Parlamentskorrespondenz Nr. 577 vom 10.06.2011

Vorlagen: Finanzen

Abgabenänderungsgesetz 2011

Ein Entwurf der Bundesregierung für ein Abgabenänderungsgesetz (1212 d.B. ) sieht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung im Flugabgabegesetz eine Steuerbefreiung für Flugzeuge bis einschließlich zwei Tonnen vor. Änderungen im Einkommensteuergesetz samt Anpassungen im Kommunalsteuergesetz und im Familienlastenausgleichsgesetz dienen dem Ersatz der befristeten Steuerbefreiung für "Auslandsmontagen" durch eine dauerhafte Lösung. Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen und Tierheime werden in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen. Strafen und Geldbußen werden per Gesetz von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgenommen. Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, versteuern künftig nur die neben dem Urlaubsentgelt ausbezahlten sonstigen Bezüge innerhalb eines "Jahreszwölftels" mit 6 %.

Im Körperschaftsteuergesetz wird aufgrund eines EuGH-Urteils die Beteiligungsertragsbefreiung auf Drittstaaten ausgeweitet. Die Ungleichbehandlung von GmbH-Anteilen und Aktien bei der beschränkten KöSt-Pflicht der zweiten Art wird beseitigt.

Im Umsatzsteuergesetz wird der Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen für die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen) eingeschränkt. Bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten gilt künftig der Durchführungsbeschluss der EU zum Übergang der Steuerschuld. Die Verwendung der UID-Nummer durch Schwellenerwerber soll künftig als Option zur Erwerbsbesteuerung behandelt werden. Umgesetzt wird auch die Judikatur des EuGH zur Besteuerung von Pferden.

Im Gebührengesetz wird der zusätzliche Aufwand bei der Abnahme biometrischer Daten zur Ausstellung von Aufenthaltstiteln durch eine Gebührenerhöhung berücksichtigt.

Versicherungen bleiben bei Überweisungen im Zusammenhang mit dem Deckungserfordernis ab 2011 steuerbefreit, sofern die direkte Leistungszusage aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2011 stammt.  

Die Begünstigung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz wird auf drei Jahre ausgeweitet, sie steht ab Beschäftigung des ersten Arbeitnehmers jedoch maximal für 12 Monate zu; ab dem zweiten Jahr gilt die Begünstigung nur noch für die ersten drei Arbeitnehmer.

Im Familienlastenausgleichsgesetz werden Berufungszinsen eingeführt, um die Abgabepflichtigen bei Berufungen künftig vor dem Zinsenrisiko zu bewahren. Eine neue Berichtigungsvorschrift verbessert die korrekte Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen.

Neben diesen inhaltlichen Änderungen enthält die Regierungsvorlage eine Klarstellungen, Rechtsanpassungen und sprachliche Verbesserungen in vielen Steuergesetzen.

Die genannten Änderungen und steuerlichen Maßnahmen werden das Bundesbudget 2012 mit 30 Mio. € und mit jeweils 63,4 Mio. € in den Jahren 2013 und 2014 belasten. Gesamtstaatlich lauten die Beträge für 2012 auf 45 Mio. € und für die Folgejahre auf 95 Mio. €.

Neuer Österreichischer Stabilitätspakt 2011 bis 2014

  

Die Finanz- und Wirtschaftskrise, der Konjunktureinbruch 2009 und die notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen haben die budgetäre Situation Österreichs, seiner Bundesländer und Gemeinden drastisch verschlechtert. Die 2007 auf Basis guter konjunktureller Prognosen zwischen den Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätsbeiträge entsprechen nicht mehr den faktischen Realitäten. Wie bei anderen Ländern führte das krisenbedingte höhere Defizit Österreichs zur Einleitung eines Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits durch die EU. Um die Konsolidierungsziele des Bundesfinanzrahmengesetzes 2012 bis 2015 zu erreichen, haben sich Länder und Gemeinden verpflichtet, die stabilitätsorientierte Budgetpolitik in ihren Bereichen zu unterstützen. Eine Neufassung des Österreichischen Stabilitätspaktes stellt sicher, dass alle Gebietskörperschaften Österreichs vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihren Beitrag zur Haushaltsdisziplin festlegen (1206 d.B. ).

Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 bis 2014 wurde am 16. März 2011 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgeschlossen. Er enthält ambitionierte, aber realistische Stabilitätsbeiträge für die folgenden Jahre. Dazu kommen eine Einigung über die Sicherung der Pflegefinanzierung, über eine Verwaltungsreform im Pflegebereich und eine Verlängerung des Finanzausgleichsgesetzes bis 2014.

Der neue Stabilitätspakt regelt die notwendigen Stabilitätsbeiträge von Bund, Ländern und Gemeinden neu, verschärft die Sanktionsfolgen bei Zielverfehlungen, sieht amtswegige Gutachten des Rechnungshofes bei Zielverfehlungen und gegebenenfalls automatisch eingeleitete Sanktionsverfahren, die Stärkung des über eine Sanktion entscheidenden Schlichtungsgremiums und die Fokussierung auf das jeweilige Haushaltsjahr statt einer durchschnittlichen Betrachtung der Zielerreichung vor.

Haushaltskoordinierung und mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung werden verbessert, verbindliche Haftungsobergrenzen für Bund, Länder und Gemeinden eingeführt, das Verfahren bei Haftungsübernahmen geregelt und Risikovorsorgen vorgeschrieben. Schließlich enthält der Stabilitätspakt auch eine "Rendez-vous-Klausel" bei Änderung von EU-rechtlichen Vorgaben. eingeführt. Der neue Stabilitätspakt soll rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft treten.

Für die einzelnen Gebietskörperschaften wurden folgende Stabilitätsbeiträge vereinbart (in Prozent des BIP, Gemeinden jeweils 0 %):

2011 – Bund: -3,1;  Länder: -0,75; Österreich: -3,9;

2012 - Bund: -2,7;  Länder: -0,6;  Österreich: -3,3;

2013 – Bund: -2,4;  Länder: -0,5;  Österreich: -2,9;

2014 - Bund: -1,9;  Länder: -0,5;  Österreich: -2,4.

Verlängerung des Finanzausgleichs, Einrichtung eines Pflegefonds

Die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt, die Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, die Einrichtung eines Pflegefonds und die Übernahme der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für das bisherige Landespflegegeld werden in Form von Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, im Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz sowie im Bundesfinanzgesetz 2011 realisiert.

Die Pflegekosten werden dem Bund durch die Länder in Höhe des Jahresaufwandes 2010 erstattet. Dadurch erhöhen sich die Ertragsanteile des Bundes um 371,8 Mio. €, dem stehen allerdings zunächst gleich hohe und in Zukunft steigende Mehrausgaben gegenüber Durch die Einrichtung des Pflegefonds erwachsen dem Bund folgende Kosten – 2011: 67 Mio. €, 2012: 100 Mio. €, 2013: 133 Mio. € und 2014: 157 Mio. €. (1206 d.B. ).

Jubiläumszuschuss zum 90. Jahrestag der Volksabstimmung in Kärnten

 

Aus Anlass der 90. Wiederkehr der Volksabstimmung in Kärnten, bei der sich die Menschen im Abstimmungsgebiet für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden haben, hat die Bundesregierung beschlossen, dem Bundesland Kärnten einen Zweckzuschuss von 2 Mio. € zu gewähren. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Betrag zur Förderung slowenischer Musikschulen, zwei- und mehrsprachiger Kindergärten sowie von Organisationen einzusetzen, die sich der Verständigung und Versöhnung der Volksgruppen widmen (1218 d.B. ).

Jubiläumszuschuss "90 Jahre Burgenland bei Österreich"

2011 feiert das Burgenland seine 90-jährige Zugehörigkeit zur Republik Österreich. Aus diesem Grund schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat einen Zuschuss von vier Mio. € an das Burgenland vor. Der Betrag soll zur Beschäftigungssicherung, für Wirtschaft, Sozialwesen und Jugend sowie für Kultur- und Bildungsprojekte eigesetzt werden. Es geht um die Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland, speziell im Gedenkjahr für Franz Liszt (1219 d.B. ).

Änderung des Übereinkommens zur Prüfung von Edelmetallgegenständen

Eine Änderung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen enthält Anpassungen an die Entwicklung internationaler Normen und Fertigungstechniken. Die Regelung technischer Fragen soll künftig der Ständige Ausschuss des Übereinkommens wahrnehmen (1228 d.B. ).