Parlamentskorrespondenz Nr. 1196 vom 06.12.2011

Abgeordnete für schärfere Kontrollen bei Abgabe von Laserpointern

Initiative gegen gesundheitsgefährdenden Schmuck und Tätowiermittel

Wien (PK) – Die nächsten Punkte der heutigen Tagesordnung des Nationalrats betrafen Angelegenheiten des Konsumentenschutzes. So wird die Verbraucherkreditrichtlinie in das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz aufgenommen, die Abgeordneten treten in einer Entschließung für strengere Maßnahmen beim Verkauf von Laserpointern ein und warnen vor zu hohem Schwermetallgehalt in (Kinder-)Schmuck; in Tätowierfarben und Tätowiermittel sollen gesundheitsgefährdende Stoffe zurückgedrängt werden.

Einstimmig passierte zunächst der Gesetzesantrag der Koalitionsparteien den Nationalrat, mit dem Anpassungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz vorgenommen werden. So wird etwa die bisher nicht berücksichtigte Verbraucherkreditrichtlinie in den Anhang des Gesetzes aufgenommen.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sah die Konsumentenrechte durch den vorliegenden Entwurf gestärkt, weshalb er für die Annahme der Vorlage plädierte, da sie eine wichtige legistische Unterstützung gegen diverse "Telefonterroristen" darstelle. Zudem sprach er sich für eine engere internationale Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherorganisationen aus.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) schloss sich ihrem Vorredner vollinhaltlich an und trat gleichfalls für die Annahme des geplanten Gesetzes ein.

Auch die Oppositionsabgeordneten Josef JURY (F) und Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprachen sich für den Entwurf aus, der auch von V-Mandatar Johann HÖFINGER goutiert wurde.

Laserpointer: Abgeordnete wollen strengere Kontrollen und eine europaweite Lösung

In einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag sprechen sich die Abgeordneten angesichts des Gefahrenpotentials, das Laserpointer in sich bergen, für schärfere Kontrollen des Verbots aus, Laserpointer ab der Klasse 3 an Letztverbraucher abzugeben. Außerdem soll die Regierung prüfen, ob der bestimmungswidrige Gebrauch von starken Laserpointern durch Privatpersonen wie die Verwendung einer Waffe bestraft werden könnte, und sich auf EU-Ebene für ein Verbot bzw. eine Verkehrsbeschränkung für nicht handelsübliche Laserpointer einsetzen.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) erläuterte die Hintergründe der in Aussicht genommenen Maßnahme. Es gebe eine Reihe Besorgnis erregender Zwischenfälle, auf die es entsprechend zu reagieren gelte, wie es generell eine gesamteuropäische Lösung dieses Problems bräuchte.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) unterstrich die Ausführungen seines Vorredners und trat gleichfalls für die Annahme der Vorlage ein, was auch für die europäische Ebene anzustreben sei.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) wies gleichfalls auf die Gefährlichkeit der genannten Laserpointer hin und schloss sich seinen Vorrednern hinsichtlich der Unterstützung der Vorlage an.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) erklärte, auch ihre Fraktion unterstütze das Anliegen und trete gleichfalls für eine europaweite Lösung der Problematik ein.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) unterstützte das Verbot der Laserpointer, kritisierte aber den Alleingang der Regierungsparteien beim vorliegenden Abänderungsantrag.

Schwermetalle in Schmuck und gesundheitsgefährdende Stoffe in Tätowiermittel reduzieren

Die Abgeordneten stimmten in weiterer Folge der Sitzung einhellig in Form eines Entschließungsantrags dafür, sich in der EU für Schwermetallgrenzwerte bei Schmuck einzusetzen.

Mittels einer Entschließung plädieren die Abgeordneten dafür, gesundheitsgefährdende Stoffe in Tätowierfarben und Tätowiermittel zurückzudrängen und treten in diesem Sinne für entsprechende Initiativen auf EU-Ebene ein. Die Entschließung passierte das Plenum ebenfalls einstimmig.

Keine Mehrheit fand jedoch die Entschließung des BZÖ, wonach sämtliche Produkte, die mit einem RFID-Chips ausgestattet sind, zu kennzeichnen sind.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) warnte vor den Gefahren durch Mikrochips, die zur Diebstahlsicherung von Waren eingesetzt, aber an der Kassa nicht deaktivierte werden, und befürchtete Datenmissbrauch. Er beklagte, der entsprechende Antrag werde nur deshalb abgelehnt, weil er von der Opposition kommt. 

Abgeordnete Ruth BECHER (S) erinnerte an die zunehmende Bedeutung von Tätowierungen, sprach von gesundheitlichen Risiken und sah insbesondere Handlungsbedarf auf internationaler Ebene.  

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) begrüßte namens ihrer Fraktion die Anträge betreffend Tätowierfarben und Schwermetallgrenzwerte bei Schmuck. Positiv äußerte sie sich auch zum Antrag hinsichtlich Minichips, wobei sie ausdrücklich Kennzeichnung und Deaktivierung an der Kasse forderte.

Abgeordneter Michael PRASSL (V) verwies auf Untersuchungen in Deutschland, die Hinweise auf gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe in vielen gebräuchlichen Tätowiertinten ergeben haben. Jugendliche täten im Hinblick auf ihre Gesundheit insgesamt besser daran, auf Tätowierungen zu verzichten, meinte er.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) widmete sich dem Thema der RFID-Chips, die viele Großhandelsketten bereits einsetzten. Der Kunde sei sich oft nicht bewusst, dass Daten aus den Chips über weite Entfernung gelesen werden können und er nichts über die Speicherung dieser Daten erfahre. Das BZÖ habe deshalb einen Antrag zur Regelung des Datenschutzes bei solchen Chips eingebracht, der im Konsumentenschutzausschuss leider abgelehnt worden sei. Er brachte daher einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der darauf abzielt, dass RFID-Chips bereits an der Kasse deaktiviert werden müssen, falls nicht ein ausdrücklicher anderslautender Kundenwunsch bestehe.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) befasste sich mit der Problematik von Schwermetallen in Modeschmuck, die ein weithin unbekanntes und zu wenig beachtetes Problem darstellten. Es gebe für diese keine ausreichenden Regelungen, obwohl bekannt sei, dass besonders Blei schon in geringsten Mengen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen könne. Der Produktsicherheitsbeirat werde heuer noch Empfehlungen zu dieser Frage verabschieden, betonte er.

Auch Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) verwies auf die schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Blei und auf das Beispiel Dänemarks, das ein vollständiges Verbot solcher Schmuckstücke durchgesetzt habe. Er hielt fest, dass fachgerecht durchgeführte Tätowierungen an sich nicht gefährlich seien, ein Risiko bestehe aber durch manche Tätowierfarben, deshalb müsste die entsprechende Kennzeichnungsverordnung geändert werden. Man werde daher auch diesen Antrag unterstützen.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) bedauerte, dass es zu keiner Einigung über die Frage von RFID-Chips gekommen sei und hielt fest, es sei wichtig, dass der betreffende Antrag nochmals im Ausschuss für Konsumentenschutz eingebracht werde. Man werde zweifellos eine Lösung finden können, die den jeweiligen Interessen Rechnung trage.

(Fortsetzung Nationalrat)


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