Parlamentskorrespondenz Nr. 9 vom 10.01.2013

Besondere Ermittlungsmaßnahmen haben sich bewährt

Bericht spricht von maßhaltendem und verhältnismäßigem Einsatz

Wien (PK) – Der Lauschangriff habe sich als effizientes und notwendiges Instrumentarium erwiesen, um insbesondere der organisierten Kriminalität im Sinne der Schutzfunktion eines Rechtsstaates wirkungsvoll entgegentreten zu können, heißt es im Bericht von Justizministerin Beatrix Karl über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 (III-373 d.B.), der nun dem Parlament vorliegt. Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte gehen mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich maßhaltend und verhältnismäßig um, von der Befugniserweiterung für die Strafvollzugsbehörden werde mit einer für das Strafverfahren typischen Selbstbegrenzung Gebrauch gemacht, fundamentale Grundrechtspositionen bleiben weitgehend unangetastet, schließt das Papier aus den Erfahrungen mit den neuen Ermittlungsmethoden im Berichtszeitraum.

Restriktive Handhabe bei Lauschangriff, kein Fall von Rasterfahndung

Was nun die konkreten Zahlen betrifft, teilt der Bericht mit, dass im Jahr 2011 in einem Fall ein so genannter "großer Späh- und Lauschangriff" im Sinne von §  136 Abs.1 Z 3 StPO sowie zwei "kleine Späh- und Lauschangriffe" nach § 136 Abs. 1 Z 2 StPO angeordnet wurden. Optische Überwachungen nach § 136 Abs. 3 Z 1 StPO ("Videofalle") wurden 2011 in 130 Fällen angeordnet, wobei in 58 Fällen die Überwachung außerhalb von Räumen und in 72 Fällen innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber stattfand. In 72 Fällen war die Überwachung durch die erweiterten Ermittlungsmaßnahmen erfolgreich, in 50 Fällen hingegen erfolglos, in acht Fällen kann der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen noch nicht beurteilt werden. Gegenüber dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der Überwachungen nahezu verdoppelt.

Die optischen und/oder akustischen Überwachungen richteten sich, wie aus dem Bericht weiters hervorgeht, 2011 gegen insgesamt 127 Verdächtige. Die den Überwachungen zugrunde liegenden Delikte betrafen vorwiegend solche gegen fremdes Vermögen (105), in 19 Fällen diente die Überwachung der Aufklärung eines Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz, in elf Fällen der Aufklärung eines Verbrechens einer kriminellen Organisation, in zwei Fällen wurde die Überwachung zur Aufklärung eines Verbrechens gegen Leib und Leben angeordnet, ein Fall betraf ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, die restlichen zwei Fälle hatten sonstige Delikte nach dem StGB zur Grundlage. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs ("Rasterfahndung") wurde weder 2010 noch 2011 angeordnet.

Staatsanwaltschaften prüfen Voraussetzungen sehr genau

Diese statistischen Daten lassen für die Verfasser des Berichts erkennen, dass die Verschiebung der Leitungsbefugnis des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft im Zuge der Strafprozessrechtsreform an dem maßvollen Umgang mit den erweiterten Ermittlungsmaßnahmen nichts geändert hat. Die Anzahl der angeordneten großen und kleinen Späh- und Lauschangriffe habe sich vielmehr auf niedrigem Niveau eingependelt, heißt es. Der Umstand, dass Anträge auf Bewilligung dieser Ermittlungsmethoden im Berichtszeitraum lediglich in einem Fall abgelehnt wurden, zeige überdies, dass die Prüfung durch die Staatsanwaltschaften in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Tatverdacht sehr genau vorgenommen werde.

Besondere Ermittlungsmaßnahmen mehr denn je unverzichtbar

Aus der weiterhin geringen Zahl der Anwendungsfälle dürfe allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass die erweiterten Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich wären, warnt der Bericht und hebt in  diesem Zusammenhang vor allem die Präventivwirkung des Gesetzes hervor. Die besonderen Ermittlungsmaßnahmen stellen sich mehr denn je als unabdingbare Mittel zur Aufklärung mittlerer und schwerer Delikte dar und bieten ungeachtet der restriktiven Handhabung gerade bei der Bekämpfung der schweren Suchtgiftkriminalität, der organisierten Kriminalität und der Korruption effektive Erhebungsmöglichkeiten, betont der Bericht in seiner Zusammenfassung. (Schluss) hof