Parlamentskorrespondenz Nr. 280 vom 02.04.2014

Vorlagen: Konsumentenschutz

Oppositionsanträge zu Risiken von RFID-Systemen, zur Reduktion von Plastikmüll und dem Senken der Inkassokosten

Team Stronach will Evaluierung der Sicherheitslücken von RFID-Systemen

Wien (PK) – Einen kritischen Blick wirft das Team Stronach auf die neue RFID-Technologie (Radio Frequency Identification), deren Einsatz in weiten Bereichen nicht genau geregelt ist (296/A[E]). Dieses Funkerkennungssystem ermöglicht es, Daten ohne Berührung zu lesen und zu speichern. Damit verbunden sind aber nicht nur Vorteile (wie z.B. verbesserte Warenkontrolle, schnelleres Bezahlen), sondern auch zahlreiche Risiken, über die sich die KonsumentInnen meistens nicht bewusst sind, argumentiert Antragstellerin Waltraud Dietrich. So könnten etwa persönlich mitgeführte Gegenstände oder Kleidung unbemerkt ausgelesen und zu Konsum-, Verhaltens- oder Bewegungsprofilen zusammengeführt würden. Dietrich regt daher an, eine Evaluierung der bereits bekannt gewordenen Sicherheitslücken in der Verwendung von RFID-Systemen im Sinne des Verbraucherschutzes zu veranlassen, allenfalls gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen und vor allem die Konsumenten besser über diese neue Technologie aufzuklären.

Team Stronach fordert ein Plastikreduktionsprogramm

Die Meeresschutzorganisation Oceana geht davon aus, dass weltweit jede Stunde rund 675 Tonnen Müll direkt ins Meer geworfen werden, die Hälfte davon ist aus Plastik. Auf dieses drängende Problem weisen die Abgeordneten Waltraud Dietrich und Ulrike Weigerstorfer des Team Stronach im Rahmen eines Entschließungsantrags hin (314/A[E]). Die Plastikpartikel, an denen sich giftige und krebsverursachende Chemikalien anlagern, gelangen durch die Nahrungskette letztendlich auch in die für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmittel. Auch für die Tiere hat der Plastikmüll fatale Auswirkungen: Jährlich verenden etwa 100.000 Meeressäuger sowie über eine Million Seevögel, die die Plastikteile irrtümlich als Nahrung zu sich nehmen und damit ihre Küken füttern.

Die Antragstellerinnen fordern die Vertreter der Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für einen strengeren gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsmüll einzusetzen, um Produzenten, Industrie, Händler und Importeure tatsächlich dazu zu bewegen, die Umweltverschmutzung an der Quelle zu begrenzen. Außerdem sollten die derzeitigen gesetzlichen Instrumente zu umweltfreundlichen Verpackungen, Wegwerfprodukten, Überverpackung, Materialtrennung und Recycling mithilfe unabhängiger Experten überprüft sowie Importe aus Drittstaaten, die diese Standards nicht erfüllen, verhindert werden. Weitere Forderungen des Team Stronach betreffen u.a. die Durchführung einer europäischen Aufklärungskampagne über dieses Thema sowie die Umsetzung eines EU-weiten Plastikreduktionsprogramms mit dem Ziel einer vollkommenen Abkehr der Verwendung von Mikroplastik und Plastikfasern in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Kleidung.

Grüne gegen Eintreibung von verjährten Inkassokosten

Handlungsbedarf im Inkassowesen ortet Abgeordnete Aygül Berivan Aslan von den Grünen, wo die SchuldnerInnen aufgrund mangelnder Fachkenntnis, Information und Erfahrung oft benachteiligt werden. Es komme nämlich sehr oft vor, dass die Gläubiger dazu neigen, die Schuldner zur Bezahlung von bereits verjährten Zinsen zu drängen (317/A[E]). Dies sei grundsätzlich legitim, da nach herrschender Ansicht nicht das Recht an den Zinsen selbst verjähre, sondern bloß die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Die Forderung selbst bleibt als sogenannte "Naturalobligation" bestehen. In der Praxis komme es nun oft vor, dass sich die KonsumentInnen von professionellen Schuldeneintreibern unter Verweis auf die ansonsten anfallenden hohen Betreibungskosten zum Abschluss von Ratenvereinbarungen drängen lassen. Den wenigsten SchuldnerInnen ist allerdings bewusst, dass durch diese Vereinbarung zumeist auch die verjährten Zinsen anerkannt werden, welche somit wieder aufleben und neuerlich gerichtlich geltend werden können. Die G-Mandatarin tritt daher dafür ein, dass Unternehmen im Geschäftsbereich der Einziehung fremder Forderungen (insbesondere Inkassoinstitute und Rechtsanwaltskanzleien) private SchuldnerInnen nicht zur Bezahlung von bereits verjährten Schulden auffordern dürfen. Ein Zuwiderhandeln sollte ihrer Ansicht nach mit einer Verwaltungsstrafe bedroht werden. (Schluss) sue


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