin die Möglichkeit haben werden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die FPÖ trete aber nachdrücklich für die Luftreinhaltung ein, wende sich aber dagegen, totes Recht zu schaffen, nur um Brüsseler Vorgaben zu erfüllen oder überzuerfüllen, wie Podgorschek kritisierte.

Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) konzedierte dem Bundesminister, mit der vorliegenden Novelle einen guten Mittelweg zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung gefunden zu haben. Die neuen Bestimmungen würden es erleichtern, in Sanierungsgebieten in neue Anlagen zu investieren, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und die Einhaltung von Grenzwerten zu gewährleisten. Das Gesetz entspreche den Subsidiaritätsprinzip, indem es die Kompetenzen der Landeshauptleute bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung stärke. Die Länder können nun die Werkzeuge wählen, die sie brauchen, um die Schadstoffgrenzwerte in der Luft einzuhalten. So werden die Interessen der Umwelt, der Wirtschaft und der Menschen unter einen Hut gebracht, zeigte sich Bundesrat Brunner überzeugt.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) konnte sich der "Euphorie" ihres Vorredners nicht anschließen.  Die Grünen begrüßen die Möglichkeit, in Belastungsgebieten Fahrverbote zu verhängen, stimmen der Novelle aber nicht zu, weil es ihnen darum gehe, vorgegebene Grenzwerte einzuhalten, statt deren Erfüllung zu verschieben. Die Hoffnung auf die Einführung von City-Mauten im Interesse der Luftreinhaltung sei nur gering, klagte die Rednerin. Die Menschen in Luft-Sanierungsgebieten seien auch weiterhin darauf angewiesen, dass der Landeshauptmann ausreichende Maßnahmen ergreife – was schon bisher möglich gewesen sei, in den Ländern aber nicht genützt wurde. Kritisch sah die Bundesrätin auch die Möglichkeit, Streusand aus der Feinstaubbelastung herauszurechnen. Man sollte Streusalz sparsamer einsetzen, sagte die Bundesrätin, weil es nicht notwendig sei, im Winter "in jeder Sackgasse mit Stöckelschuhen gehen zu können". Schließlich riet die Rednerin dazu, natürliche Feinstaubfilter wie Bäume und Grünflächen zu nützen und darauf zu verzichten, Bäume in den Städten zu fällen, nur weil Nachbarn auf ihr neues "Lichtrecht" pochten. Das IGL brauche mehr "Zähne", um die Qualität der Luft deutlicher verbessern zu können als bisher.

Bundesrat Hans-Peter BOCK (S/T) erläuterte die Novelle mit dem Ziel, lungengängigen Feinstaub PM 2,5 im Interesse der Gesundheit der Menschen zu reduzieren und den Landeshauptleuten mehr Handlungsspielraum bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung einzuräumen. Sie werden jene Maßnahmen ergreifen können, die für die jeweilige Region erfolgversprechend sind, etwa sektorale Fahrverbote, wobei umweltfreundliche Fahrzeuge bevorzugt werden können. Wesentliche Verzögerungen wegen Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem IGL seien nicht zu befürchten, rechnete der Redner aufgrund eigener Erfahrungen vor. Ausdrücklich begrüße der Bundesrat auch die Einbeziehung von Spezialmaschinen und Baustellenfahrzeugen. Große Beiträge zur Luftverbesserung erwartet sich Hans-Peter Bock auch von alternativen Antriebssystemen vom Einsatz der E-Mobilität.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH hielt es für notwendig, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, weil es sich um eine der gefährlichsten Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit im Bereich der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems handle. Brauchtum werde nicht behindert, hielt der Minister fest. Das Bundesgesetz stelle den Ländern einen "Werkzeugkasten" zur Verfügung, dem die Landeshauptleute jene Instrumente entnehmen können, die sie brauchen, um die Luft in Belastungsregionen wirkungsvoll zu sanieren. In Graz etwa soll eine Umweltzone eingerichtet werden, in der Fahrzeuge mit hohen Emissionen bei hoher Feinstaubbelastung keinen Zutritt haben. Dafür wird ein bundesweit einheitliches Kennzeichensystem für Fahrzeuge eingeführt. Zugleich lasse das Gesetz wirtschaftliche Entwicklung ohne Aufweichen der strengen Grenzwerte zu. Die Ansiedlung von Betrieben mit neuer sauberer Technologie in Belastungsgebieten ist ausdrücklich möglich, erläuterte der Umweltminister.

Kein Einspruch.

14.

Ärztegesetz-Novelle

, 72.

Novelle zum ASVG

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) begrüßte die Novelle zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Versorgung der PatientInnen im ambulanten Bereich, insbesondere während der Nachtstunden und am Wochenende. Eine bedarfsorientierte und qualitativ hochstehende Versorgung durch Gruppenpraxen werde zugleich den Spitalssektor entlasten. Die Novelle bestimme die Gesellschaftsform und regle die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppenpraxen. Der Patient müsse genau informiert werden, von wem er in einer Gruppenpraxis behandelt werde. Außerdem werden Parallel-Strukturen von Gruppenpraxen und Spitalsambulanzen vermieden, privatrechtliche Gewinnmaximierungsstrategien und Subunternehmer-Konstruktionen ausgeschlossen, die dazu führen würden, dass der Patient nicht wisse, an wen er sich letztlich wende.

Budesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) begrüßte die Novelle, sie gebe neue Antworten auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen, biete die Chance, durch Gruppenpraxen und Ärzte-GesmbH die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern und das ärztliche Angebot während der Nachtstunden und am Wochenende auszuweiten. Die Ärzte können personelle Synergien lukrieren, Spitäler werden entlastet, lobte Diesner-Wais und erläuterte Verbesserungen der Novelle im Detail. Abschließend wandte sich die Bundesrätin aus dem Waldviertel gegen das Schließen von Spitälern im ländlichen Raum; diese Krankenanstalten haben auch große Bedeutung für die Wirtschaft der jeweiligen Region sowie für die Erhaltung der Arbeitsplätze.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) sah die Novelle des Ärztegesetzes als einen Schritt zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsvorsorge, den man seit langem gefordert habe. Gruppenpraxen hätten sich bewährt, vor allem auf dem Land würden sie Ärzten zugutekommen. Allerdings gebe es bis zu ihrer Einrichtung zahlreiche bürokratische Hürden zu überwinden, bemängelte der Bundesrat der Grünen, kündigte aber die Zustimmung seiner Fraktion an.

Bundesminister Alois STÖGER nannte drei große Schwerpunkte der Gesundheitsreform 2010. Man wolle die ambulante Versorgung stärken und den Einsatz moderner Medizintechnik auch bei niedergelassenen Ärzten fördern. Das Gesetz stellt dazu die Rahmenbedingungen zur Verfügung. Zweitens wurde das Qualitätsregime zwischen niedergelassenen Ärzten und Ambulanzen wesentlich verbessert, es gibt Verbesserungen im Vertragspartnerrecht und erstmals müssen Ärzte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig war für Stöger drittens, dass es gelungen sei, für ein Gesetz, das an der Schnittstelle von Länder- und Bundeskompetenz angesiedelt ist, gemeinsam brauchbare Regelungen zu finden. Insgesamt sei damit ein großer Schritt in der Gesundheitsreform 2010 gesetzt worden, schloss der Minister.

Das Gesetz passierte den Bundesrat mit Stimmeneinhelligkeit.

Ebenfalls wurde – ohne Debatte - gegen die Änderung des Apothekerkammergesetzes 2001 mit Stimmeneinhelligkeit kein Einspruch erhoben.

Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010

Bundesrätin Waltraut HLADNY (S/St) wies auf Gefahren des Internets, etwa bei der Beschaffung von Medikamenten, hin. Man habe nun vollzugstaugliche Vorschriften geschaffen, um dem Erwerb von minderwertigen, gefälschten und gesundheitsschädlichen Arzneimitteln einen Riegel vorzuschieben. Ihre Fraktion werde dem Gesetz daher zustimmen.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) sah in der Gesetzesvorlage einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität. Man folge auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, indem man den Erwerb von Arzneimitteln über das Internet verbiete. Dazu brauche es aber Internetbeobachtung und die Auswertung der gewonnenen Daten. Das Gesetz bringe mehr Sicherheit und Schutz für die Konsumenten, zeigte sich die Bundesrätin überzeugt.

Der Bundesrat erhob einstimmig keinen Einspruch.

Tierschutzgesetz

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) begründete die ablehnende Haltung der Grünen zur Novelle des Tierschutzgesetzes mit der weiteren Entwertung des Tierschutzrats. Dieser könne nur Empfehlungen aussprechen, die dann nicht ernst genommen würden. Das vorliegende Gesetz bringe hier keine Verbesserung.

Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) sah hingegen in der Novellierung eine wesentliche Verbesserung des Tierschutzgesetzes. In den Ländern werde es weisungsfreie Tierschutzobmänner geben, man richte eine Tierschutzkommission und einen Vollzugsbeirat ein. Auch die Kriterien zur Vermeidung von Tierleid seien verschärft worden, das gelte auch für die Haltung von Nutztieren. Es werden auch Importprodukte überprüft, ob sie den Tierschutzbestimmungen entsprechen.

Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) erinnerte an die schwierige Konsensbildung zum bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz. In der Praxis habe sich aber manches nicht bewährt, deshalb schaffe man neue Strukturen, wie den Vollzugsbeirat. Es gehe hier nicht nur um die Tiere, sondern auch um die Arbeitssituation der Tierhalter und ihre ökonomischen Bedingungen. Wenn man die Vorschriften zu sehr verschärfe, schädige man die heimische Fleischproduktion, etwa bei Geflügel. Das führe dann paradoxerweise zum verstärkten Import von Produkten, die unter deutlich schlechteren Bedingungen produziert wurden, gab der Bundesrat zu bedenken.

In einer weiteren Wortmeldung meinte Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N), sie sehe sich durch die Ausführungen ihres Vorredners in ihrer Kritik an der Änderung des Tierschutzgesetzes nur bestätigt. Man stelle ökonomische Interessen über die Interessen des Tierschutzes.

Bundesminister Alois STÖGER hielt fest, dass der Tierschutzrat durch die Tierschutzkommission und den Vollzugsbeirat gestärkt werde, und ersuchte um Zustimmung zu dem Gesetz. 

Das Tierschutzgesetz passierte den Bundesrat mit Stimmenmehrheit.

Jahresvorschau

2010 des Gesundheitsministeriums

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) sah als Schwerpunkte des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2010 die Bewältigung der Wirtschaftskrise, die Entwicklung einer schlagkräftigen  außenpolitischen Agenda der EU, Maßnahmen für mehr Bürgernähe und die Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU. Sie hob außerdem hervor, dass Maßnahmen zur besseren Bewältigung von Pandemien geplant sind. Die letzte Influenza-Pandemie habe in einigen Staaten Schwächen in der Vorsorge aufgezeigt. Weitere Programmpunkte seien Arzneimittelverordnungen und Regelungen über gentechnisch veränderte Produkte, von denen sie hoffte, dass einige auch in die österreichische Gesetzgebung Eingang finden.

Bundesrätin Barbara EIBINGER (V/St) konzentrierte sich auf das Thema der Patientenmobilität. Der EUGH habe auch die Freizügigkeit im Gesundheitsbereich prinzipiell festgestellt, die in der Praxis auf viele Schwierigkeiten stoße. Das Problem bei grenzüberschreitender Gesundheitsvorsorge beginne schon bei der Uneinheitlichkeit der Terminologien. Problematisch sei auch die Frage des Datenschutzes bei der Vernetzung von Datenbanken im Gesundheitsbereich. Bei der Behandlung psychischer Erkrankungen habe Österreich außerdem noch Nachholbedarf, konstatierte die Bundesrätin.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) hob aus dem Bericht die Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit hervor. Die Lebensmittelindustrie habe massiv versucht, die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Trotzdem sei die Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, Milchprodukten und frischem Obst nun durchgesetzt. Auch verschiedene Zusatzstoffe müssen gekennzeichnet werden. Trotzdem sei die Kennzeichnung immer noch in vielen Punkten mangelhaft und unübersichtlich, was in Hinblick auf die Gesundheit der KonsumentInnen bedenklich sei. Dönmez sah noch Verbesserungsbedarf bei Zugang zu Psychotherapie auf Krankenschein und äußerte Unverständnis über die seiner Ansicht nach ablehnende Haltung des Gesundheitsministers in dieser Frage.

Bundesminister Alois STÖGER bekannte sich zur Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und anderen Institutionen. Er habe sich nicht gegen die Möglichkeit ausgesprochen, psychotherapeutische Behandlung auf Krankenschein in Anspruch zu nehmen, die in Österreich gegeben sei. Oberste Priorität habe für ihn aber die Prävention von Erkrankungen, in diese müsse man investieren.

Die Jahresvorschau des BMG 2010 wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Schulenquete

des Bundesrats im Herbst

Am Ende der Tagesordnung stand der Antrag der Bunderäte Martin Preineder (V/N), Susanne Neuwirth (S/S), Gottfried Kneifel (V/O), Albrecht Konecny (S/W) und Monika Mühlwerth (F/W) auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Autonome Schule – Moderne Schulverwaltung", der ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit angenommen wurde. (Schluss)


Format