Parlamentskorrespondenz Nr. 574 vom 17.06.2014

Vorlagen: Finanzen

Hypo-Abbaugesetze samt Kostenbeteiligung nachrangiger Gläubiger

Wien (PK) – Die Hypo Alpe Adria soll in eine Abbaueinheit übergeführt werden, die ihr Vermögen langfristig und geordnet abbauend verwaltet und es im Interesse von GläubigerInnen und SteuerzahlerInnen optimal verwertet. Dazu hat die Regierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein Gesetzespaket übermittelt, das noch in diesem Sommer in Kraft treten soll (178 d.B.). Die Vorlage enthält vier neue Gesetze und zwei begleitende Gesetzesänderungen. Der Entwurf für ein Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) sieht vor, Einlagengeschäfte und Beteiligungen der Hypo an Banken und Wertpapierfirmen zu beenden und das Institut als Abbaueinheit ohne Bankkonzession fortzuführen. Die Deregulierung der maroden Bank macht bislang aus bankrechtlichen Gründen gebundene Eigenmittel für die Bedienung von Verbindlichkeiten frei. Laut GSA-Entwurf hat die Abbaugesellschaft die Aufgabe, ihr Vermögen mit dem Ziel zu verwalten, es geordnet, aktiv, rasch und bestmöglich zu verwerten. Anforderungen an Geschäftsleiter, Abbauplan, Übergangsdienstleistungen und Geschäftsbefugnisse sowie Berichtspflichten werden detailliert geregelt. Aufsichtsbehörde für die Hypo-Abbaueinheit ist die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Zusätzliche öffentliche Mittel 

Die Hypo-Abbaueinheit wird für den Portfolioabbau weitere öffentliche Mittel benötigen. Daher schlägt die Regierung vor, den Finanzierungsrahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes von 15 Mrd. € auf 22 Mrd. € zu erhöhen. Die Anteile an der Abbaueinheit werden per Gesetz auf eine Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) übertragen, jene an der Hypo Alpe-Adria-Bank S.P.A. mit Sitz in Udine (HBI) sollen – ebenfalls auf Basis eines speziellen Gesetzes - von einer HBI-Bundesholding verwaltet und bestmöglich verwertet werden.

Kostenbeteiligung nachrangiger Gläubiger und Gesellschafter

Bevor die Hypo Alpe Adria Bank International zu einem Abbauinstitut umgewandelt wird, soll die FMA per Bescheid die Kostenbeteiligung bestimmter Gläubiger regeln. Betroffen sind Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten und Gläubiger, die der Hypo Alpe Adria als Gesellschafter nahe standen. Als Rechtsgrundlage für diese Kostenbeteiligung wird ein Gesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG (HaaSanG) vorgeschlagen, das auf der EU-Richtlinie über Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten aus dem Jahr 2001 basiert. Binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll die FMA das Erlöschen von Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria sowie von Sicherheiten und Haftungen anordnen. In den Erläuterungen erinnert die Regierung daran, dass die Rekapitalisierungsmaßnahmen der Republik Österreich zur Stützung der Hypo Alpe Adria International bisher insgesamt 5,55 Mrd. € ausmachen. Gesellschafter der Hypo, die die Bank nach dem erstmaligen Einsatz staatlichen Kapitals zur Sanierung des Instituts am 29.12.2008 und vor der Notverstaatlichung der Hypo mit Fremdkapital finanziert haben und Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten wussten um das Gebot der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel. Überdies hätte eine Insolvenz der Hypo nicht nur Österreich und Kärnten, sondern alle Gläubiger massiv getroffen. Daher seien gesetzliche Vorkehrungen zur Beteiligung von Gläubigern nachrangiger Verbindlichkeiten und solche, die der HBInt als Gesellschafter besonders nahe standen, gerechtfertigt, argumentiert die Regierung. Schließlich sehe der Gesetzentwurf vor, dass die betroffenen Gläubiger – anders als im Falle einer Insolvenz -  von einer positiven Wertentwicklung im Rahmen des geordneten Portfolioabbaus und von höheren Verwertungserlösen profitieren können, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss) fru