Parlamentskorrespondenz Nr. 1174 vom 01.12.2011

Zahnärztliche Assistenz wird ein eigener Gesundheitsberuf

Gesetzliche Grundlage für neue Psychodrogen geschaffen

Wien (PK) – Im zweiten Teil des Gesundheitsausschusses beschlossen die Abgeordneten einstimmig ein Zahnärztliches Assistenz-Gesetz, durch das ein neuer Gesundheitsberuf geschaffen wird, sowie ein "Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Substanzen". Die Zustimmung aller Fraktionen fand auch ein Fünf-Parteien-Antrag, in dem die österreichische Position hinsichtlich der Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote neuerlich bekräftigt wird. Alle anderen auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.

Beruf der Zahnärztlichen Assistenz wird gesetzlich geregelt

Da die Tätigkeit und Ausbildung von zahnärztlichen Ordinationshilfen in Österreich bislang nicht gesetzlich geregelt war, legte die Regierung einen Entwurf für ein Zahnärztliches Assistenz-Gesetz vor, der im Ausschuss in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags einstimmig angenommen wurde. Damit wird nicht nur ein eigener Gesundheitsberuf geschaffen, sondern außerdem auch sichergestellt, dass AbsolventInnen des neu geschaffenen Lehrberufs Zahnärztliche Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Die Prophylaxeassistenz wird dabei als erweiterte Qualifikation der Zahnärztlichen Assistenz normiert und kann durch Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden.

Das Berufsbild der Zahnärztlichen Assistenz umfasst laut vorliegendem Entwurf Assistenzleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen einschließlich der Organisation der zahnärztlichen Ordination. Eine freiberufliche Ausübung der Zahnärztlichen Assistenz ist nicht vorgesehen, die Absolvierung einer dreijährigen dualen Ausbildung (mit 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis) notwendige Voraussetzung. Die Novellierung der einschlägigen berufsspezifischen Normen nimmt man außerdem zum Anlass, um den seit Erlassung des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes entstandenen Änderungsbedarf im zahnärztlichen Berufs- und Kammerrecht sowie zwischenzeitlich erlassenes Unionsrecht umzusetzen.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) gratulierte dem Minister zu dem Entwurf, der als Meilenstein im Bereich der Gesundheitsberufe angesehen werden kann.

Auch Bundesminister Alois Stöger zeigte sich erfreut über die neuen Regelungen, weil es damit erstmals gelungen sei, eine gesetzliche Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen – ein Beruf, der vorwiegend von Frauen ausgeübt wird – zu schaffen, und weil damit ein Hilfsberuf zu einem Gesundheitsberuf aufgewertet wird.

Gesetzliche Regelung für neue psychoaktive Substanzen beschlossen

Von den Vertretern aller Parteien positiv bewertet und einstimmig beschlossen wurde sodann ein " Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit neuen Psychoaktiven Substanzen ". Damit liegt erstmals eine gesetzliche Regelung vor, die es erlauben soll, der Erzeugung, der Inverkehrbringung und dem Handel mit "legalen Alternativen" zu international kontrollierten Suchtmitteln adäquat zu begegnen. Da die gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums solcher Forschungschemikalien weitestgehend unerforscht sind, nehmen die vorwiegend jungen KonsumentInnen nicht unwesentliche Gesundheitsrisiken auf sich.

Die vorliegende Gesetzesinitiative sieht dabei nicht nur die Schaffung justizstrafrechtlicher Tatbestände vor, durch die Erzeuger und Händler von "Legal Highs" abgeschreckt bzw. zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern ermöglicht der Exekutive auch raschen Zugriff auf die Substanzen: Die Polizei soll diese schließlich auch dann einziehen können, wenn keine bestimmte Person wegen einer der nunmehr vorgesehenen Straftaten verfolgt oder verurteilt werden kann. Eine Beschlagnahmung ist allein dann unzulässig, wenn der Verfügungsberechtigte einen rechtmäßigen Verwendungszweck glaubhaft machen kann und Gewähr dafür bietet, dass die Substanz nicht zur Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im oder am menschlichen Körper verwendet wird. Der Gesundheitsminister soll außerdem durch Verordnung festlegen können, auf welche Substanzen die Maßnahmen des gegenständlichen Gesetzes anzuwenden sind. Um die rasche Fluktuation immer neuer Arten zu unterbinden und den diesbezüglichen Markt zu entschleunigen, werde es außerdem möglich sein, im Sinne einer "generischen Definition" ganze chemische Verbindungsgruppen zu erfassen, so die Intention des Entwurfs. Eine Unterstellung der Substanzen unter das Suchtmittelgesetz erfolgt nicht, denn damit ginge, wie der Entwurf ausführt, nicht nur eine Kriminalisierung der Erzeuger und Händler, sondern auch der vielfach jugendlichen KäuferInnen einher.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach von einer sehr wichtigen gesetzlichen Regelung, wodurch Österreich ein Vorreiter in diesem Bereich sein wird. Es gehe primär um den Schutz vor allem von Jugendlichen, die derartige neue chemische Stoffe in Geschäften oder im Internet erwerben. Wichtig war ihm auch – ebenso wie Abgeordnetem Erwin Rasinger (V), das nicht die KonsumentInnen kriminalisiert werden, sondern jene Personen, die die Produkte erzeugen und vertreiben.

Bundesminister Alois Stöger wies darauf hin, dass bei der Ausarbeitung des Entwurfs sehr eng mit dem Justiz- und Innenressort zusammengearbeitet wurde, da diese zwei Ministerien auch entscheidende Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes haben.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags beschlossen, der die Möglichkeit vorsieht, dass Zollbehörden verdächtige Produkte vorläufig sicherstellen können. Abgestimmt wurde auch über vier Entschließungsanträge der Opposition, die alle abgelehnt wurden: In einem FPÖ-Antrag wurde auf die gefährlichen Substanzen Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und Gamma-Butyrolacton (GBL), auch als "liquid ecstasy" bekannt, hingewiesen. Die Antragsteller forderten eine bessere Information der Öffentlichkeit sowie eine strenge Beschränkung der Abgabe. Für ein sofortiges Verbot von "Lava red" und "Monkey go bananas" sprachen sich die beiden B-Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner in einem Entschließungsantrag aus. Diese beiden Drogen, die aus verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen und Aromastoffen bestehen und eine viel stärkere Wirkung als Cannabis zeitigen, gelte es nach dem Suchtmittel- und nicht nur nach dem Arzneimittelgesetz zu verbieten, heißt es in der Begründung. Nicht die erforderliche Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem gefordert wurde, dass bei Medikamenten, die in der Lage sind, Sucht zu erzeugen, ein dementsprechender Warnhinweis "suchterzeugend" auf der Verpackung aufgedruckt wird, analog zu dem bereits bestehenden Warnhinweis "beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit".

Parteien unisono für Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote

Die Bundesregierung wird in einem  - einstimmig beschlossenen - Fünf-Parteien-Entschließungsantrag ersucht, die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote vehement zu verteidigen, weiterhin durch wissenschaftliche Argumente zu untermauern und alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Gerichtshof auszuschöpfen, damit auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut werden. Es müsse auch sichergestellt werden, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Vorsorgeprinzip konsequent anwendet und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten gleichwertig berücksichtigt werden. Überdies wird die Regierung aufgefordert, weiterhin auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen; im Sinne des Schutzes einer gentechnikfreien Landwirtschaft eine unabhängige und dem Vorsorgeprinzip verpflichtete Risikoforschung im Bereich der Agro-Gentechnik in Österreich zu fördern und weitere Forschungsprojekte in Auftrag zu geben sowie auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass das Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird. Als miterledigt galt somit ein Antrag der Grünen, in dem ebenfalls die Beibehaltung der Gentechnik-Anbauverbote gefordert wurde.

Auf der Agenda standen noch vier weitere Oppositionsanträge, die jedoch keine Zustimmung fanden: Die Grünen traten für ein nationales Anbauverbot der umstrittenen Gentechnik-Kartoffel "Amflora " des deutschen Chemie-Konzerns BASF ein, die am 2. März 2010 die Genehmigung der Europäischen Kommission erhalten hat. Dieses Ansinnen war auch Inhalt eines BZÖ-Entschließungsantrags, in dem die Antragsteller sich auch für das Verbot drei weiterer von Seiten der EU-Kommission neu zugelassener genetisch veränderter Maissorten aussprachen. Geht es nach den Grünen, so soll die Europäische Kommission weiters dazu aufgefordert werden, ihren Vorschlag betreffend Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten über den "Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet" dahingehend zu verändern, dass Länder, Kommunen und Regionen ein unumstößliches und juristisch nicht anfechtbares Recht erhalten, sich als gentechnikfrei zu deklarieren. Dringend erforderlich wäre auch die Implementierung einer strengeren und wissenschaftlich fundierten Risikoprüfung auf EU-Ebene, um mittel- und längerfristige Umwelt- und Gesundheitsgefahren auszuschließen. Überdies sollte sich die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen auf EU-Ebene für die Aufrechterhaltung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Futter- und Lebensmittel einsetzen.

Abgeordneter Johann Maier (S) freute sich darüber, dass ein gemeinsamer Antrag in Sachen Gentechnik zustande gekommen ist. Den G-Antrag bezüglich Verbot der Kartoffelsorte Amflora werde seine Fraktion ablehnen, da der Gesundheitsminister in dieser Frage bereits reagiert habe. Nicht unterstützen könne er auch die Forderung der Grünen nach Einführung einer Nulltoleranzgrenze. Auch in diesem Bereich habe Österreich bereits gehandelt und eine 0,1%-Grenze, die technisch noch nachweisbar ist, festgelegt.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) hielt es für äußerst bedenklich, dass die Lobbyisten der Industrie offensichtlich immer mehr Einfluss in Brüssel gewinnen und Lösungen in der Frage der Gentechnik seit Jahren verhindern. Er verteidigte sodann seine Forderung nach Etablierung einer Nulltoleranzgrenze bei Futtermitteln, da nicht zugelassene Konstrukte nicht toleriert werden sollten.

Bundesminister Alois Stöger dankte den VertreterInnen aller Parteien für den gemeinsamen Entschließungsantrag, weil dadurch der Regierung der Rücken gestärkt werde und Österreich mit einer einheitlichen Stimme sprechen könne. Was die Mohnsorte 810 betrifft, so gebe es dazu keine Zustimmung aus Österreich. (Schluss Gesundheitsausschuss)