Parlamentskorrespondenz Nr. 99 vom 11.02.2013

Vorlagen: Sport

Was bringt die Reform der Sportförderung des Bundes?

Wien (PK) – Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren wiederholt Kritik an der Vergabe der "Besonderen Bundes-Sportförderung" (2012: 80 Mio. €) geübt. Daher hat die Regierung kürzlich ein neues, verfassungs- und haushaltsrechtskonformes System der Bundes-Sportförderung ausgearbeitet und dem Nationalrat einen Entwurf für ein "Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013" (2149 d.B.) vorgelegt. Der Text basiert auf Empfehlungen einer Expertengruppe, die Sportminister Norbert Darabos 2010 mit der Vorbereitung der Reform beauftragt hat. Der Bund will mit einer wirkungsvollen und transparenten Sportförderung den Leistungs- und Spitzensport ebenso stärken wie den Breiten- und Gesundheitssport, Vereine und Verbände sichern, die ganze Bevölkerung zu Bewegung und Sport motivieren, internationale Erfolge ohne Doping ermöglichen und Menschen mit Migrationshintergrund sozial integrieren, liest man in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Konkret geht es um Aufbau und Weiterentwicklung professioneller Verbandsstrukturen, Trainings- und Wettkampfsteuerung vom Nachwuchs bis zum Spitzensport, Stärkung von Sportwissenschaft und –medizin sowie um den Einsatz und die Ausbildung hoch qualifizierter TrainerInnen, InstruktorInnen und ÜbungsleiterInnen. Dazu kommen der Ausbau der Sportstätteninfrastruktur sowie Bewegungsangebote für sport- oder vereinsferne Menschen sowie für Personen mit Behinderungen.

Das neue System der Bundessportförderung

Der Regierungsentwurf bündelt alle Förderungen für den laufenden Betrieb der Verbände in der bisherigen "Besonderen Bundes-Sportförderung" und überträgt die Administration der Förderungen einem neu aufzubauenden "Bundes-Sportförderungsfonds", der die aus Glücksspieleinnahmen stammenden Mittel zu 50 % dem Leistungs- und Spitzensport, zu 45 % dem Breitensport und zu 5 % "gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderen Aufgaben im Sport" zur Verfügung stellen soll. Diese Aufteilung entspricht der Entwicklung der letzten Jahre und sorgt auch für die Förderung neuer Spitzenportarten vor.

In einem neuen "dualen Förderungsmodell" soll eine individuell abgestimmte mehrjährige Grundförderung die Fixkosten der Sportinstitutionen teilweise abdecken. Zusätzliche Förderungen sind für jährliche Projekte und Maßnahmen vorgesehen. Vorhaben von gesamtösterreichischer Bedeutung werden auch künftig gefördert, und zwar mit "Sonderförderungsmitteln der Bundes-Sportförderung" (bisher "Allgemeine Bundes-Sportförderung").

Für die Kontrolle der "Verbandsförderungen" wird künftig der "Bundes-Sportförderungsfonds" sorgen, der auch die Mittelverwendung evaluieren wird. Das Ressort wird Stichprobenkontrollen durchführen und Förderungsnehmer beurteilen. Die "Sonderförderungsmittel" werden – abgestimmt mit dem Abrechnungs- und Kontrollsystem der Verbandsförderung - vom Ressort kontrolliert.

Die Aufsicht über den Fonds obliegt der "Bundes-Sportkonferenz", die aus Vertretern des Ressorts und des organisierten Sports zusammengesetzt ist und die "Autonomie des Sports" gemäß EU-"Weißbuch Sport" gewährleisten wird. Der Geschäftsführer des Bundes-Sportförderungsfonds wird in allen wichtigen Fragen die Bundes-Sportkonferenz befassen müssen.

Förderung des Spitzensports

Für den Spitzensport stehen künftig 50 % der aus Glücksspieleinnahmen stammenden Sportförderungsmittel zur Verfügung (gegenwärtig 40 Mio. €). Mindestens die Hälfte davon soll die Fixkosten der Fachverbände für Verwaltung und hauptamtliche Trainer abdecken. Diese "Grundförderung" wird individuelle pro Verband für eine vierjährige Periode festgesetzt und damit Planungssicherheit geschaffen. Dazu kommen jährliche "Maßnahmen- und Projektförderungen".

Die Förderungen sollen vom Bundes-Sportförderungsfonds leistungsorientiert vergeben werden. Ein ergänzendes Beurteilungskriterium bei der Maßnahmen- und Projektförderung ist die Beurteilung und Reihung der Verbände, die Experten anhand der "Struktur- und Strategiekonzepte" der Verbände sowie anhand von Leistungsnachweisen und externen Faktoren vornehmen werden. Diese Struktur- und Strategiekonzepte der Bundes-Sportfachverbände informieren über Ist-Struktur, Personal, internationale Funktionsträger, Genderaspekte, Infrastruktur, Verbandsstrategie, Zukunftsplanung, Mehrjahres-Sportkonzept, Leistungssportplanung, Finanzkonzept, Trainer- und Betreuungssystem, Forschung- und Technologieprojekte, Anti-Doping, Nachwuchsarbeit und Veranstaltungen.

Bei der Förderung der einzelnen Sportarten wird auch die spezifische Kostensituation berücksichtigt. So wurde für den Österreichischen Fußballbund ein Mindestprozentsatz festgeschrieben, um dessen langfristigen Investitionen (Akademien, Leistungszentren) abzusichern.

Für Projekte und Maßnahmen im Spitzensport soll der Bundes-Sportförderungsfonds jährlich Förderprogramme für folgende Bereiche festlegen: Wettkampf und Training, Aus- und Fortbildung, Nachwuchsförderung und Schulkooperationen, Investitionen im Verbandsmanagement und in Leistungszentren, Material und Forschung, Veranstaltungsmanagement, Sportwissenschaft und Sportmedizin, Behindertensport, verbandsorientierte Gender- und Frauenprojekte, Anti-Doping Arbeit, Vorbereitung auf Sportgroßveranstaltungen.

Im Behindertensport wird die Zusammenführung von Behindertensport-Aktivitäten mit den jeweiligen Bundes-Sportfachverbänden angestrebt. Die Beschickung von Paralympischen Veranstaltungen, insbesondere der Paralympischen Sommer- und Winterspiele wird durch Förderungen in der bisherigen Höhe sichergestellt.

Förderung des Breitensports

Für den "Breitensport" stehen künftig 45 % der Förderungsmittel aus Glücksspieleinnahmen zur Verfügung (gegenwärtig 36 Mio. €). Mindestens die Hälfte davon soll die jährliche Grundförderung der Dachverbände ASKÖ, ASVÖ, Sportunion, Österreichischer Fußballbund (ÖFB) und des "Verbands Alpiner Vereine" (VAVÖ) ausmachen. Alle Dachverbände des Breitensports müssen künftig 40 % ihrer Grundförderungsmittel an ihre Mitgliedsvereine weitergeben und den Vereinen ein Mindestmaß an ideeller und sonstiger nicht-monetärer Unterstützung zur Verfügung stellen. Der Österreichische Fußballbund (ÖFB) wird grundsätzlich als Fachverband des Spitzensports betrachtet, er behält aber seine historisch gewachsene Sonderstellung und erhält weiterhin sowohl Spitzensport- als auch Breitensport-Förderungen.

Als Ziele der Grundförderung im Breitensport nennt der Gesetzentwurf die Erhaltung eines flächendeckenden Netzwerks professionell organisierter Vereine und die Entwicklung sportlicher Angebote für neue Zielgruppen, insbesondere auch im Gesundheitssport und die Zusammenarbeit mit den Schulen. Außerdem werden die Dachverbände zur Aufrechterhaltung einer bundesweiten Koordination nach dem Modell der Initiative "Fit für Österreich" verpflichtet. Auch die Initiative "Kinder gesund bewegen" soll weitergeführt werden.

Das Leitdokument für die Maßnahmen- und Projektförderung im Breitensport ist der "Nationale Aktionsplan Bewegung". Gefördert werden Nachwuchsförderung, Programme zur breitensportlichen oder gesundheitsorientierten Bewegungsförderung, die Stärkung des organisierten Sports in der Schule, Bewegung im Kindergarten- und Volksschulalter, Strukturverbesserungen und Innovationen, Co-Finanzierungsprojekte mit Förderungsgebern aus dem Gesundheitssektor und die Koordination des bundesweiten Netzwerks zur

Bewegungsförderung. Besondere Beachtung soll der Integration sozial benachteiligter Gruppen (Menschen mit Behinderungen, MigrantInnen), der Gleichstellung von Mann und Frau und der Förderung der sportlichen Haltung von Sportlerinnen/Sportlern ("Fair Play") gewidmet werden.

Gesamtösterreichische Aufgaben der Bundessportförderung   

5 % der Mittel oder vier Mio. € der "Besonderen Bundes-Sportförderung" erhalten die "gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport". Es sind dies die Bundessportorganisation (BSO), das Österreichische Olympische Comite (ÖOC), das Österreichische Paraolympische Comite (ÖPC), der Behindertensportverband und die Special Olympics Austria. Die Bereiche der Grund- und Maßnahmenförderung werden von der Bundes-Sportkonferenz festgelegt. Ziel ist die Beschickung von Olympiaden, insbesondere der Olympischen Sommer- und Winterspiele.

Sonderförderungsmittel

An die Stelle der bisherigen "Allgemeinen Bundes-Sportförderung" treten "Sonderförderungsmittel", die sowohl der gegenwärtigen Förderungspraxis als auch geänderten Aufgabenstellungen infolge der Reform entsprechen. So werden die bisherigen Aufwendungen aus der "Besonderen Bundes-Sportförderung" für die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) künftig aus "Sonderförderungsmitteln" bestritten. Dazu kommen die Förderung von Sportanlagenbauten und großen Sportveranstaltungen, wobei die Kosten weiterhin zwischen Bund, Land und betroffener aufgeteilt werden sollen.

Neue Organe

Die "Bundes-Sportkonferenz" soll aus elf Mitgliedern bestehen, von denen drei vom Bundesminister und acht von der Bundes-Sportorganisation entsandt werden. Im Wesentlichen soll er aus bestehenden Strukturen ("Fit für Österreich", BSO, Bundesministerium) aufgebaut werden. Das "Kuratorium" überwacht den Bundes-Sportförderungsfonds finanziell und dienstrechtlich, greift aber nicht in die Schwerpunktsetzung der Förderungsvergabe ein. Zwei ehrenamtliche "Beiräte", einer für den Leistungs- und Spitzensport, einer für den Breitensport werden den Fonds bei Förderungsvergaben beraten. Jeder Beirat hat sechs Mitglieder, von denen jeweils drei von der Bundes-Sportkonferenz und drei vom Ressort entsandt werden.

Für vollständige Transparenz in der Sportförderung wird eine umfassende, öffentlich zugängliche Förderungsdatenbank sorgen.

In finanzieller Hinsicht verändert der Gesetzentwurf die Gesamthöhe der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel nicht. Für 2014 rechnet die Regierung mit Mehrkosten von insgesamt 914.000 €, ab 2015 mit 834.000 €. Die Mehraufwendungen für Einrichtung und Führung einer Förderungsdatenbank werden für 2014 mit 80.000 € beziffert. (Schluss) fru


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