Parlamentskorrespondenz Nr. 590 vom 25.06.2013

Vorlagen: Gesundheit

Opposition für Registrierung der Gesundheitsberufe durch Interessensverbände, Aufwertung der Hausärzte, Abschaffung der Selbstbehalte

Grüne bemängeln fehlende Maßnahmen für blinde Menschen

Wien (PK) - Die Abgeordnete Helene Jarmer (G) weist mit Bedauern darauf hin, dass die ursprünglich im Nationalen Aktionsplan für Behinderung vorgesehenen Maßnahmen für blinde Menschen in der Endfassung nicht mehr enthalten sind (2260/A[E]). Der Gesundheitsminister wird daher von ihr aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in welchem "die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme" und die "Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie die Unterweisung in die lebenspraktischen Fähigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training" als Leistung der medizinischen Rehabilitation umgesetzt werden.

Grüne für die Aufwertung der Hausärzte

In einem Entschließungsantrag fordert G-Mandatar Kurt Grünewald den Gesundheitsminister auf, ein Modell zur Aufwertung der Hausärztin bzw. des Hausarztes vorzulegen und einen Vorschlag bezüglich der Finanzierung von Lehrpraxen zu machen (2290/A[E]). Wesentlich für eine Neuorientierung der hausarztbasierten medizinischen Grundversorgung sein nämlich ein klares Rollenbild und Tätigkeitsprofil des Hausarztes. Die Versorgungsqualität sollte durch die Einführung von Qualitätssicherungsinstrumenten und die vermehrte Anwendung von Leitlinien vor allem im Bereich chronischer Krankheiten gesteigert werden. Wichtig ist nach Ansicht der Grünen auch die Einbindung von Public-Health-Ansätzen durch vermehrte Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme. Ein wichtiger Baustein sind auch die Lehrpraxen, die praxisorientiertes Lernen für angehende ÄrztInnen bieten. Es sei unbedingt notwendig, dass Lehrpraxen in ausreichender Zahl durch Mischfinanzierungen gefördert werden, unterstreicht Abgeordneter Grünewald.

Grüne für Abschaffung des Selbstbehalts in der Gewerblichen Sozialversicherung

Für die gänzliche Aufhebung der Kostenbeteiligung für Sachleistungen im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) setzt sich Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) ein (2306/A[E]). Besonders für umsatzschwächere Klein- und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) stelle dieser Selbstbehalt eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung dar. Außerdem werde das Argument, dass Selbstbehalte ein notwendiges Finanzierungs- und Steuerungsmittel für Gesundheitssysteme darstellen, durch eine aktuelle Studie aus dem deutschsprachigen Raum widerlegt, argumentiert Lichtenecker. Sie komme nämlich zum Schluss, dass sich Kostenbeteiligungen im Gesundheitsbereich langfristig negativ auswirken, da PatientInnen notwendige Behandlungen nicht rechtzeitig durchführen ließen. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen habe überdies gezeigt, dass nicht einmal sechs Prozent aller UnternehmerInnen im Jahr 2011 vom Selbstbehalt bei Arztbesuchen befreit waren. Und dass, obwohl rund 50 % aller SVA-Versicherten mit unter 700 € im Monat eingestuft sind und die Einkünfte von 10 bis 15 %  der EPU unter der Armutsgrenze liegen.

BZÖ: MTD-Verband soll Gesundheitsberufe-Register erstellen

Auf die rasche Einführung eines Berufsgruppen-Registers für die derzeit noch nicht erfassten gehobenen medizischen-technischen Dienste und die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe drängt die Abgeordnete Ursula Haubner (B) in einem Antrag ihrer Fraktion (2307/A[E]). Da die MTD-Austria als Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als überbetriebliche Interessensvertretung bereits eine freiwillige Registrierung ihrer Angehörigen durchführen und auch schon Vorarbeiten für deren Umsetzung getroffen haben, sollte diese Aufgaben den genannten Organisationen übertragen werden. Da diese überbetrieblichen Interessensvertretungen der Gesundheitsberufe bereits Weiter- und Fortbildungen zur Qualitätssicherung durchführen, sei es völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Gesundheitsministerium nun die völlig bereichsfremden Arbeiterkammern mit der Registrierung dieser Gesundheitsberufe beauftragen will.

FPÖ: Gesundheitsberufe-Registrierung durch die MTD-Austria

Auch die Freiheitlichen können es nicht nachvollziehen, warum das Gesundheitsministerium einen Ministerialentwurf einbringt, in dem die bereichsfremde Bundesarbeitskammer mit der Führung eines Gesundheitsberufe-Registers beauftragt wird, was zu massiven qualitativen, juristischen und finanziellen Unklarheiten führen würde. Gefordert wird daher die rasche Umsetzung des Regierungsprogramms und damit die Beauftragung von MTD-Austria als überbetriebliche Interessensvertretung zur Durchführung der vorgesehenen Registrierung für die entsprechenden Berufsverbände (2324/A[E]). Der MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, ist die drittgrößte Gruppe unter den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen in Österreich und besteht aus sieben Berufsverbänden (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie).

BZÖ für Verbesserung der Situation von chronischen Schmerzpatienten

Der Bundesminister für Gesundheit wird vom BZÖ ersucht, umgehend Initiativen zu ergreifen zu setzen, um die Situation der Schmerzpatienten in Österreich zu verbessern, sodass eine multiprofessionelle und integrative Versorgung auf allen Versorgungsebenen sichergestellt ist. Weiters soll das Thema "chronischer Schmerz" auf die Agenda der Bundeszielsteuerungskommission aufgenommen werden. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) weist in der Begründung seines Entschließungsantrags (2327/A[E]) darauf hin, dass rund 1,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher chronische Schmerzpatienten sind, wobei jeder Zweite mit der Schmerzbehandlung unzufrieden ist. Es fehle nämlich nicht nur an adäquaten Behandlungsmöglichkeiten, es dauere auch oft jahrelang, bis eine entsprechende Diagnose erstellt wird.

Grüne: Gesundheitsberufe-Register durch jeweilige Berufsverbände

Ebenfalls für die Führung eines Gesundheitsberufe-Registers setzen sich die Grünen in einem Entschließungsantrag (2328/A[E]) ein . Im Gegensatz zur Regierungsvorlage in diesem Bereich vertritt der Antragsteller Kurt Grünewald aber die Auffassung, dass dies primär durch die jeweiligen Berufsverbände (allenfalls auch durch die Gesundheit Österreich GmbH) erfolgen sollte und nicht durch die Bundesarbeitskammer, die aus mehreren Gründen dafür nicht geeignet sei. Da sie für die Vertretung der ArbeitnehmerInnen zuständig ist, führe dies z.B. im Zuge einer notwendigen Aberkennung einer Berufsberechtigung zu einem Interessenskonflikt, argumentiert Grünewald.

FPÖ fordert zusätzliche Mittel für Contergan-Opfer

Für die Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Conterganopfer tritt FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein ein (2346/A[E]). Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildeten Kinder geboren. Österreichische Contergan-Opfer, die nicht bis 31. Dezember 1983 bei der deutschen Contergan-Stiftung Entschädigungszahlungen beantragten, wurden aus deutschen Stiftungsmitteln nicht unterstützt. Nach unzähligen Debatten im österreichischen Parlament und Anträgen der Oppositionsparteien wurden durch das Gesundheitsministerium 2,8 Mio. € für Einmalzahlungen an die Contergangeschädigten auch in Österreich zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind jene Geschädigte, deren Behinderung von einer Kommission anerkannt wird, und die ab dem Jahr 1956 geboren wurden. Die Freiheitlichen setzen sich nun dafür ein, dass zumindest auch die Geburtenjahrgänge 1954-1955 Entschädigungen in Form einer monatlichen Rente erhalten. Es gebe nämlich immer wieder Berichte darüber, dass Thalidomid bereits 1953 synthetisiert wurde und nicht erst im Jahr 1954, gibt Belakowitsch-Jenewein zu bedenken.

FPÖ-Antrag ortet umfassenden Reformbedarf im Gesundheitswesen

Bereits heute herrsche im ländlichen Bereich ein Mangel an Ärzten, der sich aufgrund der Pensionswelle in den nächstenz zehn Jahren noch weiter zuspitzen wird, zeigt Abgeordneter Andreas Karlsböck in einem Entschließungsantrag (2347/A[E]) auf. Auch in den Spitälern am Land fehlen bereits jetzt Ärzte. Außerdem gibt es zu wenig Ausbildungsplätze für österreichische Studenten, gibt der FPÖ-Mandatar zu bedenken. Generell herrsche ein enormer Reformbedarf im Gesundheitswesen, was vom zuständigen Minister aber ignoriert werde. Aus diesem Grund legt Karlsböck umfassendes Konzept vor, das u.a. folgende Maßnahmen enthält: Kompetenzbereinigung im Gesundheitswesen, Finanzierung aus einer Hand,  Entlastung der Spitalsärzte durch eine Leistungsverlagerung in den niedergelassenen Bereich, Ärzte müssen endlich Ärzte anstellen dürfen, Abbau administrativer Belastungen sowohl im ärztlichen als auch im zahnärztlichen Bereich, Modernisierung der Ausbildung von Turnusärzten, flexiblere Arbeitszeitmodelle für (Jung-)Ärzte, Teilzeitturnusstellen und ausreichende Kinderbetreuungsplätze, genügend Mittel für Lehrpraxen, neue und zusätzliche medizinische Ausbildungsplätze für österreichische Studenten sowie duale Ausbildung (im niedergelassenen und im stationären Bereich) der Medizinstudenten.

FPÖ für Ausweitung des Mutter-Kind-Pass-Programms auf HNO- und Zahnuntersuchungen

Die Einführung von verpflichtenden Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten sowie einen Zahnarzt im Rahmen des Mutter-Kind-Passes spricht sich Abgeordneter Andreas Karlsböck in einem weiteren Antrag aus (2356/A[E]).  Die im Rahmen der vierten Untersuchung (zwischen dem 7., 8. oder 9. Lebensmonat) vorgeschriebene eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches wird bei einem überwiegenden Teil der Kinder vom Kinderarzt oder einem praktischen Arzt durchgeführt. Diesen fehlen aber oftmals die Erfahrung und die spezifische Ausbildung eines Facharztes, gibt Karlsböck zu bedenken. Gerade Probleme mit dem Gehör führen aber in weiterer Folge zu Entwicklungs- und Verhaltensproblemen der betroffenen Kinder. Gar nicht vorgesehen ist derzeit im Mutter-Kind-Pass eine Untersuchung des Kindes durch einen Zahnarzt. Die Basis für gesunde Zähne wird jedoch schon in der frühesten Kindheit gelegt; bereits vor der Geburt, denn je weniger Keime die werdende Mutter im Mund trägt, je gesünder deren Zähne und Zahnfleisch sind, desto besser ist das für das Kind. Der erste Besuch beim Zahnarzt sollte zumindest zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr stattfinden. (Schluss) sue