Parlamentskorrespondenz Nr. 508 vom 19.06.2012

Vorlage: Inneres

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl soll 2014 Tätigkeit aufnehmen

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein Gesetzespaket zur Einrichtung eines Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vorgelegt (1803 d.B.). Mit dieser Initiative will die Regierung Kompetenzen im Bereich des Asyl- und des Fremdenwesens bündeln, um, wie es in den Erläuterungen heißt, aktuelle Herausforderungen im Bereich des Asylrechts und der illegalen Migration bestmöglich zu bewältigen. Durch die Zuständigkeit einer einzigen Behörde von Verfahrensbeginn bis zu einer etwaigen Abschiebung sollen Doppelgleisigkeiten hintangehalten und Synergien besser genutzt werden, bisherige Schnittstellen entfallen. Das Gesetzespaket enthält zwei neue Gesetze – BFA-Einrichtungsgesetz und BFA-Verfahrensgesetz – und sieht auch Änderungen im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vor, abseits der neuen Kompetenzregelungen soll sich für Asylsuchende und MigrantInnen laut Innenministerium im Kern aber nichts ändern.

Gemäß Gesetzentwurf wird das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) als eine dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde eingerichtet. Es soll nicht nur die Aufgaben des Bundesasylamts übernehmen, also erstinstanzlich über die Zuerkennung bzw. Aberkennung von Asyl entscheiden, sondern auch für die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Abschiebungen, die Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde und die Ausstellung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig sein. Die tatsächliche Durchführung von Abschiebungen und der Vollzug in den Polizeianhaltezentren bleibt allerdings in der Kompetenz der Landespolizeidirektionen. Auch an der geltenden Zuständigkeit für Aufenthaltsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (z.B. Ausstellung einer "Rot-Weiß-Rot-Karte"), den sonstigen Kompetenzen der Fremdenpolizei wie Aufenthaltsüberprüfungen und Zurückschiebungen sowie den Zuständigkeiten für Visaangelegenheiten und für allgemeine Integrationsfragen ändert sich nichts.

Geleitet werden soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl von einem Direktor bzw. einer Direktorin, daneben sind zwei StellvertreterInnen vorgesehen. Neben einer Zentrale in Wien wird je Bundesland eine Regionaldirektion eingerichtet. Weitere Außenstellen sind möglich, auch die Erstaufnahmestellen für AsylwerberInnen werden dem Bundesamt zugeordnet.

Im BFA-Verfahrensgesetz wird das Procedere für die vom Bundesamt durchzuführenden Verfahren verankert. Demnach sollen für abgelehnte AsylwerberInnen grundsätzlich die gleichen Bestimmungen gelten wie für andere Fremde, die aus Österreich abgeschoben werden sollen. Das betrifft etwa Verfahrensschritte wie die Verhängung von Schubhaft oder die Anordnung eines so genannten "gelinderen Mittels". Allerdings muss das Bundesamt im Falle von AsylwerberInnen, anders als bei anderen Fremden, die mögliche Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels von sich aus, also auch ohne Antragstellung, prüfen. Die Entscheidungen des BFA sollen in der Regel in Form eines einzigen schriftlichen Bescheids ergehen, jeder Punkt des Bescheids wird allerdings einzeln anfechtbar sein. Über die Verhängung von Schubhaft ist eine separate Entscheidung geplant. 

Laut Erläuterungen sollen dem Bundesamt die 306 Planstellen des Bundesasylamts und weitere 228 MitarbeiterInnen, die derzeit im Bereich der Bundespolizeidirektionen und im Innenministerium tätig sind, zugewiesen werden. Darüber hinaus werden für die Übernahme von Aufgaben, die bisher in die Länderzuständigkeit fielen, 95 zusätzliche Planstellen – mit einem geschätzten jährlichen Mehraufwand von 8,33 Mio. € - benötigt. Dem sollen Einsparungen durch raschere Verfahrensabläufe und eine daraus folgende kürzere Verweildauer der Betroffenen in der Grundversorgung gegenüber stehen. Eingerichtet werden soll das Bundesamt im Jahr 2014. (Schluss)