Parlamentskorrespondenz Nr. 826 vom 28.10.2010

Vorlagen: Gesundheit

Grüne für Neuregelungen bei den Rezeptgebühren

Vor dem Hintergrund von Problemen, die mit der derzeitigen Handhabung der Rezeptgebühren und des Rezeptgebührenkontos einhergehen, stellen die G-Abgeordneten Kurt Grünewald und Karl Öllinger drei Forderungen an den Gesundheitsminister: Erstens möge sich Stöger dafür einsetzen, dass mit Rezept verschriebene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, zukünftig in das Rezeptgebührenkonto einberechnet werden; zweitens solle er sicherstellen, dass eine zeitnahe Berechnung des individuellen Rezeptgebührenkontos erfolgt; und drittens müsse der Gesundheitsminister dafür eintreten, dass die Rezeptgebühren-Obergrenze bei besonders niedrigen Einkommen nicht vom Ausgleichszulagenrichtsatz, sondern vom tatsächlichen Einkommen berechnet wird. Die bestehenden Regelungen träfen Menschen mit geringem Verdienst nämlich hart, stellen die G-Mandatare in ihrem Entschließungsantrag (1297/A[E]) fest.

… für Ausbau der Hospiz- und Palliativbetreuung für Minderjährige

Da das Angebotsspektrum im Bereich Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche nach Auffassung der Grünen immer noch unterentwickelt ist, fordert G-Abgeordneter Kurt Grünewald in einem Entschließungsantrag (1301/A[E]) die Erarbeitung einer Regierungsvorlage, die ein flächendeckendes kinder- und jugendpalliativmedizinisches Angebot im mobilen und stationären Bereich vorsieht. Dass derzeit einige wenige Vereine solche Angebote mit Spendengeldern finanzieren müssen, ist für den Antragsteller ein unhaltbarer Zustand.

… für einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreuung

Aufgrund der Tatsache, dass Hospiz- und Palliativversorgung noch immer nicht vollständig in die österreichische Versorgungslandschaft integriert sind, fordert G-Mandatar Kurt Grünewald in einem weiteren Entschließungsantrag (1303/A[E]) die Vorlage eines Gesetzesentwurfs an den Nationalrat, der die Verankerung der Hospiz- und Palliativversorgung im ASVG - analog zur in Deutschland bestehenden Regelung – vorsieht. Eine solche Betreuung gelte es schließlich für alle, die sich brauchten, erreichbar, zugänglich und leistbar zu gestalten. Um dies sicherzustellen, müssten die BürgerInnen einen Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen erhalten.

… für Rezeptgebührenbefreiung von PflegeheimbewohnerInnen

Während Personen, die eine Ausgleichszulage zu ihrer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen, und Menschen, die eine Ergänzungszulage zu einem Ruhe- oder Versorgungsgenuss im Sinne des Pensionsgesetzes erhalten, von der Rezeptgebühr befreit sind, gilt dies nicht automatisch auch für PflegeheimbewohnerInnen. Für G-Mandatar Kurt Grünewald ist es jedoch nicht einzusehen, warum Menschen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit eines staatlichen Zuschusses zur Begleichung der Pflegeheimkosten bedürfen, von ihrem Taschengeld anfallende Rezeptgebühren zu begleichen haben. In einem Entschließungsantrag (1304/A[E]) fordert er daher die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs, der eine Rezeptgebührenbefreiung für alle BewohnerInnen von Pflegeheimen vorsieht, denen nicht mehr als 20 % ihrer Nettopension als Taschengeld zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen auch all jene, die die Pflegeheimkosten zur Gänze selbst bezahlen und eine Nettopension unter der ASVG-Höchstgrenze beziehen, von der Rezeptgebühr befreit werden.

… für Überarbeitung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten

Eine geschlechtergerechte Überarbeitung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist für G-Abgeordnete Judith Schwentner ein Gebot der Stunde. Die derzeit gepflegte einseitige Betrachtungsweise nur weniger (meist industrieller) Tätigkeiten als gesundheitsbelastend und die Orientierung an männerdominierten Branchen sei überholt und diskriminiere Frauen. In einem Entschließungsantrag (1305/A[E]) fordert Schwentner die Bundesregierung deshalb auf, dem Nationalrat  eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine geschlechtergerechte Überarbeitung der Bestimmungen für anerkannte Berufskrankheiten und deren Prävention vorsieht.

Gesundheitstelematikgesetz: Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft setzen

Da die im Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) festgelegten Anforderungen an die Datensicherheit nicht von allen Gesundheitsdiensteanbietern sofort bzw. vollständig erfüllt werden konnten – zumal beispielsweise die technische Ablöse des Fax für die Übermittlung von Gesundheitsdaten nicht unmittelbar möglich war – setzte der Gesetzgeber das In-Kraft-Treten der vorgesehenen Verwaltungsstrafbestimmungen bis Ende 2010 aus. Durch dieses Aussetzen entstand jedoch hohe Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten, der nun mit einer Novelle zum GTelG begegnet werden soll. In einem diesbezüglichen Initiativantrag (1308/A) fordern S-Abgeordnete Sabine Oberhauser und V-Mandatar Erwin Rasinger das sofortige In-Kraft-Treten der Verwaltungsstrafbestimmungen für Gesundheitsdiensteanbieter, sofern die Erfüllung der Datensicherheitsmaßnahmen technisch bzw. wirtschaftlich zumutbar ist. Um flexibler reagieren zu können, soll der Gesundheitsminister außerdem nach Anhörung der jeweiligen Interessensvertretungen per Verordnung feststellen können, dass technische Realisierbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit für bestimmte Gesundheitsdiensteanbieter gegeben sind. Für Rettungsdienste, die derzeit vielfach über nicht verschlüsselbare Funktechnologien organisiert werden, soll aber eine Übergangsfrist gewährt werden, zumal eine technische Ablöse mit immensen Kosten verbunden wäre.

BZÖ plädiert für Zulassung von Stevia

Für eine Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze "Stevia rebaudiana" sprechen sich die B-Abgeordneten Wolfgang Spadiut, Ursula Haubner und Stefan Markowitz aus (1322/A[E]). Stevia, das aus Süß- bzw. Honigkraut erzeugt wird, habe schließlich mehrere Vorteile, die es zum attraktiven Zuckerersatz machten: Es könne Übergewicht und Zivilisationskrankheiten vorbeugen, wirke präventiv gegen Karies und sei für DiabetikerInnen geeignet.

… und kritisiert unzureichende Bestimmungen im Arzneimittelgesetz

Nach Auffassung des BZÖ sollten die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes betreffend Neuverblisterung von Arzneispezialitäten so lange außer Kraft gesetzt werden, bis die notwendige Verordnung für eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2005 vorliegt. Derzeit sei es nämlich unklar, wie die Arzneimittelversorgung durch Verblisterung (d.h. individuelles Neuverpacken für den Patienten) tatsächlich zu erfolgen hat, weshalb man befürchten müsse, dass die verblisterten Arzneimittel einen Nachteil für die PatientInnen darstellen, so die beiden Antragsteller Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner in der Begründung ihres Antrags (1334/A).