Abgeordnete begrüßen das Bildungsvolksbegehren im Parlament
Sonderausschuss für Bildungsreform, modulare Oberstufe beschlossen
Wien (PK) – Nach der Fragestunde mit der Finanzministerin stellte die Bildungs- und Schulpolitik den ersten großen Themenkomplex der heutigen 141. Nationalratssitzung dar. Zunächst wurde das von insgesamt 383.724 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte "Bildungsvolksbegehren" mit zwölf Forderungen für ein modernes Bildungssystem in Österreich (1647 d.B.) in Erste Lesung genommen und nach einer lebhaften Debatte einstimmig beschlossen, einen 26-köpfigen Ausschuss zur weiteren Behandlung der "Bildungsinitiative" einzusetzen. Das von vielen Rednern aus allen Fraktionen und Unterrichtsministerin Claudia Schmied ausdrücklich begrüßte Volksbegehren zielt auf eine adäquate Frühförderung von Kindern, ein flächendeckendes Angebot an elementarpädagogischen Einrichtungen, auf die Abschaffung des sogenannten "Sitzenbleibens", ein ausreichendes Angebot an Ganztagsschulen und auf eine Stärkung der Erwachsenenbildung. Alle Debattenredner dankten den Initiatoren des Volksbegehrens, gratulierten ihnen zu ihrem Erfolg und gaben ihrer Freude auf die parlamentarische Arbeit an einer zukunftsorientierten Reform des Bildungssystems Ausdruck.
Im Anschluss an diese Erste Lesung debattierte das Plenum die Ergebnisse einer Parlamentarischen Enquete zum Thema "Werteerziehung durch Religions- und Ethikunterricht in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft" (III-234 d.B.) und forderte Ministerin Schmied mehrheitlich dazu auf, Modelle für einen Ethikunterricht auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
Einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Lehrgängen zur Basisbildung in Grundkompetenzen für Erwachsene sowie zum kostenlosen Nachholen des Pflichtschulabschlusses (1511 d.B.) stimmten die Abgeordneten einhellig zu. Eine mit S-V–Mehrheit beschlossene Novelle zum Schulorganisationsgesetz (1617 d.B.) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die modulare Oberstufenreform, die das Ziel verfolgt, die SchülerInnen in ihren Begabungen individueller zu fördern und das "Sitzenbleiben" wo möglich zu vermeiden. Außerdem wird der Schulversuch zur Integration behinderter SchülerInnen in die Polytechnische Schule in das Regelschulwesen übernommen. Mehr kreative und musische Bildung in ganztägigen Schulen und in der Neuen Mittelschule befürworteten Abgeordnet aller Fraktionen und verabschiedeten diesbezügliche Entschließungen auf Basis der Anträge 1787/A(E) und 1794/A(E) einstimmig.
Vor Eingang in die Tagesordnung kündigte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer eine kurze Debatte über die Beantwortung der Anfrage der Grünen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend "Missverstandenen Dialog: ÖVP/SPÖ unterstützen das Internationale König-Abdullah-Bin-Abdulaziz Zentrum für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog" an. Ein weitere Kurzdebatte gilt der Beantwortung einer BZÖ-Anfrage durch die Justizministerin zur Anzeige gegen Abgeordneten Gerald Grosz und das Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses in Bezug auf seine Tätigkeit im ÖBB-Unterausschuss des Rechnungshofs.
Volksbegehren sorgt für Reformdynamik – Sonderausschuss beschlossen
Abgeordneter Elmar MAYER (S) bedankte sich einleitend bei den Initiatoren des Volksbegehrens, weil gerade in Bildungsfragen eine breite Unterstützung durch die Bevölkerung wichtig sei. Außerdem sprach Mayer seine Anerkennung dafür aus, dass das Thema höchst seriös aufbereitet und schließlich von fast 400.000 Menschen unterstützt wurde. Erfreulich sei zudem, dass die Bildungssprecher aller Fraktionen in einer sehr konstruktiven Weise rasch darüber einig wurden, wie nun mit dem Volksbegehren weiter umgegangen werden soll. Die einzelnen Punkte werden in fünf Themenblöcke zusammengefasst und in der Folge jeweils unter Beiziehung von Experten ausführlich diskutiert werden, informierte Mayer. Dafür soll ein besonderer Ausschuss eingerichtet werden, erläuterte der Redner, der diesbezüglich einen Fünf-Parteien-Antrag einbrachte. Primäres Ziel sei es für ihn, das Bildungsniveau zu heben, wobei gleichzeitig die soziale Durchlässigkeit gewährleistet sein müsse. Dafür brauche es aber auch ausreichend qualifizierte und bis in die Zehenspitzen motivierte Lehrerinnen und Lehrer. Dies gehe nicht ohne ein neues Dienstrecht, das talentierte junge Menschen motiviere, in den Lehrberuf einzusteigen, forderte Mayer.
Die Erörterung des Volksbegehrens "Bildungsinitiative" sei auch Ausdruck dafür, dass die Instrumente der direkten Demokratie sehr ernst genommen werden, konstatierte Abgeordneter Werner AMON (V). Auch er wies darauf hin, dass heute die Einrichtung eines besonderen Ausschusses beschlossen werden soll, in dem sich die Abgeordneten ausführlich mit den Inhalten des Volksbegehrens auseinandersetzen werden. Zudem werde man sich darum bemühen, nach Ende der umfassenden Beratungen eine gemeinsame Entschließung zu verabschieden. Auch wenn es in der Bildungspolitik oftmals den Ruf nach dem ganz großen Wurf gibt, so halte er dies für eine Illusion, gab Amon zu bedenken. Wichtiger sei es seiner Meinung nach, einen wichtigen Schritt nach dem anderen zu machen, um am Schluss ein gutes und stimmiges Ergebnis zu haben.
Auch Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) zollte den Initiatoren des Volksbegehrens Anerkennung für deren Arbeit, weil es dazu beigetragen hat, dass die Bildungspolitik endlich wieder ernster genommen wird. Generell unterstütze er ausdrücklich den Einsatz von direktdemokratischen Instrumenten, die allerdings noch viel stärker ausgebaut werden sollten. Er fürchte nämlich, dass aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage auch das Volksbegehren "Bildungsinitiative" ein ähnliches Schicksal wie zahlreiche andere erleiden wird, nämlich die "Schubladisierung". Seine Partei trete daher dafür ein, dass etwa Initiatoren von erfolgreichen Volksbegehren ein Rederecht im Hohen Haus erhalten. Generell wünsche er sich, dass eine verbindliche Volksabstimmung durchgeführt werden muss, wenn Volksbegehren von 4 % der Wahlberechtigten unterstützt werden. Das jeweilige Ergebnis sollte dann verbindlich von der Regierung umgesetzt werden müssen, wenn 30 % der Bevölkerung dafür sind, forderte Strache. Was die Inhalte angeht, so gebe es natürlich aufgrund des hohen Migrantenanteils (in Hernalser Hauptschulen bis zu 91 %) massive Probleme, meinte Strache, die dringend gelöst werden müssen. Um auf die Sprachprobleme von Kindern mit Migrationshintergrund besser eingehen zu können, sollte nach Ansicht der FPÖ eine verpflichtende Deutsch-Vorschule ab dem fünften Lebensjahr eingeführt werden.
Abgeordneter Harald WALSER (G) schloss sich der Meinung des Genetikers Markus Hengstschläger an, der der Ansicht ist, dass das österreichische Schulsystem die Talente kaputt mache. Was das Ergebnis des Volksbegehrens "Bildungsinitiative" angeht, so könne es angesichts der Umstände, unter denen es stattgefunden hat, und der grassierenden Politikverdrossenheit nur als sensationell bezeichnet werden, meinte der G-Mandatar. Im Gegensatz zum Kollegen Amon sei er überzeugt davon, dass die Bildungspolitik dringend einen großen Wurf brauche, und dass dies bei gemeinsamer Anstrengung auch möglich ist. Grundbedingung sei für ihn dabei, dass jedes Kind in Österreich die gleichen Chancen haben soll.
"Bildung bestimme die Zukunft jedes einzelnen Menschen und somit der Gesellschaft und des Wohlstands eines Landes", zitierte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) einen der Kernsätze des Bildungsvolksbegehrens. Dieses direktdemokratische Instrument wurde von nahezu 400.000 Bürgern genützt, um auf Probleme im Bildungssektor hinzuweisen, der absolut reformbedürftig ist. Neben gut ausgebildeten und motivierten Lehrern brauche es ein System, in dem Talente und Stärken gefördert und Schwache nicht zurückgelassen werden. Obwohl Österreich eines der teuersten Schulsysteme der Welt hat, werden nur mittelmäßige Resultate erzielt, zeigte Haubner auf. Sie selbst habe das Volksbegehren unterschrieben, da viele Punkte mit den Vorschlägen des BZÖ übereinstimmten und weil damit ein Signal gegen den bildungspolitischen Stillstand von SPÖ und ÖVP gesetzt wird. Wichtig war Haubner vor allem die Stärkung der Schulautonomie, eine Trennung von pädagogischer und administrativer Leitung, die Beseitigung von Mehrgleisigkeiten, die Schaffung klarer Zuständigkeiten, die Einführung eines einheitlichen und leistungsorientierten Besoldungsrechts für Lehrer sowie eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Pädagogen.
Bundesministerin Claudia SCHMIED rief dazu auf, sich gemeinsam einer Kultur des Gelingens im Bereich der Bildungspolitik zu verschreiben. Durch die öffentliche Debatte sei sehr viel Dynamik in die Bildungspolitik gekommen, wovon auch viele Projekte profitiert hätten. Erfreut zeigte sich die Ministerin auch, dass es gemeinsam gelungen sei, einen Fahrplan über die weitere Behandlung der wichtigen Themen der Bildungspolitik im Hohen Haus zu vereinbaren und eine fundierte inhaltliche Diskussion mit ExpertInnen ermöglicht werde.
Vehement wies Ministerin Schmied den Vorwurf ihrer Vorrednerin zurück, in der Bildungspolitik herrsche Stillstand, mittlerweile seien 45 Regierungsvorlagen erarbeitet worden und eine Fülle von Maßnahmen gesetzt worden. Das Jammern müsse endlich beendet werden, forderte Schmied, eine positive Stimmung und der Blick in die Zukunft seien notwendig. Mit Nachdruck verlangte die Unterrichtsministerin einmal mehr eine Bundeskompetenz für die Bildung in Gesetzgebung und Vollziehung.
Die Forderung des Volksbegehrens nach autonomen Schulen möchte die Ministerin durch den Begriff "eigenverantwortlich" ersetzt sehen, denn es sei wichtig, die Bedingungen der Möglichkeit zur Selbstverantwortung zu realisieren. In diesem Zusammenhang verwies Schmied auf die im Regierungsprogramm verankerte Abschaffung der Bezirksschulräte und bezeichnete einmal mehr die ganztägige gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen als ihr Ziel.
Beim Thema Aufwertung des Berufs der PädagogInnen, machte die Bundesministerin darauf aufmerksam, dass die Stärkung der Pädagogischen Hochschulen im Regierungsprogramm verankert sei und das neue Dienst- und Besoldungsrecht ein zentrales Reformprojekt dieser Bundesregierung sein müsse. Deshalb brauche es eine Position der Bundesregierung, bevor sie in Verhandlungen gehe, zeigte sich die Ministerin beharrlich.
Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) gratulierte einleitend den Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens, denn durch sie sei es zu einer sachlichen und konstruktiven Debatte über die Bildungspolitik gekommen. Der Leitgedanke des Volksbegehrens, die Erkenntnis, dass es bei der Bildung um die Zukunft der Gesellschaft insgesamt und um den wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes geht, sollte im Sonderausschuss zu einem parteiübergreifenden Grundkonsens führen und eine offensive Bildungspolitik ermöglichen, betonte Abgeordnete Kuntzl.
Des Weiteren verwies Kuntzl auf die einzelnen Themenbereiche des Bildungsvolksbegehrens, konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung aber auf die Hochschulen und zeigte sich erfreut, dass trotz Sparpakets verstärkt in die Hochschulen investiert werde. Sie sah es als gesellschaftspolitischen Auftrag, eine offensive Hochschulpolitik zu betreiben, und nicht auf Talente zu verzichten. "Wir können uns das nicht leisten, und wir wollen uns das nicht leisten!" Schließlich würdigte die Rednerin noch die Leistungen des Mitinitiators Hannes Androsch, in dessen Amtszeit als Finanzminister die Weichen für die Entwicklung und Öffnung der Hochschulen gestellt worden seien.
Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) bedankte sich für die vielen Verbesserungsvorschläge der Bildungspolitik nicht nur durch das Volksbegehren, sondern auch durch andere Initiativen. Vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung sollte die Autonomie der Institutionen erreicht werden, konstatierte die Abgeordnete und zeigte sich kritisch gegenüber der Fülle an Schulgesetzen. Diesbezüglich forderte Cortolezis-Schlager die Ministerin auf, nach der Formel 1:2 für jedes neue Schulgesetz zwei administrative Erschwernisse abzuschaffen, um den Schulen den nötigen Freiraum zu geben.
Des Weiteren urgierte Cortolezis-Schlager die Einsetzung von Experten als Lehrkräfte und einen engen Zusammenhalt zwischen den Universitäten, den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen. Die Studienbedingungen müssten verbessert werden durch studienplatzbezogene Finanzierung, durch Zugangsmanagement und Auswahlverfahren in der Autonomie der Hochschulen, erklärte die Rednerin.
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) bezeichnete das Ergebnis des Bildungsvolksbegehrens als "achtbaren Erfolg" und begrüßte die Einsetzung des besonderen Ausschusses aufgrund der Einbindung von Experten und der "enqueteartigen" Abhaltung desselben, obwohl sich im Parlament schon sechs Ausschüsse mit Fragen der Bildung auseinandersetzen würden.
Die Mehrgleisigkeit im Schulverwaltungsbereich müsse rasch abgestellt werden, deshalb solle es eine einzige Kompetenz, gleich, ob Bundes- oder Länderkompetenz, geben, meinte Rosenkranz. Die Kritik der Freiheitlichen am Inhalt des Volksbegehrens machte der Redner am Punkt der ganztägigen Betreuung fest. Er sei für ganztägige Betreuung ohne Zwang, die Eltern sollten die Möglichkeit der Wahl der Schulform für ihr Kind haben. Zudem würde die FPÖ für eine Vielfalt an Schultypen eintreten, betonte Rosenkranz.
Eine Lanze brach der Abgeordnete für die Lehrergewerkschafter und deren Interesse an einer inhaltlichen und konstruktiven Debatte. Abschließend verwies Rosenkranz auf die Tatsache, dass rund 10 % der Abgeordneten aus dem Lehrberuf kommen, und wohl deshalb dieses Volksbegehren sehr ernst genommen werde.
Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bezeichnete als Motiv des Bildungsvolksbegehrens die Sorge und den Unmut über Defizite im Bildungssystem. Zudem liege es in der Verantwortung der Politik, der Jugend mehr Chancen als bisher zu bieten. Mit Minister Töchterle zeigte sich Grünewald einig hinsichtlich des Bildungsbegriffes, der nicht auf die bloße Ausbildung reduziert werden könne. Die Universität müsse als Ort der Reflexion und der kritischen Auseinandersetzung mit den Problemen der Gesellschaft erhalten bleiben und aus den Studien dürften keine "Windhunderennen" werden, die in kürzester Zeit zu absolvieren wären. Zur Situation der Universitäten meinte Grünewald, er sehe es als Gefahr, wenn diese die Zahl der Studierenden verringerten, und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass es nicht das Ziel der Bundesregierung sei, die Studierendenzahlen zu halbieren.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) erläuterte, dass das Ergebnis des Bildungsvolksbegehrens trotz der Wichtigkeit seines Inhalts nicht als Erfolg, sondern mit 383.000 Unterschriften eher als "Flop" zu bezeichnen sei. Als Gründe für das schlechte Ergebnis nannte Petzner die Befürchtung der Bevölkerung einer parteipolitischen "Schlagseite" sowohl des Volksbegehrens als auch der Initiatoren von Seiten der SPÖ.
Als weiteren Grund für den Misserfolg des Volksbegehrens führte Petzner die Forderung nach einer systematischen Abschaffung des Sitzenbleibens und einem Ende der Nachhilfe an. Schließlich sah der Abgeordnete das Vertrauen der Bevölkerung in das Instrument des Volksbegehrens als nicht mehr gegeben. Deshalb trete das BZÖ für verpflichtende Volksabstimmungen ab einer gewissen Anzahl von Unterschriften für Volksbegehren ein, sagte Petzner.
Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE begrüßte das Volksbegehren und meinte zu den Zielen von Bildung, dass es in der Verantwortung der Politiker liege, diese Ziele mit zu formulieren und sie durchzusetzen, dass aber die Wege zu den Zielen den Bildungsinstitutionen freigegeben werden sollten.
Einig zeigte sich Töchterle mit Ministerin Schmied darin, dass die Institutionen, die an der Lehrerbildung arbeiten, dies auch weiterhin in enger Zusammenarbeit tun sollen. Für selbstverständlich hielt es der Minister auch, dass PädagogInnenausbildung wissenschaftsbasiert erfolgen müsse, weshalb die Einbindung der Universitäten in die PädagogInnenbildung Neu unumgänglich sei.
Zur Finanzierung der Hochschulen meinte der Minister, dass trotz der schwierigen Zeiten mehr Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stünden, trotzdem brauche es eine Studienplatzfinanzierung und Zugangsregelungen, wobei Studierwillige nicht vom Studium abgehalten, sondern in ihren Entscheidungen gelenkt werden sollen, um Fächer mit mehr Zukunftsaussichten zu besuchen. Für unumgänglich hält es Minister Töchterle jedoch, den privaten Anteil an der Hochschulfinanzierung zu erhöhen, der im internationalen Vergleich in Österreich sehr niedrig sei.
Zu unterstützen seien auch die Punkte des Volksbegehrens betreffend lebenslanges Lernen sowie bessere soziale Durchmischung der Studierenden und Akademikerquote. Hierzu fügt Minister Töchterle an, dass alle Berufe zu achten seien und nicht jedes gelingende Leben durch eine Universität gehen müsse.
Abschließend appelliert der Wissenschaftsminister, nicht nur die Schwächen, sondern auch die Stärken des österreichischen Bildungssystems zu sehen.
Abgeordneter Ewald SACHER (S) bekräftigte, dass die Anliegen des Volksbegehrens sehr ernst genommen würden und sich ein Sonderausschuss damit intensiv beschäftigen werde. Der Abgeordnete dankte sowohl den Bildungssprechern aller Parteien für das Zustandekommens des Sonderausschusses als auch den Initiatoren des Volksbegehrens für die sachliche und fachbezogene Thematisierung der Problematik.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) qualifizierte das Ergebnis des Bildungs-Volksbegehrens als "relativ bescheiden". Mit den rund 380.000 Unterschriften liege es im Ranking der Volksbegehren nur an 17. Stelle, skizzierte er. Er führt das darauf zurück, dass die Mehrheit der ÖsterreicherInnen weder eine verpflichtende Ganztagsschule noch eine Gesamtschule wolle. Vielmehr sei die Bevölkerung für Wahlfreiheit und ein differenziertes Bildungsangebot, das Begabungen stärke und Schwächen ausgleiche. Prinz wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das "duale Bildungssystem" im ländlichen Raum funktioniere und Hauptschulen dort keine "Ghetto-Schulen" seien. Generell sah er die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen für LehrerInnen zu verbessern.
Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) hielt fest, der FPÖ fehle im Volksbegehren ein 13. Punkt: die Erhaltung von Klein- und Kleinstschulen im ländlichen Raum. Bei einer Schließung von Kleinschulen würden die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen und müssten weite Schulwege in Kauf nehmen, bemängelte er. Zanger kritisierte in diesem Zusammenhang die "Reformpartnerschaft" von SPÖ und ÖVP in der Steiermark, die auch Schulschließungen vereinbart habe. Zur Zuweisung des Bildungs-Volksbegehrens an einen eigenen Ausschuss merkte Zanger an, er gehe davon aus, dass künftig alle Volksbegehren einem Sonderausschuss zugewiesen würden.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) bedauerte, dass der für Kindergärten zuständige Familienminister Reinhold Mitterlehner nicht an der Debatte teilnehme. Sie machte geltend, dass Kindergärten wichtige Bildungseinrichtungen seien, deren Bedeutung ihrer Ansicht nach jedoch vernachlässigt werde. Musiol forderte in diesem Sinn eine völlige Neuregelung der PädagogInnen-Ausbildung unter Einbindung von KindergartenpädagogInnen. Die Diskussion über die Unterschriftenzahl des Bildungsvolksbegehrens wertete die Abgeordnete als überflüssig, wichtig ist für sie das Ergebnis der Diskussion.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) bekannte sich dazu, das Bildungs-Volksbegehren unterschrieben zu haben. Österreich habe ein teures und ineffizientes Schulsystem, das dringend reformbedürftig sei, argumentierte sie und verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine vor fünf Jahren erstellte IHS-Studie, wonach die Bildungsausgaben in Österreich hoch seien, die Ergebnisse aber nur mittelmäßig. Schenk zeigte zudem kein Verständnis dafür, dass Eltern 140 Mio. € im Jahr für Nachhilfe "berappen" müssten. Sie urgierte unter anderem eine Reform der Schulverwaltung sowie ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für LehrerInnen, besonders wichtig ist es für sie jedoch, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu geben, egal aus welchem sozialen Umfeld sie kommen.
Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) zeigte sich überzeugt, dass die Ergebnisse der von Schenk angesprochenen IHS-Studie zur Bildungspolitik nicht mehr gültig sind. Eine Beurteilung des Schulsystems würde heute viel besser ausfallen, meinte sie mit Verweis auf die von Unterrichtsministerin Schmied in den letzten Jahren initiierten Reformschritte. Es sei wichtig, in die Bildung von jungen Menschen zu investieren, sagte Oberhauser, Menschen aus bildungsfernen Schichten hätten nicht nur ein geringeres Einkommen, sondern auch einen schlechteren Gesundheitszustand und eine geringere Lebenserwartung. In diesem Sinn bedauerte sie, dass die Bildungschancen in Österreich nach wie vor stärker als in vergleichbaren Ländern vom Status des Elternhauses abhingen. Was die Kosten für Nachhilfeunterricht betrifft, könnte man Oberhauser zufolge drastisch sparen, wenn die SchülerInnen in den Schulen ganztägig betreut und unterrichtet würden.
Abgeordnete Anna FRANZ (V) wertete die Unterstützung des Bildungs-Volksbegehrens als "nicht berauschend". Trotzdem sei das Volksbegehren wichtig gewesen, weil Bildung einen ganz wichtigen Stellenwert in der öffentlichen Diskussion bekommen habe, sagte sie. Generell wies Franz auf die Verantwortung der Eltern für die Bildung ihrer Kinder und die Bedeutung der Frühkindpädagogik hin. Dadurch könnten Defizite früh ausgeglichen werden. Skeptisch äußerte sich Franz hingegen zur gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen, wichtiger ist es ihrer Meinung nach Begabungen zu erkennen und zu fördern. Sie fürchtet, dass eine gemeinsame Schule in eine "Durchschnittsfalle" führen würde.
Abgeordnete Helene JARMER (G) wies darauf hin, dass Bildung ein Menschenrecht sei. Der im Volksbegehren geforderte sozial faire und inklusive Zugang zum Bildungssystem müsse auch für behinderte Kinder gelten, bekräftigte sie. Jedes Kind müsse optimal gefördert werden. Im jetzigen Bildungssystem ist das Jarmer zufolge nicht gewährleistet. Zwar gebe es viele Integrationsangebote, Integration sei aber nicht Inklusion, erklärte sie. Jarmer schlug etwa vor, im Bedarfsfall englische Gebärdensprache statt Englisch zu unterrichten oder den Sportunterricht durch Mobilitätsförderung zu ersetzen.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) warf der Regierung vor, nicht in der Lage zu sein, "den Bildungskurs auf Vordermann zu bringen". Er hofft, wie er sagte, dass das Bildungs-Volksbegehren nicht so wie viele andere Volksbegehren "erstklassig begraben wird", sondern die Ausschussdiskussion zu konkreten Ergebnissen führt. Unter anderem forderte Widmann die Abschaffung der Bezirks- und der Landesschulräte und die Zurückdrängung des politischen Einflusses an Schulen. Zum Thema Universitäten hielt Widmann fest, man solle sich die Einführung von Studiengebühren überlegen, wobei diese bei einer Einhaltung der Mindeststudiendauer wieder zurückgezahlt werden sollten.
Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER wies das Bildungs-Volksbegehren im Anschluss an die Erste Lesung einem besondern Ausschuss zu. Dessen Einrichtung war zuvor von den Abgeordneten einhellig beschlossen worden. Der Ausschuss hat je 26 Mitglieder und Ersatzmitglieder.
Debatte über Ethikunterricht geht weiter
Abgeordneter Elmar MAYER (S) wies darauf hin, dass die Schulversuche zum Ethikunterricht ausliefen und die Koalition daher eine generelle Regelung des Themas anstrebe. Bei der im vergangenen Jahr abgehaltenen parlamentarischen Enquete ist ihm zufolge bei den Experten außer Streit gestanden, dass es an den Schulen einen Ethikunterricht geben solle. Die Frage sei, wie dieser organisiert, gestaltet und finanziert werden solle.
Für die SPÖ stehen laut Mayer zwei Alternativmodelle zur Diskussion. Entweder man lasse die Schulversuche ohne ein Ersatzmodell auslaufen oder man führe Ethikunterricht als Pflichtfach in der Oberstufe ein und biete zusätzlich Religionsunterricht auf freiwilliger Basis an. Bedingung dafür sei aber, dass Ethik als eigenes Lehramt eingerichtet werde. Auch Religionslehrer sollten Ethik nur dann unterrichten dürfen, wenn sie dafür eine entsprechende Ausbildung haben.
Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) unterstrich, es sei höchste Zeit, nach 14 Jahren Schulversuchen Ethikunterricht im Regelschulwesen einzuführen. Für die ÖVP sei ein Auslaufen des Schulversuchs ohne einen Ersatz angesichts der Bedeutung des Ethikunterrichts keine Alternative, hob sie hervor. 14 Jahre Schulversuch sollten nicht um sonst gewesen sein. Fuhrmann ist überzeugt, dass Ethikunterricht positive Auswirkungen auf die Persönlichkeitsbildung der SchülerInnen hat. Wie Abgeordneter Mayer sprach sich auch Fuhrmann dafür aus, dass eigens ausgebildete LehrerInnen Ethik unterrichten sollten.
Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) äußerte sich dem gegenüber skeptisch zur Einführung eines Ehtikunterrichts und bekannte sich klar und deutlich zur Beibehaltung des Religionsunterrichts. Seiner Meinung nach ist es eine falsche Entwicklung, Religion immer stärker aus dem öffentlichen Raum ins Private hinein zu verdrängen. Angesichts der zunehmenden Zuwanderung müsse sich Europa stärker seiner christlichen Wurzeln bewusst werden, bekräftigte er.
Für Karlsböck ist es auch nebulös, was in einem Ethikunterricht gelehrt werden solle. Man könne im Sinne einer Werteneutralität des Staates nicht alle Werte als gleichrangig auf eine Stufe stellen und sagen, alles sei gut, alles sei gleich, alles sei gleich gültig. Das bringe Sinn und Halt suchenden SchülerInnen nichts. Im Religionsunterricht würden hingegen klare Werte vermittelt, betonte Karlsböck.
Abgeordneter Harald WALSER (G) wies darauf hin, dass die Inhalte im Religionsunterricht ausschließlich Sache der jeweiligen Religionsgemeinschaft seien, der Staat habe da keinerlei Mitspracherecht. Die Werteerziehung befinde sich derzeit in einer Krise, eine gemeinsame Diskussion über gemeinsame Werte finde nicht statt. Aber nur eine solche gemeinsame Ausbildung könne ein dauerhaftes Fundament zu einer Bildung unserer Jugend legen, die wir alle wollen, hielt der Redner fest.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) meinte zunächst, die Wertschätzung des Religionsunterrichts sei zuletzt gestiegen, um sich sodann mit konkreten Aspekten eines Ethikunterrichts auseinanderzusetzen. Seine Fraktion bekenne sich zur kulturell-geistigen Tradition der christlich-abendländischen Gesellschaft, an einer multiethnischen, multikulturellen oder auch multireligiösen Gesellschaft habe das BZÖ kein Interesse, daher lehne es auch einen allgemeinen Ethikunterricht ab.
Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) erklärte, Ethikunterricht sei eine Chance, das soziale Ungleichgewicht wie jenes an Bildung zu überwinden. Er könne dazu beitragen, Konflikte auf menschliche Art zu lösen und Vorurteile abzubauen. Deshalb sollte man dem Ethikunterricht entsprechenden Stellenwert einräumen.
Abgeordneter Fritz NEUGEBAUER (V) sagte, Österreichs Verfassung habe ein Wertgerüst, das für die heranwachsende Generation von großer Bedeutung sei. So gelte es, diesen Verfassungsgrundsatz entsprechend in den Unterricht einfließen zu lassen. Auch im Religionsunterricht gebe es einen markant hohen Anteil an moralisch-ethischen Grundsätzen. Er brachte einen S-V-Entschließungsantrag ein, die Ministerin möge auf Basis der Enquete mögliche Modelle zum Ausbau eines Ethikunterrichts erstellen und dem Hause vorlegen.
Einzelne Aspekte der Thematik erläuterten schließlich noch die G-Abgeordneten Daniela MUSIOL und Alev KORUN. Beide verwiesen darauf, dass man in einer multiethnischen Gesellschaft lebe, in der viele auch ohne religiöses Bekenntnis seien, weshalb es eines gemeinsamen Ethikunterrichts bedürfe, um Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zusammenzuführen.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) warf den Anhängern eines Ethikunterrichts vor, sie würden die christlichen Werte dieses Kontinents nicht genügend schätzen und die 2000 Jahre alten Wurzeln kappen wollen. Mit einer solchen Strategie würde man Geschichte und Tradition dieses Landes aushöhlen.
Der Bericht des Ausschusses wurde unter Berücksichtigung einer Druckfehlerberichtigung einstimmig zur Kenntnis genommen, der S-V-Entschließungsantrag passierte das Plenum mit Mehrheit.
Abgeordnete einhellig für Förderung der Basisbildung Erwachsener
Abgeordneter Franz RIEPL (S) erläuterte die Inhalte der in Rede stehenden Vorlage, verwies auf die Bedeutung der geplanten Maßnahmen und votierte für die Annahme des Entwurfs. Dies sei übrigens ein weiterer Schritt in der Bildungsoffensive der Unterrichtsministerin.
Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) sagte, die Bundesregierung werde auch in Zukunft stark in Bildung investieren, und dem diene auch die gegenständliche Vorlage, mit der es ermöglicht werden solle, die Grundkompetenzen der Menschen zu heben, um ihnen dadurch eine neue Chance einzuräumen.
Abgeordneter Harald WALSER (G) unterstrich die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen, zumal in dieser Hinsicht in unserer Gesellschaft einiges im Argen liege. Dies zeige aber auch, dass an einer grundlegenden Schulreform in diesem Land kein Weg vorbeiführe.
Auch Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) reihte sich unter die Befürworter der Vorlage ein und betonte gleichfalls die Bedeutung des in Rede stehenden Vorhabens.
Bundesministerin Claudia SCHMIED berichtete von den Hintergründen der geplanten Initiative. Es gehe um eine umfassende Bildungsoffensive, und die Vorlage stelle einen wichtigen Baustein dieses Konzepts dar. Zudem werde man verstärkt auf Qualitätskontrolle achten und eine begleitende Evaluierung durchführen, kündigte die Ministerin an.
Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) zeigte sich erfreut darüber, dass dieses Programm heute das Plenum passieren werde. Es handle sich um eine wichtige Initiative, und man müsse der Ministerin dafür danken.
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) sprach gleichfalls von einem großen Tag für die heimische Bildungspolitik. Die Vorlage sei eine Einstimmigkeitsmaterie, auch seine Fraktion werde ihr die Zustimmung nicht verwehren. Gleichzeitig verwies der Redner auf den grassierenden Analphabetismus und meinte, dessen Ursachen sollte man einmal ergründen.
Die Zustimmung zur Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung für Erwachsener in Basisbildung und Grundkompetenzen erfolgte einhellig.
Nationalrat verabschiedet Oberstufenreform
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) sprach sich für Chancengleichheit für alle Auszubildenden aus, und dazu gehöre es auch, die Gymnasien nicht zugunsten der Neuen Mittelschule auszuhungern. Die Vorlage beinhalte einige Punkte, die seine Fraktion unterstützen könne, allerdings stehe das modulare System einer wirklich umfassenden Allgemeinbildung entgegen. Es ziele nur noch auf kurzfristig verfügbares Detailwissen ab, was langfristig nicht goutiert werden könne. Gleichfalls gebreche es an einer wirklichen Begabtenförderung.
Abgeordneter Elmar MAYER (S) hielt gegenüber seinem Vorredner mit Nachdruck fest, dass die Ergebnisse aller maßgeblichen Wissenschaftsbereiche, von der Bildungs- bis zur Hirnforschung, die Einführung einer modularen Oberstufe unterstützen; und in diese Richtung soll auch weiter gearbeitet werden.
Abgeordneter Harald WALSER (G) erinnerte daran, dass es sich bei der modularen Oberstufe um eine alte Forderung der Grünen handle. Dem vorliegenden Modell könne seine Partei jedoch aus vielerlei Gründen nicht zustimmen. Als Beispiele dafür nannte er etwa das fehlende Angebot an Hochbegabtenförderung oder die Nichteinbeziehung der 9. Schulstufe. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag betreffend die Abschaffung der Sonderschulen ein.
Abgeordneter Werner AMON (V) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die neue Oberstufe, die seiner Meinung nach eine beträchtlichen Fortschritt darstellt. Einerseits komme es durch die Modularisierung zu einer besseren Vorbereitung auf die tertiäre Ausbildung, andererseits werde das Repetieren hintangehalten. Im konkreten sollen durch individuelle Fördermaßnahmen, z.B. durch Begleitlehrer, Schwächen behoben werden. Außerdem werde zum ersten Mal die Begabtenförderung institutionalisiert, hob Amon hervor.
Die Umsetzung der neuen Oberstufe gehe nach Auffassung von Abgeordneter Ursula HAUBNER (B) in die richtige Richtung. Es sei nämlich wichtig, dass Defizite rasch erkannt und entsprechende freiwillige oder verpflichtende Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Außerdem erwartet sich Haubner dadurch, dass in der Folge die private Nachhilfe, die die Eltern finanziell sehr belaste, reduziert werden könne. Sie hoffe jedoch, dass auch die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Lehrer bereit gestellt werden. Als zu weit gegriffen erscheine ihr aber die Möglichkeit, noch mit drei Fünfern aufsteigen zu können.
Bundesministerin Claudia SCHMIED (S) widersprach mit Nachdruck der Aussage des Abgeordneten Rosenkranz, wonach die AHS ausgehungert werde. Die AHS sowie die Hauptschulen werden ebenfalls von den Maßnahmen profitieren, die bisher umgesetzt wurden, wie z.B. die Sprachförderung, die niedrigeren Klassenschülerhöchstzahlen oder die Nachmittagsbetreuung. Überdies unterstrich sie, dass für die zusätzlichen Lehrer, die in die Neue Mittelschule kommen, auch zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Was die neue Oberstufe angeht, so gebe es bis dato 40 Standorte, in denen – wie sie sich selbst vergewissern konnte - vor allem mehr Eigenverantwortung gelebt werde. Die 9. Schulstufe könne derzeit noch nicht in ein modulares System einsteigen, weil sie dazu noch nicht reif sei, erläuterte die Bundesministerin. Im Bereich Integration werde ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, dieser Weg müsse aber konsequent fortgesetzt werden.
Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) unterstützte alle Maßnahmen, die zur Chancengleichheit im Bildungssystem beitragen. Ein wichtiges Anliegen war ihr jedoch, dass immer auch die Kinder mit Behinderungen einbezogen werden. Deshalb setze sie auch hohe Erwartungen in die gemeinsame Schule, die für behinderte Schüler eine große Chance darstelle. Mit dem heutigen Beschluss betreffend die Integration in der 9. Schulstufe werde ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, war Königsberger-Ludwig überzeugt.
Abgeordnete Helene JARMER (G) befasste sich mit dem Thema Integration in der 9. Schulstufe, wo einige positive Schritte zu erkennen seien. Dennoch gehe ihr das nicht weit genug, weshalb sie auch einen Entschließungsantrag einbringen wolle, merkte Jarmer an. Darin geht es primär um die Ausweitung des inklusiven Unterrichts auf alle Schulformen sowie die Erstellung von individuellen Lehrplänen.
Die Gesellschaft von morgen entscheide sich heute in der Schule, betonte Abgeordneter Dr. Franz-Joseph HUAINIGG (V). Behinderte und nicht-behinderte Menschen sollen sich ohne Vorurteile begegnen und gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen, was in der Schule sehr gut gelernt werden könne. Die Integration funktioniere auch sehr gut, allerdings nur bis zur 8. Schulstufe, zeigte Huainigg auf. Er freue sich daher, dass mit dem heutigen Beschluss die Integration auch in der 9. Schulstufe ermöglicht wird. Weiters brachte er einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag ein, der auf die Einbeziehung der berufsbildenden mittleren Schulen abzielt. Es sollten dort Schulversuche etabliert werden, die dann ins Regelsystem übernommen werden können, schlug er vor. Als Beispiel nannte er die Teilqualifizierung im Rahmen der integrierten Berufsausbildung, die sich bereits sehr bewährt habe.
Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) befasste sich in ihrer Wortmeldung mit den mittleren und höheren Schulen, die ein sehr starres System aufweisen, das sich seit Jahrzehnten nicht bewegt hat. Ihrer Ansicht nach gebe es bei den Unterrichtsgegenständen zu wenig Freiraum. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihrer Meinung nach vermehrt die Möglichkeit haben, sich gemäß ihren Begabungen und Interessen Wahlpflichtfächer aussuchen zu können. Umso mehr freute es die Mandatarin, dass es nun gelungen sei, die Oberstufe schrittweise in eine modulare Form umzuwandeln. Damit verbunden sei die Einführung eines erweiterten Frühwarnsystem, der Ausbau der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie ein besseres Eingehen auf die individuellen Fähigkeiten und Talente. Sehr positiv bewertete Gessl-Ranftl auch die Tatsache, dass teils sinnlose Klassenwiederholungen vermieden werden können.
Auch Abgeordnete Anna FRANZ (V) wies darauf hin, dass die neue Oberstufe in 40 unterschiedlichen Schulversuchen sehr erfolgreich erprobt wurde. Deshalb war es an der Zeit, ein einheitliches Modell und entsprechende Rahmenbedingungen für alle Schulen zu schaffen, die ab der 10. Schulstufe gelten. Als die wichtigsten Vorteile des neuen Modells führte Franz u.a. die Individualisierung des Unterrichts, die Senkung der Drop-out-Quote, die bessere Vorbereitung auf die Universitäten, die Begabtenförderung, das Überspringen eines Schuljahres und die Förderung von lernschwachen Schülern an.
Bei der getrennten Abstimmung wurde die Gesetzesvorlage mehrheitlich angenommen. G-Entschließungsanträge zur Abschaffung der Sonderschulen sowie zur Ausweitung des inklusiven Unterrichts auf alle Schulformen fanden keine Mehrheit. Der Fünf-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf fand die einhellige Zustimmung aller Fraktionen.
Mehr musische Angebote in Ganztagsschulen und Neuer Mittelschule
Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) ging auf den Antrag betreffend die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Musikkapellen im Rahmen von Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regelunterrichts ein. Durch diesen Antrag soll sichergestellt werden, dass diese Kooperation unterstützt und noch mehr Kinder vom qualitativ hochstehenden Angebot der Musikschulen profitieren können.
Abgeordneter Mag. Silvia FUHRMANN (V) fügte den Ausführungen ihrer Vorrednerin noch hinzu, dass damit einem dringenden Wunsch der Landeshauptleutekonferenz entsprochen werde. Durch die neuen Bestimmungen werde es zu mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich kommen und zudem sichergestellt, dass Kinder auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung ihren Hobbies nachgehen können, war Fuhrmann überzeugt.
Abgeordneter Dr. Walter ROSENKRANZ (F) gab zu bedenken, dass das angesprochene Förderprogramm nur Basiskenntnisse vermitteln könne und sicher keinem begabten Kind, das z.B. besonders gut Klavier spielen kann, helfe. Dies sei aber ein generelles Problem aller ganztägigen Schulformen, meinte er, da dieses Kind dann weder üben noch zu einem speziellen individuellen Unterricht gehen könne.
Abgeordneter Dr. Harald WALSER (G) trat generell dafür ein, alle Ressourcen, die es in einer Gemeinde gibt, zu nutzen, um Kinder auf musikalischem oder sportlichem Gebiet zu fördern. Dem Kollegen Rosenkranz gegenüber merkte er an, dass eine Hochbegabtenförderung auch im aktuellen Schulsystem schon möglich sei; die Umsetzung sei aber oft recht mühsam.
Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) lobte zunächst die Arbeit der Musikhauptschulen und –gymnasien. Da die vorliegenden Anträge mehr Rechtssicherheit bringen, werde seine Fraktion diese Initiativen unterstützen.
Bei der Abstimmung wurden die Entschließungen betreffend kreative Bildung im Rahmen ganztägiger Schulformen sowie für einen musisch-kreativen Schwerpunkt in der Neuen Mittelschule einstimmig angenommen. (Schluss Bildungsdebatte/Fortsetzung Kulturbericht)
Themen
Links
- 141/NRSITZ - 141. Sitzung des Nationalrats vom 19. Jänner 2012
- 1787/A(E) - kreative Bildung im Rahmen ganztägiger Schulformen
- 1794/A(E) - musisch-kreativer Schwerpunkt in der Neuen Mittelschule
- 1617 d.B. - Schulorganisationsgesetz, Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz, Schulpflichtgesetz 1985, Schulunterrichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Berufsreifeprüfungsgesetz und Schülerbeihilfengesetz 1983
- III-234 d.B. - "Werteerziehung durch Religions- und Ethikunterricht in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft"
- 1511 d.B. - Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen
- 1647 d.B. - Volksbegehren "Bildungsinitiative"