Parlamentskorrespondenz Nr. 636 vom 21.06.2011

Bund stellt weitere 140 Mio. ��� für Gratiskindergartenjahr bereit

Familienausschuss genehmigt Vereinbarung mit den Bundesländern

Wien (PK) – Der Bund wird auch in den Jahren 2011/12 und 2012/13 jeweils 70 Mio. € für das verpflichtende Kindergartenjahr bereitstellen. Eine entsprechende Ergänzung der im Jahr 2009 zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung wurde heute vom Familienausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit gebilligt. Damit soll der den Gemeinden durch das Gratiskindergartenjahr entstehende Mehraufwand über das laufende Jahr hinaus weiter abgedeckt werden.

Gleichzeitig ist auch eine Fortsetzung der "Anschubfinanzierung" für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze, vor allem für unter Dreijährige, geplant. Hier könnte es Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zufolge bereits im Juli eine grundsätzliche Einigung mit den Ländern geben. Die erste Verhandlungsrunde ist für 29. Juni anberaumt. Demnächst sollten auch die Ergebnisse der Evaluierung der bisherigen Anschubfinanzierung vorliegen.

Die nun für das Gratiskindergartenjahr jährlich bereit gestellten 70 Mio. € werden nach dem prognostizierten Anteil der 5-jährigen Kinder in den Bundesländern aufgeteilt. Die Länder sind für die Weiterleitung der Mittel an die Gemeinden und die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung verantwortlich. Zudem ist eine quantitative Evaluierung des verpflichtenden Kindergartenjahrs durch die Statistik Austria vorgesehen, deren Kosten der Bund übernimmt. Die Kindergartenpflicht – im Ausmaß von 16 bis 20 Wochenstunden – gilt für alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt.

Mitverhandelt mit der Bund-Länder-Vereinbarung wurden ein Entschließungsantrag der Grünen und ein Entschließungsantrag der FPÖ. Die Grünen kritisieren, dass sich die Bundesförderung am Wohnort der Eltern orientiert und ein kostenfreier Besuch eines Kindergartens im Nachbarbundesland damit nicht möglich ist, selbst wenn die Eltern ihren Arbeitsplatz dort haben. Die FPÖ fordert die Ausdehnung der "Schülerfreifahrt" auf alle Kinder, die zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind.

Im Rahmen der Diskussion wurde die Bund-Länder-Vereinbarung von den Abgeordneten weitgehend positiv bewertet. Unter anderem hoben die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier (S), Anna Höllerer (V), Ursula Haubner (B) und Daniela Musiol (G) die Bedeutung des Kindergartens als Bildungseinrichtung hervor und wiesen darauf hin, dass das verpflichtende Kindergartenjahr die Bildungschancen verbessere.

Abgeordnete Musiol zeigte sich mit dem Zugang der Regierungsparteien zum Thema Kindergarten dennoch unzufrieden. Würde die Koalition uneingeschränkt anerkennen, dass der Kindergarten eine Bildungseinrichtung sei, würden sich viele bestehende Probleme ihrer Meinung nach automatisch lösen. Neben einem kostenlosen Kindergartenbesuch im Nachbarbundesland für Fünfjährige forderte Musiol unter anderem auch eine ganztägige Gratisbetreuung und einen generellen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Auch ihre Fraktionskollegin Judith Schwentner (G) kritisierte, dass Kindergärten noch immer nicht von allen als Bildungseinrichtung wahrgenommen würden, was sich ihr zufolge auch in der Tatsache zeigt, dass behinderte Kinder von der Kindergartenpflicht ausgenommen sind.

Sowohl der Antrag der Grünen als auch jener der FPÖ wurde von der Opposition geschlossen unterstützt. Es könne nicht sein, dass der Schultransport gratis sei, der Kindergartentransport aber nicht, argumentierte etwa Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F). Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) äußerte für dieses Anliegen Verständnis und sprach sich dafür aus, darüber in weiterer Folge noch zu diskutieren.

Was einen Bundesländergrenzen überschreitenden Kindergartenbesuch betrifft, wies Abgeordnete Angela Lueger (S) darauf hin, dass es sich dabei um eine Länderangelegenheit handelt, auf die der Bund keinen Einfluss habe. Probleme dabei gibt es Ausschussvorsitzender Ridi Steibl (V) zufolge jedoch ohnehin nur zwischen Wien und Niederösterreich.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner gab zu bedenken, dass Kindergärten unabhängig von der nunmehrigen Fortsetzung des Finanzierungszuschusses durch den Bund in die Kompetenz der Länder fielen. Seiner Meinung nach wäre es verfehlt, die Frage des Transports von Kindergartenkindern und des Besuchs von Kindergärten in Nachbarbundesländern im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarung zu regeln. Das müsse zwischen den Bundesländern geklärt werden, betonte er. Im Übrigen seien öffentliche Verkehrsmittel für Unter-Sechsjährige ohnehin kostenlos.

Erste aussagekräftige Zahlen zum Gratiskindergartenjahr erwartet Mitterlehner bis September. Schon im Juli soll dagegen der Evaluierungsbericht über die Anschubfinanzierung zur Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots vorliegen. Diese Evaluierung soll dem Minister zufolge auch bei den Verhandlungen mit den Ländern über die geplante Fortführung der Anschubfinanzierung mitberücksichtigt werden. Laut Mitterlehner haben drei Bundesländer nicht alle zur Verfügung stehenden Fördermittel abgeholt.

Bei der Abstimmung wurde die Bund-Länder-Vereinbarung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ gebilligt. Der Entschließungsantrag der Grünen wurde abgelehnt, jener der FPÖ vertagt.

Grüne fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kindergärten

Auch mit einem weiteren Entschließungsantrag zum Thema Kinderbetreuung konnten sich die Grünen nicht durchsetzen. Der Antrag zielte auf bundeseinheitliche Mindeststandards für Kindergärten und Horte ab, etwa was pädagogische Anforderungen, Gruppengrößen und Öffnungszeiten betrifft. Er wurde auf Antrag der ÖVP aber mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Abgeordneter August Wöginger (V) argumentierte, die Länder und Gemeinden seien selbst in der Lage, eine ausreichende Qualität bei der Kinderbetreuung sicherzustellen. Man solle die "Kirche im Dorf lassen", Föderalismus sei nicht immer etwas Schlechtes, bekräftigte er. Abgeordnete Daniela Musiol (G) hielt dem allerdings die unterschiedliche Betreuungsqualität in einzelnen Kindergärten entgegen und sprach sich dafür aus, die geplante Fortsetzung der "Anschubfinanzierung" für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen an ein Grundsatzgesetz mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards zu knüpfen.

Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner wandte ein, dass der Bund mit der Kontrolle von Raum- und Gruppengrößen überfordert wäre und zudem nicht laufend in die Kompetenzen der Länder eingreifen solle. Er will aber, wie er sagte, in die demnächst startenden Verhandlungen mit den Ländern eine "Empfehlungsliste" einbringen.

FPÖ plädiert für Änderung der Zuverdienstgrenze für Studierende

Vom Familienausschuss abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, in dem Abgeordnete Anneliese Kitzmüller und ihre FraktionskollegInnen Änderungen bei der Zuverdienstgrenze für Studierende fordern. Geht es nach der FPÖ, sollen Studierende nicht gleich die gesamte Familienbeihilfe zurückzahlen müssen, wenn sie die  jährliche Zuverdienstgrenze überschreiten, sondern bis zu einem Jahresbruttogehalt von 12.000 € die Hälfte der Familienbeihilfe erhalten.

In der Debatte wiesen Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) und Abgeordneter Hermann Lipitsch (S) darauf hin, dass die jährliche Zuverdienstgrenze mit dem Budgetbegleitgesetz 2010 von 9.000 € auf 10.000 € brutto angehoben worden ist. Außerdem würden dabei das 13. und 14. Monatsgehalt nicht berücksichtigt. Ihrer Ansicht nach würde der Antrag der FPÖ daher eine Verschlechterung für die Betroffenen bedeuten.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) lehnte den Antrag der FPÖ ebenfalls ab, sprach sich aber für eine Einschleifregelung aus. Bei einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze soll man ihrer Meinung nach nicht die gesamte Familienbeihilfe, sondern nur einen aliquoten Anteil zurückzahlen müssen.

Jugendwohlfahrt: Grüne wollen auf Prävention setzen

Weiteres Thema im Familienausschuss war die geplante Reform der Jugendwohlfahrt. Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill darauf drängt, im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz auch die Prävention ausdrücklich zu berücksichtigen, ein Anliegen, das in der heutigen Sitzung auch von BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner unterstützt wurde. Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien allerdings mit der Begründung vertagt, dass derzeit gerade mit den Ländern über eine Reform der Jugendwohlfahrt verhandelt werde und ein neues Gesetz, wie es Abgeordnete Getrude Aubauer (V) formulierte, "in der Pipeline" sei.

Minister Reinhold Mitterlehner hob hervor, dass die vom Bund angepeilten Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt auch zusätzliche Kosten mit sich brächten. Das gelte vor allem für das von ihm angestrebte Vier-Augen-Prinzip. Die Länder würden darauf beharren, dass der Bund ihnen diese Zusatzkosten abgelte. Mitterlehner rechnet dennoch mit einer baldigen Einigung, will diese, wie er sagte, aber nicht durch zusätzliche Forderungen in Frage stellen.

BZÖ will Mutter-Kind-Pass zu Eltern-Jugend-Pass weiterentwickeln

Änderungen beim Mutter-Kind-Pass fordert das BZÖ. Er trägt nach Ansicht von Abgeordneter Ursula Haubner und ihren FraktionskollegInnen den heutigen Anforderungen nicht mehr Rechnung. Sie sprechen sich daher in einem Entschließungsantrag für eine Weiterentwicklung des Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass aus. Vorgesehen sein sollen unter anderem eine jährliche ärztliche Untersuchung bis zum Ende der Schulpflicht und kostenlose Therapien bei Feststellung von Auffälligkeiten. Außerdem will das BZÖ die Auszahlung der Familienbeihilfe an die im Pass vorgeschriebenen Untersuchungen knüpfen.

Bei den beiden anderen Oppositionsparteien stieß das BZÖ mit seinem Antrag auf grundsätzliche Unterstützung. Abgeordnete Daniela Musiol (G) lehnte jedoch eine Koppelung der Untersuchungen mit der Auszahlung der Familienbeihilfe ab. Ihrer Ansicht nach sollte man lieber auf Anreize setzen.

Von Seiten der SPÖ und der ÖVP wurde auf die derzeit laufende Überarbeitung des Passes verwiesen. Bundesminister Reinhold Mitterlehner gab außerdem zu bedenken, dass eine Ausweitung des Passes die Ausgaben des ohnehin stark defizitären Familienlastenausgleichsfonds weiter erhöhen würde. Was die bestehenden Sanktionen bei Nichteinhaltung des Untersuchungsprogramms betrifft, wies der Minister darauf hin, dass das Kinderbetreuungsgeld in weniger als 2% der Fälle gekürzt werde.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der FPÖ und des BZÖ abgelehnt.

BZÖ: Jugend- und Familienleistungszentrum soll FLAF ersetzen

Ein Entschließungsantrag des BZÖ zum Thema Familienlastenausgleichsfonds wurde vom Familienausschuss vertagt. Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen sprechen sich angesichts des hohen Defizits des FLAF für dessen Sanierung aus und wollen ihn von allen "artfremden" Leistungen "entkleiden", wobei Haubner etwa Pensionsbeitragszahlungen, die Schulbuchaktion und die Lehrlingsfreifahrt nannte. Gleichzeitig soll ein neues, ausgegliedertes Jugend- und Familienleistungszentrum (JUFA-LZ) die Abwicklung sämtlicher Familienleistungen übernehmen und – analog zum AMS – mit einem eigenen Budget als starke Lobby für die österreichischen Familien fungieren.

In der Debatte waren sich die Abgeordneten zwar in Bezug auf die notwendige Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds einig, eine Ausgliederung des Fonds wurde aber vielfach skeptisch betrachtet. Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) will außerdem eine Studie des IHS abwarten, das mit Reformvorschlägen beauftragt wurde.

Seitens der FPÖ wies Abgeordnete Anneliese Kitzmüller darauf hin, dass am FLAF seit dem Jahr 1991/92 "herumgedoktert" werde und sprach sich für eine Förderung der Familien durch ein Familiensteuersplitting aus. Abgeordnete Daniela Musiol (G) drängte darauf, einmal generell über Familienleistungen zu debattieren.

Minister Reinhold Mitterlehner gab zu bedenken, dass die Probleme des FLAF nicht durch eine Ausgliederung gelöst werden könnten. Er erinnerte außerdem daran, dass der FLAF in den Jahren 1996 bis 2002 Überschüsse erzielt habe, was allerdings zum Anlass genommen worden sei, Leistungen wesentlich zu erhöhen.

Schließlich lehnte der Familienausschuss einen Entschließungsantrag des BZÖ ab, der bundeseinheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern fordert. Mit einem ähnlichen Antrag waren Abgeordnete Haubner und ihre FraktionskollegInnen unter Hinweis auf Länderkompetenzen bereits im Sozialausschuss abgeblitzt. Allerdings beauftragte der Nationalrat Sozialminister Rudolf Hundstorfer damit, die Situation von Pflegeeltern in einer Studie zu analysieren. Darauf nahmen heute auch die Abgeordneten Adelheid Fürntrath-Moretti (V) und Gabriele Binder-Maier (S) Bezug. Binder-Maier sprach sich außerdem dafür aus, vorrangig die Elternkompetenzen zu stärken, um den Bedarf von Pflegeeltern zu reduzieren.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) und Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) werteten eine Studie allerdings als nicht ausreichend. Die Leistung von Pflegeeltern müsse besser honoriert werden, mahnte etwa Abgeordnete Kitzmüller ein. Abgeordnete Daniela Musiol (G) wertete es als Diskriminierung, dass in manchen Bundesländern gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern abgelehnt werden.

(Fortsetzung Familienausschuss)