Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 01.03.2013

Vorlagen: Verfassung und Geschäftsordnung

Amtsgeheimnis, Rechnungshof, U-Ausschuss, Gesetzesbeschwerde

Grüne fordern Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis

Wien (PK) – Um mehr Transparenz in die öffentliche Verwaltung zu bringen, fordern die Grünen die Erarbeitung eines österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes (2221/A[E]). Geht es nach Abgeordnetem Albert Steinhauser und seinen FraktionskollegInnen, sollen alle Behörden, aber auch staatseigene Betriebe und überwiegend staatlich finanzierte Organisationen künftig verpflichtet werden, Informationen unverzüglich in einem kostenlos und anonym zugänglichen Informationsregister zu veröffentlichen und BürgerInnen bei Bedarf umfassende Auskünfte zu erteilen. Ausnahmen von dieser Informations- und Auskunftspflicht sollen demnach nur in engen Grenzen zulässig sein. Bei wiederholten Auskunftsverweigerungen sieht das Modell der Grünen Verwaltungsstrafen vor.

Begründet wird die Initiative von den Grünen damit, dass Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, der Allgemeinheit und nicht der Behörde gehören sollten. Außerdem leistet Informationsfreiheit ihrer Ansicht nach einen wesentlichen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung. Das geltende Auskunftspflichtgesetz hält Abgeordneter Steinhauser für ungenügend, da Auskunftsverweigerungen gegenüber anfragenden BürgerInnen durch weitreichende Ausnahmebestimmungen beinahe immer argumentiert werden können.

FPÖ urgiert Budgetaufstockung für den Rechnungshof

In Anbetracht der zusätzlichen Kompetenzen, die dem Rechnungshof zuletzt übertragen wurden, fordert die FPÖ in einem Entschließungsantrag eine Budgetaufstockung für das Prüforgan des Parlaments (2225/A[E]). Abgeordneter Wolfgang Zanger weist darauf hin, dass dem Rechnungshof bis zum Jahr 2016 zumindest 3,6 Mio. € fehlen, um seine Kernaufgabe, die Prüftätigkeit, weiter in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrecht zu erhalten. Zudem würden ihm zufolge erweiterte Meldepflichten für Rechtsträger nach dem Medientransparenzgesetz die Arbeit des Rechnungshofs erleichtern.

Untersuchungsausschuss: FPÖ nimmt neuen Anlauf für Reform

Seit längerem ist politisch vereinbart, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als parlamentarisches Minderheitsrecht zu verankern, bisher haben die Verhandlungen zwischen den Parteien aber zu keinem Ergebnis geführt. Nunmehr unternimmt die FPÖ einen neuen Anlauf, um Bewegung in die Sache zu bringen (2226/A).

Die von den Abgeordneten Peter Fichtenbauer und Harald Stefan vorgelegte Gesetzesinitiative sieht vor, jedem Klub, der aus zumindest zwanzig Abgeordneten besteht, einmal pro Gesetzgebungsperiode das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzuräumen, wobei der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats unzulässige Verlangen zurückweisen können soll. Was den Verfahrensablauf betrifft, werden zwei Sitzungen pro Ausschusswoche, eine zeitliche Begrenzung des Ausschusses auf ein Jahr und umfassende Minderheitsrechte in Bezug auf die Anforderung von Akten und die Ladung von Auskunftspersonen vorgeschlagen. Der Antrag orientiere sich am faktisch Machbaren, halten Fichtenbauer und Stefan in der Begründung fest.

FPÖ drängt auf Einführung der "Gesetzesbeschwerde"

Druck macht die FPÖ auch in Bezug auf die im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbarte Einführung der so genannten "Gesetzesbeschwerde" (2227/A). Die damaligen fünf Fraktionen des Nationalrats haben sich grundsätzlich darauf verständigt, Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit einzuräumen, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln, die Verhandlungen über zwei gemeinsame Gesetzesinitiativen (2031/A, 2032/A) stockten zuletzt allerdings aufgrund von Bedenken, die im Begutachtungsverfahren von verschiedenen Seiten vorgebracht worden waren.

Der nunmehr von der FPÖ vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich zwar an den ursprünglichen Initiativanträgen, abweichend davon wollen die Abgeordneten Peter Fichtenbauer und Harald Stefan den Verfahrensparteien jedoch schon bei Vorliegen eines erstinstanzlichen Gerichtsurteils den direkten Gang zum Verfassungsgerichtshof ermöglichen. Damit soll der Verdacht einer Urteilsbeschwerde vermieden werden. Zudem komme es zu keiner Wiederaufnahmemöglichkeit des Gerichtsverfahrens, weil die Entscheidung des VfGH bereits vor dem letztinstanzlichen Urteil vorliegen würde, argumentieren sie. Fichtenbauer und Stefan schlagen in diesem Sinn auch vor, anstelle des Obersten Gerichtshofs Erstgerichten die Befugnis zur Anfechtung von Gesetzen einzuräumen. (Schluss) gs