Parlamentskorrespondenz Nr. 270 vom 04.04.2013

Kommission erwägt verschärfte Überwachung der EU-Außengrenzen

EU-Ausschuss des Bundesrats plädiert für genaue Prüfung des Projekts

Wien (PK) - Wie die EU irreguläre Zuwanderung in ihre Mitgliedstaaten bekämpfen will, diskutierte der EU-Ausschuss des Bundesrats nach der Finanztransaktionssteuer als weiteren Themenblock in seiner heutigen Sitzung. Einhellig sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine eingehende Bewertung der Verhältnismäßigkeit des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets und der dafür angenommenen Kosten aus. Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die vorliegenden Legislativakte erst im Februar von der Kommission beschlossen worden sind, die Verhandlungen im Rat darüber also erst am Anfang stünden.

Harmonisierung der Datenerfassung von Reisenden aus Drittstaaten

Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatenangehörigen, die eine EU-Außengrenze überschreiten, sollen künftig elektronisch erfasst werden, geht es nach dem Kommissionsplan für einen integrierten Grenzschutz des Unions- bzw. Schengenraumes (Änderung des Schengener Grenzkodex COM(2013) 96 final). Ein zentralisiertes Einreise-/Ausreisesystem (Entry-/Exit System - EES) sowie ein Registrierungsprogramm für Reisende (Registered Traveller Programme - RTP) werden zur zuverlässigen Überwachen der Reisebewegungen von Drittstaatenangehörigen vorgeschlagen. Das bisher übliche Abstempeln der Reisedokumente durch die Grenzbehörden würde damit wegfallen.

Mit strengeren Kontrollen an den Grenzen der EU, bei denen mittels EES Ort sowie Zeitpunkt der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen festgehalten werden, plant die Kommission, koordinierter gegen illegale Zuwanderung vorzugehen und Migrationsströme besser zu steuern. Die Aufenthaltsdauer von Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten haben bzw. deren Aufenthaltsrecht im Schengenraum abgelaufen ist, etwa auf Grund eines veralteten Kurzzeitvisums, will die EU so nachvollziehbarer machen. Sogenannte "Visa-Overstayer", die sich trotz Ablauf ihres Visums nach 90 Tagen illegal im Schengenraum aufhalten, könnten mit dem neuen Kontrollsystem EES leichter identifiziert werden, erklärte ein Experte des Innenministeriums (BMI) dem Ausschuss. Dazu ist im Verordnungsvorschlag zum EES eine einheitliche Identitätserfassung von betroffenen Reisenden mit alphanumerischen Daten und Fingerabdrücken vorgesehen (COM(2013) 95 final).

Überschießende Maßnahmen oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen?

In dem Kommissionspapier wird darauf hingewiesen, dass zwar die Abnahme von Fingerabdrücken einen Eingriff in die Privatsphäre der Reisenden darstelle, doch dass dies angesichts des Mangels an Ausweispapieren bei vielen irregulären MigrantInnen gerechtfertigt sei. Außerdem werde damit der Abgleich von Ein- und Ausreisedaten legaler Reisender zuverlässiger. Laut Verordnungsentwurf sollen Grenz-, Visa- und Einwanderungsbehörden, nicht aber Strafverfolgungsbehörden auf das System zugreifen können. Die Abnahme von Fingerabdrücken sei jetzt bereits für die Ausstellung von Visa gut funktionierende Praxis, antwortete der BMI-Experte auf die Befürchtung von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), Reisende aus Drittstaaten würden dadurch generell als "potentielle Verbrecher" behandelt.

Ausnahmen dieser umfassenden Kontrolle werden für Drittstaatenangehörige geltend gemacht, die häufig EU-Außengrenzen queren (COM(2013) 97 final). Diese Personen können sich als Vielreisende im RTP registrieren lassen. Bei Bewilligung der Registrierung erhalten sie einen "Token", der mit einer persönlichen Kennnummer den jeweiligen Grenz- und Visabehörden Zugang zu den im Zentralregister gespeicherten Daten der/s Reisenden gibt, und mit dem eine raschere Abwicklung über automatisierte Grenzkontrollanlagen ermöglicht wird.

1,1 Mrd. € sind im aktuellen Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die Entwicklung des EES und des RTP eingeplant, wobei auch nationale Entwicklungskosten für entsprechende Systemkomponenten an EU-Außengrenzen von der EU unterstützt werden. Die Folgekosten des Systembetriebs hätten der Kommission zufolge die Nationalstaaten zu tragen, 50% der Mittel für nationale Grenzsicherungsprogramme seien dafür zu veranschlagen.

Das Ziel, durch bessere Verwaltung der EU-Außengrenzen für mehr Sicherheit in der Union zu sorgen, sei zwar zu befürworten, allerdings müsse angesichts des hohen Kostenaufwands der Mehrwert des von der Kommission vorgeschlagenen Projekts hinterfragt werden, meldeten die MandatarInnen Edgar Mayer (V/V) und Monika Mühlwerth (F/W) ihre Bedenken an. Mühlwerth warnte zudem vor der Schaffung eines europäischen Überwachungsstaats durch die vorgeschlagenen Kontrollmechanismen und bezweifelte, dass diese als Maßnahmen gegen illegale Einwanderung ausreichen würden. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sprach sich ebenfalls dezidiert gegen ein "Big Brother Europe" aus, denn in seinen Augen sollten Reisen in die EU erleichtert werden. Bei den Kontrollen müssten Kosten und Effizienz die Balance halten, letztlich gehe es im Sinne Europas um verstärkten Austausch von Wissen und Wirtschaftsinteressen, betonte der SPÖ-Mandatar. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei


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