Parlamentskorrespondenz Nr. 888 vom 08.11.2012

Budgetausschuss gibt grünes Licht für Budget 2013

Abgeordnete nahmen noch Korrekturen bei der Parteienförderung vor

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats gab heute Abend grünes Licht für das Budget 2013. Nach fünftägigen Ausschussberatungen stimmten die Abgeordneten mit Koalitionsmehrheit für das von der Regierung vorgelegte Bundesfinanzgesetz samt Anlagen und die damit in Zusammenhang stehende Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2013-2016 . Änderungen wurden lediglich bei der Parteienförderung vorgenommen, dadurch ändern sich auch die Schlusssummen geringfügig. Der Nationalrat wird nun am 14. November die Plenarberatungen aufnehmen, die Abstimmung über das Budget ist für Freitag, den 16. November anberaumt.

Laut Budgetentwurf sind für 2013 Einnahmen in der Höhe von 68,68 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 75,01 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2 % des BIP. Das gesamtstaatliche Defizit, berechnet nach Maastricht-Kriterien, wird mit 2,3 % prognostiziert. Die Schuldenquote steigt 2013 voraussichtlich auf 75,4 % des BIP und soll laut Budgetpfad in den Jahren danach wieder sukzessive sinken.

Der Budgetentwurf 2013 wurde erstmals nach den neuen Haushaltsregeln erstellt (siehe PK-Nr. 763/2012 ). Anstelle hunderter detaillierter Budgetansätze stehen 70 nach Sachbereichen gegliederte "Globalbudgets" und die zu erreichenden Wirkungsziele im Fokus. Das gibt den einzelnen Ressorts mehr Spielraum, im Gegenzug wird die Budgetkontrolle durch den Nationalrat intensiviert.

Mit drei zum Bundesfinanzgesetz vorgelegten Abänderungsanträgen nahm der Budgetausschuss auf Initiative der Koalitionsparteien eine Korrektur im Budget des Bundeskanzleramts vor. Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, soll die erhöhte Parteienförderung nicht für das gesamte Jahr 2012 ausgezahlt werden, sondern nur für das zweite Halbjahr. Somit sinken die Ausgaben im kommenden Jahr um 6,94 Mio. €. Das wirkt sich auch auf die Schlusssummen aus und verringert die notwendige Aufnahme von Finanzschulden. Die Gesamtsausgaben 2013 belaufen sich damit auf 75,006 Mrd. € (statt 75,013 Mrd. €).

Begleitend zum Bundesfinanzgesetz 2013 werden auch Änderungen im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 vorgenommen. Damit tragen die Abgeordneten aktuellen Entwicklungen Rechnung und treffen budgetäre Vorsorge für einzelne politische Initiativen.

So gehen Regierung und Budgetausschuss etwa davon aus, dass die Zinszahlungen des Bundes in Folge des aktuellen niedrigen Zinsniveaus im kommenden Jahr deutlich sinken werden. Mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen werden dem gegenüber für Forschungsförderung, die Unterstützung von JungunternehmerInnen, Entwicklungszusammenarbeit und die 24-Stunden-Betreuung bereitgestellt. Außerdem schlagen sich auf der Ausgabenseite weitere notwendige Staatshilfen für die Hypo Alpe-Adria und die KA Finanz sowie die geplante Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank zu Buche. Finanziell vorgesorgt wird auch für das neue Bundesverwaltungsgericht und eine Sonderförderung für ein Festspielhaus in Erl.

In Summe verringert sich die Ausgabenobergrenze des Bundes 2013 um 97,5 Mio. € auf 75,06 Mrd. €. Dabei sind auch die mittels Abänderungsantrag vorgenommenen Änderungen bei der Parteienförderung berücksichtigt. In den Finanzjahren 2014 bis 2016 bleibt die Obergrenze unverändert.

Im Rahmen der Budgetberatungen machten die Abgeordneten auch heuer wieder intensiv von der Möglichkeit Gebrauch, kurze schriftliche Budgetanfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder zu stellen. Insgesamt langten 955 derartiger Detailanfragen zu einzelnen Budgetposten ein. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden.

Vor den Schlussabstimmungen hatte der Budgetausschuss noch das Budgetkapitel Finanzen beraten. (Fortsetzung Budgetausschuss)