Parlamentskorrespondenz Nr. 1163 vom 30.11.2011

Konsumentenschutzausschuss warnt vor Laserpointern und Kinderschmuck

Neue Homepage soll "Lebensmittelcheck" erleichtern

Wien (PK) – Mit einer ganzen Palette von Themen befasste sich der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung. Die Abgeordneten diskutierten mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Justizministerin Beatrix Karl unter anderem über die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie, die Frage der Erleichterung von Gruppenklagen sowie weiter bestehende Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen und fassten eine Reihe von Entschließungen. So sprechen sich die Abgeordneten einhellig dafür aus, das Abgabeverbot von starken Laserpointern an Letztverbraucher besser zu kontrollieren, den Bleigehalt in Kinderschmuck zu begrenzen und Vorgaben für Tätowierfarben festzulegen.

Außerdem ersucht der Ausschuss verschiedene Stellen um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Frage der Verwendung von Thermotransferpapier im Einzelhandel. Die Grünen bemängeln in einem Entschließungsantrag, dass viele Kassabelege schon wenige Monate nach ihrer Ausstellung bis zur Unkenntlichkeit verblassen und damit aus dem Kauf resultierende Ansprüche verloren zu gehen drohen.

Keine Einigung erzielten die Abgeordneten in Bezug auf die Forderung des BZÖ, mit RFID-Chips ausgestattete Produkte verpflichtend zu kennzeichnen. Ein Antrag der Koalitionsparteien betreffend die Sicherheit von Babypuder wurde vertagt, da hier, wie SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier festhielt, derzeit keine Probleme bekannt seien.

Unerwünschte Werbeanrufe sind nach wie vor ein Problem

In der aktuellen Aussprache mit Sozialminister Hundstorfer sprachen die Abgeordneten eine Reihe von Konsumentenschutz-Themen an. So kritisierte Abgeordnete Birgit Schatz (G) etwa, dass sowohl in Bezug auf Gruppenklagen als auch in Bezug auf das Privatkonkursrecht "nichts weiter geht". Auch Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) forderte Änderungen bei der Privatinsolvenz und verwies auf eine Studie, wonach bis zu 27% der Bevölkerung kaufsüchtig seien. Seiner Ansicht nach animiert die Wirtschaft durch bestimmte Angebote geradezu zur Verschuldung.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) urgierte eine effektive Beschwerdestelle für Probleme im öffentlichen Verkehr wie Zugverspätungen und nicht funktionierende Rolltreppen. Außerdem sprachen sie und Abgeordneter Johann Maier (S) den Umstand an, dass es trotz einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes weiter Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen gebe.

Zur aktuellen Diskussion über die Klage des Vereins für Konsumenteninformation gegen das Finanzdienstleistungsunternehmen AWD merkte Maier an, es gehe nicht um einen "Krieg" des VKI gegen AWD, sondern um die Rechte Tausender Anleger, die Millionen verloren hätten. AWD bestreite, dass der VKI überhaupt zur Klage berechtigt sei und habe dazu ein Gutachten vorgelegt, skizzierte er. Als ein großes Problem sieht Maier auch das Einschreiten von sogenannten "Abmahnanwälten", die von Eltern zum Teil "Wahnsinnsgebühren" für illegalen Download durch ihre Kinder verlangten.

Abgeordneter Rupert Doppler (F) verwies auf Beschwerden über Fitness-Center und schnitt insbesondere das Problem an, dass man auch bei offensichtlichen Verletzungen nicht aus langfristigen Verträgen herauskomme. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) brachte die Behandlung von Brettern mit hochgiftigen Mitteln in Sägewerken und den Vorstoß der EU zur Sprache, Haarfärben für unter 16-Jährige zu verbieten.

Abgeordnete Gertrude Aubauer und Abgeordnete Anna Höllerer (beide V) machten auf die hohe Teuerungsrate und die Verunsicherung von KonsumentInnen durch zahlreiche verschiedene Markenzeichen und Gütesiegel aufmerksam. In diesem Zusammenhang wollte Abgeordnete Ruth Becher (S) wissen, ob es verdeckte Preiserhöhungen durch neue Packungsgrößen gebe. Mit dem Thema Gütesiegel setzte sich auch Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) auseinander.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten unter anderem über eine Fachtagung in Wien, wo es unter Einbeziehung von ExpertInnen aus Deutschland und der Schweiz sowie VertreterInnen der Exekutive, der Justiz und der Wissenschaft um "Geschäfte an der Grenze des Erlaubten" wie etwa Werbefahrten und "Internet-Abzocke" gegangen sei. Er hält in diesem Bereich eine stärkere internationale Vernetzung für erforderlich. Offenbar seien unseriöse Werbefahrten trotz zahlreicher Restriktionen und Gesetzesbestimmungen immer noch attraktiv, konstatierte er. Um KonsumentInnen zu warnen, gibt es laut Hundstorfer eine eigene Homepage, die auch eine "Blacklist" unseriöser Anbieter enthalte.

Zum Konflikt zwischen AWD und VKI merkte Hundstorfer an, es handle sich um alte Anzeigen und alte Verfahren, die schon länger gerichtsanhängig seien. Der VKI vertrete 2.500 Geschädigte. Hundstorfer zeigte sich optimistisch, dass die Klagsvorgangsweise des VKI nicht gefährdet sei, und meinte, das von AWD vorgelegte Gutachten enthalte zahlreiche Mängel, wie ein Gegengutachten zeige. Generell wandte sich Hundstorfer gegen Strukturvertriebe für Finanzdienstleistungen, dies sei etwa in Italien bereits verboten.

Zum Thema "Cold Calling" hielt Hundstorfer fest, es gebe Schwierigkeiten mit der grenzüberschreitenden Verfolgung bei Gesetzesübertretungen. Der Bereich stehe aber unter laufender Beobachtung seines Ressorts. Man müsse sich überlegen, hier strafrechtlich vorzugehen.

Die Verhandlungen mit dem Justizressort über die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie sollen laut Hundstorfer demnächst beginnen. Es gehe darum, die vorhandenen Spielräume entsprechend auszunutzen, sagte er. Damit will er etwa drohende Verschlechterungen bei Haustürgeschäften verhindern. Was die Gruppenklage betrifft, vermisst Hundstorfer, wie er sagte, "einen nachvollziehbaren Willen des Justizressorts", in der Frage des Privatkonkurses habe Justizministerin Karl versprochen, im Frühjahr aktiv zu werden.

Derzeit in Vorbereitung sind laut Hundstorfer weiters eine Verordnung zum Telekommunikationsgesetz, eine Novellierung des Versicherungsgesetzes und eine Soft Gun-Verordnung. So ist etwa ein generelles Abgabeverbot von Soft-Guns für Personen unter 18 Jahren sowie ein Verkaufsverbot auf Märkten und in der Selbstbedienung vorgesehen. Der Versandhandel solle hingegen weiter zugelassen bleiben. Hundstorfer rechnet damit, dass die Verordnung im März oder April veröffentlicht wird. Im Telekom-Bereich seien zwar nicht alle Forderungen von Konsumentenschützern durchgesetzt worden, erklärte der Minister, es gebe aber umfangreiche Verbesserungen, etwa bei der Begrenzung von Datentarifen und automatischen Sperren bei der Überschreitung von Datenvolumen.

"Nicht glücklich" äußerte sich Hundstorfer zum in Aussicht genommenen Europäischen Kaufrecht, da zu den 27 nationalen Regelungen nun eine 28. kommen solle.

In Bezug auf die Kaufsucht-Studie der Arbeiterkammer stellte Hundstorfer fest, sein Ressort bemühe sich laufend um die Aufklärung von KonsumentInnen. Insbesondere versuche man, bereits bei Jugendlichen anzusetzen. Man könne aber nicht verhindern, dass Menschen eine Verschuldung eingingen, die sie nicht zurückzahlen könnten.

Hohe Verbraucherpreise seien auch ihm ein Dorn im Auge, unterstrich Hundstorfer, mangels staatlicher Preisregulierung sei die mögliche Einflussnahme aber gering. Die Politik könne nur für Transparenz, wie etwa bei den Spritpreisen, und die Einhaltung von Wettbewerbsregeln sorgen. Für zentral hält der Minister in diesem Zusammenhang ein Preismonitoring durch die KonsumentInnen, sie sollten überteuerte Produkte schlichtweg nicht kaufen.

Um die KonsumentInnen besser über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln zu informieren und das "Täuschungspotential" zu minimieren, ist nach Information Hundstorfers eine eigene Homepage unter dem Stichwort "Lebensmittelcheck" geplant. Sie soll im Februar online gehen. Über das Gütezeichengesetz wird ihm zufolge nach wie vor verhandelt. Verdeckten Preiserhöhungen durch unterschiedliche Füllmengen seien durch das Preisauszeichnungsgesetz Grenzen gesetzt.

Für das Thema Haarfärbemittel ist Hundstorfer zufolge das Gesundheitsressort zuständig. Er kann sich aber, wie er meinte, nicht vorstellen, dass ein Verbot für unter 16-Jährige sinnvoll sei. Vorrangig müsse man auf Produktsicherheit setzen. Zum Problembereich Fitness-Center liegt nach Darstellung von Hundstorfer durch mehrere Musterverfahren des VKI bereits eine Judikatur vor, der zufolge Verträge wegen Irreführung angefochten werden könnten.

Anpassungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz

Einstimmig passierte ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien den Konsumentenschutzausschuss, mit dem Anpassungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz vorgenommen werden. So wird etwa die bisher nicht berücksichtigte Verbraucherkreditrichtlinie in den Anhang des Gesetzes aufgenommen.

Abgeordnete warnen vor Laserpointern, Modeschmuck und Tätowierfarben

Grundlage für die zum Thema Laserpointer gefasste Entschließung bildete ein gemeinsamer Vier-Parteien-Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, der in Form eines Abänderungsantrages einstimmig beschlossen wurde. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass Laserpointer unter anderem auch von Fußball-Hooligans und für Attacken auf Flugzeuge eingesetzt würden, und sprechen sich angesichts des Gefahrenpotentials für schärfere Kontrollen des Verbots aus, Laserpointer ab der Klasse 3 an Letztverbraucher abzugeben. Außerdem soll die Regierung prüfen, ob der bestimmungswidrige Gebrauch von starken Laserpointern durch Privatpersonen wie die Verwendung einer Waffe bestraft werden könne, und sich auf EU-Ebene für ein Verbot bzw. eine Verkehrsbeschränkung für nicht handelsübliche Laserpointer einsetzen.

Abgeordneter Johann Maier (S) erläuterte, dass das ursprünglich in der Entschließung geforderte Abgabeverbot für Laserpointer ab Stufe 3 an Letztverbraucher obsolet sei, weil das Produktsicherheitsgesetz bereits ein entsprechendes Verkaufsverbot vorsehe. Das Hauptproblem ist für ihn der Import von ausländischen Produkten. Dieses Problem schnitt auch Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) an, der auf eigene Recherchen hinwies und meinte, es sei überhaupt kein Problem, starke Laserpointer in Shanghai zu bestellen. Österreich könne das Problem allerdings nicht alleine lösen, sagte Maier, es brauche eine EU-weite Regelung. Dem schloss sich auch Abgeordneter Johann Rädler (V) an.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) gab zu bedenken, dass auch Laserpointer der Klasse 2 gefährlich sein könnten und sprach sich dafür aus, den Erwerb von Laserpointern generell zu erschweren.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten darüber, dass der Zoll bereits des Öfteren Laserpointer der Klasse 3 beschlagnahmt habe. Er setze sich auch auf europäischer Ebene aktiv für ein Verbot starker Laserpointer ein.

Alarm schlägt der Konsumentenschutzausschuss auch wegen des vielfach hohen Schwermetallgehalts in Kinderschmuck wie Armbändern und Kettchen. Einer Untersuchung in Deutschland zufolge haben von mehr als 200 vermarkteten Kinderschmuckartikeln 30% eine höhere Bleikonzentration aufgewiesen als in den USA zulässig. Anders als für Kinderspielzeug gibt es hierfür in Europa aber keine Grenzwerte. Die Abgeordneten stimmten vor diesem Hintergrund einhellig für einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien und ersuchen Sozialminister Rudolf Hundstorfer, sich in der EU für Schwermetallgrenzwerte bei Schmuck einzusetzen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte darauf aufmerksam, dass sich der Produktsicherheitsbeirat bereits mit der Problematik beschäftige habe und eine Empfehlung in Bezug auf Bleigrenzwerte plane. Auf EU-Ebene könnte es seiner Darstellung nach im März 2012 zu einer Regelung kommen.

Mit einer weiteren Entschließung will der Konsumentenschutzausschuss gesundheitsgefährdende Stoffe in Tätowierfarben und Tätowiermittel zurückdrängen. Auf Basis einer Initiative von SPÖ und ÖVP fordern die Abgeordneten konkrete Vorgaben für diese Produkte, und zwar sowohl innerstaatlich als auch EU-weit. Angesichts fehlender Regelungen falle es Tätowierstudios derzeit schwer, sichere von unsicheren Farben zu unterscheiden, heißt es in der Begründung der Entschließung.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) verwies in der Debatte darauf, dass es neben zahlreichen seriösen Tätowier-Anbietern auch viele "Pfuscher" gebe. Er forderte in diesem Sinn strengere Kontrollen, eine Meinung, die auch Abgeordneter Johann Maier (S) vertrat. Zur Entschließung merkte Maier an, einige Farbstoffe würden Karzinogene und Inhaltsstoffe enthalten, die direkt ins Blut gingen. Etliche Tätowierungen seien auch nicht mehr entfernbar. Weiters komme es bei Sonneneinstrahlung immer wieder zu Problemen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) betonte, dass es nicht nur um Tätowierungen, sondern auch um Permanent-Makeups gehe. Um seriöse Anbieter zu forcieren, bietet die Wirtschaftskammer ihr zufolge ein Gütesiegel auf freiwilliger Basis an. Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) regte eine massive Informationskampagne über die Gefahr von Tätowierungen im Ausland vor der nächsten Sommerreisewelle an.

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien, der auf eine Prüfung von Baby-Puderdosen durch den Produktsicherheitsbeirat abzielt, wurde vom Konsumentenschutzausschuss vertagt. Wie Abgeordneter Johann Maier erklärte, hat sich der Beirat bereits mit dieser Frage befasst und sei zum Schluss gekommen, dass aufgrund der rückläufigen Verwendung von Babypuder kein akutes Gefährdungspotential gegeben sei.

BZÖ fordert Kennzeichnung von Produkten mit RFID-Chips

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien lehnte der Konsumentenschutzausschuss einen Entschließungsantrag des BZÖ ab, der zum Ziel hatte, sämtliche Produkte, die mit einem RFID-Chips ausgestattet sind, zu kennzeichnen. Derartige Chips würden mehr und mehr in Konsumgütern, Verpackungen und Etiketten, aber auch in Pässen und Identitätskarten eingebaut und verstärkt für die Analyse des Kaufverhaltens von KonsumentInnen genutzt, gibt Abgeordneter Sigisbert Dolinschek in den Erläuterungen zu bedenken. Neben einer Kennzeichnungspflicht fordert das BZÖ daher auch die Möglichkeit, die Sender entweder vom Produkt zu entfernen oder sie zu deaktivieren. Zudem sollen Unternehmen und Behörden darlegen müssen, wenn sie die Chips verwenden, um personenbezogene Daten zu versenden.

Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die Ablehnung des BZÖ-Antrags damit, dass eine allgemeine Kennzeichnung von Produkten mit RFID-Chips den KonsumentInnenen nichts bringe. Er forderte dem gegenüber eine automatische Deaktivierung derartiger Chips bei der Bezahlung an der Kasse. Ihm zufolge wird das Thema bei der Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten Wolfgang Spadiut, Sigisbert Dolinschek (beide B) und Heinz-Peter Hackl (F) zeigten kein Verständnis für die Argumentation von Abgeordnetem Maier. So wies Abgeordneter Spadiut etwa darauf hin, dass der Antrag des BZÖ bereits vor zwei Jahren vorgelegt worden sei, ohne dass es in dieser Frage inzwischen Fortschritte gegeben hätte. Abgeordneter Dolinschek sprach von einer "unausgereiften Technik" und machte geltend, dass RFID-Chips auch über kurze Entfernungen hinweg ausgelesen werden könnten. Abgeordneter Hackl erachtet eine Deaktivierung allein für zu wenig. Abgeordnete Birgit Schatz (G) regte an, zunächst mit einer Kennzeichnung von Konsumgütern zu beginnen.

"Verblassen" von Kassabons: Ausschuss sucht nach Lösungen

Auf das Problem der mit Zeitablauf immer schlechter werdenden Lesbarkeit von Kassabons machte Abgeordnete Birgit Schatz (G) in einem Entschließungsantrag aufmerksam. Belege, die mit Thermotransferdruckern hergestellt werden, würden vielfach schon wenige Monate nach ihrer Ausstellung verblassen, sodass aus dem Kauf resultierende Ansprüche mangels Lesbarkeit nicht mehr geltend gemacht werden können, gab Schatz zu bedenken. Sie drängte deshalb auf eine gesetzliche Verpflichtung für den Handel, Thermotransferpapier mit einer garantierten Lesbarkeit von mindestens fünf Jahren zu verwenden.

Einigkeit bestand hinsichtlich der Notwendigkeit, Lösungen zu finden. In diesem Sinn fasste der Ausschuss auf Initiative der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und Johann Maier (S) einstimmig den Beschluss, Stellungnahmen der Sozialpartner einzuholen, und vertagte den Antrag.   

Vom Privatkonkurs bis zum Zuchtbullen: Aussprache mit Karl

Im Rahmen einer Aussprache konfrontierten die Abgeordneten des Ausschusses schließlich Justizministerin Beatrix Karl mit aktuellen Problemen des Konsumentenschutzes, wobei sich der Bogen der Themen vom Privatkonkurs über das Cold Calling bis hin zur Fruchtbarkeit von Zuchtstieren spannte.

So berichtete etwa Abgeordneter Johann Maier (S), dass trotz der Cold-Calling-Regelung der "Telefonterror" ungehindert weitergehe, wobei es den meist vom Ausland aus operierenden Call Centern vor allem darum gehe, durch Benachrichtigung über vermeintliche Gewinne bei Glückspielen an die Daten der VerbraucherInnen zu kommen. Handlungsbedarf ortete der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ auch im Zusammenhang mit Inkasso-AnwältInnen – Maier sprach von "Abzock-AnwältInnen" –, die Geldbußen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads einfordern. Justizministerin Karl trat im Fall des Cold Callings für eine Lösung auf europäischer Ebene ein und kündigte bezüglich der Inkasso-AnwältInnen eine Verschärfung des Urheberrechts nach deutschem Vorbild an.

Von Abgeordneter Birgit Schatz (G) auf den Privatkonkurs angesprochen verwies die Ministerin auf Verhandlungen mit dem Sozialministerium, erteilte der von Minister Hundstorfer und den Schuldnerberatungsstellen geäußerten Forderung nach Restschuldbefreiung ohne Mindestquote eine Absage. Vorstellbar war für Karl allerdings, dass außerordentliche Ereignisse wie Schicksalsschläge als Billigkeitsgrund bei der Entschuldung gewertet werden.

Die konsumentenschutzrechtliche Seite des Verkaufs von Zuchtstieren, die sich dann als unfruchtbar erweisen, wurde von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B) zur Sprache gebracht. Ministerin Karl konnte sich zwar nicht dem Vorschlag einer Verpflichtung des Verkäufers zur Untersuchung des Bullen anschließen, meinte aber, ein Check durch den Tierarzt wäre empfehlenswert, zumal den Verkäufer in jedem Fall die verschuldensunabhängige Gewährleistungspflicht trifft.

Die Ministerin nahm die Aussprache ferner zum Anlass, die Abgeordneten über die Entwicklung beim europäischen Kaufrecht zu informieren. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission, über den die Verhandlungen im Dezember beginnen werden, enthalte vor allem ein eigenes fakultatives Regelungswerk für grenzüberschreitende Verträge, berichtete sie und zeigte sich grundsätzlich skeptisch. Es stelle sich die Frage, ob man ein 28. Kaufrecht zusätzlich zu den 27 Kaufrechten der EU-Mitgliedsstaaten überhaupt brauche, gab sie zu bedenken. Auch bestehe die Gefahr, dass der stärkere Vertragspartner dem schwächeren das diesem unbekannte europäische Vertragsrecht aufoktroyiere. Abgeordneter Johann Maier (S) pflichtete der Ministerin bei und bezeichnete ein eigenes EU-Regelwerk als falschen Ansatz, grenzüberschreitende Kaufverträge zu fördern, zumal die Problematik seiner Meinung nach weniger in der fehlenden Harmonisierung, sondern vielmehr in der Frage liege, wie man seine Ansprüche im Ausland durchsetzen könne.

(Schluss Konsumentenschutzausschuss)