Parlamentskorrespondenz Nr. 793 vom 06.11.2013

Vorlagen: Petitionen und Bürgerinitiativen

Zivildienst, Volksgruppenschutz, Polizeiinspektionen, Sportveranstaltungen

Wien (PK) - Dem neuen Nationalrat liegen wieder zahlreiche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen vor.

Petition: Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte bei Sportgroßveranstaltungen

In einer von Abgeordnetem Johann Maier (SPÖ) unterstützten Petition wird auf die Problematik hingewiesen, dass in vielen Gastgeberstaaten von Sportgroßveranstaltungen die Menschen- und Bürgerrechte oft nicht beachtet werden. Als Beispiele werden die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine und Polen (Fußball-EM 2007), in China (Olympische Sommerspiele 2008) oder Südafrika (Fußball-WM 2010) angeführt, wo es bereits in der Planungs- und Bauphase zu Zwangsumsiedelungen kam. Außerdem erwecke die Vergabepolitik internationaler Sportverbände den Eindruck, dass gerade jene Länder den Zuschlag erhalten, die große steuerliche Zugeständnisse machen und wo die höchsten Verbandseinahmen erzielt werden können.

Die Bundesregierung sollte daher nach Ansicht der Petenten eine Initiative ergreifen, die darauf abzielt, eine multilaterale Konvention zur Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte bei der Vergabe und Durchführung von großen Sportveranstaltungen sowie bei der Errichtung der notwendigen Infrastruktur auszuarbeiten. Weiters sollten u.a. im Rahmen des Vergabeverfahrens die Expertisen von nationalen und internationalen Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen eingeholt werden, wenn es sich um Länder handelt, wo es demokratiepolitische Defizite gibt. Weitere Forderungen betreffen die Gewährleistung von Presse- und Meinungsfreiheit (insbesondere Internet) sowie die Offenlegung der steuerlichen Begünstigungen für die meist in der Schweiz ansässigen internationalen Sportverbände (220/PET ).

Bürgerinitiative fordert Verkürzung und faire Bezahlung des Zivildienstes

Es wird immer wieder betont, dass Zivildienstleistende einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten. Darum ist es nach Ansicht der Einbringer einer entsprechenden Bürgerinitiative notwendig, nicht nur den Grundwehrdienst sondern auch den Zivildienst zu reformieren. Im Mittelpunkt der Forderungen steht eine zeitliche Gleichstellung des Zivildienstes mit dem Grundwehrdienst sowie eine adäquate und angemessene monatliche Entlohnung auf Basis der Einstiegsstufe des Kollektivvertrages der österreichischen Sozialwirtschaft (d.h. 1.386,10 € brutto). Die derzeit ausbezahlte Pauschalvergütung in der Höhe von monatlich 301,40 € stelle nämlich eine Missachtung der von diesen Personen erbrachten Leistungen sowie einen klaren Fall von Lohndumping dar, heißt es in der Begründung (69/BI und 28/BI).

Volksgruppenschutz soll an europäische und internationale Standards angepasst werden

Einen starken Anpassungsbedarf des österreichischen Volksgruppenrechts orten die Unterstützer einer Bürgerinitiative, die sich vor allem für einen einheitlichen Grundrechteschutz, die Gewährleistung der kulturellen Autonomie sowie für angemessene Formen der Selbstverwaltung stark machen. Insbesondere geht es um die Rechtsstellung der Volksgruppen als solcher, als sprachlich-kultureller Gemeinschaften, deren rechtliche Stellung im Staat bzw. deren Vertretung gegenüber dem Staat, die Kodifizierung durchsetzbarer individueller und korporativer Rechte der Volksgruppen sowie um eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung (70/BI und 29/BI).

Neuer Beruf des Hufpflegers soll eingeführt werden

Im Rahmen einer weiteren parlamentarischen Bürgerinitiative wird der Nationalrat ersucht, den Beruf "Hufpfleger" in die Liste der Teilgewerbe aufzunehmen und einen entsprechenden Lehrgang dafür vorzusehen. Der Hufpfleger bzw. die Hufpflegerin wäre dann für die immer populärer werdende Barhufpflege zuständig, wo vor allem genaue Kenntnisse der Hufschuhanpassung und der dafür notwendigen Klebetechniken, aber keine Metallbearbeitung, gefragt sind. Die derzeit bestehende Zugangsvoraussetzung zur Hufschmiedeausbildung (Metallberuf oder eine einjährige Vollzeittätigkeit in der Metallbearbeitung) stellt nämlich nach Ansicht der Einbringer für künftige Hufpfleger eine große und unnötige Hürde dar, da ein Großteil der an dieser Tätigkeit interessierten Personen keinen Metallberuf vorweisen kann. (71/BI und 30/BI).

Aufrechterhaltung der Polizeiinspektion in Drassmarkt und Kobersdorf

    

Für den Erhalt der Polizeiinspektionen im Bezirk Oberpullendorf, insbesondere in Drassmarkt und in Kobersdorf, setzen sich zahlreiche Personen im Rahmen von zwei parlamentarischen Bürgerinitiativen ein. Dies hätte nicht nur positive Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen, sondern wäre auch im Sinne der Bürgernähe, der Prävention sowie der Beibehaltung einer hohen Aufklärungsquote. Die Unterstützer schlagen zudem vor, dass das Sicherheitspolizeigesetz insofern abgeändert werden soll, als eine Mindestanzahl von Polizeiinspektionen festgeschrieben wird. Dadurch soll verhindert werden, dass in Hinkunft Polizeiinspektionen geschlossen oder zusammengelegt werden können (72/BI und 31/BI sowie 73/BI und 32/BI).

Direkte Zugverbindung Lienz-Innsbruck soll bestehen bleiben

Der Nationalrat wird von über 7.400 BürgerInnen ersucht, die direkte Zugverbindung zwischen der Bezirkshauptstadt Lienz und der Landeshauptstadt Innsbruck, auch bekannt als so genannter "Korridorzug" aufrechtzuerhalten. Für die Osttiroler Bevölkerung wäre die geplante endgültige Streichung der Zugverbindung ein massiver Einschnitt in ihrer Mobilität, geben die Unterstützer der Bürgerinitiative zu bedenken. Vor allem viele ältere Menschen, Studierende und Familien sind auf die Zugverbindung angewiesen und erachten den geplanten Busbetrieb auf derselben Strecke für keine wirkliche Alternative. (74/BI und 33/BI).

HINWEIS zu den Bürgerinitiativen 1 bis 33:

Das Ende von Gesetzgebungsperioden hat auch Einfluss auf die Verhandlungsgegenstände im Nationalrat. Für diese gilt grundsätzlich, dass sie ihre Gültigkeit mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode verlieren. Von diesem Prinzip der Diskontinuität sind jedoch mehrere Verhandlungsgegenstände ausgenommen, wie etwa auch unerledigte Bürgerinitiativen (nicht aber Petitionen). Diese Bürgerinitiativen werden abermals verteilt und erhalten auch eine neue Nummer. Deshalb haben diese Bürgerinitiativen zwei Nummern, jene von der XXIV. Gesetzgebungsperiode und jene von der laufenden. Die Bürgerinitiativen 1-27 wurden bereits einmal in einer PK-Meldung zusammengefasst. (Schluss) sue