Parlamentskorrespondenz Nr. 1084 vom 20.12.2012

Bundesrat: Entschließung gegen Privatisierung des Trinkwassers

Bundesverwaltungsgericht kann 2014 starten

Wien (PK) – Mit dem heute in der Länderkammer gefassten einstimmigen Beschluss ist die Grundlage für den Start des Bundesverwaltungsgerichts ab 2014 gelegt. Im Anschluss daran standen die Berichte der Verwaltungs- und des Verfassungsgerichtshofs zur Debatte. Diese wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Mit S-V-G-Mehrheit wurde ferner der Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs zur Kenntnis genommen. Die Erhöhung der Politikergehälter passierte den Bundesrat ebenfalls nur mit Mehrheit.

Einstimmig nahm der Bundesrat eine Entschließung an, in der sie sich strikt gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung wenden. Grundlage dafür bot der Entwurf der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe, in der erstmals auch die Daseinsvorsorge einbezogen wird. Der Rechtsakt sieht zwar keine Verpflichtung der Gebietskörperschaften vor, die Dienste der Daseinsvorsorge wie Wasser und Soziales nach außen zu vergeben, die Bundesrätinnen und Bundesräte befürchten dennoch einen Liberalisierungsdruck.

Bundesrat begrüßt Bundesverwaltungsgerichtsgesetz

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) kündigte eingangs an, seine Fraktion werde den ersten beiden Tagesordnungspunkten, nicht aber dem Bericht des Asylgerichtshofs zustimmen. 24 % der erstinstanzlichen Entscheidungen in Asylverfahren seien vom Asylgericht aufgehoben worden, das sei mehr als in den Vorjahren. Darin zeige sich ein für ihn unerwarteter Trend, für den sich im Bericht keine Erklärung finde. Der Bericht sollte in Zukunft in Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gestaltet werden, forderte Krusche. Neben den statistische Zahlen bringe er wenig inhaltliche Aussagen über die Gründe von Aufhebungen von Bescheiden und über die Trends in der Asylpraxis. Eine solche vertiefte Berichterstattung sei nötig, da Österreich, obwohl ohne EU-Außengrenze, derzeit an sechster Stelle in der Zahl aufgenommener AsylwerberInnen liege. Er frage sich, wie das zustande komme. Zudem gebe es eine überdurchschnittlich hohe Anerkennungsrate. Derzeit sei ein starker Anstieg an AsylwerberInnen zu verzeichnen, kritisierte Krusche, Spitzenzreiter der Ursprungsländer seien Afghanistan, Russland mit Schwerpunkt Tschetschenien, Pakistan und zunehmend Syrien. Bei Syrien gebe es eine Anerkennungsrate von 81 %.

Die Situation lasse keine Verbesserung erwarten, sondern ein weiter Anstieg sei zu erwarten, warnte er weiters. Hier gebe es Handlungsbedarf, da auch die Frage der ansteigenden Kriminalität damit verbunden sei. Es sei schlicht eine Tatsache, dass viele AsylwerberInnen kriminelle Handlungen in Österreich setzen. Asyl, das als Schutz vor politischer Verfolgung gedacht sei, sei zum Weg zur Einwanderung in den Sozialstaat geworden, meinte der Bundesrat. Es sei denen, die Asyl tatsächlich verdient hätten, nicht zumutbar, mit den Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden. Daher müssten jene, die der Idee des Asyls schadeten, sofort abgeschoben werden.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) wies jeden Versuch einer Kriminalisierung der AsylwerberInnen zurück, und widmete sich dann der Verwaltungsstrukturreform. Die Installierung des Bundesverwaltungsgerichtshof sei ein wichtiger Schritt zu einer der größten Verwaltungsreformen in der Zweiten Republik, sagte er. Im vorliegenden Gesetz gehe es an sich um unspektakuläre organisationsrechtliche Fragen. Diese seien aber nur möglich, weil man auf erfolgreiche Vorarbeiten und wichtige Erfahrungen, etwa aus der Einrichtung des Asylgerichts, zurückgreifen konnte. Ein Vergleich der Berichte des Verwaltungsgerichtshofs und des Asylgerichts zeige auf, dass es klare Anstrengungen gebe, die Verfahrensdauer vor dem Asylgericht zu verkürzen. Hier sei man noch nicht ganz am Ziel, während die Tätigkeitsberichte von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eine bereits sehr zufriedenstellende Verfahrensdauer zeigten. Bundesrat Klug bedankte sich bei den MitarbeiterInnen dieser Institutionen ausdrücklich für ihre Tätigkeit.

Bundesrat Klaus FÜRLINGER (V/O) verwies ebenfalls darauf, dass es beim Bundesverwaltungsgerichtsgesetz um einen Meilenstein in der Struktur- und Verwaltungsreform gehe. Es habe sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Sondergerichten und gerichtsähnlichen Einrichtungen herausgebildet, die nun in eine klare Struktur zusammengefasst werden. Das sei eine echte Erleichterung in der Rechtspraxis und stelle eine gute Entwicklung dar. Nun müssten in einem nächsten Schritt die Verfahrensrechte vereinheitlicht werden. Er sei aber überzeugt, dass auch das möglich sein werde. Wichtig werde es sein, Außenstellen des Bundesverwaltungsgerichts zu schaffen, um die Regionen entsprechend zu berücksichtigen. Es sei gelungen, diese Reform gemeinsam mit allen Parteien zu beschließen, hob Fürlinger lobend hervor.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) kündiget die Zustimmung seiner Fraktion an und erinnerte an die Veränderungen, die seine Fraktion am Bundesverwaltungsgerichtsgesetz durchsetzen konnte - bundeseinheitlichen Vollzug, keine Einschränkung des Zugangs zum Bundesverwaltungsgericht sowie einen leistbaren und effizienten Rechtsschutz für die BürgerInnen. Angesichts langer Verfahren beim Verfassungsgerichtshof sprach sich Dönmez für mehr Personal an diesem Höchstgericht au.,Ddies sei auch notwendig, um die Qualität der Entscheidungen zu heben. Beim Thema Asylgerichtshof kritisierte Dönmez vorweg die Abschiebung russischer StaatsbürgerInnen, die in ihrer Heimat in "Gulags" verschwinden. Bestätigt fühlte sich Bundesrat Dönmez in seiner Kritik wegen einer zu geringen personellen Ausstattung des Asylgerichtshofs, wo immer noch 230 Familien- und 500 Einzelfälle auf eine Erledigung warten. Die Grünen nehmen alle drei Berichte zur Kenntnis, auch wenn sie mit der Asylpolitik nur teilweise zufrieden sind, schloss Dönmez.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER würdigte die Arbeit des Asylgerichthofs, dessen Qualität in der nur sehr kleinen Zahl von Entscheidungen zum Ausdruck kommt, die vom VfGH aufgehoben werden. Die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichts soll die Verfahren beschleunigen, das Verwaltungsrecht vereinheitlichen und den Rechtsstaat weiterentwickeln, führte der Staatssekretär aus und zeigte sich erfreut über das Lob, das die Regierung auch aus den Reihen der FPÖ für die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts erhalten habe. Ostermayer informierte die BundesrätInnen über die weiteren Umsetzungsschritte bis 2014, über den notwendigen Beschluss eines Verfahrensrechts und begleitender Änderungen in 100 Materiengesetzen. Ein Gebäude sei bereits angemietet worden und der Zeitplan für die Besiedlung des Bundesverwaltungsgerichts werde eingehalten. Er sei optimistisch, dass dieses neue Gericht seine Arbeit wie geplant im Jahr 2014 aufnehmen werde, sagte der Staatssekretär.

Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den Tätigkeitsberichten der Höchstgerichte an und illustrierte anhand von Medienberichten die vielfältige Arbeit dieser Gerichtshöfe im Interesse der Rechtssicherheit der BürgerInnen und oft auch von Gemeinden. Beim Verfassungsgerichtshof konnte die Zahl der erledigten Fälle trotz eines enormen Arbeitsanfalls weiter gesteigert werden, lobte Kainz und stellte fest, dass man mit der Einrichtung des Asylgerichtshofes in der Asylpolitik einen guten Schritt weitergekommen sei, vor allem auch bei der Beschleunigung der Verfahren.

Entschädigungsfonds endet 2018

Einhellig befürwortete die Länderkammer auch die vorgesehenen Übergangsbestimmungen bis zur geplanten Auflösung des Entschädigungsfonds im Jahr 2018.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) schilderte die NS-Zeit als ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Landes und sprach sich nachdrücklich dafür aus, über das Unrecht, die Angst, das Leid und die Demütigungen, die Menschen damals erfahren haben, weiter zu erzählen, um künftigen Generationen Orientierung für ihre Zukunft und bei der Bewahrung der Demokratie und der Grundrechte zu geben. Österreich habe eine besondere Verantwortung für die Verbrechen des Naziregimes, sagte Ana Blatnik und unterstrich die Bedeutung des Entschädigungsfonds als eine Geste gegenüber den von dem NS-Regime verfolgten Menschen. Nun gehe es darum, die rechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung der Tätigkeit des Fonds im Jahr 2015, der Schiedsinstanz im Jahr 2018 und für die Abfassung eines Schlussberichts zu schaffen. Das bedeute aber nicht, mit dem Gedenken und Erinnern aufzuhören, betonte sie. "Verbrechen wie die der nationalsozialistischen Zeit dürfen nie wieder geschehen", schloss Ana Blatnik.

Bundesrat Christian JACHS (V/O) meinte, der unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Jahr 2001 eingerichtete Fonds habe sein Ziel erreicht und stelle mehr als nur eine Geste gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus dar. Die Einrichtung dieses Fonds markiere eine "moralische Wasserscheide" in der Geschichte Österreichs, er bedeute das Eingeständnis von Unrecht und die Übernahme der Verantwortung für die Opfer. "Mit diesem Fonds präsentierten wir der Welt unser Herz", sagte Jachs und zitierte lobende Worte des US-amerikanischen Staatssekretärs Stuart Eizenstat für Österreich. Restmittel des Fonds werden auch in Zukunft für die Unterstützung der Opfer, sowie für Sozialprojekte, Schulprojekte und für den Ausbau des Österreich-Pavillons in der Gedenkstätte Ausschwitz-Birkenau eingesetzt werden, hielt Bundesrat Jachs fest.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) befasste sich in seiner Rede mit der Verfolgung von Homosexuellen in der NS-Zeit und machte darauf aufmerksam, dass Homosexuelle nicht nur von 1938 bis 1945 verfolgt wurden, sondern – auf der Grundlage ein und desselben Paragraphen des Strafgesetzbuches – in der Monarchie, in der Ersten Republik, im Dritten Reich und auch noch danach. Der berüchtigte Paragraph wurde erst im Jahr 1971 aus der österreichischen Rechtsordnung entfernt, erinnerte Schreuder. Viele Fragen seien nach 1945 lange nicht gestellt worden, auch deshalb, weil sich viele Betroffene mit anderen Themen als mit der Erinnerung ihrer leidvollen Erfahrungen befassen wollten. Erst 1986 und im Gedenkjahr 1988 seien viele bis dahin verdrängte Fragen gestellt und in einer logischen Konsequenz der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet worden. Der Redner sprach sich dafür aus, für die Zukunft einen Fonds zu schaffen, der sich mit dem Gedenken und der historischen Erinnerung befasst.

Kein Einspruch gegen Erhöhung der Politikergehälter

Ohne Einspruch und mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen passierte das Bundesbezügegesetz den Bundesrat. Damit werden 2013 die Politikerbezüge um 1,8 % angehoben.

Kommunale Selbstverwaltung darf nicht unterlaufen werden

Einhellig begrüßt wurde die vom EU-Ausschuss des Bundesrats vorgelegte Entschließung, in der die Mitglieder der Länderkammer ihrer Sorge Ausdruck verleihen, die neue Richtlinie zur Konzessionsvergabe, könnte einen Privatisierungsdruck auf Leistungen der Daseinsvorsorge ausüben. Dies könnte vor allem zu Qualitätsverlusten im Bereich der Trinkwasserversorgung führen, befürchten sie.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) wandte sich entschieden gegen den Versuch der Europäischen Union, durch eine "Konzessionsrichtlinie" das Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen und damit Liberalisierungsdruck auf Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge entstehen zu lassen. "Wasser ist Leben", sagte Mayer und wies es zurück, Trinkwasser zu einem Handelsgut zu machen. Mayer erinnerte daher an die Subsidiaritätsrüge, die der EU-Ausschuss des Bundesrates an dieser Stelle bereits im vergangenen Februar ausgesprochen hat und erteilte allen Versuchen, die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser dem Marktgeschehen zu unterwerfen, eine klare Absage. Die Wasserver- und –entsorgung, sei eine klassische kommunale Aufgabe, hielt der Bundesrat fest und wies darauf hin, dass bei der Instandhaltung und Erneuerung von Wasserleitungen besondere Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen seien.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) unterstrich mit Nachdruck, Privatisierung habe bei sozialen Dienstleistungen und kommunaler Grundversorgung keinen Platz. Heftige Kritik übte er an der EU, der er vorwarf, sich bei der entsprechenden Richtlinie einseitig von Konzernvertretern beraten zu lassen. Hier gehe es nicht um Transparenz, wie dies EU-Kommissar Barnier behauptet, sondern um die Einführung der Privatisierung von kommunalen Dienstleistungen durch die Hintertür, betonte Schennach und deponierte ein entschiedenes Nein seitens seiner Fraktion. Beispiele großer Städte wie Berlin oder Grenoble würden zeigen, dass die Privatisierung des Trinkwassers nicht funktioniert, mehr als 40 Kommunen europaweit müssten nun ihr Trinkwasser wieder teuer zurückkaufen, gab der Redner überdies zu bedenken. Tatsache war für Schennach, dass Trinkwassersysteme und Abwasserentsorgung langfristige Investitionen brauchen, die nur durch kommunale Verantwortung bewältigt werden können. Neoliberalismus in diesem Bereich sei jedenfalls der falsche Weg, erklärte er und begrüßte den parteiübergreifenden Konsens.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) wandte sich ebenfalls gegen Liberalisierungsdruck der EU und warnte, Trinkwasser und Abwasser dürften nicht in den wirtschaftlichen Bereich ausgelagert, sondern müssten vielmehr in kommunaler Hand belassen werden, um in diesem Bereich die politische Verantwortung zu garantieren. Sie zeigte sich ebenfalls erfreut über den Konsens in Österreich und appellierte an die PolitikerInnen in Europa, das Volk und nicht die großen Konzerne zu vertreten.

Abgeordneter Harald HIMMER (V/W) äußerte sich im Sinne seiner VorrednerInnen, nahm seine Wortmeldung aber auch zum Anlass, auf die bevorstehende Volksbefragung in Wien hinzuweisen, bei der es neben anderen Punkten auch um die Frage der Privatisierung des Trinkwassers gehen wird. Angesichts des Fünf-Parteien-Antrags handle es sich hier um eine demokratiepolitische "Absurdität", bemerkte Himmer. 

Staatssekretär Josef OSTERMAYER dankte den Fraktionen für die klaren Worte gegen die Privatisierung von Unternehmen der Daseinsversorgung.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) wies in einer zweiten Wortmeldung die Kritik Himmers an der Wiener Volksbefragung scharf zurück und argumentierte, es gehe vor allem darum, klar zu machen, dass die Wiener Bevölkerung keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung wünscht.

Kein Platz für Sexualstraftäter im Bundesdienst

Mehrheitlich ohne Einspruch blieb ferner die Dienstrechts-Novelle 2012, auf deren Grundlage man in Hinkunft rigoros gegen jene im Bundesdienst vorgeht, die wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder einer anderen vorsätzlichen Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt wurden. Ihr Dienstverhältnis gilt mit der Verurteilung automatisch als aufgelöst, und zwar unabhängig vom Strafausmaß. Daneben werden aber auch die Bestimmungen zu Papa-Monat erleichtert. Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) lehnte die Novelle ab und kritisierte, die Bestimmung des § 312a StGB betreffend Folter und Einschüchterung sei zu schwammig formuliert, öffne dem Denunziantentum Tür und Tor und werde zu Verunsicherung bei Exekutive und Justiz führen. Enttäuscht zeigte sich Brückl auch darüber, dass es wieder nicht gelungen ist, spezielle Dienstrechte für die unterschiedlichen Gruppen im öffentlichen Dienst auszuarbeiten.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) begrüßte die Aufnahme des Begriffs der Folter in das Dienstrecht sowie die Verschärfungen bei Amtsverlust bezüglich Sexualdelikten als wichtig und richtig. Ein Meilenstein war für die Rednerin darüber hinaus die Ausdehnung des Anspruchs auf Pflegeurlaub auf Patchwork Familien und eingetragene Partnerschaften. Mit dem Papa-Monat sah Blatnik wiederum eine langjährige Forderung der SP-Frauen erfüllt.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) kündigte die Ablehnung der Novelle durch die Grünen an. Er sah in einzelnen Bestimmungen eine Fortsetzung der Diskriminierung der eingetragenen Partnerschaften und meinte, besser wäre es gewesen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufzumachen. Bedenken meldete Schreuder auch gegen den Amtsverlust bei § 207b StGB an, wobei er feststellte, diese Bestimmung sei ausschließlich gegen homosexuelle Männer gerichtet. Der Papa-Monat schließlich sollte nach den Vorstellungen des Redners bei vollen Bezügen möglich sein.

Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) sprach beim Papa-Monat und bei der Ausweitung der Pflegefreistellung von Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes und begrüßte die Auflösung des Dienstverhältnisses bei schwerwiegenden Delikten als Schritt in die richtige Richtung.

Bundesrat Johann ERTL (F/N) qualifizierte die Novelle als überschießende und unverhältnismäßige Verschärfung und warf Justiz- und Innenministerium vor, "unkontrolliert auf Polizei und Justiz einzuprügeln". Empört zeigte sich Ertl dabei vor allem über die Bestimmung des § 312a StGB und warnte in diesem Zusammenhang vor Denunziantentum und "Pro-Täter-Politik". Folter hätte sich ausnahmslos außerhalb der Exekutive ereignet, betonte der Redner und wies auf die Fälle Fritzl und Kampusch hin.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ, (G/O) konterte auf seinen Vorredner, gerade als Exekutivbeamter müsste Ertl größtes Interesse daran haben, dass die Spreu vom Weizen getrennt werde. Er erinnerte überdies an einen Fall von Misshandlung eines Asylwerbers durch die Polizei und kam zu den Schluss, es habe sehr wohl einen Folterskandal in der Exekutive gegeben.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) widersprach in ihrer zweiten Wortmeldung ebenfalls dem FPÖ-Mandatar.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) stellte klar, die FPÖ lehne Gewalt und Folter aufs schärfste ab.

Bundesministerin Gabriele HENISCH-HOSEK interpretierte den automatischen Amtsverlust bei bestimmten schwerwiegenden Gewalt- und Sexualdelikten als Maßnahme zum Schutz des öffentlichen Dienstes. Den Papa-Monat begrüßte sie, forderte allerdings seine Einführung auch in der Privatwirtschaft. Was den § 207b StGB betrifft, teilte sie mit, die Verurteilungspraxis habe sich in den letzten Jahren geändert und treffe zunehmend auch Heterosexuelle. (Fortsetzung Bundesrat)


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