Parlamentskorrespondenz Nr. 97 vom 12.02.2014

Vorlagen: Familie

Oppositionsanträge zu den Themen Kinderbetreuung, Familienleistungen und Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Grüne fordern Bundeskompetenz im Bereich Elementarpädagogik und Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Wien (PK) - Um Chancengleichheit für alle Kinder in Österreich zu garantieren, treten die Grünen für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen im Bereich der Elementarbildung ein (122/A[E]). Da die entscheidenden Faktoren in diesem Bereich, wie etwa die Betreuungskosten, das Eintrittsalter, die Öffnungszeiten, der Betreuungsschlüssel sowie die Anforderungen an das Personal, von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich ausgestaltet sind, komme es zu einer Ungleichbehandlung von Kindern und Eltern, beklagen die Grünen. Von einer bundesweiten Regelung sollen daher nicht nur Kindergärten und Horte erfasst sein, sondern alle Tagesbetreuungsmodelle für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht. Die Antragstellerin, Abgeordnete Daniela Musiol (G), erinnert zudem daran, dass sich im Rahmen einer Sitzung des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens im März 2012 alle ExpertInnen und Fraktionen für eine solche Bundeskompetenz im elementarpädagogischen Bereich ausgesprochen haben.

Der Vorschlag der Grünen sieht vor, dass das Kindergarten- und Hortwesen in den Artikel 11 B-VG aufgenommen werden soll; damit würde die Gesetzgebung dem Bund zustehen und die (eigenverantwortliche) Vollziehung den Ländern. Sinnvoll erscheine es jedoch auch, Aufsichts- und Kontrollrechte des Bundes vorzusehen, schlägt Musiol vor. Außerdem sollte ein Kindergarten- und Hortegesetz beschlossen werden, das folgende Punkte enthält: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag; verpflichtender Kindergartenbesuch in den beiden letzten Jahren vor der Einschulung; österreichweit gültiger Bildungsplan; Mindeststandards für pädagogische Qualität (einschließlich Ausbildung von Tageseltern); einheitliche Regelung von Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Vor- und Nachbereitungszeit, Ausstattung von Einrichtungen, Raumgröße, Personalerfordernisse; Ausbildung für alle pädagogischen Berufe auf tertiärer Ebene; einheitliche Anstellungserfordernisse und Arbeitsbedingungen für PädagogInnen.

Grüne: Ausbau der Kinderbetreuung soll an Qualitätskriterien geknüpft werden

In einem weiteren Entschließungsantrag setzt sich die Grün-Mandatarin Daniela Musiol dafür ein, dass die geplante Anschubfinanzierung für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 350 Mio. € an Kriterien geknüpft wird, die eine Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität in Krippen und Kindergärten zur Folge haben (123/A[E]). Eine stufenweise Senkung des Betreuungsschlüssels und der Gruppengröße in Kinderbetreuungseinrichtungen müsse nach Ansicht der Grünen ebenso im Interesse des Bundes sein wie eine Ausdehnung der Öffnungszeiten. Aufgrund der derzeitigen Kompetenzlage – Kindergarten- und Hortwesen sind Ländersache – könne der Bund nur diesen Weg wählen, um die Qualität der Betreuungseinrichtungen positiv zu beeinflussen, argumentiert Musiol. Auch schon bisher machte die Bundesregierung davon Gebrauch, erinnert die Familiensprecherin der Grünen, nämlich im Rahmen der 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Es wurde auf diesem Weg u.a. festgelegt, dass Betreuungseinrichtungen, die mit Vollbeschäftigung beider Elternteile vereinbar sind, stärker gefördert werden als halbtägige Einrichtungen.

Grüne fordern Rechtsanspruch auf kostenlosen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich die Voraussetzungen zu schaffen, um allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr den kostenlosen Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu ermöglichen, heißt es in einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen Fraktion (125/A[E]). Deshalb soll nach Ansicht von Antragstellerin Daniela Musiol ein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Zugang zu einem Betreuungsplatz verankert werden, wie dies bereits in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist. In Österreich ist der Besuch eines Kindergartens derzeit nur im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und auch nur halbtags kostenlos, erklärt Musiol.

Grüne wollen zweites verpflichtendes kostenloses Kindergartenjahr für alle

Forschungsergebnisse aus der frühkindlichen Pädagogik machen deutlich, welch wichtige Funktion der Kindergartenbesuch sowohl aus integrations- als auch aus bildungspolitischer Perspektive erfüllt, heißt es in einem weiteren Antrag der Grünen, der dem Familienausschuss zugewiesen wurde (126/A[E]). Der Besuch einer qualitativ hochwertigen elementaren Bildungseinrichtung könne zudem einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unterschiedliche Familienlagen auszugleichen und damit auch potenziell in ihrer Entwicklung gefährdete Kinder einen chancengerechten Einstieg in die Schullaufbahn zu ermöglichen. Die Tatsache, dass Krippen und Kindergärten nicht nur Betreuungsaufgaben erfüllen, sondern auch zentrale Bildungseinrichtungen sind, werde zunehmend erkannt. Da sich der Kindergartenbesuch besonders für die Sprachentwicklung als bildungswirksame Maßnahme erweist und die größten Erfolge durch eine mehrjährige institutionelle Förderung erreicht werden, treten die Abgeordneten Daniela Musiol und Alev Korun (beide G), dass der bereits bestehende verpflichtende halbtägige kostenlose Kindergartenbesuch für alle Kinder um ein zweites Jahr vor der Einschulung erweitert wird.

Grüne für frühere Auszahlung von Familienleistungen

Für eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe macht sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) stark, weil dies die Planung des Haushaltsbudgets gerade für Familien mit weniger Einkommen deutlich erleichtern würde (127/A[E]). Außerdem sprechen sich die Grünen dafür aus, dass sämtliche Familienleistungen in Hinkunft im Monat der Anspruchsberechtigung, und zwar spätestens bis zum 3. des Kalendermonats, ausbezahlt werden. Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass die meisten Zahlungen am Monatsanfang anfallen und die Betroffenen daher oft gezwungen sind, das Konto zu überziehen.

Grüne für längere Gewährung von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen

Einen dringenden Änderungsbedarf sieht Abgeordneter Julian Schmid beim Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), wo es seiner Ansicht nach in der Praxis zu erheblichen Härten komme (146/A). Im Gesetz sei zwar festgelegt, dass jungen Erwachsenen "ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen" gewährt werden können, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele unbedingt notwendig ist. Dabei handle es sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, die überdies in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werde, gibt Schmid zu bedenken. Für den Weg in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben brauche es nach Einschätzung der Grünen in manchen Fällen jedoch auch die Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus, wie z.B. Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit oder hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Antrag wird daher gefordert, dass derartige Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.

FPÖ für bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) macht in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass Kosten für die Kinderbetreuung seit Anfang 2009 als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können (153/A[E]). Ihrer Ansicht nach ist die derzeitige Regelung aber nicht ausreichend, da sie einerseits nur für Kinder bis 10 Jahre gilt (bei behinderten Kindern bis zum 16. Lebensjahr) und andererseits betragsmäßig mit 2.300 € begrenzt ist. Um Familien mit Kindern noch stärker zu unterstützen, wünscht sie sich daher eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Geltendmachung der Betreuungskosten  - sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Altersbeschränkung – mit sich bringt.

FPÖ für Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

Für eine gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes plädiert die FPÖ-Mandatarin Anneliese Kitzmüller in einem weiteren Antrag ihrer Fraktion (154/A[E]). Eine Abschaffung dieses Limits wäre nicht nur im Sinne einer tatsächlichen Wahlfreiheit sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern würde auch mehr Väter dazu motivieren, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, ist Kitzmüller überzeugt. Auch der renommierte Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Familienforschung, Wolfgang Mazal, spreche sich seit Jahren für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, da sie der Grundidee des Kinderbetreuungsgeldes widerspreche und auch absolut keinen Lenkungseffekt habe, argumentiert die FPÖ.

FPÖ: "Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland"

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss derzeit die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden, gibt FPÖ-Abgeordneter Herbert Kickl in einem Entschließungsantrag zu bedenken (199/A[E]). Beispielsweise betrage die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 % unter denen von Österreich liegen, mehr als 100 € pro Monat. Kickl fordert daher die Bundesregierung auf, die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land anzupassen. Dies wäre nicht nur sozial gerechtfertigt, sondern würde auch zu enormen Einsparungen (ca. 50 Mio. €) führen.

NEOS: Bundeskompetenz für Kindergarten- und Hortwesen sowie Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Ebenso wie die Grünen sprechen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag für eine Verankerung einer Bundeskompetenz für das Hort- und Kindergartenwesen aus (209/A[E]). Im Sinne einer übergeordneten Zielsteuerung und der Erreichung einheitlicher Qualitätsstandards (v.a. in Hinblick auf Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Öffnungszeiten und personelle Ausstattung) sei eine Änderung der Kompetenzlage, wie zuletzt auch vom Dachverband der Kindergarten- und Hortpädagoginnen (ÖDKH) eingemahnt, dringend erforderlich. Außerdem sollte im Zuge dessen auch gleich ein Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahrs umgesetzt werden.

Team Stronach für jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Jährliche Anpassungen des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex wünscht sich das Team Stronach von der Bundesregierung (219/A[E]). Diese Forderungen werden vor allem damit begründet, dass die Familienleistungen teilweise seit vielen Jahren nicht mehr erhöht wurden, währenddessen aber der Preisindex seit dem Jahr 2002 um über 30 % gestiegen ist. Das WIFO geht zudem davon aus, dass sich die direkten Kinderkosten auf rund 500 € pro Kind und Monat belaufen, heißt es im Antrag. Die öffentlichen Transfers betragen aber durchschnittlich nur 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen somit die tatsächlichen Kinderkosten nicht aus.

Team Stronach: Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Auch das Team Stronach hält eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes für sinnvoll (220/A[E]). In der Begründung des vom Abgeordneten Leopold Steinbichler (T) eingebrachten Entschließungsantrags wird darauf verwiesen, dass das Kinderbetreuungsgeld im Vergleich zum früheren Karenzgeld kein Ersatz für einen Verdienstentgang ist, sondern eine Abgeltung für die Betreuungsleistung der Eltern darstellt. Außerdem würde eine Zuverdienstgrenze die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung der Kinder einschränken, argumentiert das Team Stronach. (Schluss) sue