Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 22.05.2013

Luftfahrt: Ausgleich zwischen Wertschöpfung und Lärmschutz?

Nationalrat diskutiert Verkehrsthemen

Wien (PK) – Nach Bildung, Kunst und Kultur ging es im Nationalrat am ersten Sitzungstag dieser Woche mit Verkehrsthemen weiter. Zur Diskussion standen unbemannte Luftfahrzeuge, der Weltpostverein, die Internationale Fernmeldeunion sowie Anpassungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich Verkehr. Weiters soll eine Novelle die Voraussetzungen für europäische Mautdienste schaffen und die Ausnahmeregelung für die Arbeitszeitaufzeichnungen von BusfahrerInnen im Ortslinienverkehr soll verlängert werden. Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr wird in Zukunft mehr kosten.

Mehr Sicherheit und Datenschutz bei unbemannten Luftfahrzeugen

Ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, berücksichtigt neue Entwicklungen im Unionsrecht im Bereich Flugsicherheit sowie technische Neuerungen im Bereich der unbemannten Fluggeräte. Es wurde mehrheitlich, aber ohne Stimmen der Grünen beschlossen. Als miterledigt gilt damit der Antrag des BZÖ betreffend Änderung des Luftfahrtgesetzes zur Regelung von unbemannten Luftfahrzeugen und –geräten.

Mit den vorliegenden Änderungen werde das Lärmproblem für die Bevölkerung in keiner Weise entschärft, begründete Abgeordnete Gabriela MOSER (G) die Ablehnung des Luftfahrtgesetzes durch die Grünen. Sie räumte jedoch ein, dass das Gesetz durchaus positive Neuerungen bringe, die aber dieses Manko nicht ausglichen. Moser forderte daher von Bures eine politische Lösung beim Fluglärmschutz und meinte, sich auf technische Möglichkeiten zurückzuziehen, sei zu wenig. Sie kritisierte zudem die Zersplitterung der Behördenlandschaft und die Auslagerung verschiedener Agenden an die Austro Control. Weitere Forderungen der Grünabgeordneten betrafen die Besteuerung von Flugzeugtreibstoff, die Minderung der Emissionen und die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung von Flughäfen.

Das Gesetz schaffe nicht nur einen rechtlichen Rahmen, sondern gehe auf die Bedürfnisse der Menschen ein, verteidigte Abgeordneter Anton HEINZL (S) die Novellierung. Sie bringe mehr Persönlichkeitsschutz und trage zur Flugsicherheit bei. Heinzl erläuterte in weiterer Folge die Details des Gesetzesentwurfs und hob insbesondere die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Verwendung von Flugobjekten hervor. Darüber hinaus werde eine spezielle Zivilflugplatzbewilligung für Hubschrauber auf Krankenhauslandeflächen eingeführt. Auch die Lösung rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugen wurde von Heinzl begrüßt.

Die Bedeutung der Luftfahrt für den Wirtschaftsstandort hob insbesondere Abgeordneter Peter HAUBNER (V) hervor. Flughäfen seien nicht nur eine Drehscheibe für den Verkehr, sondern sicherten auch Arbeitsplätze. Man müsse daher auf die wichtige Frage der Infrastrukturpolitik als wichtigen Faktor für die Standortpolitik besonders Bedacht nehmen, betonte er, um gleichzeitig klarzustellen, dass man die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm immer mitberücksichtigen müsse.

Positiv äußerten sich auch die Abgeordneten Gerhard DEIMEK (F), Sigisbert DOLINSCHEK (B) und Christoph HAGEN (T) zum Gesetz. Deimek hob insbesondere die im Gesetz vorgenommenen genauen Definitionen positiv hervor, die Austro Control bezeichnete er aber noch als eine Baustelle, die dringend zu einer echten Behörde aufgebaut werden müsse. Außerdem seien deren behördliche Aufgaben von anderen zu trennen. Dolinschek bezeichnete die Novelle als ein zeitgemäßes Gesetz und befürwortete insbesondere die Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge und -geräte. Mit dem Gesetz würden nun rechtliche Unsicherheiten beseitigt, zeigte er sich überzeugt. Von einer vernünftigen Sache sprach Abgeordneter Hagen.

Bundesministerin Doris BURES informierte über die dramatischen Veränderungen in der Europäischen Luftfahrt und betonte die große Bedeutung dieser Branche für tausende Arbeitsplätze und viele Millionen Euro an Wertschöpfung in Österreich." Mir ist aber auch der Interessensausgleich zwischen den Interessen des Verkehrsstandorts und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasimmissionen wichtig", sagte die Ministerin. Dieses Ziel werde mit der Gesetzesvorlage erreicht, führte die Ministerin aus und erläuterte insbesondere Verbesserungen bei den Bestimmungen für Sicherheit und Datenschutz bei unbemannten Luftfahrzeugen.  

Auch Abgeordneter Johann HELL (S) bekannte sich namens seiner Fraktion zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Verkehrspolitik. Hell begrüßte die Lösung rechtlicher Probleme beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge sowie die Erhöhung der Sicherheit beim Betrieb solcher Fluggeräte. Das neue Genehmigungsverfahren für Hubschrauberlandeflächen an Krankenhäusern fand ebenfalls die Zustimmung des Mandatars. Die Novelle bringt einen sorgfältig ausgearbeiteten Interessensausgleich, hielt der Redner fest.

Abgeordnete Karin HAKL (V) sprach ebenfalls von einer ausgezeichneten Novelle und begrüßte Erleichterungen bei der Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzen bei Krankenhäusern. Den Grünen warf die Rednerin vor, in der Verkehrspolitik möglichst viel verbieten zu wollen, statt Probleme zu lösen. Es sei nicht möglich, jeglichen Fluglärm zu vermeiden, wenn man einen funktionierenden Luftverkehr aufrecht erhalten möchte. 

Auch Abgeordneter Werner HERBERT (F) begrüßte die Novelle, fügte aber für die Zukunft Verbesserungsvorschläge und wünschenswerte Konkretisierungen beim Datenschutz hinzu, da mit unbemannten Luftfahrzeugen illegale Bildaufzeichnungen angefertigt und schutzwürdige Interessen verletzt werden könnten. 

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) zeigte sich erfreut über Verbesserungen beim Flugverkehr und begrüßte auch Fortschritte bei der Breitbandoffensive im ländlichen Raum. An dieser Stelle sprach er seine Hoffnung auf eine Lösung im Interesse der Gemeinden aus. 

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Luftfahrtgesetzes mit Mehrheit angenommen.

Ratifizierungen zu Weltpostverein und Internationaler Fernmeldeunion

Eine Regierungsvorlage zur Ratifizierung von Vertragswerken des Weltpostvereins, der Zusatzprotokolle zu Satzung und allgemeiner Verfahrensordnung des Weltpostvereins, des Weltpostvertrags sowie eines Abkommens über die Postzahlungsdienste wurde einstimmig angenommen. Eine weitere Regierungsvorlage, die einstimmig angenommen wurde, betrifft die Ratifizierung von Änderungsurkunden der Satzungen der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion.

In der kurzen Debatte brachten Sprecher aller Fraktionen ihre Zustimmung zu den - vom Plenum letztlich einhellig genehmigten -  Staatsverträgen zum Ausdruck, beleuchteten aber zugleich die aktuelle Entwicklung des Unternehmens Post aus ihren jeweils unterschiedlichen Positionen.     

So betonte Abgeordneter Josef AUER (S), die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gehöre zur Daseinsvorsorge, wobei nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen sollte. Ministerin Bures gebühre Dank, weil sie mit der letzten Universalpostverordnung das Schlimmste repariert habe, was der Post unter Schwarz-Blau angetan worden sei.

Demgegenüber erinnerte Abgeordnete Karin HAKL (V) daran, dass der Briefverkehr abgenommen, die gesamte Postwelt durch E-Mails verändert wurde und daher der "alte Postbeamte" nicht mehr weiter beschäftigt werden konnte. Hakl wies bei den Postämtern auf gute Lösungen mit Postpartnern hin und meinte: "Ein bisschen weniger Staat hat der Post nicht geschadet".

Die Abgeordneten Bernhard VOCK (F) und Sigisbert DOLINSCHEK (B) befassten sich mit den Verbesserungen im internationalen Postverkehr durch die beiden Staatsverträge. 

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) beklagte Verschlechterungen bei der Versorgung mit klassischen Postdienstleistungen durch den Druck, den der Börsegang ausgelöst habe. Moser drängte auf eine Mindestsicherung der Postdienste und wandte sich gegen Fehlentwicklungen bei den Arbeitsbedingungen der Postbediensteten.

Bundesministerin Doris BURES erläuterte die Kompetenzabgrenzung zwischen Verkehrsministerium und ÖIAG sowie dem Finanzministerium andererseits. Für strategische Fragen der Post AG sei das Finanzressort als Eigentümervertreter zuständig. Für Fragen der Grundversorgung der Menschen mit Postdienstleistungen sei sie als Verkehrsministerin zuständig und nütze dabei ihre Ermächtigung zur Erlassung einer Universaldienstverordnung. Die beiden Vorlagen dienen Anpassungen internationaler Bestimmungen bei der Nutzung elektronischer Medien und Verbesserungen der Sicherheit bei Postsendungen mit gefährlichen Stoffen.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) berichtete von der Einrichtung neuer Hausbriefkästen auf dem Weg zur Vollliberalisierung des Postmarktes und hielt fest, dass es zu keinen weiteren Kürzungen bei Postdienstleistungen und zu keinen weiteren Personaleinsparungen kommen soll. Die Post verzeichne steigende Gewinne, an denen auch die Postbediensteten beteiligt werden sollen. Eine Verschlechterung ihrer Situation komme für sie nicht in Frage, schloss Abgeordnete Binder-Maier. 

Die beiden Staatsverträge wurden einstimmig genehmigt.

Verwaltungsvereinfachungen und mehr Bürgerservice erwartet

Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz BMVIT wird für die Bereiche Verkehr, Innovation und Technologie die Anpassung einer Reihe von Gesetzen an den neuen Instanzenzug der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen. Die Novelle wurde mehrheitlich beschlossen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) wertete den großen Schritt der Verwaltungsreform, von dem die Regierung spreche, höchstens als einen erster Schritt, der überdies bedauerliche Fehler enthalte. Der Rechtsschutz der Menschen werde, etwa bei Beschwerden gegen Bauvorhaben, verschlechtert, klagte Moser und erinnerte dabei an Verletzungen der Aarhus-Konvention sowie von EU-Bestimmungen zum Anrainerschutz. Außerdem kritisierte Moser die Ungleichbehandlung von Straße und Bahn, weil bei Bahnfahrten nach wie vor Kompetenzzersplitterung bestehe, während die Verfahren bei der Straße zentralisiert werden. "Verschlechterungen der Rechte der Menschen führen zur Demokratieverdrossenheit", warnte die Rednerin.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) besprach die Anpassung der Materiengesetze im Verkehrsressort an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Teil einer großen Verwaltungsvereinfachung, durch die 120 Behörden abgeschafft werden. Bürgerrechte werden dabei keineswegs eingeschränkt, sagte Heinzl gegenüber seiner Vorrednerin und wies darauf hin, dass mit dieser Reform Rechte der Menschen verbessert, Verfahren beschleunigt und die Verwaltung bürgernäher gestaltet werde. Das gelte insbesondere auch für das vorliegende Gesetz, dem die SPÖ gerne ihre Zustimmung gibt. 

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begründete seine Ablehnung des vorliegenden Anpassungsgesetzes, das zwar einen ersten richtigen Schritt auf dem Weg der Verwaltungsvereinfachung darstelle, aber viele Details – der Redner sprach etwa den Fristenlauf an - nicht zweckmäßig geregelt seien. "Das ist zu wenig Verwaltungsreform nach den großen Ankündigungen der Regierung", sagte Dolinschek.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) sah hingegen einen "großen Wurf" und zeigte sich überrascht über die Ablehnung des BZÖ. Die Position der Grünen, die bei den Bahnverfahren über die Landeshauptleute "darüberfahren" wollen, könne er aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht teilen. So werde Abgeordnete Moser zur "Neinsagerin bei allen verkehrspolitischen Fortschritten". Es müsse aber – bei Wahrung und Verbesserung von Anrainer- und Bürgerrechten - möglich sein, Projekte leichter durchzusetzen. Das konnte erreicht werden - ohne in die Kompetenzen der Landeshauptleute einzugreifen, lobte Bartenstein.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, bekannte sich nachdrücklich zur Verwaltungsreform, merkte aber zugleich an, dass nicht alles gelungen sei, was heute vorliege. Einmal mehr brachte Hagen einen Entschließungsantrag für ein LKW-Überholverbot auf gefährlichen Abschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen ein.

Bundesministerin Doris BURES führte aus, mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle werde ein langjähriges Anliegen der Bundesregierung quer durch alle Ressorts umgesetzt. Zielsetzungen dabei seien generell Verwaltungsvereinfachungen, die Schaffung von mehr Rechtssicherheit und eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes durch das Bundesverwaltungsgericht bzw. die Landesverwaltungsgerichte.

Im konkreten Gesetzesentwurf werde die Schienenkontrollkommission in ihrer alten Funktion aufgelöst und als Schienenregulierungsbehörde neugegründet, erläuterte Bures. Bedauernd erwähnte sie allerdings, dass es mangels einer Einigung mit den Bundesländern nicht möglich war, dem Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeit für alle Verfahren im Straßenbereich zu übertragen.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) brachte zur behandelten Gesetzesvorlage einen Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen ein, mit dem unter anderem festgehalten wird, dass bei Beschwerden über Bescheide der Schienen-Control Kommission das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Der Zusatz- bzw. Abänderungsantrag zum gegenständlichen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz fand mehrheitliche Zustimmung im Plenum, auch die restliche Regierungsvorlage wurde in zweiter Lesung von der Nationalratsmehrheit angenommen. Ebenso passierte die Vorlage in dritter Lesung den Nationalrat mit Zustimmung der Mehrheit. Der Entschließungsantrag des Team Stronach blieb dagegen in der Minderheit.

Europäische Mautsysteme sollen aufeinander abgestimmt werden

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 werden die legistischen Voraussetzungen für europäische Mautdienste geschaffen. Sie wurde mehrheitlich beschlossen. Ebenso mehrheitlich wurde der Antrag der Koalition betreffend die Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die Arbeitszeitaufzeichnungen von BusfahrerInnen im Ortslinienverkehr bis Ende 2014 beschlossen. Einstimmige Zustimmung fand jedoch eine weiterer Antrag der Koalition zu einer Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Sie betrifft eine Erhöhung der Verwaltungsabgabe für Postdienstleister, die in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr tätig sind. 

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) kritisierte an der Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz, dass dabei nicht die ökologischen Möglichkeiten der EU-Wegkostenrichtlinie genützt würden. Auch dass mit der Gesetzesvorlage die Mitführpflicht der Arbeitszeitaufzeichnungen von LKW-Fahrern wegfalle, sei hinsichtlich Verkehrssicherheit nicht sinnvoll, meinte sie, sicherte aber die Zustimmung der Grünen zur angestrebten Änderung im Gefahrgutbeförderungsgesetz zu.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) konnte der Novelle dagegen nur Positives abgewinnen und nannte Erleichterungen beim Vollzug des elektrischen Mautsystems und bei der Verrechnung sowie eine Reduktion des bürokratischen Aufwands als Beispiele. Er befürworte zudem, dass nun der Tatbestand der Mautprellerei definiert ist und dass Fahrunternehmer verpflichtet werden, ihre Fahrer über die Einhebung von Ersatzmauten zu unterrichten, so der Redner.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) begrüßte die Regierungsvorlage vor allem vor dem Hintergrund des EU-Wirtschaftsraums, für dessen Dynamik die Vereinfachung grenzüberschreitender Fahrten ein wichtiger Faktor sei. Abseits der Debatte zum Mautgesetz richtete der ÖVP-Mandatar einen Appell an Bundesministerin Bures, Sorge dafür zu tragen, dass die aus der Digitalen Dividende generierten Mittel tatsächlich für den Breitbandausbau am Land und nicht etwa für Wohnbauprojekte herangezogen werden.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) wandte sich erneut dem Bundesstraßen-Mautgesetz zu, wobei er die Möglichkeit, bei Mautprellerei durch ausländische Fahrzeuge Nachforderungen zu stellen, als bedeutenden Punkt hervorhob. Warnend merkte er jedoch an, eine fahrstreckenabhängige Maut, wie sie für LKWs vorgesehen ist, dürfe niemals bei PKWs greifen.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) erklärte namens seiner Fraktion die Zustimmung zur Gesetzesvorlage, da sie mehr Rechtssicherheit biete. Ebenso werde das Bündnis die Initiativanträge der Regierungsparteien zu Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Gefahrgutbeförderungsgesetz mittragen.

Zustimmung zur Vorlage machte auch Abgeordneter Christoph HAGEN (T) geltend, er bezog sich in seiner Wortmeldung aber vor allem auf die Spritpreissituation in Österreich, da dies eine bedeutendes Verkehrs- bzw. Wirtschaftsthema sei. "Der Autofahrer ist die Melkkuh der Nation" fasste er seine Kritik an der heimischen Spritpreishöhe zusammen, die ihm zufolge jene im Nachbarland Deutschland weit überschreite.

Verkehrsministerin Doris BURES sicherte zunächst Abgeordnetem Deimek zu, dass jedenfalls die Hälfte der Mittel, die aus der zu versteigernden Digitalen Dividende gewonnen werden, in den Breitbandausbau investiert würden. Genauso wichtig sei allerdings leistbares Wohnen, daher habe sie vorgeschlagen, mit den restlichen Beträgen ein entsprechendes Konjunkturpaket zu schnüren.

Auf das Bundesstraßen-Mautgesetz zurückkommend meinte Bures, Österreich gelte mit seinem Vignettensystem EU-weit als Best Practice Beispiel. Ökologisierung und Verkehrssicherheit seien die Schwerpunkte ihrer Politik, betonte die Ministerin. Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß hätten daher auch weniger Maut zu zahlen und der Großteil an Autobahnausbauten seien Sicherheitsinvestitionen, beispielsweise zusätzliche LKW-Stellplätze oder Tunnelröhren.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) ließ seinen Vorredner Hagen wissen, die Treibstoffkosten in Italien überstiegen drastisch jene in Österreich. Insgesamt erachtete er die debattierte Novelle als wichtigen Schritt zu einem interkompatiblen Mautsystem in Europa, wo bislang einheitliche Abrechnungsstandards fehlten.

Abgeordnete Eva-Maria HIMMELBAUER (V) skizzierte den Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie im Detail und bekräftigte, dadurch werde der grenzüberschreitende Verkehr vereinfacht. Begrüßenswert fand sie dabei, dass durch die Regelungen nicht in den Wettbewerb eingegriffen werde, die Mautbetreiber hätten lediglich ein für alle Systeme praktikables Gerät bereitzustellen.

Auf Anrainerprobleme bei Totalsperren der B 99 Katschberg Straße, wie sie auf Grund von Felsstürzen erfolgten, machte Abgeordneter Josef JURY (F) aufmerksam. Um die daraus resultierenden Belastungen der Lokalbevölkerung etwas zu mindern, forderte er in einem Entschließungsantrag, im Falle solcher Sperren die Vignettenpflicht für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Spittal/Milstättersee bis Spittal Ost temporär aufzuheben.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) umriss einmal mehr die zur Diskussion stehende Regierungsvorlage, mit der nun europaweit Mautdienste vereinfacht würden. Erfreut stellte sie fest, dass laut Gesetzesentwurf für Blaulichtfahrzeuge keine Mautpflicht vorgesehen ist.

Zwar gestand Abgeordneter Christian LAUSCH (F) dem Entwurf zu, vorteilhafte Änderungen wie eine einheitliche Technologie im Mautwesen zu bringen, er wandte sich aber dezidiert gegen ein potentielles zukünftiges Ansinnen, EU-weit eine einheitliche Maut vorzuschreiben bzw. die Bestimmungen der Vorlage auch für PKWs einzuführen. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion machte sich der FPÖ-Mandatar für die Umsetzung effektiver Lärmschutzmaßnahmen der Bevölkerung von Angath stark, da diese unter anderem durch einen geplanten Raststättenausbau an der Inntal Autobahn massiv beeinträchtigt sei.

Die Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz nahm das Plenum in Zweiter und Dritter Lesung mehrheitlich an, die beiden FPÖ-Entschließungsanträge (temporäre Aufhebung Vignettenpflicht für die Tauernautobahn, Lärmschutzmaßnahmen für die Bevölkerung von Angath) fanden aber keine Mehrheit.

Mit Mehrheit beschloss der Nationalrat in beiden Lesungen auch den SPÖ-ÖVP-Antrag zur Änderung des Kraftfahrgesetzes, der Antrag auf Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes passierte den Nationalrat in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig. (Fortsetzung Nationalrat) red