Parlamentskorrespondenz Nr. 989 vom 27.11.2012

Verfassungsausschuss macht Weg frei für Erhöhung der Politikerbezüge

Entschädigungsfonds für NS-Opfer soll bis Ende 2018 aufgelöst werden

Wien (PK) – Die Politikerbezüge werden im kommenden Jahr um 1,8 % erhöht. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien. Neben SPÖ und ÖVP stimmten auch die Grünen für das Gehaltsplus. Es ist die erste Bezugserhöhung nach drei "Nulllohnrunden", zuletzt wurden die Politikerbezüge im Juli 2008 angepasst.

Umfasst von der Erhöhung der Politikerbezüge sind unter anderem die Abgeordneten des Nationalrats, der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die Mitglieder des Bundesrats, LandespolitikerInnen und Bürgermeister. Aber auch andere hohe Amtsträger wie der Rechnungshofpräsident und die VolksanwältInnen fallen darunter. In einer zum Gesetzesantrag eingebrachten Ausschussfeststellung wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Bezugserhöhung für PolitikerInnen an der in Aussicht genommenen Pensionsanpassung orientiert, nach der geltenden Rechtslage wären die Bezüge um 2,8% erhöht worden.

FPÖ und BZÖ hatten die angekündigte Bezugserhöhung bereits im Vorfeld der Beratungen kritisiert. Ein Antrag des BZÖ, erneut eine "Nulllohnrunde" zu beschließen, fand allerdings keine Mehrheit. Auch Anträge der FPÖ und der Grünen, die auf Kosteneinsparungen bei Politikerpensionen nach altem Pensionsrecht abzielen, blieben in der Minderheit.

Im Konkreten schlug die FPÖ in einem Entschließungsantrag vor, künftig die Parteien zur Kasse zu bitten und sie dazu zu verpflichten, für jenen Pensionsanteil von AltpolitikerInnen aufzukommen, der über der ASVG-Höchstpension liegt. Die Grünen drängten in einem Antrag und einem Entschließungsantrag nicht nur auf eine deutliche Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge für PolitikerInnen, die unter das alte Pensionsrecht fallen, sie wollten auch in anderen Sonderpensionssystemen wie etwa den Altverträgen der Oesterreichischen Nationalbank progressive Pensionssicherungsbeiträge einführen.

Abgeordnete einstimmig für Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes

Einstimmig vom Verfassungsausschuss angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsparteien , mit dem das Entschädigungsfondsgesetz und das Nationalfonds-Gesetz geändert werden. Mit dem Antrag werden im Entschädigungsfondsgesetz präzise Ausführungsbestimmungen zur Auflösung des Entschädigungsfonds verankert und Verjährungsfristen festgelegt. Der Fonds war im Jahr 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar dotiert worden, zudem ist er mit der Naturalrestitution von im Bundesbesitz befindlichen Liegenschaften betraut.

Die endgültige Auflösung des Fonds ist laut Gesetzesantrag für 2018 vorgesehen. Bis dahin wird laut Gesetzesantrag noch ein Bundeszuschuss von 9,88 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2018 benötigt. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

Wie in den Erläuterungen zum Antrag festgehalten wird, wird es trotz aller Bemühungen und aufwändiger Recherchearbeit nicht in jedem Fall möglich sein, Leistungen, die nach dem Entschädigungsfondsgesetz zuerkannt wurden, auch auszuzahlen. Grund dafür ist, dass die LeistungsempfängerInnen, die in mehr als 70 verschiedenen Staaten leben, mitunter ihren Wohnsitz gewechselt haben oder verstorben sind und Erben nicht eruiert werden können. Um dennoch eine Auflösung des Fonds zu ermöglichen, wird eine fünfjährige Verjährungsfrist ab Zustellung der Entscheidung verankert. Die Ländern und Gemeinden eingeräumte Möglichkeit, sich in Fragen der Naturalrestitution dem Verfahren der Schiedsinstanz zu unterwerfen ("Opt-In"), wird mit Ende 2013 begrenzt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)