Mit mehr Solidarität aus der Krise
Bundesrat diskutiert Hilfe für Griechenland und Verkehrsthemen
Wien (PK) – Nach der Aktuellen Stunde mit Finanzministerin Fekter setzte der Bundesrat mit Finanzthemen fort. Anschließend standen die Wegekostenrichtlinie, Gigaliner und ein Bericht zur Verkehrssicherheit auf der Tagesordnung.
Durch eine Novelle zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz wird die Finanzministerin ermächtigt, im Einvernehmen mit anderen EU-Ländern Griechenland jährlich Zuschüsse in Höhe der Einnahmen zu gewähren, die die Oesterreichische Nationalbank als Eigentümerin griechischer Staatsanleihen erwartet. Für 2013 werden diese Einnahmen auf 61 Mio. €, für 2014 auf 55 Mio. €, für 2015 auf 42 Mio. €, für 2016 auf 32 Mio. €, für 2017 auf 25 Mio. € und bis zum Jahr 2038 auf insgesamt 281,2 Mio. € geschätzt. – Dagegen wurde von Seiten des Bundesrates mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
Mehrheitlich bestätigte die Länderkammer auch den Beschluss des Nationalrats, die in einem bilateralen Kreditvertrag zwischen dem IWF und der OeNB festgelegten Darlehenszusagen zeitlich begrenzt aufzustocken. Der Beitrag der Eurostaaten macht 150 Mrd. €, der Anteil Österreichs 6,13 Mrd. € aus. Die finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte werden für die ersten fünf Jahre (bis 2017) mit insgesamt 180 Mio. € beziffert.
Das Bundesgesetz betreffend die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds passierte ebenfalls mit Mehrheit die Länderkammer. Damit soll die Kreditvergabe an einkommensschwache Länder aus diesem Titel auch nach 2014 sichergestellt werden. Weiters beschloss der Bundesrat noch ein Investitionsschutzabkommen mit Nigeria; der Bundesrat erteilte dem Staatsvertrag einhellig die verfassungsmäßige Zustimmung.
Unterstützung für Hochwasseropfer und griechische Bevölkerung unumstritten
Wenn man ehrlich ist, handelt es sich beim Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz um einen Schuldenschnitt für Griechenland, der ebenso wie die Beiträge für den IWF - de facto ein zinsenloses Darlehen - die österreichischen Steuerzahler weiter belasten wird, meinte Bundesrat Reinhard PISEC (F/W). Was das Investitionsschutzabkommen mit Nigeria betrifft, so müsse sichergestellt sein, dass es nicht zu Enteignungen, wie es etwa derzeit in Südafrika der Fall ist, kommen kann.
Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) gab zu bedenken, dass die heute zur Debatte stehenden Vorlagen alle vor dem Hintergrund der gesamteuropäischen und auch weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung gesehen werden müssten. Aus aktuellem Anlass ging der Mandatar noch auf die dramatische Hochwasserkatastrophe in Österreich ein, die entsprechende Konsequenzen fordere. Am allerwichtigsten sei jedoch eine rasche und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Menschen, die völlig unverschuldet in eine äußerst schwierige Lage geraten sind. So wie bei Naturkatastrophen müssen auch die Länder, die sich in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum befinden, zusammenhalten, betonte Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O). Ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone würde etwa einen Rückgang des heimischen BIPs um 4 Mrd. € und einen Rückgang der Exporte um 5 Mrd. € bedeuten, warnte die Rednerin, also in Summe um 29.500 Arbeitsplätze weniger.
Die Grünen stimmen dem ersten Tagesordnungspunkt nicht zu, erklärte Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O), da die Hilfe für Griechenland nicht der Bevölkerung zugutekomme, sondern nur dazu diene, ein krankes Bankensystem zu stabilisieren. Auch Dönmez sprach die Hochwasserkatastrophe an, die für ihn ganz deutlich zeige, dass man nicht mehr so weitermachen könne wie bisher. Damit der Klimawandel nicht noch schlimmere Auswirkungen zeitigt, müsse überlegt werden, wie ein nachhaltiges, ökologisches und soziales Wirtschaftssystem entwickelt werden kann.
Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) kündigte die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz sowie zum Kreditvertrag mit dem Internationalen Währungsfonds an. Wichtig sei auch der Beitrag Österreichs zum Treuhandsfonds des IWF, weil damit die ärmsten Länder in der Welt unterstützt werden, sowie die der verbesserte Schutz von Investitionen von österreichischen Betrieben in Nigeria.
Es sei absolut nicht einzusehen, warum österreichisches Steuergeld unter dem Titel "Griechenlandhilfe" hergeschenkt werden soll, nur damit Großbanken ohne Verluste aus ihren Fehlinvestitionen aussteigen können, kritisierte Bundesrat Gerald ZELINA (A/N). Wichtig wäre vor allem eine Änderung des Bankeninsolvenzrechts, das dafür sorgt, dass das Eigenkapital erhöht werden muss und dass in erster Linie die Aktionäre und Bond-Holder haften, forderte der Ländervertreter.
Umfangreiche Anpassungen des Luftfahrtgesetzes
Im Anschluss daran wurde eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetz , das vor allem die Änderungen im Unionsrecht seit dem Jahr 2008 im Bereich der Flugsicherheit berücksichtigt, mehrheitlich vom Bundesrat angenommen. Durch die Regierungsvorlage werden unter anderem die begleitenden nationalen Bestimmungen zur Erweiterung der EASA-Grundverordnung in den Bereichen Piloten, Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Flugplätze, Flugsicherungsdienst und Flugverkehrsmanagement geschaffen und die behördlichen Zuständigkeiten für Flughäfen vereinheitlicht.
Als einziger Redner befasste sich Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) mit der Änderung des Luftfahrtgesetzes, das seine Fraktion ablehnt. Seine Kritik zielte vor allem auf die unübersichtliche Behördenstruktur, die wieder nicht bereinigt wurde, sowie die fehlenden Lösungen in Bezug auf die Emissionen. Was die Genehmigung von An- und Abflugverfahren betrifft, so hätte sich Schreuder eine Hierarchisierung der Kriterien gewünscht, wobei die Nachtruhe und die Gesundheit der Anrainer höher als die Profitmaximierung von Luftlinien gewertet werden müssen. Völlig unverständlich seien für ihn auch die Steuergeschenke, die den Flughäfen und Luftlinien gemacht werden.
Bundesministerin Doris BURES hob zunächst die Bedeutung eines Luftstandortes für ein Fremdenverkehrs- und Exportland wie Österreich hervor. Aus diesem Grund wurde auch eine Roadmap Luftfahrt entwickelt, in der alle Stakeholder einbezogen wurden. Allerdings sei auch sie der Ansicht, dass immer ein Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Wirtschaft gefunden werden muss. Bures war überzeugt davon, dass der vorliegende Gesetzentwurf dieses Prinzip umsetze, weil darauf geachtet wird, die Belastungen und Emissionen so gering wie möglich zu halten. Positiv bewertete die Ministerin auch, dass bestehende rechtliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugmodellen und Unbemannten Luftfahrzeugen nun gelöst werden. Außerdem wird für Hubschrauber-Krankenhauslandeflächen eine spezielle Zivilflugplatz-Bewilligung eingeführt.
Weltpostverein und Internationale Fernmeldeunion
Als nächster Punkt auf der Tagesordnung standen Vertragswerke des Weltpostvereins (Genf 2008), die den Postdienst zwischen 192 Mitgliedsländern dieser Organisation regeln, sowie Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und des Vertrages der ITU, die beide einstimmig die Länderkammer passierten.
Verkehr: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz
Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bringt notwendig gewordene Anpassungen an das neue mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durch diese – mit Stimmenmehrheit angenommene - Sammelnovelle werden in erster Linie die in einer Reihe von Gesetzen bisher enthaltenen Instanzenzüge gestrichen, da diese ab 1. Jänner 2014 obsolet werden. So wird etwa auch die bisherige Schienen-Control Kommission aufgelöst und durch eine neue – entsprechend den EU-Vorgaben - ersetzt; die bis zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren gehen auf das Verwaltungsgericht über.
Eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei grundsätzlich zu begrüßen, meinte Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W), im vorliegenden Fall gebe es jedoch einige Kritikpunkte hinsichtlich der Umsetzung. Er bemängelte vor allem, dass der Rechtsschutz massiv durchlöchert wird, da es etwa keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerden mehr gibt. Außerdem war die Begutachtungsphase für ein so höchst komplexes Gesetz mit zwei Wochen viel zu kurz angesetzt. - Positiv äußerte sich Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) zur vorliegenden Novelle, die eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen bringt und sicherlich die Verfahren beschleunigen wird. - Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) schloss sich ihrem Vorredner an und betonte insbesondere, dass durch dieses Gesetz auch die Bürgerrechte gestärkt werden.
Bures kündigt baldige Umsetzung der Wegekostenrichtlinie an
Nach den Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit setzte der Bundesrat seine Beratungen zu weiteren Verkehrsthemen fort. Zunächst bestätigte die Länderkammer mehrheitlich den Beschluss des Nationalrats zu einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002. Die Neuerungen bilden die legistische Voraussetzungen für die technische und vertragliche Interoperabilität der europäischen Mautsysteme. Damit könnten in Zukunft auch europäische Unternehmen als Mautdienstanbieter tätig werden.
Ebenso mehrheitlich passierte die Änderung zum Kraftfahrgesetz das Plenum. Sie bringt die Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die Arbeitszeitaufzeichnungen von BusfahrerInnen im Ortslinienverkehr um ein weiteres Jahr bis Ende 2014.
Einhellige Zustimmung fand die Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Sie betrifft eine Erhöhung der Verwaltungsabgabe für Postdienstleister, die in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr tätig sind.
Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) vermisste beim Bundesstraßen-Mautgesetz die Verankerung von mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr, zumal die EU die Möglichkeit dazu einräume. Er kritisierte auch, dass BusfahrerInnen Arbeitszeiten nicht mitnehmen können, wenn sie bei mehreren Unternehmen angestellt sind. Durchaus Verständnis für die Forderung nach mehr Kostenwahrheit zeigte Bundesrat Michael LAMPEL (S/B). Er wies jedoch darauf hin, dass es beim gegenständlichen Gesetz in erster Linie um einen europäischen elektronischen Mautdienst gehe, das bedeute, man werde bei internationalen Fahrten keinen Stopp mehr einlegen müssen. Damit werde das Mautsystem unbürokratischer und transparenter, stand für ihn fest. Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) machte auf die Bedeutung der Mautgebühr als wesentlichen Wettbewerbsfaktor aufmerksam. Der Überschuss aus den Mautgebühren sollte seiner Meinung aber nicht an das allgemeine Budget abgeführt sondern in Infrastruktur investiert werden. Die Mauttarifverordnung für Transporteure sollte möglichst frühzeitig erfolgen, so sein weiterer Wunsch an die Ministerin. Das wäre für die Planungssicherheit der Investoren und Transporteure wichtig.
Bundesministerin Doris BURES unterstrich, in Österreich verfüge man über ein bewährtes Mautsystem, das auch eine hohe Akzeptanz in der Wirtschaft und in der Bevölkerung habe. Gegenüber Bundesrat Schreuder verwies sie auf zahlreiche Änderungen in Richtung von mehr Kostenwahrheit und Ökologisierung, vor allem auch im Rahmen der LKW-Maut. LKW mit hohem Schadstoffausstoß zahlten mehr, und das habe Wirkung gezeigt. So seien Unternehmen in den letzten zwei Jahren auf fast 50% auf modernste, schadstoffarme LKW umgestiegen. Was die Wegekostenrichtlinie – die externe Anrechnung von Lärm und Umweltverschmutzung - betrifft, so zeigte sie sich zuversichtlich, dass sie diese noch in dieser Gesetzgebungsperiode auf den Weg schicken kann. Bundesrat Kneifel sagte sie zu, die Mauttarifverordnung heuer früher zu erlassen.
Lautes Nein zu Gigalinern
Sodann wandten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte europäischen Themen zu, indem sie auf Grundlage des Berichts von Bundesministerin Doris Bures EU-Vorhaben im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) diskutierten (siehe auch III-389 d.B). Der Bericht wurde nur mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Vor allem Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) kritisierte, der Bericht sei unübersichtlich und schlecht strukturiert. Positiv sah er aber die Bemühungen um den gemeinsamen europäischen Luftraum und um den Breitbandausbau. Auch begrüßte er, dass bei den TEN-Projekten alle für Österreich wichtigen Achsen seitens der Union unterstützt werden. Große Gefahr für die heimische Transportwirtschaft ortete Krusche hingegen durch eine weitere Liberalisierung. Eindringlich warnte er vor den Gigalinern und der Aufweichung der Vorschriften für die Kfz-Überprüfungen.
Demgegenüber wertete Bundesrat Werner STADLER (S/O) die umfangreiche Darstellung der EU-Vorhaben als außerordentlich informativ. Die darin enthaltenen Ideen und Vorstellungen Österreichs zu EU-Plänen seien vor allem für die parlamentarische Arbeit wertvoll. Insbesondere begrüßte er die Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wie sein Vorredner sprach er sich vehement gegen die Zulassung von Gigalinern aus. Diese seien nicht nur aus ökologischen Gründen abzulehnen, sagte er, sondern würden auch die Bemühungen zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene unterlaufen.
Auch Vizepräsident Harald HIMMER (V/W) hielt den Bericht für eine wichtige Grundlage für die inhaltliche Diskussion. Viele Themenbereiche, die darin angeschnitten werden, hätten substantielle Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche, aber auch auf die Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Qualifizierungen etwa in der Telekommunikation, in der Computertechnologie und in modernen Logistikmethoden hingen unmittelbar mit der Standortqualität aber auch mit der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und der EU zusammen. Auch der Kostenfaktor Energie habe unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft, betonte er. Nur eine starke EU könne sich erfolgreich gegen jene wehren, die sich an die Spielregeln auf dem Energiemarkt nicht halten.
Bundesministerin Doris BURES unterstrich die Bedeutung der Investitionen in ihrem Bereich im Kontext mit der Beschäftigung. Gerade Infrastruktur, Forschung und Technologie stellten entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort dar. Jene Länder, die in die Modernisierung von Infrastruktur investieren, hätten keine allzu großen Einbrüche in Wachstum und am Arbeitsmarkt zu verzeichnen, machte sie geltend.
Was die Frage der Schienenkorridore und des Güterverkehrs betrifft, so brauche es eine enge europäische Abstimmungen, führte sie aus, und das hänge eng mit der Lebensqualität und Standortfragen zusammen. Auch Europa habe erkannt, dass man kluge Zukunftsinvestitionen brauche, deshalb zeigte sich Bures erfreut, dass drei wichtige Schienenkorridore durch Österreich gehen.
Die Ministerin sprach sich ebenfalls und zum wiederholten Mal vehement gegen die Zulassung von Gigalinern aus. Die EU-Politik zur stärkeren Verlagerung von der Schiene auf die Straße würde durch Gigaliner konterkariert, argumentierte sie. Sie werde in ihrer Ablehnung auch durch Studien unterstützt, die die negativen Auswirkungen der Gigaliner deutlich aufzeigten. Gigaliner wären nicht nur umweltpolitisch sondern auch finanziell ein Unsinn, stellte Bures fest, weil man Millionen etwa in Tunnelumbau, etc. investieren müsse, da unsere Infrastruktur darauf nicht ausgelegt ist.
Kontrollen tragen zu mehr Verkehrssicherheit bei
Einhellig zur Kenntnis genommen wurde auch der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2012 (siehe auch III-404 d.B.). Demnach ging der Anteil der Fahrzeuge, bei denen Gefahr im Verzug gegeben war, mit 21,25 % gegenüber dem Vorjahr nur sehr geringfügig zurück (2011: 21,57 %). Geprüft wurden 20.747 Fahrzeuge aus Österreich, bei 16,98 % davon war Gefahr in Verzug, bei 37,5 % wurden schwere Mängel festgestellt. Bei 10.291 geprüften Fahrzeugen aus dem EU-Raum (exklusive Österreich) galt in 25,67 % der Fälle "Gefahr in Verzug", bei weiteren 31,79 % der Fahrzeuge wurden schwere Mängel konstatiert. Bei den 1.008 geprüften Fahrzeugen aus Drittländern war bei 29,66 % Gefahr in Verzug gegeben, der Anteil der Fahrzeuge mit schweren Mängeln betrug 34,65 %. Im Hinblick auf das geplante "Paket Verkehrssicherheit" der EU wird im Bericht die Notwendigkeit unterstrichen, Österreich den nötigen Spielraum zur Aufrechterhaltung des bestehenden hohen Niveaus der Kontrollen zu geben.
Bundesrat Werner STADLER (S/O) unterstrich die Bedeutung der präventiven Kontrollen und ging näher auf die Einzelheiten der Statistiken ein. Bedenklich erachtete er die große Zahl defekter Brems- und Lenkanlagen. Im Sinne der Verkehrssicherheit trat Stadler dafür ein, die Kontrollen weiter zu verstärken und verwahrte sich gegen den Vorwurf schikanöser Kontrollen. Technische Unterwegskontrollen seien zur Vermeidung von Unfällen wichtig, bestätigte daraufhin Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O). Aus eigener betrieblicher Erfahrung und aufgrund von Beschwerden müsse sie jedoch sagen, dass es bei den Unterwegskontrollen nicht immer die Vorselektion gebe. Sie befürchtete zudem einen weiteren bürokratischen Mehraufwand durch europäische Vorschriften und bat Bundesministerin Bures, sich dafür einzusetzen, dass Neuerungen mehr Sicherheit bringen, nicht aber mehr Bürokratie.
Technische Schäden bei LKW haben schwere Folgeschäden, warnte Bundesministerin Doris BURES eingangs ihres Statements. Sie habe daher die Mittel für die Kontrollen erhöht, nicht um Transportunternehmen zu schikanieren, sondern, wenn Verdacht besteht, hier in Zusammenarbeit mit der Polizei zielgerichtet zu überprüfen. Ihr gehe es darum, Verkehrssicherheit zu erhöhen und Schrott-LKWs aus dem Verkehr zu ziehen, hielt Bures fest. (Fortsetzung Bundesrat) sue/jan
Format
Links
- 821/BRSITZ/2013 - 821. Sitzung des Bundesrats vom 6. Juni 2013
- 2299 d.B. - Luftfahrtgesetz
- III-493-BR/2013 d.B. - technische Unterwegskontrollen im Jahr 2012
- 1906 d.B. - Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992
- 2301 d.B. - Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 2280/A - Gefahrgutbeförderungsgesetz
- 2264 d.B. - Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz
- 1895 d.B. - Vertragswerke des Weltpostvereins (Genf 2008)
- 2298 d.B. - Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
- 2266 d.B. - Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag
- 2296 d.B. - Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds
- III-482-BR/2013 d.B. - Jahresvorschau des BMVIT 2013 Legislativ- und Arbeitsprogramms
- 2279/A - Kraftfahrgesetz 1967
- 2194 d.B. - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie