Parlamentskorrespondenz Nr. 343 vom 26.04.2013

Konsens zur Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu bekräftigt

Nationalrat schließt mit Rechnungshofbericht

Wien (PK) – Im Zuge der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 2014 müssen auch das Datenschutzgesetz, das Bundesvergabegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Parteiengesetz, das Volksgruppengesetz, das ORF-Gesetz und weitere Mediengesetze geändert werden. Der Nationalrat gab heute für die entsprechenden Gesetzesnovellen grünes Licht. Das Ende der 200. Sitzung machte ein Rechnungshofbericht auch zur Visa-Affäre. 

Unabhängige Datenschutzbehörde löst 2014 Datenschutzkommission ab

Erster Debattenpunkt war eine Novelle zum Datenschutzgesetz mit der die Datenschutzkommission ab 2014 durch eine neue unabhängige Datenschutzbehörde ersetzt wird. Deren Bescheide können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das Beschwerderecht gilt sowohl für öffentliche Stellen als auch für Auftraggeber des privaten Bereichs, wie eine Feststellung des Verfassungsausschusses ausdrücklich unterstreicht. Die Novelle wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) sagte, die neue Datenschutzbehörde werde von einem Dienststellenleiter geführt werden, der alleiniges Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern haben wird. Dem Bundeskanzler komme nur noch ein Unterrichtungsrecht zu, die Behörde wird, europäischen Vorgaben entsprechend, deutlich unabhängiger sein als die alte Datenschutzkommission, betonte Wittmann.  

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) erläuterte, die neue Datenschutzbehörde sei konform mit der EU-Datenschutzrichtlinie und werde ihre Entscheidungen deutlich unabhängiger als bisher und unter Einbindung fachkundiger Laienrichter treffen.   

Abgeordneter Werner HERBERT (F) begrüßte die Weiterentwicklung des Datenschutzes in wesentlichen Punkten. Der Datenschutzrat werde aufgewertet, der Datenschutzbericht künftig auch dem Parlament übermittelt, führte der Redner aus und kündigte die Zustimmung der FPÖ an.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) stimmte der Novelle zu , korrigierte aber seine Vorredner: Die Behördenstruktur beim Datenschutz müsse nicht wegen der Datenschutzrichtlinie, sondern wegen der Änderungen in der Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit geändert werden. Als grundlegendes Problem der Datenschutzbehörde betrachtete der Abgeordnete das wachsende Missverhältnis zwischen Personalstand und permanent zunehmenden Aufgaben. Die Datenschützer sprechen dieses Problem offen an, berichtete Steinhauser, der es für überaus bedenklich hielte, wäre die Datenschutzbehörde nicht mehr imstande, die gesetzlich vorgeschriebenen Löschpflichten von Providern zu kontrollieren. Die rasante technische Entwicklung mache es notwendig, die Datenschutzbehörde personell aufzurüsten, zeigte sich Steinhauser überzeugt.

Da der ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehene Fachbeirat zur Unterstützung der Datenschutzbehörde nunmehr gestrichen worden ist, sicherte Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Gesetzesentwurf zu. Auch Stronach-Mandatar Christoph HAGEN erklärte sich namens seiner Partei mit der Schaffung einer neuen Datenschutzbehörde einverstanden, schon weil sich durch die Verwaltungsvereinfachung Einsparungen ergeben würden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER unterstrich, mit der vorliegenden Novelle werde einer der letzten Schritte des Bundeskanzleramtes zur Umsetzung von Materienbestimmungen für die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzt, auch sonst sei man im Zusammenhang mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts im Zeitplan. Zu den Personalressourcen der neuen Behörde meinte der Staatssekretär, er verstehe zwar, wenn auf Grund der angestrebten Verfahrensbeschleunigung mehr Planstellen angeregt würden, doch bestehe hier ein Zielkonflikt mit der notwendigen Budgetkonsolidierung. Daher spreche er sich dafür aus, das Wirken dieser monokratisch entscheidenden Behörde zunächst zu evaluieren, bevor man in eine Personaldiskussion eintrete, so Ostermayer.

Eine grundsätzliche Frage zum Datenschutz warf Abgeordnete Sonja STESSl-MÜHLBACHER (S) auf, indem sie das Spannungsfeld zwischen dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte und den Gegebenheiten einer digitalisierten Welt darstellte. Die Politik hat in ihren Augen die Aufgabe, das durch die Digitalisierung ermöglichte Datensammeln und auch diesbezügliche Vorhaben des Staates, etwa zum Zweck der Verbrechensbekämpfung, umfassend zu kontrollieren. Dieser Sichtweise schloss sich Abgeordneter Michael HAMMER (V) an, wobei er betonte, die Novelle zur Datenschutzbehörde trage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei.

Die Datenschutzgesetznovelle passierte den Nationalrat in zweiter und dritter Lesung einstimmig.

Bundesverwaltungsgericht wird künftig Vergabeverfahren prüfen

Was das Vergaberecht betrifft, wird das Bundesverwaltungsgericht künftig die derzeit vom Bundesvergabeamt wahrgenommene Aufgabe übernehmen, in erster Instanz öffentliche Vergabeverfahren zu überprüfen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle zur Änderung des Bundesvergabegesetzes und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit wurde auch einstimmig gebilligt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird für derartige Beschwerdeverfahren eine Pauschalgebühr fällig, Entscheidungen sind grundsätzlich von einem Senat unter der Einbeziehung fachkundiger Laienrichter zu treffen.

Neu ist darüber hinaus die grundsätzliche Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Zudem wird mit der Novelle Innovation explizit als sekundäres Beschaffungsziel festgeschrieben.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) griff aus den Änderungen zum Bundesvergaberecht unter anderem die Regelung heraus, die eine erhöhte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand sicherstellt, und nannte auch die Verpflichtung zu energieeffizienten Beschaffungen durch den öffentlichen Dienst im Sinne der EU-2020-Strategie als bedeutende Komponente. In einem SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag, den Lueger zu der Novelle einbrachte, geht es außerdem um Ergänzungen in mehreren Teilbereichen der Vorlage, von der Bestellungsart von Laienrichtern bei Vergabeangelegenheiten bis zur Verwendung der Geldbußen für den Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung.

Die im Vorjahr beschlossene zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit sei der Auslöser auch für die gegenständliche Novelle gewesen, umriss Abgeordneter Jochen PACK (V) kurz deren Entstehungsgeschichte. Besonders befürworte er die Bestimmung darin, die eine Rechnungsbegleichung öffentlicher Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen vorsieht, das nutze nicht zuletzt der heimischen Wirtschaft. Diesen Punkt befürwortete Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) ebenso, und sie äußerte sich auch vorsichtig positiv zu den im Entwurf festgehaltenen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, auch wenn diese nur minimale Verbesserungen seien. Erfreut zeigte sich die Grün-Mandatarin, dass Innovation in der Regierungsvorlage als sekundäres Beschaffungsziel festgelegt ist, damit motiviere man auch die anbietenden Unternehmen zu vermehrter Forschung und Entwicklung im Sinne einer innovationsdynamischen Volkswirtschaft.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) schloss an seiner generelle Zustimmung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu mit allen diesbezüglichen Gesetzesadaptierungen die Mahnung an, es gelte Sorge zu tragen, dass die Intention der Reform auch realisiert werde. So dürfe es im Zusammenwirken mit den Bundesländern keine Aufsplitterungen etwa bei Angelegenheiten der Organisation und des entsprechenden Dienstrechts geben, damit dass neue System tatsächlich effizienter und kostengünstiger werde.

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz sowie zum Bundesvergabegesetz Sicherheit und Verteidigung passierte nach einstimmigem Beschluss über den diesbezüglichen SPÖ-ÖVP Abänderungsantrag mit Zustimmung aller Fraktionen das Plenum, sowohl in zweiter als auch in dritter Lesung.

Bundesdienst: Neue Behörde soll Personalvertretung beaufsichtigen

Um weiterhin eine staatliche Aufsicht über die Personalvertretung der im Bundesdienst beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen, wird die Personalvertretungs-Aufsichtskommission, die im Zuge der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte aufgelöst wird, durch eine Personalvertretungsaufsichtsbehörde mit ähnlichem Aufgabenprofil ersetzt. Der Gesetzentwurf der Regierung wurde in der vom Verfassungsausschuss angenommenen Fassung ebenfalls einstimmig beschlossen. Im Gesetzentwurf verankert ist auch eine jährliche Berichtspflicht der Personalvertretungsaufsichtsbehörde an den Nationalrat, Bescheide können beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht werden.

Die Einsetzung der neuen weisungsfreien Personalvertretungsaufsichtsbehörde als Ersatz für die alte Kommission zur Aufsicht der Standesvertretung im öffentlichen Dienst sei eine gute und notwendige Änderung im Lichte der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit, waren sich die Redner dieses Debattenteils, Abgeordnete Otto PENDL (S), Johann SINGER (V), Werner HERBERT (F), Ernest WINDHOLZ (B) und Christoph HAGEN (T) einig. Windholz und Hagen hoben zudem noch positiv die Verkleinerung der Behörde von fünf auf drei Personen hervor, das sei eine sinnvolle Einsparungsmaßnahme.

Die Novelle zum Bundes-Personalvertretungsgesetz wurde in zweiter und dritter Lesung einhellig angenommen.

Mediengesetze werden an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Gleichfalls einstimmig beschloss der Nationalrat schließlich eine Anpassung des KommAustria-Gesetzes, des ORF-Gesetzes, des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes, des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes, des Parteiengesetzes und des Volksgruppengesetzes an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Mit dem Gesetzespaket wird unter anderem der Auflösung des Bundeskommunikationssenats Rechnung getragen und dezidiert festgelegt, dass künftig ein Senat des Bundesverwaltungsgerichts für Berufungen gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde KommAustria zuständig ist. Auch Beschwerden gegen Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats sowie Beschwerden gegen die Bestellung eines Mitglieds der Volksgruppenbeiräte sind ab 2014 an das Bundesverwaltungsgericht zu richten.

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit biete nach internationalen Standards Verbesserungen im österreichischen Rechtssystem, hielt Abgeordneter Peter WITTMANN (S) fest, dem trage auch die nun diskutierte Novelle Rechnung, da sie Zuständigkeiten klarer regle. Das Prinzip der Senatsentscheidung bleibe jedoch auch am Bundesverwaltungsgericht, der die Kompetenzen des aufzulösenden Bundeskommunikationssenats erhält, gewahrt, betonte Wittmann. Diesen Umstand betrachtete Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) als Zeichen der Flexibilität im neuen Bundesverwaltungsgericht. Umfassend sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu im Parlament behandelt worden, fasste er zusammen, nun sei auch die Bevölkerung entsprechend über diese Regelungen für mehr Rechtsschutz zu informieren.

Diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsnovelle wurde wie die zuvor verhandelten derartigen Vorlagen in beiden Lesungen einstimmig beschlossen.

Rechnungshof beurteilt Konsequenzen aus Visa-Affäre

Nach den Verfassungsthemen debattierten die Abgeordneten einen Bericht des Rechnungshofs (RH), der unter anderem Konsequenzen aus der "Visa-Affäre" beurteilt. Zur Diskussion stand auch die RH-Kritik am "Aktionsplan für erneuerbare Energie" zur Umsetzung der EU-Strategie "20–20–20" (20% weniger Treibhausgase, 20% mehr erneuerbare Energieträger, 20% mehr Energieeffizienz) in Österreich. Die angepeilte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am heimischen Energieverbrauch bis 2020 auf 34% setze eine Stabilisierung des Energieverbrauchs und eine Steigerung der Energieeffizienz bei Mobilität und Gebäuden voraus, sagt der Rechnungshof. Lebhafte Diskussionen löste auch die Kritik der Prüfer an der Verdreifachung der Kosten beim Umbau des Militärflugplatzes Zeltweg aus, den die Einführung des "Eurofighters" erforderte. Die Kosten stiegen bis April 2010 von geschätzten 46,2 Mio. €. auf 153,55 Mio. €, die Abrechnungssumme könnte sogar 163,94 Mio. € betragen. – Bei der Kenntnisnahme des Prüfberichts folgte das Plenum dem einstimmigen Votum des Rechnungshofausschusses. 

Die Rechnungshofprüfung der durch den Eurofighter-Erwerb nötig gewordenen Umbaumaßnahmen am Militärflugplatz Zeltweg machte Abgeordnete Christine LAPP (S) zum vorrangigen Thema ihrer Wortmeldung, wobei sie vor allem auf die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofes einging. Damit Fehler in Planung, Vergabe und Kontrolle, wie sie in Zeltweg dem Prüfbericht zufolge schlagend geworden waren, zukünftig nicht mehr eintreten, habe der Rechnungshof unter anderem eine Reorganisation der Bauverwaltung und die Erstellung einer Kosten- Nutzen-Analyse angeregt, beschrieb Lapp, die darin einen wertvollen Beitrag zum Ausgabenmanagement sah.

Mit der Visa-Affäre von 2005 beziehungsweise der daraus erfolgten Rechnungshofkontrolle von nachfolgenden Maßnahmen durch die Visa-Kommission und die Botschaften, befasste sich Abgeordneter Wolfgang GAHR. Auf die Kritik des Rechnungshofs etwa zur mangelhaften Kooperation zwischen Innen- und Außenministerium sei mit einer Klärung der Fachaufsicht und einer besseren Dokumentation in Visa-Angelegenheiten reagiert worden, insgesamt habe man 31 der 32 dazu getroffenen Rechnungshofempfehlungen umgesetzt, umriss Gahr die Konsequenzen des Prüfergebnisses und meinte, dadurch seien Transparenz und Qualität des Visa-Systems erhöht worden.

Abgesehen von der Feststellung, die Visa-Affäre habe erneut die Abstimmungsprobleme zwischen Innen- und Außenressort aufgezeigt, widmete sich Abgeordneter Roman HAIDER (F) einem kürzlich erfolgten Beschluss des EU-Parlaments, die Visa-Bestimmungen für Moldawien zu lockern. Das dürfe der österreichische Außenminister keinesfalls zulassen, werde damit doch dem organisierten Verbrechen Tür und Tor geöffnet, zeigte sich der FPÖ-Mandatar erbost und er untermauerte seine Befürchtung mit den Hinweis auf in Moldawien vermutete schwere Delikte wie Menschenhandel und Geldwäsche.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) wandte sich dem Rechnungshofberichtsteil zum Aktionsplan erneuerbare Energie zu, in dem einmal mehr fehlende Kosten-Nutzen-Analysen und Zuständigkeitsbestimmungen als Kritikpunkte aufscheinen. Es sei nicht verwunderlich, befand Brunner, dass Österreich das Klimaschutzschlusslicht der EU sei, denn es gebe laut Bericht nicht einmal eine klare Ursachenerklärung für die Gründe der Zielverfehlung im Klimaschutz. Wenig Hoffnung auf Verbesserung setzte die Grün-Mandatarin in die geplanten Gesetze zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz, sie sah darin wichtige Bereiche wie Verkehr und Gebäude weitgehend ausgespart und die Verantwortlichkeiten erneut nicht eindeutig definiert.

Auf den Eurofighter-Kauf, den danach unter dem ehemaligen Verteidigungsminister Darabos geschlossenen Vergleich dazu und die Kostenexplosion bei der notwendig gewordenen Erweiterung des Militärflughafens Zeltweg bezog sich Abgeordneter Kurt LIST (B). Er vermutete, die Regierungsfraktionen wollten im Grunde die parlamentarische Diskussion über derartige Rechnungshofberichte verhindern, um die darin kritisierten RessortleiterInnen zu schützen.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) äußerte generelles Lob für den Rechnungshof und betonte, dieser habe auch bei der Prüfung von Visa-Vergaben gute Arbeit geleistet. Erfreut zeigte sie sich auch darüber, dass von 32 Empfehlungen des Rechnungshofs 31 umgesetzt wurden und nun etwa die Kooperation zwischen Innen- und Außenministerien besser funktioniere.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) beschäftigte sich mit dem Thema Wasserkraft. Er appellierte an die Wasserwirtschaft sensibel mit dem Ausbau der Wasserkraft umzugehen und nicht zu negieren, dass die Ausbaumöglichkeiten in Österreich begrenzt seien. Es werde "auf Teufel komm' raus" in sensiblen Zonen geplant, kritisierte Kräuter, dadurch drohten irreparable Schäden.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) setzte sich mit der Erweiterung des Militärflughafens Zeltweg auseinander und machte darauf aufmerksam, dass der Rechnungshof bei der Vergabe grobe Mängel im Projektmanagement aufgezeigt habe. Man müsse aus den Fehlern lernen und bei künftigen Projekten im Verteidigungsministerium konkretere Planungen und konkretere Zeitpläne machen, mahnte er. Generell war Hammer zufolge der Ausbau des Militärflugplatzes allerdings notwendig.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) verwies darauf, dass der Rechnungshof dem Aktionsplan des Umweltministeriums zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Österreich kein gutes Zeugnis ausgestellt habe. Ihr zufolge ist es wichtig, Umweltschutz ernst zu nehmen.

Abgeordneter Thomas EINWALLNER (V) beschäftigte sich mit der mittelfristigen Haushaltsplanung von Gemeinden und kritisierte, dass die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich seien. Ihm zufolge fehlen auch durchgängige elektronische Daten.

Das Thema Visa-Vergabe griffen auch die Abgeordneten Andrea GESSL-RANFTL (S),  Johann SINGER (V), Johann HELL (S) und Elisabeth GROSSMANN (S) auf. Sie begrüßten einhellig, dass das Außenministerium Lehren aus der Visa-Affäre gezogen hat und Visa-Vergaben nun sicher, transparent und effizient seien. Gessl-Ranftl bedauerte allerdings, dass das vom Rechnungshof empfohlene Vier-Augen-Prinzip wegen fehlender Personalressourcen nicht in allen Fällen eingehalten werden kann.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) machte geltend, dass es beim Ausbau des Militärflughafens Zeltweg wegen mangelnder Planung zu einer Verdreifachung der ursprünglich kalkulierten Kosten gekommen sei. Er drängte darauf, den Flughafen auch für die Zivilluftfahrt zu öffnen und der Region damit neue Chancen zu eröffnen. Allgemein bemängelte Zanger, der Nationalrat sei bei der Aufarbeitung von Rechnungshofberichten säumig.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER hielt fest, die Debatte habe gezeigt, dass die Berichte des Rechnungshofs bei den Abgeordneten auf positive Resonanz stoßen. Er äußerte sich zudem darüber erfreut, dass viel Empfehlungen des Rechnungshofs auch zu entsprechenden Konsequenzen geführt haben.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Eine weitere (201.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat)red